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Rr. 41 (L Blatt)
Dienstag, den 5. April 1932
84. Jahrs.
Amtliche Bekanntmachungen.
Kreisausschuß.
Kürgermeister-Uersammluug.
I.'Nr. 1361 K. st. Die Herren Bürgermeister der Stabs? unb Landgemeinden und die Herren Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises werden zu einer Besprechung dienstlicher Bngelegentzeiten auf Donnerstag, den 1 4. April d. 3s., vorm. 9,30 Uhr in den Sitzungssaal des hiesigen Kreishauses eingeladen. 3 m Vordergrund dieser Versammlung steht eine Besprechung über die Einziehung! der fälligen Steuern und Bbgaben. 3m Hinblick, auf die Wichtigkeit dieser Frage ist es unbedingt erforderlich, daß sämtliche Herren Bürgermeister und Gemeinderechner er« scheinen oder einen Vertreter entsenden.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden ersuche ich, dafür zu sorgen, daß die Gemeinderechner erscheinen.
Schlächtern, den 2. April 1932.
Der Vorsitzende des Kreisausschusfes. Dr. Müller.
3»Hr. 1360 K. st. Durch Verfügung des Herrn Regie= mngspräsidenten zu Kassel vom 29. März 1932 ist an Stelle des Bürgermeisters a. D. Land in Hintersteinau der Gemeinderechner stimm Bensing in Hintersteinau zum^tan- derbeamten für den Standesamtsbezirk hintersteinau er« nannt worden. Durch gleiche Verfügung ist der Bürgermeister Daniel Kempel im Hintersteinau zum Standesbeam- teN'Stellvertreter für den genannten Standesamtsbezirk ernannt worden.
Schlüchtern, den 2. stpril 1932.
Der Landrat: Dr. Müller.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Gemäß § 47 der Keichsstimmordnung vom 14. März 1924.robb hiermit bekannt gegeben, daß zur Vornahme der Keichspräsidentenwahl (zweiter Wahlgang) am 10. stpril 1932 für die Stadt Schlüchtern zwei Stimmbezirke gebildet worden sind.
Übstimmungsbezirk (Wahlbezirk) I umfaßt: Zuldaerstraße, Bltestraße, Ludovika von Stumm-Straße, Bmtsberg-, Dreibrüder-, Garten-, Graben- und Breiten; bacherstraße, Dreispitzenhohle, Schloß- u. Linsengasse, Bahn- Hofstraße, Lotichius- und Klosterstraße, Schmieds- und Keu- e, Weinberg- und Sandgartenstraße. Stimmlokal: kss chulturnhalle.
Übstimmungsbezirk (Wahlbezirk) llumfatzt: Hanauerstraße, Schlagweg, Hohenzellerstraße, Wassergasse Kirchstraße, Sackgasse, Braugasse, Brückeckauer-, Kaiser-, stronprinzenstraße, Kurfürstenstraße, Elmer- und Bhlers- bacherlandstraße, Hospitalstraße, Elmweg, Bahnhof Bahnstrecke, Käthe, klltebahnhofstraße, höbäckerweg Acisbrun« nen. Stimmlokal: Kleinkinderschule.
Die Wahl findet am Sonntag, den 1 0. stpril 193 2 in der Seit von vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 6 Uhr statt.
Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge.
, 3eber Stimmberechtigte hat bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz, oder durch Unterstreichen, oder in sonst erkennbarer Weise den Bnwärter zu bezeichnen, dem er seine Stimme geben will, oder, wenn er keinem vorgeschlageiMr Bnwärter feine Stimme geben will, den Kamen der Per« sm, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimmzettel, in das hierzu freigelassene Feld zu schreiben. , Stimmzettel, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig.
Schlüchtern, den 1. April 1932.
Der Magistrat: Gaenßlen.
B e t r.: Befreiung vom Dienst bei der Pflichtfeuerwehr für das Rechnungsjahr 1932 durch Zahlung des Loskaufgeldes.
Bach dein zu der Ordnung, betr. das Feuerlöschwesen in der Stadt Schlüchtern vom 8. 1. 1907 ergangenen Kachtrag vom 4. 4. 1928 können auf stntrag Feuerwehrdienstpflich. tisle jeweils für die Dauer eines Rechnungsjahres (1. 4. bis 31. 3.) gegen Zahlung eines jährlichen Loskaufgeldes von 3.— RITT, vom Dienste bei der städtischen Pflichtfeuerwehr befreit werden.
Bnträge für das Rechnungsjahr 1932 sind bis fpä = teftens 15. stpril 1 932 an den Magistrat einzureichen.
Schlüchtern, den 2. stpril 1932.
Der Bürgermeister als Grtspolizeibehörde: Gaenßlen.
Gewerbliche Berufsschule.
Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt am Mittwoch, den 6. stpril 1 9 3 2, nachmittags 1 Uhr.
Gs haben zu erscheinen:
1. zwecks Bnmeldung alle Lehrlinge, welche nach Dstenr ihre Lehrzeit augetreten haben,
2. diejenigen Lehrlinge, welche seither Mittwochs am Zeichenunterricht teilgenommen haben.
