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Gberpräsibent und Regierungspräsident.

Kassel, 5. 1. Die letzte preußische Notverordnung beauftragt bekanntlich das Preußische Staatsminifterium, die Leitung der am gleichen Grt befindlichen Ober- und Regierungspräsidenten dem Gberpräsidenten zu übertragen. Für Hessen-Rasiel bedeutet das voraussichtlicy das Scheiden des Kegieruingspräfibenten Dr. Friedensburg aus seinem Amte. Die Leitung der Regierung! hätte in die Hand des Oberpräsidenlen Haas Überzugehen, der damit Thef so­wohl des Oberpräfidiums wie der Regierung würbe. Beide Behörden würden allerdings verfchieöene Vizepräsidenten behalten. Das ^Kasseler Tageblatt" beschäftigt sich in seiner Sonntagsau^gabe in einem längeren Artikel mit dieser An­gelegenheit und bringt die Befürchtung zum Ausdruck, daß die Zusammenlegung der beiden Aemter des Ober« und Regierungspräsidenten in Rassel nicht besonders glück­lich sei. Da indes kaum eine Möglichkeit bestehen werde, die Zusammenlegung zu verhindern, könne es nur darauf ankommen, sie so zu gestalten, daß sie für den Staat wie für die Provinz und den Regierungsbezirk nicht verhängnis­voll werde. Bei der notwendigen Abwesenheit des Ober« präfibent^n Haas von Kassel werde ein großer Teil der Dienstgeschäfte von seinen Vertretern, den Vizepräsidenten des Oberpräfibiums und der Regierung, wahrgenommen werden müssen. Auf ihnen ruhe alsdqnn ein wichtiger Teil der Verantwortung für Staat und Amtsbezirk.Sollte es darum", so fährt das Blatt fort,nicht möglich sein, Dr. Friedensburg als einzig verantwortlichen Thef der staatlichen Verwaltung im Regierungsbezirk Kassel zu er­halten, dann muß es gelingen, ihn unter der Leitung des Ober« und Regierungspräsidenten Haas als Vizepräsi­dent der Regierung uns zu erhalten. Nach den Notver­ordnungen ist jeder Beamte verpflichtet, auch ein Amt von geringerem Range anzunehmen. Ein Mann von der Staats« und Amtsverbundenheit des Regierungspräsidenten Dr. Frie- densburg würde aber ganz gewißlich bereits von sich aus bereit sein, ein Amt minderen Rechts zu übernehmen. Wir haben das Vertrauen zu ihm, daß er an Staat und Bezirk, nicht aber an einem Titel hängt. Herr Oberpräfi« bent Haas wäre unseres Trachtens gut beraten, wenn er für den Fall der Vereinigung der Aemter des Ober« und Regie­rungspräsidenten in seiner Hand darauf bringen würde, ihm den Regierungspräsidenten z. D. Dr. Friedensburg als Vizepräsidenten der Regierung in Kassel beizuordnen.

Der Desotdungsanfwand.

Der Aufwand für die Beamten, Angestellten (einschl. nebenberuflich tätige Personen) und "Arbeiter des Reichs, der Länder, der Gemeinden mit mehr als 5 000 Ein­wohnern und der Gemeindeverbände einzchl. Wohnungs- gelb, Rinderzuschlägen und sonstigen sozialen Beihilfen be« trug im Rechnungsjahr 1928/29 nach Mitteilung der Deut« schen Beamtenbund-Rorrespondenz 4 882,5 Mill. RM. Da« von,entfallen auf Beamte und Beamtenanwärter 3 734,7 MiN. RM., Angestellte 625,3 Mill. RM., Arbeiter 522 5 Mill. RM. Nach Durchführung der Notverordnungen dürf­ten noch rund 3 000 Millionen RM, als Bejolbungsauf« wand verbleiben.

Wächtersbach In der Nähe der Station Wächters­bach hatte sich bekanntlich am Neuzahrstag ein junger Mann von einem Personenzuge überftrhren lassen. Nun­mehr konnten die Personalien des Toten festgestellt werben; es handelt sich um den 19 Jahre alten Lohn des Händlers Pyroth in Wächtersbach.

Hanau. (Erwerbslofenansammlungem) Jm Laufe des Montag nachmittag bis zum Eintritt der Dunkelheit haben in Hanau am Platz der Republik in der Nähe des Wohl­fahrtsamtes fortgesetzt Ansammlungen (Erwerbsloser statt- gefünden, die sich in ihrer Erwartung über Vorschußzahlung von Unterstützungsbeträgen getäuscht saheri. Die Polizei mußte einige Male den Platz unter Anwendung von Ge­waltmitteln räumen.

