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Achlöchtermr Zeitung krets-MntMatt * MyemeLner amULcherKnzeiHerfür den Kreis -chlüchtem »«Maa- vsla-rH.Steiaftld Söhne* Sefihäst^ '»ahrchofste.H* fm»g»-.»».P>-* psftphvdUuHmnkflutaL^S»»» Nr. 29 (1. Blatt) Dienstag, den S. Mär; 1932 84. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen,

andratsamt.

: Sprechstunden beim Landratsamt: Dienstags: : und Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr *

Betrifft: Bierpreissenkung.

Ueber die Durchführung der Lierpreissenkungsverord« mmg vom 29. Januar 1932 haben auf Antrag der Orga­nisationen nochmals Verhandlungen mit den Vertretern der Hastwirte stattgefunden. hierbei wurde festgestellt, daß die Unordnung am 6. Februar 1932 in Kraft getreten ist, daß aber bei der Durchführung eine Reihe Zweifelsfragen auf» getaucht sind.

3ur Ausräumung dieser Zweifelsfragen bestimme ich: a) Für Gefäße von 8 20 Eiter Inhalt gelten die näm= lichen Senkungspreise wie für 7/20.

b) Die Brauereien dürfen bisher gewährte Rabatte und Rückvergütungen auf den von ihnen zu tragenden Senkungspreis von Ritt. 2. je Hektoliter außer in den im nächsten Absatz angegebenen Fällen nicht anrechnen. Un­ter die Rabatte ist nicht die Verlegerspanne als solche gu rechnen.

Lind diese Rabatte und Rückvergütungen aus einem ganz bestimmten Anlaß gegeben, j. B. einmaliger Zuschuß zur Zrachtverbilligung, so können sie, wenn der Anlaß nicht mehr vorhanden ist, wegfallen.

c) Der den Faßbier-großhändlern auserlegte preisab- schlag von Ritt, l je Hektoliter Vollbier, kommt nicht für solche Vollbiere in Frage, die unter RITE 55. je Hekto­liter (ohne Gemeindesteuer) an den Gastwirt weiter ver­kauft werden.

d) Die von den obersten Landesbehörden zu bestimmen­den Behörden können in den Fällen, in denen nachweis­lich in der Zeit vom 1. Juli 1931 bis 8. Dezember 195: der Bierpreis gesenkt worden ist, auf Antrag genehmigen, daß die Senkung auf die durch die Anordnung vom 29. Januar 1932 vorgeschriebene Senkung angerechnet wird.

Berlin, den 19. Februar 1932.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung. ^ Dr. Goerdeler.

Wird veröffentlicht!

Die Ortspolizeibehörden und die Herren Landjägereibe­amten werden ersucht, die Durchführung vorstehender An. ordnung zu überwachen.

Schlüchtern, den 1. März 1932.

Der Landrat. J. V.: Duwe.

A., VII Nr. 490. Unter den bargelegten Verhältnissen und im Hinblick auf die schwebenden Verhandlungen über die Senkung der Biersteuer erkläre ich mich mit Ermäch­tigung des Keichskommissars für Preisüberwachung und des Ministers für Handel und Gewerbe vorläufig vorbe- haltlich jederzeitigen Widerrufs damit einverstanden, daß von der Durchführung der Anordnungen des Re'ckpkom- misfars für Preisüberwachung und seines Beauftragten in Frankfurt a. M. vom 29. Januar und 6. Februar d. Js. über die Vierpreissenkung im Schankgewerbe im Regie­rungsbezirk Kassel mit Ausnahme des Kreises Grafschaft Schaumburg Abstand genommen wird.

Kassel, den 1. März 1932.

Der Regierungspräsident.

Wird veröffentlicht!

Die Anordnungen über die Senkung der Brauerei- und 5laschenbierpreise werden durch obenstehende Verfügung nicht berührt.

Schlüchtern, den 3. März 1932.

Der Landrat. J. v: Duwe.

Hebeliste

über die Erhebung der Ge«

meindeumlagen,

Restverzeichnisse

für Grundvermögen- und

Hauszinssteuer zu^haben 'bei:

H. Gteinfeld Göhne.Wchlüchtem.

Verordnung über das Verbot des Ausschanks von Branntwein und des Kleinhandels mit Trinkbranntwein für den 12. und 13. März 1932.

Auf Grund bes § 15 bes Gaststättengesetzes vom 28. 4. 1930 (RGBl. I S. 146) wird anläßlich der Reichspräsiden­tenwahl folgendes bestimmt:

§ 1. Der Ausschank von Branntwein und der Klein­handel mit Trinkbranntwein ist am Sonnabend, dem 12. und Sonntag, dem 13. 3. 1932, bis zur Polizeistunde ver­boten.

§ 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 29 Ziffer 8 des Gaststättengesetzes mit hast und mit Geldstrafe bis zu 150 Ritt, oder mit einer dieser Strafen bestraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Berlin, den 26. 2. 1932.

