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Ichlüchtemer Mutig

ßreis-Kmtsbtatt * Allgemeiner amtlicher KureLtzer Nr 6m Kreis Schlüchtem

$ti 53

(1. Blatt)

Dienstag, den 3. Mai 1932

84. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen,

bandest samt.

& besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, das; es ^ § 6 der Verordnung zum Schutze von Tier, und ^nzenarten in Preußen Dom 16. Dez. 1926 G. S. 5.189 verboten ist, Hunde und Katzen außerhalb der sffentlichen Wege unbeaufsichtigt umherlaufen zU lassen. Als unbeaufsichtigt gilt ein Hund, wenn er ohne veglei. RZ oder von seinem Führer so weit entfernt ist, daß eine inwirkrung auf ihn nicht mehr möglich ist. Line Katze ist ^beaufsichtigt, wenn sie mehr als 300 Mtr. von dem nächsten bewohnten Hause entfernt ist.

Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis zu 150 RITT, ober mit Haft bedroht; auch sind die zur Ausübung der Sagb berechtigten sowie deren beauftragten befugt, unbe­aufsichtigt umherlaufende Hunde und Katzen zu töten.

Schlüchtern, den 27. April 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Kreisausschutz.

I.-Nr. 1765 K. A. Gemäß § 82 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 un^ § 44 der Geschäftsordnung für den Kreistag wird hiermit der Jn» M der in der Sitzung des Kreistags vom 28. April 1932 faßten Beschlüsse zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

l.Die gemäß § 2 Abs. 3 d, Kapitel II. Artikel 2 des vier­er Teiles der 2. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1951 - R. 6. Bl. Teil I Seite 302 in Verbindung mit § 87 er Kretsorbnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. tat 1885 vorgeschriebene Revision der Jahresrechnung wurde bis auf weiteres der Revisionsstelle des Sparkassen- erbandes für Hessen-Nassau übertragen. Die Revisionen >llen nach den Richtlinien des kurhessischen Landkreistages twa alle 3 Jahre, erstmalig im Rechnungsjahr 1933, statt-

2. Die Kreiskommunalkassenrechnuna ^ur ^as ^echnungs- ihr 1930 wurde festgestellt und dem Rendanten Entlastung ikilt.

Die Rechnung schließt ab

a) in Einnahme:

»deutliche Einnahme 1 196 601.74 RM. außerordentliche Einnahme 264 128.20 RM. lsfervate und Vorschüsse 886 070.26 RM.

zusammen: 2 346 800.20 RM. Linnahme--Rückstand : 35 662.51 RM.

b) in A u s gäbe : irdentliche Ausgabe 1 196 093.17 RM. außerordentliche Ausgabe 269 252.39 RM. Servale und Vorschüsse ______886 0^0.26 RM. zusammen: 2 351 415.82 RM.

3 Die Abgabenordnung über die Erhebung von Voraus­leistungen für die Wegeunterhaltung wurde in der vom ßreisausschuß vorgeschlagenen Fasfuna beschlossen.

4. Die Einführung der Satzung zur Regelung der Berufs« s5mtbildunsgs-) Schulpflicht im Kreise Schlüchtern wurde der vom Kreisausschuß vorgeschlagenen Fassung b> Wen.

5. Der Kreishaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1932 ®urbe unter Berücksichtigung der bei einzelnen Positionen Netretenen Aenderungen ohne Aussprache

auf eine ordentliche Einnahme von 767'620. RM. aud auf eine ordentliche Ausgabe von 889 690. RM. aenehmigt und festgestellt.

