Einzelbild herunterladen
 
  

Die Entschuldung des Ostens.

Verordnung zur Durchführung des Osthilfegesetze».

Berlin, 16. März.

Im Reichsgesetzblatt vom 14. März wird eine Verord­nung zur Durchführung des Osthilfegesetzes veröffentlicht, die vom Reichskanzler Brüning und dem Reichskommissar für die Osthilse, Schlange-Schöningen, unterzeichnet ist.

Die allgemeinen Bestimmungen besagen u. a. folgendes: Die landwirtschaftliche Entschul­dung im Osthilfegebiet ist nach Richtlinien durchzuführen, die der Reichskommissar für die Osthilfe erläßt. Soweit der Entschuldungsplan unmittelbare Befriedigung vorsieht, ist der Gläubiger verpflichtet. Osthilfe-Entschuldungs- briefe anzunehmen.

Die Hingabe von Osthilfe-Entschuldungsbriefen hat die gleiche Wirkung wie die Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Nennbetrages der Entschuldungsbriefe. War der Be­triebsinhaber für eine Verbindlichkeit eine Wechselverpflich­tung eingegangen, so erstreckt sich die Regelung, die in dem Entschuldungsplan über die Verbindlichkeit getroffen ist, auch auf die Verpflichtung des Betriebsinhabers aus dem Wechsel. Die einer Wechselverpflichtung zugrunde liegende Verbindlichkeit wird auch dadurch getilgt, daß die in dem Entschuldungsplan festgesetzte Abfindung an den Inhaber des Wechsels gezahlt wird. Dieser ist verpflichtet, Osthilfe- Entschuldungsbriefe zum Nennbetrag anzunehmen. Soweit eine Wechselverpflichtung des Betriebsinhabers durch Her­absetzung im Entschuldungsplan erlischt, bleiben die Ver­bindlichkeiten der übrigen Wechselverpflichteten unberührt. Der Wechselinhaber kann aus der Verpflichtung, Osthilfeent- schuldungsbriefe anzunehmen, Regreßansprüche gegen seine Vormänner nicht herleiten. Werden Forderungen von Gläubigern eines landwirtschaftlichen Betriebes im Ent- jchuldungsplan herabgesetzt, so werden die Rechte der Gläu­biger gegen Mitschuldner und Bürgen des Letriebsinhabers Durch die Herabsetzung nicht berührt Das Gleiche gilt für Rechte der Gläubiger aus einem für die Forderung beste­llenden Pfandrecht, aus einer für sie bestehenden Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder aus einer zu ihrer -Sicherung eingetragenen Vormerkung, sofern die Sicher­heiten nicht von dem Betriebsinhaber, sondern von einer anderen Seite bestellt sind.

Der Reichskommissar für die Osthilse ernennt zur Wahr nehmung der Reichsaufsicht über die Deutsche Renten- bank, Abteilung Osthilse, einen besonderen Kommissar. dieser hat das öffentliche Interesse wahrzunehmen und dar­über zu wachen, daß der Geschäftsbetrieb der Deutschen Rentenbank, Abteilung Osthilfe, mit den Gesetzen, der «atzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimungen im Einklang bleibt.

Die Osthilfe-Entschuldungsbriefe

lauten auf den Inhaber und werden auf Reichsmark aus­gestellt. Die Entschuldungsbriefe werden in Stücken von 200, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 Mark ausgegeben. Die nach Paragraph 2 der Entschuldungsverordnung ein-- zulragenden Hypotheken sind auch auf die Beträge zu er­strecken, die die Gläubiger des zu entschuldenden Betriebes in bar erhalten. Die Jndustriebank ist berechtigt, in Höhe der im Entsckuldungsoerfahren zur Auszahlung gelangen­den Barbeträge, Entschuldungshypotheken aus der treu= händerischen Verwaltung in Verwaltung für eigene Rech­nung zu übernehmen, sofern der Gesamtbetrag der in der treuhänderischen Verwaltung verbleibenden Hypotheken den Gesamtbetrag der umlaufenden Entschuldungsbriefe über- steigt.