Der Minister des Innern. gez. Severing.

wird veröffentlicht!

- Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, die Ver- ordnung zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden zu bringen. Die Durchführung ist zu überwachen.

Schlüchtern, den 5. März 1932.

Der Landrat. J. V.: Duwe.

Die Ortspolizeibehörden werden auf die Beachtung der durch Bekanntmachung des Herrn Regierungspräsidenten zu Kassel vom 9. Dezember 1931 (Reg. Amtsblatt 1931 Rr. 51 S. 250) mitgeteilten Richtlinien hingewiesen, wonach Genehmigungen zu Theateraufführungen nur solchen Er- werbsunternehmen erteilt werden dürfen, die im Besitze der gemäß § 32 R. G. O. erforderlichen Konzession sind.

Schlüchtern, den 4. März 1932.

Der Landrat. J. v.: Duwe.

Kreisausschutz. Drrvfsberakung.

I.-Nr. II 4578 F. Der Berufsberater des Arbeitsamts Hanau hält im Winterhalbjahr 1931/32 (16. Rov. 1931 bis 30. April 1932) in Schlüchtern in der Volksschule (Werk­unterrichtsraum) jeden 2. Dienstag im Monat von 14V2 bis I6V2 Uhr Sprechstunde ab. Die Beratung ist unentgeltlich..

Die Litern und Vormünder, die hinsichtlich der Berufs» ausbildung ihrer Kinder bezw. Mündel einer Beratung be­dürfen, weise ich darauf besonders hin.

Schlüchtern, den 2. März 1932.

Kreiswohlfahrtsamt. Dr. Müller.

Bekanntmachung.

Stadt Schlüchtern.

Gemäß § 47 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 wird hiermit bekannt gegeben, daß zur Vornahme der Reichspräsidentenwahl am 13. März 1932 für die Stadt Schlüchtern zwei Stimmbezirke gebildet worden sind. Ab stimmungsbezirk (Wahlbezirk) lumfaßt: Fuldaerstraße, Altestraße, Ludovika von Stumm-Straße, Amtsberg-, Dreibrüder-, Garten-, Graben- und Breitem bacherstraße, Dreispitzenhohle, Schloß- u. Linsengasse, Bahn­hofstraße, Lotichius- und Klosterstraße, Schmieds- und Neu- gasse, Weinberg- und Sandgartenstraße. Stimm lokal: Volksschulturnhalle.

Abstimmungsbezirk (Wahlbezirk) II um fasst: Hanauerstraße, Schlagweg, hohmzellerstraße, Wassergasse Kirchstraße, Sackgasse, Braugasse, Lrückenauer-. Kaiser-, Kronprinzenstraße, Kurfürstenstraße, Timer- und Ahlers- bacherlandstraße, Hospitalstraße, Tlmweg, Bahnhof Bahn­strecke, Röthe, Altebahnhofstraße, Höbäckerweg Acisbrun» neu. Stimm10kal: Kleinkinderschule.

Die Wahl findet am S 0 nntag, den 1 3. März 1 932 in der Zeit von vormittags 9 Uhr bis Nach­mittags 6 Uhr statt.

Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge.

Jeder Stimmberechtigte chat bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz, oder durch Unterstreichen, oder in sonst erkenn­barer Weise den Anwärter zu bezeichnen, dem er seine Stimme geben will, oder, wenn er keinem vorgeschlagelM Anwärter seine Stimme geben will, den Ramen der Per­son, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimmzettel, in das hierzu freigelassene Feld zu schreiben.

Stimmzettel, bie diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig.

Schlüchtern, den 5. März 1932.

Der Magistrat: Gaenßlen.

An mehreren Stellen der Stobt Berlin kam es am Sonntag zu Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunichen beim verteilen von Wahlflugblüttern. (Es ist ein Todesopfer zu beklagen. Im Ganzen erfolgten

180 Festnahmen.

Groener an Hitler.

Die Antwort auf den Brief an Hindenburg.

Berlin, 6. März.

Reichsminister Dr. Groener hat an den Führer der Nationalsozialisten, Wolf Hitler, folgenden offenen Brief gerichtet:

Sehr geehrter Herr Hitlerl Sie haben am Sonntag, den 28. Februar 1932, Vertreter der ausländischen Presse empfangen, um ihnen den Inhalt eines Brieses an den Herrn Reidjspräfibenten mitzuteilen, der erst mehrere $tun- den nach diesem Empfang in die Hände des Adressaten ge­langt ist.

Die Würde des deutschen Stgatsoberhauptes gebietet, die persönliche Beantwortung eines Schreibens zu verwei­gern, das nur formell an feine Adresse gerichtet war, prak­tisch aber einer an das Ausland gerichteten Propaganda dienen sollte.