0er ungedeckte Fehlbetrag beträgt somit 122 070. RM. Bet Asservate und Vorschüsse beträgt

die Einnahme und Ausgabe 600 000. RM. Die bisherige Kreissteuer (65 % von den Realsten« n und H von den UeberweisungssteUern sowie von der Büraer« wer) wird sonach auch im Rechnungsjahr 1932 erhoben, o. Mit der Uebernahme der vernmltnna und Unterhal­ts des fertiggestellten und gehärteten Stückes de? neuen Landweges Sterbftik-Gberzell auf den Kreis erklärte sich t Kreistag Einverstanden. Der Kreisausschuß wurde er- tätigt, die Aufnahme des fraglichen Wegestückes unter t Landwege auf Grund des § 4 des Gesetzes vom 25. wüst igo9 preuß. Gesetzsammlung von 1909 S. 741 Beim Herrn Landeshauptmann zu beantragen. Die für künftige Unterhaltung des fraglichen Wegestückes er- larderlichen Mittel sollen in den Landwegeunterhallungs- ^t eingestellt werden.

7 Die (Ordnung für die Inanspruchnahme der Tätigkeit Kreisbaubeamten im Kreise Schlüchtern wurde in der ^> Rreisauslckuß vora^cklageneu Fassung beschlossen.

k Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen K'elstagsftak- 10,1 wurde nachstehende Resolution gefaßt:

Der Kreistag des Kreises Schlüchtern ersucht di' yreil, ^he Staatsregierung, bei der "Reichsregierung vorstellig ^werden, um eine Uebernahnre der schweren, aiuff die klei­

nen Gemeinden hart betreffenden Wohlfahrtsausgaben auf das Reich herbeizuführen und diese Gemeinden hierdurch vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren."

Schlüchtern, den 2. Mai 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung

wegen des Himmelfahrtstages am Donnerstag, den 5. Mai ü. Js. ist die Bibliothek der J. J. Weitzel'schen Stif­tung am Mittwoch, den 4. Mai von 1112 Uhr vormit­tags geöffnet.

Schlüchtern, den 2. Mai 1932.

Der Magistrat.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Auf die in der Schlucht. 3tg. Nr. 51 vom 28, April 1932 veröffentlichte Bekanntmachung des Finanzamts Schlüchtern betr. die Auslegung der auf den 1. Januar 1931 festgestell- tep Einheitswerte wird diesseits Hingjewiesen.

Die Dsfenlegungslisten für den in der hiesigen Gemar­kung liegenden Grundbesitz liegen vom 1. Mai 1932 bis einschl. 1. Juni 1932 auf dem Rathause zur Einsicht offen.

Steinau, den 29. April 1932.

Der Magistrat. J. v.: Merz.

Die Maiseier in Berlin

Ruhiger Verlauf der Kundgebungen.

Berlin, 2. Mai.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands veranstal» tete im Lustgarten ihre Maifeier. An der Feier nahmen alle sozialdemokratischen und mit der Partei sympatisieren» den Verbände teil. Mit Musik und Gesang rückten die ein­zelnen Gruppen, darunter auch zahlreiche Sportler und viele Kinder aus den Bezirken an. Die Sammelplätze der einzel- -«** Gruppen sowie sie Ä!i- -mrd- Abmarfchstraßen waren durch ein starkes Polizeiaufgebot gesichert.

Reichstagsabgeordneter Künstler hielt die Be­grüßungsansprache. Der Vorsitzende der Berliner Sozialde­mokratischen Stadtverordnetenfraktion, Erich F l a t a u, wies auf die Bedeutung des 1. Mai in der Geschichte der Sozialdemokratie hin Der 1. Mai müsse ein Tag der Er­kenntnis und des Bekenntnisses sein. An die Reichsregie­rung richtete der Redner die Aufforderung, das in Aussicht genommene Arbeitsbeschaffungsprogramm mit der Tat zu fördern.

Einige Stunden später hatten sich die Kommunisten zu einer Demonstration im Lustgarten eingefunden Der An- und Abmarsch der Parteien vollzog sich ruhig Die Polizei hatte einen verstärkten Straßendienst eingerichtet und be­gleitete die Züge mit einem entsprechenden Aufgebot

während die Maifeiern in Deutschland durchweg ruhig verlaufen sind, gab es bei den Maifeiern in Polen Tote. Bei Sosnowitz kam es zu einem Zusammenstoß zwischen Kommunisten und der Polizei, wobei zwei Kommunisten dürch Revolverschüsse getötet wurden. Jn Frankreich ist der T. Mai, der gleichzeitig Wahlsonntag war, im Allgemeinen ruhig verlaufen. Jn Japan wurden De- monstratiansversuche von der Polizei unterdrückt. Es wur­den dabei 300 Verhaftungen vorgenommen.

