Achluchtemer 3titung
ßrets-Amtsbtatt * Allgemeiner amUicherAozeiyerfür 8m Kreis Schlüchtau
Nk. 51
(1. Blatt)
Donnerstag, den 28. April 1932
84. Aabrg.
Amtliche Bekanntmachungen, xindratsamk.
Aenderung der Ausführungsbestimmungen A ,nm Schlachtvieh- und Fleischdefchaugesetz.
ttr. V 2518. Der Herr Reichsminister des Innern hat am 12. lNärz 1932 nachstehende Verordnung erlassen, die im Keichsministerialblatt 1932 Nr. 12 $.115 veröffentlicht iwrden ist:
„Auf Grund des § 22 ttr. 2 des Reichsgesetzes, betr. die Zchlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni l YOO^Reichs- Mblatt S. 547) in Verbindung mit Rrtikel 179 Rbf.. 2 kr Reichsverfassung wird hiermit nach Zustimmung des keichrratr verordnet:
Die §§ 37 I und ttr. 40 ttr.. 3 der Ausführungsbestimm- mgen A zum Reichsgesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 in der Fassung der verord- nung über Abänderungen der Ausführungsbestimmuugm A lild C zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetz vom 10. August 1922 (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich, S. 477) werden abgeändert wie folgt:
I. Jm § 37 I sind die Worte: „das als genußtauglich zu behandeln ist (vergl. auch III ttr. 4 Abs. 2)" zu streichen und dafür zu setzen: „und des unverändert befundenen ' Fettes von mit lNiescheeschen Schläuchen behafteten Schweinen (§ 34 ttr. 3); in beiden Fällen ist das Fett als genußtauglich zu behandeln (vergl. auch III ttr.. 4 M. 2 und § 40 ttr. 3 Abs. 2);"
2. 3m § 40 ttr. 3 ist der Inhalt der zweiten Klammer dahin zu ergänzen, daß die Rlammerbemerkung wie folgt lautet: „(vgl. jedoch § 34 ttr. 3 zusammen mit § 37 I, i § 35 ttr. 1)", außerdem ist dem 2. Absatz des § 40 ttr. 3 | hinter den Worten „zu bezeichnen:" anzufügen: „beim vorliegen von Miescherschen Schläuchen ist das Fett nicht
I zu beanstanden, wenn es selbst keine Veränderung zerat."
Ich ersuche ergebenst, den beteiligten Behörden und Be- Wem sowie den in der Fleischbeschau tätigen Beamten u^ Zkischbeschauern hiervon Kenntnis zu geben.
F Berlin, den 1. April 1932.
Der preuß. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
*
Wirb veröffentlicht.
Die Drtspolizeibehörden ersuche ich, den Fleischbeschau «'n hiervon alsbald Kenntnis zu geben.
! Schlüchtern, den 20. April 1932.
Der Landrat. I. D.: Duwe.
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Borsten hat den mit der kommissarischen Verwaltung der Deterinärratsftelle in Schlächtern beauftragten Tierarzt Herrn Dr. Wehn zum Veterinärrat ernannt und ihm vom April d. Is. ab die Veterinärratsstelle des Kreises Schlächtern übertragen.
Schlüchtern, den 20. April 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
I-Nr. 1702. Es ist angezeigt worden, daß di-> Durchführung der Anordnung des Herrn Reichskommissars für Preisüberwachung vom 22. März d. Is., betr. Senkuna der Bierpreife, Schlucht. Ztg. ttr. 45 — bei einer Reihe wn Gastwirten des Kreises Schlüchtern auf Schwierigkeiten Üößt. Unter Anderm sollen Gastwirte von dem Aussckank dcr teueren Erportbieres zu dem des billigeren Lagerbieres übergegangen sein, ohne letzteres genügend im Preis ge= tot zu haben. Ich nehme daher Veranlassung, darauf ^nzuwersen, daß die Gastwirte sich im Falle der Uebertre- tung der obengenannten Anordnung der Gefahr einer Schlie- ^na ihrer Betriebe aussetzen.
Schlächtern, den 25. April 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
I-Nr. 1792. Nach Abschluß der Frühjahrsbestellungs- "sbeiten muß so schnell wie möglich ein lieberblick über w Anbauflädyen unserer landwirtsckafflichen Fruchtarten ermittelt werden, weil wichtige Entscheidungen der Reichs» to Landesbehörden auf agrarpolitischem Gebiet davon ^hängen.
Die in den Vorjahren, findet auch in diesem Iahre eine 'lrmeindeweise aurzuführende Erhebung über den Anbau ^r hauvtsächlicksten Ackersrückte sowie der Wiesen und weiden statt. Neben den landwirtschaftlich genutzten Flä- ^n ßnd auch die übrigen Bodennutzungen wie Forsten und Holzungen. Haus- und Hofräume, Moorflächen, sonder Ded- und Nnland, Gewässer usw. anzugeben sodass
Gesamtfläche der Gemarkung jeder einzelnen Gemein» "r nachzuweisen ist.