Sie erwarten vom Generalfeldmarschall von Hinden- burg, daß er mit Rücksicht auf seine persönliche Kandidatur die ihm als Reichspräsident gegebenen Rechte zur Anwen­dung bringen solle. Ihr Appell an diePrinzipien der Ritterlichkeit", den Sie damit verbinden, veranlaßt mich zu der öffentlichen Klarstellung, daß der Versuch, einen Mann, der sieben Jahre lang ein bewunderungswürdiges Zeugnis seines Bemühens um objektive Amtsführung abgelegt hat, in Gewissenskonflikt zwischen Amtspflicht und persönlicher Loyalität zu bringen, meinem Empfinden von Ritterlichkeit widerspricht.

Ich hätte jedenfalls erwartet, daß die persönliche Be­handlung, die Ihnen noch vor wenigen Monaten durch den Herrn Reichspräsidenten zuteil geworden ist, an den Metho­den Ihrer Wahlpropaganda nicht spurlos vorübergehen würde.

Als Reichsinnenminister bin ich für die Sicherung der Wahlfreiheit verantwortlich. Wahlfreiheit bedeutet die Siche­rung der freien Wahlentschließung des einzelnen Staats­bürgers gegenüber Versuchen, durch Terror und Zwang eine Wahlbeeinflussung auszuüben.

^Wahls. Scheit bedeutet aber nicht einen Freibrief für alle

Ausschreitungen im politischen Kampf.

Sie rufen den Schutz des Reichspräsidenten an gegen Teile des Wahlaufrufs der SPD-, in denen die Befürchtung aus­gesprochen wird, daß Ihre Wahl Krieg und Bürgerkrieg und die Vernichtung aller staatsbürgerlichen Freiheiten zur Folge haben könne.

Vergleicht man diese dunklen Prophezeiungen mit den Aufrufen und Kundgebungen, die Ihre Partei seit Jahr und Tag über ihre Gegner in Deutschland verbreitet hat, so kann die mit einem Male gezeigte Empfindlichkeit nur Verwunde­rung auslösen.

Ich bin zwar kein politischer Propagandist, aber Ich möchte doch annehmen, daß es für Sie ein einfaches Mittel gäbe, sich selbst gegen die Ihnen unberechtigt erscheinenden Befürchtungen zu wehren,

nämlich endlich einmal die klare Hervorhebung Ihrer positiven Ziele,

um damit die ernste Sorge Millionen Deutscher um di« Entwicklung unserer Außenpolitik und die in späterer Zu­kunft liegenden Gefahren einer bolschewistischen Entwicklung zu zerstreuen.

Sie nehmen mit Recht für sich in Anspruch, daß der

Wahlkampf auch gegen Ihre Person ritterlich gefühi Ich zögere deshalb nicht, auf Grund der von 3b gelegten Bescheinigung der österreichischen Behörden in Linz die Behauptung, Sie seien österreichischer Deserteur gewesen, als unrichtig zu bezeichnen. Ich stelle auch mit Befriedigung fest, daß der Abgeordnete Dr. Goebbels in einem an mich gericht^en Briefe von der Absicht einer Beleidigung des Herrn Reichspräsidenten durch seine Aeußerung im Reichs­

rt werde, men vor-

tag weit abgerückt ist.

Dies ändert nichts an der Tatsache, daß seine Worte in jener Reichstaxrsihung nicht anders verstanden werden konnten, als ich es getan habe. Ich bedauere, daß Dr. Goebbels nicht die erste Gelegenheit dazu benutzt hat, aus freiem Antrieb eine Erklärung abzugeben, die unter dem Ausdruck des Bedauerns seine Worte zurücknahm, und die Äder Pflicht zu meiner Erklärung im Reichstage ent- hätte.

Abgesehen von diesem Einzelfall muß ich doch feftfteflen, daß in der von Ihnen betriebenen Propaganda die un­angreifbare Persönlichkeit des Reichspräsidenten von Hinden- burg immer wieder durch eine völlig entstellte Darstellung der Träger seiner Kandidatur herabzusetzen versucht wird. Ich will den Fall nicht öffentlich ausgreifen, der kürzlich zur Beschlagnahme einer von Ihnen herausgegebenen illustrier­ten Zeitschrift führen mußte. Aber ich bin es dem Mann, der mit seiner Kandidatur ein tieferschütterndes persönliches Opfer gebracht hat, schuldig, die Wahrheit festzustellen:

hindenburg ist nichtder Kandidat Lrispiens", ist nicht der Kandidat einer Partei, sondern er ist der Kandidat von Millionen deutschen Arbeitern genau so wie von

Millionen Volksgenossen in anderen Ständen.

Es widerspricht den Gepflogenheiten deutscher Tradi­tion, Männer, die ein langes Leben an der positiven Ent­wicklung der deutschen Geschicke mitgewirkt haben, deren positive Leistungen bereits der Geschichte angehören, ohne weiteres mit denen auf eine Stufe zu stellen, die den Beweis