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ßrrts-Kmtsblatt * Myemeiner amUicherKnzeigev für den Kreis Schlürf

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<1. Blatt)

Samstag, den 7. Mai 1932

84. Jahr«.

Sir. 55

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» ®n g.=nr. 2004. Die beteiligten Herren Bürgermeister wer- fen unter Hinweis auf die im Regierungsamtsblatt Nr. Sjj von 1904 Seite 218 abgedruckte Dienstanweisung für tnbe« r Instandhaltung der LaudesgrenzvermarKung zwischen Mete pralln und Bayern darauf aufmerksam gemacht, daß lwchjm Monat Juni d. Js. eine Begehung der Landes- W^lize vorzunehmen ist Bis zum 1 5. Juli d. Js. ist mir , fair über das Ergebnis der Grenznachprüfung zu berichten.

Bis zum 1 5. Juli d. Js. ist mir

der (Brengnacl] prüfung zu berichten.

id ii

Gl« «seit unit i i$ti

Schlächtern, den 2. Mai 1932.

Der Landrat. J. D.: Vuwe.

3m Monat April sind folgenden Personen Iahrerjagd-

cheine ausgestellt worden.

Bombe, Waldemar, Bad Loden,

Rollmann, Beinhold, Friseur, Schlächtern, DIam Bös, Wilhelm, Gastwirt, Sarrod.

193> Schlächtern, den 2. Mai 1932.

bie si Der Landrat. J. D.: Vuwe. drei-. --------------------- soebü Nr. 1733a. Die Grtspolizerbehörden des Kreises wrr- UWim an die Einsendung des Verzeichnisses der Drogen« usw. 'chvNMMungen nochmals erinnert. (S. Kreisblatt Nr. 7 von "b898 und Nr. 27 von 1910).

Schlächtern, den 2. Mai 1932.

Der Landrat. J. D.: Vuwe.

nmei' eKun| u, bil int» rhrez

hrun.

Kreisausschuß.

Richtlinien für die Unterhaltungskosten eines Bullen und eines Iiegenbocks.

W T-Nr. 1713 K. A. Die Landwirtschaftskammer für den

- j egierungsbezirk Kassel hat im Einvernehmen mit dem

Schutz für Kindviehzucht unter Abänderung der bisheri- mirb folgendes verordnet: t Richtlinien für die 11"t-*^»!^«»^ DMe- .«>-

ks Siegenbocks neue Grundsätze für die Berechnung der

^, kindestfutterkosten herausgegeben. Danach ist als jähr- 7<ßei, ches Futtergeld für Bullen im Besitze von Gemein- n, bei denen auch der An» und Verkauf in der Hand der Kjni emeinde liegt, ein Betrag von 450 RM. als Harm be» chnet worden. Wenn der Bulle stärker in Anspruch ge»

nsi

iE mtn wird (mehr als 100 Kühe), so soll das Futter- >^ ilb mindestens 500 RM. jährlich betragen.

bliest! Die Jutterhoften für einen Siegenb och waren bis»

t auf 80 RM. jährlich normiert. Dieser Betrag soll auch $s ist eiteren als Richtsatz für die Futterkasten eines Siegen» bestehen bleiben. Jm Hinblick darauf, daß es immer :! EiDwerer fällt, gute Ziegenbockhalter zu bekommen, hält 8att!]es die Landwirtschaftskammer nicht für angebracht, die dk^vchhMungskosten für Ziegenböcke unter 80 RM. Herab- te eir älteren.

f Die vorstehenden Grundsätze sollen mit Wirkung vom ßenjB- April d. Js. zur Anwendung kommen. Verträge. welche t schien Richtsätzen nicht entsprechen, haben künftig keine Aus- ihner^cht auf aussichtsbehördliche Genehmigung.

t de- Schüchtern, den 2. Mai 1932.

iw e im

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Dr. Müller.

-

todt Schlächtern.

Bekanntmachung.