Die große Parade in Moskau

In der russischen Hauptstadt fand die übliche Parade der Roten Armee statt Auf der Tribüne der Sowjetregie- rung erregte die Anwesenheit der türkischen Abordnung unter Führung des Ministerpräsidenten besondere Aufmerk­samkeit. Auch das gesamte Diplomatische Korps unter Führung des japanischen Botschafters war zugegen. Kriegskommissar Woroschilow hielt eine Rede, in der er daraus hinwies, daß die Rote Armee jederzeit bereit sein müsse, für die Sowjetunion zu kämpfen, die jetzt stark be­droht sei. Nach dem Vorbeimarsch der Truppen zogen die Moskauer Arbeiterverbünde an der Tribüne vorüber.

Jn Hassend üttel in Dithmarschen erschoß ein Knecht seine Arbeitgebern! und verbarrikadierte sich dann in ei­nem Hause. Nachdem Landjägerei und Schupo das Haus (umzingelt hatten, hat sich ber Knecht selbst erschossen. Die von ihm Getötete ist die Hofbesitzerin Witwe Kruse.

Das Luftschiff Graf Zeppelin ist heute früh 311 seiner dritten diesjährigen Südamerikafahrt gestartet.

Hindenburg verbringt in Reudeck seinen Urlaub.

Bad Reichenhall gälte den Reichspräsidenten eingeladen, sei­nen diesjährigen (Sommerurlaub aus dem Besitztum des Land- rats von Martins bei Bad Reichenhall zu verbringen. Nunmehr ist vom Reichspräsidenten ein außerordentlich herzlich gehaltenes Dankschreiben eingelaufen. Es heißt darin, daß der Reichspräsi­dent in diesem Sommer zunächst einige Wochen aus seinem Stamm­gut Neudeck in Ostpreußen zu verleben gedenkt und daß es sehr zweifelhaft sei, ob er diesem Jahre überhaupt noch nach Süd- deutschland bzw. nach Bayern komme.

Das Programm des Reichskabinetts

Der Plan der Prämienanleihe für Arbeitsbeschaffungszwecke.

Berlin, 1. Mai.

Anfang nächster Woche werden die durch die Genfer Reise Brünings unterbrochenen Beratungen des Reichska­binetts über eine Reihe wichtiger finanz- und wirtfchafts- politischer Fragen fortgesetzt. Die ersten drei Tage der Woche werden Haushaltsfragen gewidmet sein. Im Mittel­punkt der Kabinettsberatungen wird ein umfangreiches Ar­beitsbeschaffungsprogramm stehen, das von den zuständigen Resiorts in der Zwischenzeit kabinettsreif gemacht wor­den ist.

Um die für die Durchführung der Pläne erforderlichen Mittel herbeizufchaffen, Ist die Auflegung einer großen Prä­mienanleihe geplant, die ähnlich wie die seinerzeitige Reichs­bahnanleihe mit besonderen Vorzügen ausgestattet werden soll. Der Vorzug soll nach den bisherigen Absichten im roe- sentlichen in einer möglichst weitgehenden Steuerbefreiung liegen. Einzelheiten über den Gewinnplan liegen noch nicht fest, doch soll mit der Rückzahlung bereits nach verhältnis­mäßig kurzer Zeit begonnen werden.

Unter Hinweis auf den Erfolg der seinerzeitigen Reichs­bahnanleihe ist man in unterrichteten Kreisen auch hinsicht­lich des Ergebnisses dieser Anleihe guter Hoffnung. Im Zu­sammenhang mit dieser Frage wird sich das Reichskabinett dann weiter mit dem Problem der Arbeitsdienstpflicht oder, wie man an unterrichteter Stelle sich aus,zudrücken vorzieht, des freiwilligen Arbeitsdienstes beschäftigen.