Birstein. (Ein Opfer seines Berufes.) Der Besitzer der bekanntenLahnemühle", die zwischen den Grien Bößgesäß und Nirchbracht liegt, verunglückte bei bar Arbeit tödlich. Michael geriet in die Transmission, sodaß der Tod alsbald eintrat.

Frankfurt a. M. (Tödlich verunglückt.) Der be­kannte Frankfurter Gerichtsarzt Dr. Rotlf, der seit einiger seit pensioniert ist, stürzte Montag aus Aem dritten 5lock feiner Wohnung in der Parkstraße auf die Straße und war sofort tot. Gb ein Unglücksfall oder Freitod vorliegt, ist noch nicht festgestellt. Noth ist durch. sein Auftreten als Gerichtsarzt in fast allen großen Prozessen sehr bekannt geworden.

Witzen Hausen. Der letzte Offizier der ehemaligen kurfürstlichen hessischen Armee, Oberleutnant a. D. Eduard Tollmann, ist hier im Alter von 87 Jahren gestorben.

Kar ist ab t a. M. (Aus Eifersucht niedergestochen.) Wegen eines Mädchens waren die beiden Brüder Preußer in Wortwechsel und dann in Streit geraten, in dessen Der» lauf der jüngere seinem Bruber Ambras mit aller Ge- u>alt ein Messer in den Leib stieß. Der Gestochene wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in das Krankenhaus eingeliefert. Der Täter wurde festgenommen.

Mainz. (Die Veruntreuungen des Notars Lohn.) Be­kanntlich wurde End-e November der verheiratete 58jät)= Tige Notar Friedrich Karl Bahn von hier wegen Veruntreu- ung von angeblich 30 000 MK. verhaftet und ins Untersu­chungsgefängnis eino/elieferi, nachdem er vorher einen Selbst- Mordversuch unternommen hatte. Nach mohuwüchentlicher Prüfung der Bücher und Belege durch die Olierrechnungs- kammer Darnistadt konnte schon ein Fehlbetrag doh über 40 000 MK. sestgestellt werden. Die weiteren Feststellungen ber DberrechnungsKammer ergaben nunmehr einen Fehl­betrag von ungefähr 80 000 MK. doch wirb die Befürch- tung ausgesprochen, daß dieser Betrag aller Voraussicht nach sich nod] wesentlich erhöhen wird.

| flus Stadt, Kreis und Provinz

Mitteilungen lokalen Interesses aus dem Kreisgebiet sind für diese Rubrik willkommen.

Wildhandelsbuch in Preußen.

Eine neue Verordnung zur Bekämpfung des Wilderer- unwesens.

In Preußen mußte bisher Wild, das vom Wildhänd­ler aufgekauft wurde, einen Ursprungsschein aufweisen; das war aber nicht mehr erforderlich, wenn das Wild vom Wild­händler in dritte Hände überging. Diese Tatsache haben sich viele Wilderer und Wildhändler, die den Hehler spielten, zunutze gemacht. Unmengen gemilderten Wildprets sind auf diese Weise zu Geld gemacht worden.

Um nun den ordentlichen Wildhändler vor ungerecht­fertigtem Verdacht zu schützen, denAuch-Wildhändlern" die Hehlerei zu erschweren und den Wilddieben leichter beizu- kommen, ist in Preußen soeben eine Verordnung in Kraft getreten, die die Einführung eines Wildhandelsbuches vor- schreibt, Es heißt da u. a.:Wer in seinem Gewerbebetrieb Elch-, Rot-, Dam- und Schwarzwild in unzerlegtem Zu­stande von anderen Personen als vom Wildhändler erwirbt, hat den Erwerb sofort in ein Wildhandelsbuch einzutragen." Der Ursprungsschein bleibt natürlich beim Erwerb von Wild durch Wildhündler weiterhin ebenfalls Vorschrift.

Wetterbericht. Bei kräftiger Ausbildung des sub­tropischen Hochdruckgebietes das sich vom Ozean über die Mittelmeerländer erstreckt, wird Mittel- und Nord- europa durch die aus diesem Hochdruckgebiet stammende feuchte und warme Südwestluft überschwemmt. In ihrem Bereich Kommt es zur Ausbildung tiefer Sturmwirbel, deren einer über der Ostsee und ein zweiter über Eng­land verbreitete undheftige Niederschläge bei starkem Baro= Metersturz hervorruft. Der westliche Wirbel wird auch unser Gebiet morgen unter Druckfall und Niederschlägen bei lebhaften bis stürmischen Sübweftwinben beherrschen. Zwischen den Regengebieten kommt es nach gewitterartigen Erscheinungen zu vorübergehendem Ausklaren. Vorher­sage für Mittwoch: vorwiegend bedeckt und Niederschläge, sehr lebhafte südwestliche Winde, mild, späterhin Böen und vorübergehende Aufheiterung. Aussichten für Don­nerstag und Freitag: vorerst noch Fortdauer des sehr un« beständigen und vielfach stürmischen Wetters mit Nieder­schlägen, aber fortschreitende Abkühlung und namentlich im Gebirge neue Schneesälle wahrscheinlich.

