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Achluchtemer 3titung

ßrets-Amtsbtatt * Allgemeiner amUicherAozeiyerfür 8m Kreis Schlüchtau

Nk. 51

(1. Blatt)

Donnerstag, den 28. April 1932

84. Aabrg.

Amtliche Bekanntmachungen, xindratsamk.

Aenderung der Ausführungsbestimmungen A ,nm Schlachtvieh- und Fleischdefchaugesetz.

ttr. V 2518. Der Herr Reichsminister des Innern hat am 12. lNärz 1932 nachstehende Verordnung erlassen, die im Keichsministerialblatt 1932 Nr. 12 $.115 veröffentlicht iwrden ist:

Auf Grund des § 22 ttr. 2 des Reichsgesetzes, betr. die Zchlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni l YOO^Reichs- Mblatt S. 547) in Verbindung mit Rrtikel 179 Rbf.. 2 kr Reichsverfassung wird hiermit nach Zustimmung des keichrratr verordnet:

Die §§ 37 I und ttr. 40 ttr.. 3 der Ausführungsbestimm- mgen A zum Reichsgesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 in der Fassung der verord- nung über Abänderungen der Ausführungsbestimmuugm A lild C zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetz vom 10. August 1922 (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich, S. 477) wer­den abgeändert wie folgt:

I. Jm § 37 I sind die Worte:das als genußtauglich zu behandeln ist (vergl. auch III ttr. 4 Abs. 2)" zu streichen und dafür zu setzen:und des unverändert befundenen ' Fettes von mit lNiescheeschen Schläuchen behafteten Schweinen (§ 34 ttr. 3); in beiden Fällen ist das Fett als genußtauglich zu behandeln (vergl. auch III ttr.. 4 M. 2 und § 40 ttr. 3 Abs. 2);"

2. 3m § 40 ttr. 3 ist der Inhalt der zweiten Klammer dahin zu ergänzen, daß die Rlammerbemerkung wie folgt lautet:(vgl. jedoch § 34 ttr. 3 zusammen mit § 37 I, i § 35 ttr. 1)", außerdem ist dem 2. Absatz des § 40 ttr. 3 | hinter den Wortenzu bezeichnen:" anzufügen:beim vorliegen von Miescherschen Schläuchen ist das Fett nicht

I zu beanstanden, wenn es selbst keine Veränderung zerat."

Ich ersuche ergebenst, den beteiligten Behörden und Be- Wem sowie den in der Fleischbeschau tätigen Beamten u^ Zkischbeschauern hiervon Kenntnis zu geben.

F Berlin, den 1. April 1932.

Der preuß. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

*

Wirb veröffentlicht.

Die Drtspolizeibehörden ersuche ich, den Fleischbeschau «'n hiervon alsbald Kenntnis zu geben.

! Schlüchtern, den 20. April 1932.

Der Landrat. I. D.: Duwe.

Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Borsten hat den mit der kommissarischen Verwaltung der Deterinärratsftelle in Schlächtern beauftragten Tierarzt Herrn Dr. Wehn zum Veterinärrat ernannt und ihm vom April d. Is. ab die Veterinärratsstelle des Kreises Schläch­tern übertragen.

Schlüchtern, den 20. April 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

I-Nr. 1702. Es ist angezeigt worden, daß di-> Durch­führung der Anordnung des Herrn Reichskommissars für Preisüberwachung vom 22. März d. Is., betr. Senkuna der Bierpreife, Schlucht. Ztg. ttr. 45 bei einer Reihe wn Gastwirten des Kreises Schlüchtern auf Schwierigkeiten Üößt. Unter Anderm sollen Gastwirte von dem Aussckank dcr teueren Erportbieres zu dem des billigeren Lagerbieres übergegangen sein, ohne letzteres genügend im Preis ge= tot zu haben. Ich nehme daher Veranlassung, darauf ^nzuwersen, daß die Gastwirte sich im Falle der Uebertre- tung der obengenannten Anordnung der Gefahr einer Schlie- ^na ihrer Betriebe aussetzen.

Schlächtern, den 25. April 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

I-Nr. 1792. Nach Abschluß der Frühjahrsbestellungs- "sbeiten muß so schnell wie möglich ein lieberblick über w Anbauflädyen unserer landwirtsckafflichen Fruchtarten ermittelt werden, weil wichtige Entscheidungen der Reichs» to Landesbehörden auf agrarpolitischem Gebiet davon ^hängen.

Die in den Vorjahren, findet auch in diesem Iahre eine 'lrmeindeweise aurzuführende Erhebung über den Anbau ^r hauvtsächlicksten Ackersrückte sowie der Wiesen und weiden statt. Neben den landwirtschaftlich genutzten Flä- ^n ßnd auch die übrigen Bodennutzungen wie Forsten und Holzungen. Haus- und Hofräume, Moorflächen, son­der Ded- und Nnland, Gewässer usw. anzugeben sodass

Gesamtfläche der Gemarkung jeder einzelnen Gemein» "r nachzuweisen ist.