Die Zins- und Tilgungsbeträge

der von der Jndustriebank in Verwaltung für eigene Rech­nung übernommenen Hypotheken sind unter entsprechender Anwendung des § 4 der Entschuldungsverordnung für die Verzinsung und Einlösung der Entschuldungsbriefe zu verwenden.

Der Reichskommissar für die Osthilfe bestellt für die in Paragraph 2 der Entschuldungsverordnung vorge­sehene Deckungsmasse einen Treuhänder, sonne einen oder mehrere Stellvertreter.

Ein weiteres Kapitel der Verordnung beschäftigt sich mit der Bereitstellung der zur Einlösung der Osthilfe-Entschul- Dungsbriefe erforderlichen Beträge.

De? Export sinkt.

Unf-r Ausfuhrüberschuß im Februar.

Berlin, 16. März.

Die deutsche Handelsbilanz schließt im Februar mit einem Ausfuhrüberschuß von 86 Will. RW gegenüber einem tatsächlichen Ausfuhrüberschuß von 105 Will. RW im Ja­nuar. Einschließlich der Reparalionssachlieferungen, die 11,0 gegen 11,6 Will. RW betrugen, stellt sich der Ausfuhr­überschuß auf 97 Will. RW gegenüber 106,6 Will. RW im Hormonal.

Die Einfuhr hat mit 441 Mill. RM gegenüber der tat­sächlichen Einsuhr des Januar, die nach Ausgleich der La­gerabrechnungen 425 Mill RM betrug, um 16 Mill RM zugenommen. An dieser Zunahme find überwiegend die Rohstoffe beteiligt. Die Lebensmitteleinfuhr ist ebenso wie die Fertigwareneinfuhr mit dem Vormonat etwa gleich.

Die Ausfuhr ist mit 527 Will. RW um 3 Will. RW geringer ausgewiesen als im Vormonat.

Einschließlich der Reparalionssachlieferungen beträgt sie 538 gegenüber 542 Mill. RM. Der geringe Rückgang beruht ausschließlich auf dem weiteren Absinken der Durchschnitts­werte um 1,4 o. H. Mengenmäßig hat der Absatz nach dem Ausland eine geringe Zunahme erfahren Wertmäßig ist besonders die Lebensmitteleinfuhr zurückgegangen, in ge­ringerem Maße die Rohstoffausfuhr, während die Fertig- warenausfuhr eine kleine Erhöhung von 417 auf 423 Mill. RM erfuhr.

Polens Vertreter in Danzig. Polens neuer diplomatischer Ver­treter in Danzig, Dr. Paper, der bisher polnischer Generalkonsul in Königsberg war, wird seinen gängiger Rosten voraussichtlich am 20. März antreten.

Republikschutzgefetz in Finnland. Im finnischen Reichstag wurde das Gesetz zum Schutze der Republik angenommen. Ver­sammlungen der Laopobewegung und zweier and. teter Verbände werden damit verboten werden.

icrer , htsgertch-

Preußen wählt am 24. April.

Beschluß des Ständigen Ausschusses.

Berlin, 15. März.

Der Ständige Ausschuß des Preußischen Landtags setzte im Montag im Einvernehmen mit dem Staatsministerium den Termin der Neuwahlen für den Preußischen Landtag aus Sonntag, den 24. April, fest.

wie würden Preußenwahlen aussehen?

Interessant ist angesichts der bevorstehenden Neuwahl des Preußischen Landtags eine Umrechnung des Ergebnisses des ersten Wahlganges auf die preußischen Provinzen. Danach wurden am 13. März in Preußen abgegeben für Duesterberg 1825158 Stimmen (Landmgswahl 1928 ver­gleichsweise 3 274 897), Hindenburg 11 022 089 (12 536 410), Hitler 6 844 854 (552 560), Thälmann 3 724 687 (2 237 160).

Berichtigung zum vorläufigen Ergebnis.