Den Berren Bürgermeistern des Kreises und dem Herrn ^"tsvorsteher in Marjoß, denen die Vorb reitung und der Schluß der Erhebung obliegt, sind bereits die erforder
lichen Erhebungsvordrucke zugegangen. Die Formulare sind nach der auf der Rückseite des weißen Fragebogens abgedruckten Anleitung sorgfältig auszufüllen. In jeder Gemeinde muß eine Schätzungskommission ortskundiger landwirtschaßtlicher Sachverständiger ernannt werden, die im Einvernehmen mit der Gemeindebehörde die Erhebung durchzuführen hat. Diese Sachverständigenkommission hat auch die Richtigkeit der Erhebung auf den Fragebogen zu bescheinigen.
Der als Entwurf zuerst auszufüllende weiße Fragebogen bleibt im Besitz der Gemeindebehörde, während der vollständig ausgefüllte vierfache grüne Fragebogen bestimmt bis spätestens zum 1 6. M a i d. 3s. hierher einzusrn- den ist.
Es wird ausdrücklich betont, daß die Ergebnisse der An« bauflächenerhebung nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Schlüchtern, den 25. April 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
Kreisausschutz.
I.-Rr. 1212 L. U. Die Herren Bürgermeister öes Kreises werden auf den in ttr. 17 des Amtsbl. der Regierung zu Kassel vom 23. April 1932 als Beilage veröffentlichten IV. Nachtrag zur Satzung der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft — Ausgabe 1926 — hiermit besonders hingewielen.
Schlüchtern, den 27. April 1932.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes: Dr. Müller.
Finanzamt.
Bekanntmach«»^ über die Gtfenlegnng der Einheitswerte 1931.
Die nach dem Stande vom 1. Januar 1931 festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes werden in der Zeit vom 2. Mai 1932 bis einschließlich 1. Juni 1932 im Finanzamt offengelegt.
Außerdem werden in dieser Zeit in den Vienftcäun ea der Gemeindevorstände während der Dienststunden diejeniaen Teile der Dffenlegungsliste offengelegt, die den in der Gemeinde liegenden Grundbesitz betreffen.
In die Dffenlegungsliste ist der weitaus größte Teil der ; Einheitswerte eingetragen. Soweit die Einheitswerte nicht eingetragen sind, werden die Eigentümer hierüber späte- ■ stens bis zum Beginn der Dffenleaungsfrist besonder- be- j nachricktigt. Soweit dagegen die Einheitswerte in die Gf- । fenlegungslifte eingetragen sind, erhalten die Eigentümer regelmäßig keine besonderen Mitteilungen. Es müssen also die Eigentümer von Grundbesitz, denen keine besonderen Mitteilungen zugehen, Einsicht in die Dffenlegungsliste nehmen.
Die Dffenlegung ist der Ersatz für die besonderen Fest- stellungsbescheide, die früher erteilt worden sind. Der Einspruch gegen die Einheitswerte, die in die Dffenlegungsliste eingetragen sind, kann in der Zeit bis zum Ablauf des 1. Juli 1932 bei dem Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Schlüchtern, den 26. April 1932.
Finanzamt Schlüchtern. Schswe.
Staali. Kreis- «. Forltkaffe.
Die Staatliche Kreis- und Forstkasse Schlüchtern ist an nachfolgenden Tagen, wegen Abschlußarbeiten, für jeden Verkehr geschloffen: am 29. 4. am 25. 7. am 25. 10. am 25. 5. am 25. 8. am 24. 11. am 24. 6. am 24. 9. am 24. 12.
Die Kassenständen an den übrigen Werktagen von 81/2 bis 12^2 Uhr.
Schlüchtern, den 24. April 1932.
Kartte.
Anfrage in Berlin
Deutschlands Einverständnis mit dem 16. Juni.
Berlin, 27. April.
Der englische Botschafter hat der Reichsregierung eine Rote überreicht, in der die englische Regierung ansragt. ob Deutschland mit dem Beginn der Lausanner Konferenz am 16. Juni einverstanden sei. Line gleichlautende Rote ist in Paris, Rom, Tokio und Brüssel überreicht worden. Wie verlautet, wird sich die Reichsregierung sowohl mit dem Zeitpunkt als auch mit dem Ort der Konferenz einverstanden erklären:
— vor dem Schwurgericht in Dortmund begann Dienstag der Prozeß gegen den Monteur Fritz Albrecht aus Dort« mund, der in der Nacht zum 31. Januar im Anschluß an eine politische Versammlung in Dortmund zwei Personen erschossen, eine andere schwer verletzt und überdies zwei Landjäger bedroht haben soll. Albrecht leugnet die ihm zur Last gelegten Mordtaten.
Der Beschluß des Preußenkabinetts Landtagseinberusung zum 24. Mai. — Erst dann Rücktritt des Kabinetts Braun.