Den Berren Bürgermeistern des Kreises und dem Herrn ^"tsvorsteher in Marjoß, denen die Vorb reitung und der Schluß der Erhebung obliegt, sind bereits die erforder­

lichen Erhebungsvordrucke zugegangen. Die Formulare sind nach der auf der Rückseite des weißen Fragebogens ab­gedruckten Anleitung sorgfältig auszufüllen. In jeder Ge­meinde muß eine Schätzungskommission ortskundiger landwirtschaßtlicher Sachverständiger ernannt werden, die im Einvernehmen mit der Gemeindebehörde die Erhebung durchzuführen hat. Diese Sachverständigenkom­mission hat auch die Richtigkeit der Erhebung auf den Fra­gebogen zu bescheinigen.

Der als Entwurf zuerst auszufüllende weiße Fragebogen bleibt im Besitz der Gemeindebehörde, während der voll­ständig ausgefüllte vierfache grüne Fragebogen bestimmt bis spätestens zum 1 6. M a i d. 3s. hierher einzusrn- den ist.

Es wird ausdrücklich betont, daß die Ergebnisse der An« bauflächenerhebung nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden.

Schlüchtern, den 25. April 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Kreisausschutz.

I.-Rr. 1212 L. U. Die Herren Bürgermeister öes Kreises werden auf den in ttr. 17 des Amtsbl. der Regierung zu Kassel vom 23. April 1932 als Beilage veröffentlichten IV. Nachtrag zur Satzung der Hessen-Nassauischen land­wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Ausgabe 1926 hiermit besonders hingewielen.

Schlüchtern, den 27. April 1932.

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes: Dr. Müller.

Finanzamt.

Bekanntmach«»^ über die Gtfenlegnng der Einheitswerte 1931.

Die nach dem Stande vom 1. Januar 1931 festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes werden in der Zeit vom 2. Mai 1932 bis einschließlich 1. Juni 1932 im Finanzamt offengelegt.

Außerdem werden in dieser Zeit in den Vienftcäun ea der Gemeindevorstände während der Dienststunden diejeniaen Teile der Dffenlegungsliste offengelegt, die den in der Ge­meinde liegenden Grundbesitz betreffen.

In die Dffenlegungsliste ist der weitaus größte Teil der ; Einheitswerte eingetragen. Soweit die Einheitswerte nicht eingetragen sind, werden die Eigentümer hierüber späte- stens bis zum Beginn der Dffenleaungsfrist besonder- be- j nachricktigt. Soweit dagegen die Einheitswerte in die Gf- fenlegungslifte eingetragen sind, erhalten die Eigentümer regelmäßig keine besonderen Mitteilungen. Es müssen al­so die Eigentümer von Grundbesitz, denen keine besonde­ren Mitteilungen zugehen, Einsicht in die Dffenlegungsliste nehmen.

Die Dffenlegung ist der Ersatz für die besonderen Fest- stellungsbescheide, die früher erteilt worden sind. Der Ein­spruch gegen die Einheitswerte, die in die Dffenlegungsliste eingetragen sind, kann in der Zeit bis zum Ablauf des 1. Juli 1932 bei dem Finanzamt entweder schriftlich einge­reicht oder zu Protokoll erklärt werden.

Schlüchtern, den 26. April 1932.

Finanzamt Schlüchtern. Schswe.

Staali. Kreis- «. Forltkaffe.

Die Staatliche Kreis- und Forstkasse Schlüchtern ist an nachfolgenden Tagen, wegen Abschlußarbeiten, für jeden Ver­kehr geschloffen: am 29. 4. am 25. 7. am 25. 10. am 25. 5. am 25. 8. am 24. 11. am 24. 6. am 24. 9. am 24. 12.

Die Kassenständen an den übrigen Werktagen von 81/2 bis 12^2 Uhr.

Schlüchtern, den 24. April 1932.

Kartte.

Anfrage in Berlin

Deutschlands Einverständnis mit dem 16. Juni.

Berlin, 27. April.

Der englische Botschafter hat der Reichsregierung eine Rote überreicht, in der die englische Regierung ansragt. ob Deutschland mit dem Beginn der Lausanner Konferenz am 16. Juni einverstanden sei. Line gleichlautende Rote ist in Paris, Rom, Tokio und Brüssel überreicht worden. Wie verlautet, wird sich die Reichsregierung sowohl mit dem Zeitpunkt als auch mit dem Ort der Konferenz einverstan­den erklären:

vor dem Schwurgericht in Dortmund begann Diens­tag der Prozeß gegen den Monteur Fritz Albrecht aus Dort« mund, der in der Nacht zum 31. Januar im Anschluß an eine politische Versammlung in Dortmund zwei Personen erschossen, eine andere schwer verletzt und überdies zwei Landjäger bedroht haben soll. Albrecht leugnet die ihm zur Last gelegten Mordtaten.

Der Beschluß des Preußenkabinetts Landtagseinberusung zum 24. Mai. Erst dann Rücktritt des Kabinetts Braun.