Das vorläufige amtliche Gesamtergebnis der Reichs- präsidentenwahl am 13. März lautet auf Grund der Berich­tigungen jetzt folgendermaßen:

Abgegeben sind insgesamt 37 657 199 gültige Stimmen, davon haben erhalten:

2 558 813

18 654 244

11 341 119

4 982 870

111 492

8 661

Duesterberg hindenburg

Hitler

Thälmann

Winter Zersplittert

*

Nunmehr liegt auch das aus dem Wahlkreis 35, Mecklenburg, vor. Abgegeben sind 541 541 gültige Stimmen, davon erhielten: Duesterberg

berichtigte Gesamtergebnis

60 979, Hindenburg 254 089, Hitler 186 615, Thälmann 46 658, Winter 2200, zersplittert.

Hitler als Zeuge in Weimar.

Die beabsichtigte Einbürgerung Hitlers durch Minister Frick.

Weimar, 16 März.

Im Polizeiuntersuchungsausschuß des Thüringischen Landtags fanden Zeugenvernehmungen zu der von Minister a. D. Dr. Frick geplanten Anstellung Adolf Hitlers im Thüringer Staatsdienst statt.

Zeuge Hauptmann Stennes

erklärte, ihm sei im Sommer 1930 in privaten Unterhaltun­gen bekanntgeworden, daß Erwägungen über die Einbür­gerung Hitlers schwebten

Minister a. D. Dr. Frick

erklärte, daß er die Einbürgerung Hitlers erreichen wollte, nachdem eine Anfrage an die bayerische Staatsregierung im Jahre 1929 auf Einbürgerung ablehnend beantwortet war.

Frick schilderte dann, wie er zu dem Plan der Anstel­lung Hitlers als Gendarmeriekommissar in Hildburghausen kam. Trotz mancher Bedenken habe Hitler damals die Ur­kunde entgegengenommen, sich jedoch seine Entscheidmrg über die Annahme sofort vorbehalteniM - W -___

Aus der Aeußerung Hitlers vor dem Staatsgerichtshof, er sei st a a t e n l o s , habe er gefolgert, daß Hitler die Ein­stellung abgelehnt habe. Der Versuch der Anstellung sei nach seiner Ansicht keine unwürdige Schiebung, sondern ein legaler Staatsakt gewesen, der nicht perfekt gewor­den wäre.

Die Spannung erreichte ihren Höhepunkt, als Hitler selbst im Saal als Zeuge erschien. Er schilderte, wie Frick ihm aus dem Geraer Parteitag seine Einbürgerungsabsicht zur Kenntnis gebracht hätte. Er habe wohl damals die An- stellungsurkunde zu sich genommen, sie jedoch später ver­nichtet.

Er persönlich hätte keinerlei Veranlassung gehabt, das bestehende System und die herrschenden Parteien um Ein­bürgerung zu bitten, da er sich seine deutsche Staatsangehö­rigkeit auf dem Schlachtfeld erworben habe. Es kam dann

zu einem

Zwischenfall.

als der sozialdemokratifche Abgeordnete Gründler an Hitler einige Fragen richtete und die Art und Weise der versuchten Einbürgerung als wenig deutsch bezeichnete. Nachdem noch einige Abgeordnete des Ausschusses Fragen an den Zeugen gerichtet hatten, verließ Hitler den Saal. Die Zeugenver­nehmung über die Einbürgerungsfrage war damit beendet.

Von einer Vernehmung der beiden an der Einbürge­rung beteiligten thüringischen Beamten mußte Abstand ge­nommen werden, da der Innenminister die Genehmigung zur Aussage mit der Begründung versagt hatte, daß die Ablegung ihres Zeugnisses dem Wohle des Landes Thürin-

gen

Nachteile bereiten würde.

Die Memettand-Aulonomie.

Neuer Vorstoß Litauens.

Kowno, 16. März.

daß den setz

Gouverneur Merkys erklärte in einer Unterredung, die Regierung zurVerhütung weiterer Konflikte" mit autonomen Behörden des Memelgebietes jetzt ein Ge- _ sowie verschiedene Ausführungsbestimmungen zum Me­melstatut vorbereite. Die Ausarbeitung des Gesetzes erfolge im Einvernehmen mit den Signatar-Mächten, mit denen die litauische Regierung in ständiger Fühlung stehe.

Wie der Gouverneur betonte, soll durch die Aussüh- rungsbestimmungen eine Reihedehnbarer Begriffe" des Statutsklargestellt" werden.