Lotichius-, Vrückenauer

redft efÄ

itraL.'n der Seit vom 17. bis emschl. 31. Mai 1932 erfolgt ile^' ^ Einigung der Schornsteine in der Ahlersbacher-, Elmer-

Hospitalstraße, Elmweg, Graben-, Kaiser-, Kran» t, bis MM-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Breitenbacher-, c roll Mn^ofstrafte, Helfendorfweg, Lotichius-, Brückenauer-, r da! Sulbaer», Weinberg-, Ludovica von Stumm-Strafte, Alte» lifdjei strafte, Amtsberg, Schmieds-, Linsen- und Neugasse.

Schlächtern, den 4. Mai 1932.

tertiär Bürgermeister als Grtspolizeibehärde. J. D.: Fenner. ouft L? ^, ' """"

Eadt Steinau.

Bekanntmachung.

Kind

htt Rdam Söller von hier, hat auch für dieses Jahr nfch Liegen Hute übernommen.

.Die Ziegenhalter werden ersucht, am Montag, den 9. >W2 ihre Ziegen dem Hirten vorzutreiben.

Hut preis beträgt pro Stück pro Woche 0,25 RM. Steinau, den 4. Mai 1932.

Der Magistrat. Dr. Kraft.

, wi( e Ü)1 f; ge- neiN'

ficht!

Ä U ^^'^hkn Lowjetrußland und Estland ist am Rkittwoch 11 Richtangriffspakt unterzeichnet worden.

. " Der englische Premierminister MacDonalb hat sich Pn«stag nachmittag der Staroperation unterzogen. Die

,,, k "vt=iag naaimiuag oer protion ist gut verlaufen.

3n der Nähe von Klausenburg wurde der Kraftwa- einer Jagdgesellschaft von einem Schnellzug erfaßt mitgeschkjst. Die fünf Insassen wurden getötet.

Sicherung derGiaaisautoriiäi

Zweite Verordnung des Reichspräsidenten.

Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassuna wird folgendes verordnet:

8 1.

1. Politische Verbände, die mililärähnlich organisiert sind oder sich so betätigen, und ihre Unterverbände sind verpflichtet, dem Reichsminister des Innern aus Verlangen ihre Satzungen zur Prü­fung vorzulegen. Sie haben ferner dem Reichsminister des Innern jede beabsichtigte Satzungsänderung, soweit sie ihre Organisation oder ihre Tätigkeit betrifft, unverzüglich anzuzeigen.

ver

2. Die im Absatz 1 genannten verbände sind verpflichtet, un- Züglich jede Satzungsbestimmung zu ändern ober zu streichen und jede Bestimmung in die Satzung neu auszunehmen, soweit dies der Reichsminister des Innern zur Sicherung der Staatsautorität für erforderlich hält; dies gilt insbesondere für Bestimmungen über die Organisation und Tätigkeit der Verbände.

§ 2.

1 Verbände, bie einer Verpflichtung aus § 1 nicht nachkommen oder einer auf Verlangen des Reichsministers des Innern geänder­ten ober neu aufgenommenen Satzungsbestimmung zuwiderhandeln, können vom Reichsminister des Innern mit Wirkung für das Reichsgebiet aufgelöst werden. Wird die Auflösung ungeordnet, so sind die 88 2 und 3 der Verordnung der Sicherung der Staats- auforität vom 13. April 1932 (Reichsgefehblall I S. 175) ent­sprechend anzuwenden.

2. Gegen die Anordnung der Auflösung ist binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung die Beschwerde zulässig, die beim Reichs- minisier des Innern einzureichen ist;

8 3.

1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

2. Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und verwallPigsvorschriften erlätzt der Reichsminister des Innern. Er bestimmt, welche Verbände als mililärähnliche politische Ver­bände im Sinne dieser Verordnung anzusehen sind.

Verordnung über Auflösung der kommunistischen Eotilosenorganisationen.

Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassung

Die Internationale prolelnrlscher Freidenker (Sitz der Exeku­tive Berlin) und die ihr Nachgeordneten oder angeschtossenen kommu­nistischen Freidenkerorganisationen, insbesondere der verband pro- letarischer Freidenker Deutschlands einschließlich der Proletarischen Freidenker-Jugend, der Freidenker-Pioniere und der Frauen-Kom-

Missionen sowie die Kampfgemeinschaft Proletarischer Freidenker werden mit allen dazugehörigen Einrichtungen einschließlich der Verlagsbelriebe für das Reichsgebiet mit sofortiger Wirkung auf­gelöst.