Bn den übrigen Unterrichtstagen (Freitag — Montag — Dienstag) findet der Unterricht zu denselben Zeiten statt wie bisher.
Schlüchtern, den 2. stpril 1932.
Der Berufsschulvorstand: Gaenßlen.
Bekanntmachung.
3n der Zeit vom 7. bis einschl. 11. stpril 1932 findet die Reinigung der Schornsteine in folgenden Straßen der Stadt statt: hohenzeller-, Hanauerstraße, Schloßgasse, Schlagweg, Wasser-, Sackgasse, Kirch-, Alte Bahnhofstraße und höbäckerweg.
Die Kontrollbücher sind bereit zu halten. Schlüchtern, den 1. stpril 1932.
Der Bürgermeister als Grtspolizeibehörde: Gaenßlen.
Stadtschule tu Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Die Aufnahme der schulpflichtigen Knaben und Mädchen bes Schulverbandes Schlüchtern in die hiesige Volksschule findet nunmehr gemeinsam am Mittwoch, den 6. stpril 1 9 3 2, vormittags 9 Uhr statt.
Schlüchtern, am 2. stpril 1932.
Der Rektor: Flemmig.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
Der Busspannweg ist bei nasser Witterung gesperrt Steinau, ben 31. März 1932.
Der Magistrat. Dr. Kraft.
Blutige Wahlzwischenfalle.
In Berlin und Lhemnitz.
Etwa eine Stunde nach Ablauf des Osterburgfriedens kam es in der Gneisenaustraße in Berlin zu Krawallen. Aus einer kommunistischen Ansammlung heraus wurde die Polizei angegriffen, wobei ein Beamter verletzt wurde. Die Polizei machte nunmehr von der Schußwaffe Gebrauch. Ein Kommunist wurde durch Brustschuß schwer verletzt.
In Lhemnitz kam es in der Klosterstraße zu Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten. Au° der Flucht feuerte ein Kommunist aus einem Hausflur fünf Schüsse auf die Nationalsozialisten ab. Ein Nationalsozialist wurde durch Bauchschuß schwer verletzt. Ein Kommunist, der sich unter die Nationalsozialisten gemischt hatte, wurde ebenfalls von einer Kugel getroffen. Der Täler wurde festgenommen.
Bei einer politischen Buseinandersetzung erschoß in Kalau der Nationalsozialist Lehner den Kommunisten Schreiber, Lehnert wurde verhaftet. — Kack einem nationalsozialistischen Werbeumzug in Bltona Kam es an zahlreichen Stellen der Stadt zu schweren Schlägereien zwischen Kationalso- ^ialiften und Keichsbannerleuten. (Es sind ein Schwerverletzter und eine große Zahl Leichtverletzter zu verzeichnen.
50 Sinterungen wurden vorgenommen.
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— Bei einem Autorennen in Fez (Marokko) wurden bei Lwei schweren Unfällen fünf Personen getötet.,— Auf der Strecke Zamrsk-hohenmauth (Tschechoslowakei) stieß ein Personenauto mit einem Zug zusammen. Die beiden Insassen des Autos wurden getötet — 3n der Nähe von Dort« mund Überfuhr ein betrunkener Chauffeur ein Ehepaar und tötete den Mann, während die Frau schwer verletzt wurde. Der Chauffeur wurde verhaftet.
Tardie« in Kandon.
Der französische Ministerpräsident Üarbieu ist in Beglei- tung des Finanzministers Flandin am Sonntag nachmittag zu den angekündigten Besprechungen mit MacDonald in London eingetroffen. Tardieu hatte ant Abenb eine fünf* viertelstündige Unterredung mit MacDonald in Downing Street. 3n einer Erklärung vor Pressevertretern nach der Unterredung sagte MacDonald u. a. jbie viermächtekon- ferenz werde nicht auf die Donau/rage beschränkt werden. Eine Uebereinstimmung zwischen den Brächten werde auf der Konferenz selbst erzielt werden und nicht vorher.
Stadtverordnetenwahlen tn Mecklenburg.
Am Sonntag fanden in Malchow und Waren (Mecklenburg) Stadtverordnetenwahlen statt 3n Malchow, wo eine Mehrheit aus SPD und KPD. zustandekam, gewannen die Sozialdemokraten 2 Sitze, während die Kommunisten einen verloren. Von den sieben bürgerlichen Sitzen fielen sechs an die Nationalsozialisten. Die Versammlung besteht also aus 6 Nationalsozialisten ,1 Bürgerlichen, 6 Sozialdemokraten und 2 Kommunisten. — 3n Waren verloren die Nationalsozialisten gegenüber der Keichspräsidentenwahl 80 Stimmen (2403 Stimmen), während die Kommunisten ihre Stirn« menzahl aufrecht erhalten konnten.
Slegerwald für Hindenburg.
Ientrumskundgebung für die Präsidentenwahl am Sonntag.
Breslan, 4. April.