Bei diesem Gesetz handelt es sich um die bereits viel er­örterten und vom litauischen Staatsrat schon vor zwei Jah­ren ausgearbeiteten 12 Gesetzentwürfe, die nunmehr in einem Gesetz zusammengefaßt werden sollen. Die 12 Ge­setze waren seinerzeit den Unterzeichnermächten zur Begut­achtung unterbreitet worden, wurden aber wegen der das Memelstatut verletzenden Fassung damals bis" zu 4/5 ab­gelehnt.

Gouverneur Werkys erklärte noch, daß die Angelegen­heit Böttcher der Staatsanwaltschaft des obersten Tribunals übergeben werde, die jetzt zu entscheiden habe, ob und vor welchem Gericht ein Verfahren gegen Böttcher wegen Amts­vergehens stattfinden soll.

Polen und Ostpreußen.

Ein nutzloses Angebot.

Warschau, 16. März.

DieGazeta Polska" weist daraus hin, daß die Blätter Königsbergs von einer Gefahr eines polnischen Einmärsche, in Ostpreußen sprechen. Das halbamtliche Blatt meint, baf derartige Warnungen an das Sprichworthaltet den Dieb' erinnern. Es fei sehr bezeichnend, daß die deutsche Regie, rung nichts unternehme gegen diese lügnerische Propaganda. Polen könne daraufhin nur mit dem Vorschläge antworten daß es jederzeit bereit sei, einen Nichtangriffspakt ab}u- schließen; es würde sogar gern noch weiter gehen und einen Vertrag anbielen, der die gegenwärtige deutsch-polnisch, Grenze garantiere. Wie wird aber die deutsche Antworl darauf lauten? fragt das polnische Blatt.

Dazu wird von unterrichteter Seite geschrieben: Bit halbamtliche polnische Zeitung scheint ganz vergessen zu haben, daß Deutschland im Locarnovertrage auf jeglich, Austragung seiner Wünsche einer Grenzrevision mit den Mitteln der Waffen verzichtet hat. Also besteht für Polen bereits ein deutsch-polnischer Nichtangriffspakt. Ebenso weis aber auch Polen ganz genau, daß Stresemann und all, seine Nachfolger auf das Recht einer Revision der Grenz, ziehung niemals verzichtet haben und noch weniger verzich ten werden. Wem will also die polnische Zeitung mit die. fern Angebot Sand in die Augen streuen?

Gegenmaßnahmen gegen den deutschen Obertaris

Al man durch und« jo m läng< reitet im i und I® über die i zen lenk wir Kör; die i mini und wir tat 4 emse

Trotz der zwischen der deutschen Regierung und dem Warschauer Außenministerium schwebenden Wirtschaftsver­handlungen scheint Polen die Inkraftsetzung der Verordnung über die Maximalzölle aus dem Jahre 1928 vorzubereiten. emei Die Inkraftsetzung dieser Maximalzölle ist als Gegenmaß­

Don

nahme gegen den deutschen Obertarif gedacht, falls diese: öftlii gegen polnische Waren Anwendung finden sollte. Ohne das Herr Ergebnis der Warschauer Verhandlungen abzuwarten, Hai unb die polnische Regierung im letzten Staatsgesetzblatt eint

Verordnung veröffentlicht, nach der die Verordnung vom Jahre 1928 über die Maximalzölle noch ergänzt wird.

Nachspiel zum FallNanosh".

Ein Jahr Gefängnis für den Leopardenbesiher.

Berlin, 16. März.

Vor dem Schöffengericht wurde der Fall des Malers Othegraven verhandelt, der sich in feiner Berliner Woh­nung den LeopardenNanosh" hielt, der die kleine Erika Scharries anfiel und tötete. Die Anklage lautet auf fahr­lässige Tötung, Körperverletzung und Haltung eines wilder Tieres. Der Leopard wurde einige Tage nach dem Uiigliict durch die Berliner Polizei getötet.

Das Urteil gegen Othegraven lautete wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Nichtbefolgung einer polizei lichen Anordnung auf ein Jahr Gefängnis und 150 RM Geldstrafe.