8 2.

Wer an dieser Organisation, die nach Artikel 1 aufgelöst wor­den ist, als Mitglied beteiligt ist oder den von der Organisation erstrebten Zweck durch ^erstellen, Einfuhren, Verbreiten oder Vor­rätighalten von Druckschriften weiter verfolgt oder die Organisation auf andere Weise unterstützt, oder den durch die Organisation ge­schaffenen organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

SieverordnungMerArbMzeltverkiirWg

Nach Zustimmung des Reichsrats.

Berlin, 5. Mai.

In der zweiten Hälfte der Woche wird das Rsichs- kabinett voraussichtlich die Entscheidung über die in Aus­sicht genommene Verordnung über die Verkürzung der Ar­beitszeit treffen. Wie verlautet wird die Verordnung nur sehr kurz sein, und im ersten Paragraphen die Genehmi- gungspflicht für Mehrarbeit enthalten. Diese Genehmi- gungspflicht findet Anwendung sowohl auf Arbeiter als auch auf Angestellte. Im zweiten Paragraphen wird die 40» Stundenwoche für Arbeiter festgesetzt für nachstehende Ge­werbe- und Industriezweige: für die chemische Industrie, für die Industrie der Steine und Erden, für Brauereien und Mälzereien, für das Vervielfältignngsgewerbe und für den Bergbau.

Die Absicht der Reichsregierung ist es, die Erfahrungen, die sich bei den genannten Gewerbeindustriezweigen zeigen werden, zu verwerten in erweiterter oder eingeschränkter Form, falls sich entsprechend den Behauptungen aus Arbeit­geberkreisen erweisen sollte, daß die 40- Stundenwoche pro- duktionsverteuernd wirkt.

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Nach der Entscheidung des Kabinetts wird die Reichs- Sierung noch einmal den Spitzenverbänden der Arbeit­er und Arbeitnehmer Gelegenheit geben, ihren Stand­punkt darzulegen. Alsdann wird die Verordnung dem Reichsrat zur Zustimmung vorgelegt werden. An der Zu­stimmung ist nicht zu zweifeln, da Preußen bereits bei der Reichsregierung wegen der Berkürzung der Arbeitszeit vor­stellig geworden ist. Die jetzigen Maßnahmen der Reichs­regierung haben ihre Grundlage in der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6. Juni 1931. Danach ist die Reichs- regierung ermächtigt, für einzelne Gewerbe, Gewerbezweige, Verwaltungen oder Gruppen von Arbeitnehmern die vor­gesehene regelmäßige Arbeitszeit bis auf 40 Stunden wö­chentlich herabzusetzen, und die Zulässigkeit von Mehrarbeit genehmigungspflichtig zu machen. Die Ermächtigung gilt nur für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiter ober minoesteens 10 Angestellte be­schäftigt werden. Vor Erlaß einer Verordnung ist zu prü­

fen, so heißt es in der Notverordnung, o£ die Herabsetzung der Arbeitszeit technisch und wirtschaftlich möglich und nach der Zahl der auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen- den Arbeitnehmer durchführbar sei.

Die festgesetzte Arbeitszeitgrenze gilt als eingehalten, wenn sie im Durchschnitt von 6 Wochen nicht überschritten wird. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften einer Verordnung der Reichsregierung sind die Strafvorschriften der Verordnung über die Arbeitszeit anzuwenden.

Die näheren Bestimmungen zur Durchführung erläßt die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats. Sie kann dabei auch die Einwirkung der Arbeitszeitverkürzung auf die Bestimmungen der Arbeitszeit und Arbeitslohn in Tarif­verträgen regeln, die zur Zeit des Inkrafttretens der Ver­ordnung der Reichsregierung schon abgeschlossen sind.

Memel wählte deutsch

Wahlbeteiligung bis zu 100 Prozent. Starke deutsche Gewinne.