Inwieweit eine Ausdehnung des freiwilligen Arbeits­dienstes angestrebt werden kann, ist naturgemäß in der Hauptsache eine finanzielle Frage. Denn den Schulentlasse­nen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich im Rahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes zu betätigen, so wird die Regierung nicht umhinkönnen, ihnen vielleicht über die für die Arbeitslosenauszahlungen festgesetzte Frist hinaus ein Existenzminimum zu gewährleisten.

Es ist anzunehmen, daß das Reichskabinett sich alsbald auch über die Reichsbannerfrage schlüssig werden wird. Der Reichspräsident dürfte in seiner heutigen Unterredung mit dem.^Mskanzler diese Frage angeschnitten haben. -uem Reich nnenministerium ist es", wie verlautet, im wesent­lichen darum zu tun, eine Bürgschaft gegen ein Wiederauf­leben der verbotenen oder freiwillig aufgehobenen militär» ähnlichen Organisationen zu erhalten.

Die deuische Lohnbewegung

Am das Kündigungsschuhgesetz älterer Angestellter.

Berlin, 1. Mai.

Der Groß-Berliner Arbeitgeberverband des Groß­handels hat an das Reichsarbeitsministerium eine Eingabe gerichtet, in der er die Aufhebung des Kündigungsschutzge­setzes für ältere Angestellte verlangt. Diese Eingabe wird damit begründet, daß das Kündigungsschutzgesetz auf der einen Seite eine unerträgliche Belastung für den den Be­trieb verantwortlich leitenden Arbeitgeber sei und daß es auf der anderen Seite nur dazu beitragen würde, die Lage der älteren Angestellten zu verschlechtern.

Durch das Kündigungsgesetz sei eine ungeheure Beun­ruhigung in die Betriebe hineingebracht worden. Jeder verantwortliche Unternehmer müsse sich aber in der heu­tigen Zeit von langfristigen Bindungen frei machen. Das Kündigungsschuhgesetz bedeute praktisch aber eine fast neun- monatige Kündigungsfrist, worauf sich der Arbeitgeber nicht binden könne. Es erscheine deshalb im Interesse aller ge­boten, das kündigungsschuhgesetz aufzuheben.

Kündigung der Lohnordnung im Ruhrbergbau.

Der Zechenverband in Essen hat die LohnorEnung für den Ruhrbergbau zum 31. Mai gekündigt.

Als Ziel dieser Kündigung betrachtet der Zechenverband in Abweichung von der bisherigen Uebung nicht die tarif­liche Feststellung einer generellen Lohnherabsetzung, son- dein eine Auflockerung des bestehenden Lohnsystems, die den Zechen in gewissen Grenzen eine Anpassung ihrer Lohn­höhe an ihre besonderen Verhältnisse ermöglicht, wie es in anderen Industriezweigen seit längerem der Fall ist. Nach Ansicht des Zechenverbandes wird die bisherige starre Ta­rifregelung den verschieden gelagerten Beschäftigungsmög- lichkeiten auf den einzelnen Schachtanlagen und den Ver­schiedenheiten der Arbeitsverdienste nicht hinreichend ge­recht. so daß eine Auflockerung gerade zur Aufrechterhal­tung möglichst zahlreicher Arbeitsstellen dringend geboten erscheine.

Keine Tarifkündigung bei Arbeit Nordwest.

Der Arbeilgeberverband für die Rordwestgruppe der Eisen- und Stahlindustrie hat von der Möglichkeit einer Kündigung des Lohntarises zum 31. Mai keinen Gebrauch gemacht. Das geltende Lohnabkommen bleibt also weiter bis zum 30. Juni 1932 in Kraft und kann erstmalig zu diesem Zeitpunkt am 31. Mai gekündigt werden.

Auch das Gehaltsabkommen für die Angestellten in ider Gruppe gtvrdwest wird unverändert verlängert.

Ge in Hausen. Jn ber Kreistagssitzung am Samstag wurde der Kreisetat mit einem Fehlbetrag von rund 160 000 Mark verabschiedet.