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr neun Monate Ge­fängnis und vier Wochen Haft beantragt.

trete starr

Neuer Abrüstungsausschuß.

Für moralische Abrüstung.

gern lag:

6 and 19.

S

ver 3ni hau ligei hau

(Eh kur; Das lich ror cha Slu

mit

Genf, 16. März. gen

Der Politische Ausschuß der Abrüstungskonferenz ver- beck handelte über den polnischen Antrag auf .moralische Ab. rüstung" und beschloß die Einsetzung eines Ausschusses, dem 21 Vertreter der europäischen Großmächte, Rußlands. Ja.

pans, der Bereinigten Staaten und Chinas angehören. und derpraktische Anträge für die Durchführung einer mora lischen Abrüstung" ausarbeiten soll. Der deutsche tionsführer, Bottchafter Nadolny hat sich' bei der

mung der Stimme enthalten

Obertaris gegen Polen und Kanada.

Belege Abstim-

Die angekündigte Verordnung über die Anwendung tarifs auf Boden- und Gewerbserzeugnisfe kanadischen Nischen Ursprungs tritt am 1. April 1932 in Kraft. Die Bestim-

ling Die brir gibt voll

tot! wir 5ül tat Me gen des £äi Sh roh übe 5ch

des Ober und pol«

mutigen des am 15. Mai 1922 in Gens unterzeichneten deutsch- polnischen Abkommens über Oberschlesien und des am 30. De- Zember 1924 in Danzig unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und Polen über Erleichterungen im kleinen Grenzver- kehr bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Mit Wir­kung vom 1. April 1932 tritt die Verordnung über Zolländerun­gen für Boden- und Gewerbserzeuanisse polnischen Ursprungs vom 2. 3u(i/31. August 1925 außer Wirksamkeit.

Burgfriede zu Ostern.

Es bestätigt sich, daß die Reichsregierung für die Osterzeit einen politischen Burgfrieden, wie er schon zu Weihnachten ein- geführt worden war, plant. Wie verlautet, soll der Burgfrieden jedoch nicht auf die Karwoche beschränkt bleiben, sondern noch einige Tage über Ostern hinaus ausgedehnt werden.

Waffenfund bei Nationalsozialisten. Die Pressestelle des Oberpräsidiums teilt mit:Im Kreise Einbeck ist am Tage vor der Reichspräsidentenwahl ein nationalsozialistischer Waffentransport polizeilich beschlagnahmt worden. Zu den Waffen gehören fünf Gewehre, Modell 98, 18 Stahlhelme, 18 neue Tornister mit Lebensmitteln für zwei Tage, 200 Infanterie-Patronen, 1000 Kubikzentimeter Sprengstosfmu- nition mit zwei Zündschnüren. Beamte der Hamburger Landeskriminalpolize« haben inzwischen ferner mehrere tausend Schuß Infanterie-Munition im Besitz von Eindecker Nationalsozialisten festgestellt und beschlagnahmt. Es sind noch weitere Stahlhelme gefunden worden. Durch die po- lizeilichen Ermittlungen ist ferner festgestellt worden, daß der gesamte Eindecker SA-Trupp Anweisungen erhalten hatte, sich nach der Beteiligung an der Wahl außerhalb Ein- becks in Immensen zu sammeln. Als Ausrede wird jetzt angegeben, es habe das nur zu dem Zwecke geschehen sollen, um im Fall von Unruhen in Einbeck geschlossen anrücken zu können. Die vernommenen SA-Leute haben angegeben, daß sie gegebenenfalls entschlossen gewesen seien, von den Waffen, die sich in ihrem Besitz befanden, Gebrauch zu machen.

Nationalsozialisten von Kommunisten Überfällen. In H i r s ch b e r g wurden Nationalsozialisten von Kommunisten Überfällen. Die Kommunisten gaben mehrere Schüsse ab und verwundeten zwei Nationalsozialisten sehr schwer. Die Polizei verhaftete 24 Kommunisten.

aus Hai aus N Ses un, ich«

int im Tc tot ®c © lia an

be

7.

ne ur

lT

Mi