Nach dem Bffchluß des preußischen Kabinetts ist die Entscheidung darüber, was in Preußen werden soll, doch früher zu erwarten, als man ursprünglich annehmen konnte. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt hierüber folgendes mit:
Das preußische Staatsministerium hat auf Grund des Artikels 17 der preußischen Verfassung beschlossen, den neuen Landtag zum 24. Mai d. 3- einzuberufen und ihm als verfassungsmäßige Folge aus dem Ausfall der Wahlen seinen Rücktritt in seiner Gesamtheit mit» zuteilen. Bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten und der Uebernahme der Geschäfte durch eine neue Regierung ist das Staatsministerium auf Grund des Artikels 59 der Verfassung, verpflichtet, im Amte zu bleiben.
Die G r ü n d e für die Entschlüsse der preußischen Staatsregierung werben amtlich wie folgt auseinandergesetzt:
„Eine frühere Einberufung des Landtages als zum 24. Mai ist abgesehen davon, daß die Legislaturperiode des alten Landtages noch bis zum 20. Mai läuft, aus technischen Gründen unmöglich. Auch eine Auflösung der jetzigen Landtages könnte den Termin nicht verffühen, denn
der Landtag kann nicht eher zusammentreten, bis ein den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes entsprechendes amtliches Wahlergebnis zusammen mit den Annahmeerklärungen der einzelnen gewählten Abgeordneten vorliegt.
Gemäß Paragraphen 35 des Landeswahlgesetzes verzögert sich die Feststellung des endgültigen Ergebnisses deshalb, weil die Erklärung der einzelnen Parteien abgewartet werden muß, welche ihrer Kandidaten der Landesliste zurr Abgeordneten üorge!d)üippirLjn2ii3i£n^-&uM_-mäl^^
die Abgeordneten der Landesliste automatisch aufrückten, uk n .e Vorgänger ihren Kreiswahlvorschlag angenommen hatten, ist jetzt unter Außerachtlassung der Reihenfolge
die Bestimmung der Abgeordneten aus der Lande, liste den Entscheidungen der Parteien Vorbehalten.
Der Landeswahlleiter muß deshalb erst eine achttägige Entscheidungsfrist der Parteien ab warten, ehe er an die einzelnen Abgeordneten mit der Frage Herantritt, ob sie die Wahl auf der Landesliste annehmen. Endlich kanr der Landtag weder unmittelbar vor noch mittelbar nach Pfingsten, das auf den 15. und 16. Mai fällt, einberufen werden.
Noch keine Verhandlungen
Das Zentrum und die künftigen Koalikionsgespräche. — Initiative der Rationalsozialisten verlangt.
Wie von Zentrumsseite verlautet, ist vorläufig nicht damit zu rechnen, daß irgendwelche parteiamtlichen Verhandlungen zwischen der preußischen Zentrumsfraktion und den Nationalsozialisten beginnen werden.
Auch die Meldung über eine unverbindliche Fühlungnahme zwischen Angehörigen der Zentrumspartei und Rationalsozialislen wird als unrichtig bezeichnet.
In Zentrumskreisen ist man der Ansicht, daß vor der Rückkehr des Reichskanzlers aus Genf überhaupt keine Verhandlungen ausgenommen werden können. Erst nach einer eingehenden Aussprache der maßgeblichen Zentrumsführer mit dem Reichskanzler werde sich klären, was für eine Haltung die Partei künftig einnehmen werde. Hierbei wird jedoch betont, daß die letzte Entscheidung selbstverständlich bei der Zentrumsfraktion des neuen Preußischen Landtages — nach dessen Zusammentritt — liegen werde.
Was die Zentrumsfraktion dann beschließen werde, stehe dahin. Auch legt man Wert auf die Feststellung, daß nach Ansicht des Zentrums die Initiative zu irgendwelchen Verhandlungen von nationalfostalistischer
Seite ausgehcn muß. Es genüge nicht, wenn von nationalsozialistischer Seite erklärt werde, daß man zu Verhandlungen bereit sei.
Ueber die Aussichten etwaiger Verhandlungen zwischen den Nationalsozialisten und dem Zentrum ließe sich nichts sagen. Das Zentrum habe bereits erklärt, daß es mit jeder Partei zusammenarbeiten wolle, die sich auf den Boden der Verfassung stelle. Im übrigen ist man beim Zentrum der Ansicht, daß selbstverständlich bei allen Entschlüssen in Preußen weitgehend Rücksicht auf die Verhältnisse im Reich zu nehmen sein werde. Wann der für Mai geplante Parteitag des Zentrums zusammentreten wird, ist noch ungewiß. Eine Entscheidung hierüber dürfte erst nach Abschluß der Besprechungen des Kanzlers fallen.
— Die japanische Regierung hofft, daß die Verhandlungen in Schanghai demnächst wieder ausgenommen werden können und daß ein waffenstillstaird abgeschlossen werden wird.