Reichsarbeitsminister Stegerwald sprach in einer vom Zentrum verunstalteten Wahlkundgebung über die Präsi- dentenwahl am kommenden Sonntag und führte dazu aus:
Wenn wir in Deutschland Politik machen wollen, dann müssen wir uns einprägen: 1. daß wir den größten aller Kriege verloren haben; 2. daß jahrelang eine Haßatmosphäre ohnegleichen in der Welt gegen Deutschland verbreitet worden ist, die nur schrittweise abgebaut werden konnte; 3. daß wir von unseren ehemaligen Haßerfüllten Gegnern Friedensbedingungen zudiktiert bekamen, die wir nicht erfüllen konnten; 4. daß wir auf die großen Weltgejcheh- nisse, die in den letzten Jahrzehnten an uns herangetreten sind, als Volk und Nation geistig nicht ausreichend oorberei- tet waren. Das ist das einfache Einmaleins der deutschen Politik.
Kein Mensch hat etwas dagegen, daß die N a t i o n a l - o z I»« l i st e n auf legalem Wege die Verfassung zu ändern uchen. Der Streit geht aber um etwas anderes. Die Prä- identenwahl vom 13. März hat eine Weser- und Mainlinie klar herausgestellt, ©taub* man, daß der Westen und der Süden eine nationalsozialistische Diktatur ruhig hinnehmen würde? Glaubt man, daß die Gewerkschaften und die Arbeiter sich mit einem solchen Regime abfinden würden?
Am 10. April kommt es daraus an, daß Hindenburg mit überwältigender Mehrheit gewählt wird. Es hat gar keinen Zweck, sich Illusionen hinzugeben.
Wir haben 1932 noch ein sehr schweres Jahr vor uns. Und in diesem Jahre gilt es nicht, das deutsche Volk aus- einander-, sondern zusammenzureißen und damit wieder feste Grundlagen zu schaffen für die deutsche Zukunft.
Hindenburg hat in seinem arbeitsreichen Leben den Nachweis erbracht, daß er in schweren Stunden Gemeinschaften der verschiedensten Art zusammenzuhalten versteht, und darum muß er am 10. April mit überwältigender Mehr- heij.»wieder Reichspräsident werden." -
Beamten-Aufruf für Wiederwahl Hindenburgs
Mehrere Fachverbändc des Deutschen Beamtenbundes veröffentlichen einen gemeinsamen Aufruf für die Wiederwahl Hindenburgs. Der Aufruf ist unterzeichnet vom Reichsverband der Post- und Telegraphenbeamten, vom Verband preußischer Polizeibeamten, vom Beamten-Zentraloerband. von der Gewerkschaft der Eisenbahnfahrbeamten, den Organisationen der Gendarmeriebeamten, den Landjägereibeamten, der Weichensteller, außerdem vom Katholischen Lehrer- verband, den Arbeitsgemeinschaften der norddeutschen, der süddeutschen und der mitteldeutschen Polizeibeamten- oerbände.
Hindenburg-Brief an den Stahlhelm.
Berlin, 4. April.
Die „Landvolk-Nachrichten" verbreiten eine Meldung, wonach sich der Reichspräsident von Hindenburg nachdrücklichst vor diejenigen Stahlhelmmitglieder stelle, die ihm im ersten Wahlgang die Treue gehalten hätten und deshalb vom Stahlhelm gemahregelt worden seien. Er habe die Bundesleitung des Stahlhelm aufgefordert, ihm bis zum Dienstag mitzuteilen, ob sie bereit fei, die Maßregelungen zurückzunehmen.
Von feiten des Stahlhelm verlautet hierzu, daß sowohl die beiden Bundesführer als auch der Bundeskanzler gegenwärtig nicht in Berlin weilten. daß aber tatsächlich ein Schreiben des Reichspräsidenten von Hindenburg vorliegen dürfte, das nur durch eine Indiskretion der Oeffentlichkeit bekanntgeworden fein könne.
Listenverbindung der Miiietparieien.
„Rationale Front deutscher Stände."
Berlin, 4. April.
Die zwischen der Wirtschaftspartei, der Landvolkpartei und den Volkskonservativen geführten Verhandlungen über ein gemeinsames Vorgehen bei den preußischen Landtagswahlen sind nunmehr nahezu abgeschlossen. Die Parteien werden in den Wahlkreisen an sich selbständig Vorgehen, aber Listenverbindungen untereinander haben. Für diese drei Parteien zusammen wird eine gemeinsame Landesliste geschaffen, die die Bezeichnung „Nationale Front deutscher Stände" führt.
Sranntlveinverdot am 10. und 24. April.
Berlin, 4. April.
Der preußische Innenminister hat aus Grund der § 15 des Gaststättengesetzes anläßlich des zweiten Mahlganges der Reichspräsidentenwahl und der Wahl zum Preußischen Landtag folgendes bestimmt:
Der Ausschank von Branntwein und der Kleinhandel mit Trinkbranntwein ist am Sonntag, den 10., und Sonntag, den 24. pril 1932, bis zur Polizeistunde verboten.
Zuwider ndlungen werden gemäß 8 29, Ziffer 8, des Gaslstätteng. jes mit Haft und mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit einer dieser Strafen bestraft.