Wemel, 6. Mai.

Die durch die rechtswidrige Auflösung des wemelläu- dischen Landtags notwendig gewordene neue Landtagswahl hat mit einem wirkungsvollen Sieg der deutschen Parteien geendet. Obwohl bis zuletzt die litauischen Schützen Aus­schreitungen gegen die Wemelländer begangen haben, ob­wohl von litauischer Seite alles getan worden ist, um die großlitauischen Elemente im Memelgebiet zu begünstigen erinnert sei nur an die rechtswidrige Wasseneinbürgerung von Litauern ist die deutsche Bevölkerung geschlossen an die Urne getreten.

Was die Litauer durch die Masseneinbürgerungen ge- Wonnen hatten, ist ihnen durch die starke Wahlbeteiligung wieder verlorengegangen. Durchschnittlich haben 92 o. H der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch ge» macht. Es gibt aber auch Bezirke, wo sämtliche Wahlberech­tigten abgestimmt haben. Auch war es nicht selten, daß die Wahlhandlung, schon in s en Mittagsstunden als beendet an» gesehen werden konnte.

-*M de n vorläufigen Endergebnis. bei dem die Mb» stimmungszahlen der letzten Wahl am 10. Oktober 1930 ein» geklammert find, stellt sich das Abstimmungsergebnis für die deutschen Parteien wie folgt:

Landwirtschaftspartei Volkspartei Sozialdemokraten Arbeiterpartei (Komm.) Hausbesitzer

(15 810) (13 709) ( 6 780) ( 2 062) ( 1 215)

Stimmen

22 949

17 222

4 809

4 524

230

tauische

11 435 li

Diesen deutschen Stimmen stehen . .

Stimmen gegenüber (1930: 10 054), die sich auf 20 Listen verteilen. Da der Zweck dieser massenhaften Listen der war, Verwirrung anzustiften, ergibt sich aus dem Resultat der Abstimmung, daß den Litauern auch dieser Plan nicht ge»

langen ist.

An Mandaten haben erhalten:

Landwirtschaftspartei...... Volkspartei......... Arbeiterpartei (Komm.)..... Socialdemokraten....... Litauer ..........

Bestürzung in Litauen

10

9

3

2

5

kowno, 6. Mai.

Das memetländische Wahlergebnis hat in kowno wie eine Bombe eingeschlagen. Den Ursachen der selbst für die stärksten Pessimisten überraschend gekommenen Niederlage steht man in litauischen Regierungskreisen ratlos gegenüber. Der Ausgang der Wahl, der als ein völliger Iufammenbruch der bisherigen Memellandvolilik der Regierung bezeichnet wird, dürfte schwerwiegende innenpolitische Folgen haben und wahrscheinlich auch Personalveränderungen im Katm nett und ine Abberufung des Gouverneurs Werkys nach sich ziehen.

Kennzeichnend für die Sopslosigkeit der Litauer sind Gerüchte, nach denen man in Kowno darüber ratschlagt, ob dick Wahl nicht für ungültig erklärt werden kann.Begrün­den" will man das nach diesen Gerüchten damit, daß76 Reichsdeutsche mitgestimmt haben".

Die presse will Schulrat Meyer besuchen

Die in Memel anwesenden Vertreter der deutschen Presse haben mit Rücksicht darauf, daß die Gesundheit des Schulrats Meyer sich in den letzten 24 Stunden außerordent- (ich verschlechtert hat, folgendes Telegramm an den Staats- anwalt des Kriegsgerichts, Wiemer, gerichtet:Namens der großen deutschen Presse, die durch uns vertreten, erbitten wir Genehmigung eines Besuches beim inhaftierten «chul- rat Meyer." __________

Das Luftschiff Graf Zeppelin ist Donnerstag vormit­tag 9 Uhr ME5 in Pernambuco glatt gelandet.

Jn derNationalsozialistischen Korrespondenz" wird geschrieben, daß die Nationalsozialisten der deulschnalioaa­len Preußenfraktion mit kühler Sachlichkeit gegenüber- ständen und man sich nicht in das deutschnationale Fahr­wasser zwingen ließe.