Nach dem Bffchluß des preußischen Kabinetts ist die Entscheidung darüber, was in Preußen werden soll, doch früher zu erwarten, als man ursprünglich annehmen konnte. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt hierüber folgen­des mit:

Das preußische Staatsministerium hat auf Grund des Artikels 17 der preußischen Verfassung beschlossen, den neuen Landtag zum 24. Mai d. 3- einzuberufen und ihm als verfassungsmäßige Folge aus dem Ausfall der Wahlen seinen Rücktritt in seiner Gesamtheit mit» zuteilen. Bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten und der Uebernahme der Geschäfte durch eine neue Re­gierung ist das Staatsministerium auf Grund des Ar­tikels 59 der Verfassung, verpflichtet, im Amte zu bleiben.

Die G r ü n d e für die Entschlüsse der preußischen Staatsregierung werben amtlich wie folgt auseinanderge­setzt:

Eine frühere Einberufung des Landtages als zum 24. Mai ist abgesehen davon, daß die Legislaturperiode des alten Landtages noch bis zum 20. Mai läuft, aus tech­nischen Gründen unmöglich. Auch eine Auflösung der jetzigen Landtages könnte den Termin nicht verffühen, denn

der Landtag kann nicht eher zusammentreten, bis ein den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes entsprechen­des amtliches Wahlergebnis zusammen mit den An­nahmeerklärungen der einzelnen gewählten Abgeord­neten vorliegt.

Gemäß Paragraphen 35 des Landeswahlgesetzes verzögert sich die Feststellung des endgültigen Ergebnisses deshalb, weil die Erklärung der einzelnen Parteien abgewartet wer­den muß, welche ihrer Kandidaten der Landesliste zurr Abgeordneten üorge!d)üippirLjn2ii3i£n^-&uM_-mäl^^

die Abgeordneten der Landesliste automatisch aufrückten, uk n .e Vorgänger ihren Kreiswahlvorschlag angenom­men hatten, ist jetzt unter Außerachtlassung der Reihen­folge

die Bestimmung der Abgeordneten aus der Lande, liste den Entscheidungen der Parteien Vorbehalten.

Der Landeswahlleiter muß deshalb erst eine achttägige Entscheidungsfrist der Parteien ab warten, ehe er an die einzelnen Abgeordneten mit der Frage Herantritt, ob sie die Wahl auf der Landesliste annehmen. Endlich kanr der Landtag weder unmittelbar vor noch mittelbar nach Pfingsten, das auf den 15. und 16. Mai fällt, einberufen werden.

Noch keine Verhandlungen

Das Zentrum und die künftigen Koalikionsgespräche. Initiative der Rationalsozialisten verlangt.

Wie von Zentrumsseite verlautet, ist vorläufig nicht da­mit zu rechnen, daß irgendwelche parteiamtlichen Verhand­lungen zwischen der preußischen Zentrumsfraktion und den Nationalsozialisten beginnen werden.

Auch die Meldung über eine unverbindliche Fühlung­nahme zwischen Angehörigen der Zentrumspartei und Rationalsozialislen wird als unrichtig bezeichnet.

In Zentrumskreisen ist man der Ansicht, daß vor der Rückkehr des Reichskanzlers aus Genf überhaupt keine Verhandlungen ausgenommen werden können. Erst nach einer eingehenden Aussprache der maßgeblichen Zentrums­führer mit dem Reichskanzler werde sich klären, was für eine Haltung die Partei künftig einnehmen werde. Hierbei wird jedoch betont, daß die letzte Entscheidung selbstverständ­lich bei der Zentrumsfraktion des neuen Preußischen Land­tages nach dessen Zusammentritt liegen werde.

Was die Zentrumsfraktion dann beschließen werde, stehe dahin. Auch legt man Wert auf die Feststellung, daß nach Ansicht des Zentrums die Initiative zu irgend­welchen Verhandlungen von nationalfostalistischer

Seite ausgehcn muß. Es genüge nicht, wenn von na­tionalsozialistischer Seite erklärt werde, daß man zu Verhandlungen bereit sei.

Ueber die Aussichten etwaiger Verhandlungen zwischen den Nationalsozialisten und dem Zentrum ließe sich nichts sa­gen. Das Zentrum habe bereits erklärt, daß es mit jeder Partei zusammenarbeiten wolle, die sich auf den Boden der Verfassung stelle. Im übrigen ist man beim Zentrum der Ansicht, daß selbstverständlich bei allen Entschlüssen in Preu­ßen weitgehend Rücksicht auf die Verhältnisse im Reich zu nehmen sein werde. Wann der für Mai geplante Parteitag des Zentrums zusammentreten wird, ist noch ungewiß. Eine Entscheidung hierüber dürfte erst nach Abschluß der Be­sprechungen des Kanzlers fallen.

Die japanische Regierung hofft, daß die Verhandlun­gen in Schanghai demnächst wieder ausgenommen werden können und daß ein waffenstillstaird abgeschlossen werden wird.