' Volkstrauertag am 2 I. Februar. Der Volks­trauertag, der alljährlich am Sonntag Reminiszere statt« findet, fällt in diesem Jahr auf den 21. Februar.

Famitien-versicherung bei den Kranken« Kassen. Es herrscht vielfach die Auffassung, daß durch die neue Notverordnung die Familienversicherung aufgeho­ben sei. Das ist nicht der Fast, diese Leistung gilt als pstschtleistuna der Rasse. DJe Mitglieder brauchen also nur die Hälfte der Arznei, wie bisher, zu bezahlen.

Ltadtverordne te nve rsammlu ng 5 chläch­te r n am Montag Abend 8 Uhr. Bei der [tattgefunbenen Sitzung, zu der 13 Stadtverordnete und 2 Stadträte er« schienen waren, wurde gemäß § 41 der Stäbteorbnung und § 6 der Geschäftsordnung die Neuwahl des Vorstandes der Stadtverordnetenversammlung getätigt. Die Wahl wurde per Stimmzettel vorgenommen und hatte folgendes Ergeb­nis: Für den Stadtverordneten-Vorsteher entfielen 9 Stim­men auf Herrn Alt und 4 Stimmen auf Herrn Seibert; für dessen Stellvertreter entfielen 9 Stimmen auf Herrn Riehm, 3 auf Herrn Seibert und 1 auf Herrn Schutzki- so­mit ist Herr Alt als Stadtv.-Vorsteher und Herr Riehm als dessen Stellvertreter gewählt. Die Wahl des Schrift­führers wurde nicht getätigt, da derselbe von der Stabt« verordnetenversammlung bestellt ist. Zu dieser Angelegen­heit wurde der Magistrat durch Herrn Stadtverordneten Rreß ersucht,bie Vergütung für den Schriftführer zu ermäßigen. Punkt 2: Wie schon in früheren Sitzungen, so brächte auch diesmal die vielumstritteneRattenvenilgungs- bezahlung" manche Debatte mit sich. Nach den eingeholten Erkundigungen von feiten der Stadt steht für keine Partei bei Nichtzahlung der Tilgungsgebühr der Ausgang des Prozesses fest. Aus all diesen und noch anderen Erwä­gungen wurde der Vermittlungsvorschlag des Finanzaus­schusses, 50"/o des berechneten Betrages auf Kosten der Stadtkasse zu übernehmen, einstimmig angenommen. Bis jetzt sind zirka 1100. MK. von Hausbesitzern eingezahlt. Bereits voll eingezahlte Beträge werden mit 50 °. zurück­gezahlt bezw. verrechnet. Punkt 5: Dem Vergleichsvor- schlage des Magistrats mit dem Vermessungsdirektor i. R. Luke, Frankfurt, wurde zugestimmt. Herr Lube bekommt als Entschädigung für den Verlust des Ouellwassers, das über sein Waldgelände im Schöpfenbrunn führt, und für die unwissentlich aus seinem Gelände angebrachte Wasser­entleerung beim Bau der neuen Wasserleitung zirka 20 ar Waldgelände, davon 6 ar Hochwald. Um einem ange« strebten Prozesse, der weit höhere Kosten verursache, aus« zuweichen, erfolgte die Annahme des Vergleichs einstimmig. Punkt Verschiedenes erschöpfte die Tagesordnung und wur­de die Sitzung um ValO Uhr geschlossen.

Gerichtliches Mahn verfahren. Die geschäfts­mäßige Behandlung des gerichtlichen Mahnverfahrens hat vom 1. Januar 1952 ab einige Aenderungen erfahren. Für das vechtsuchende Publikum ist dabei von Bedeutung, daß die Urschrift des Zahlung;- und vollstreckungsbefehls nunmehr bei dem Gerichte verbleibt und dem Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung desselben erteilt wird. Es ni' bal^r der Gläubiger, der Wert auf eine rasche Erledigung legt, den Zahlungsbefehl in Zfacher Allsferti­gung einreichen, handelt es sich um mehr als einen Schuld­ner,' so erhöht sich die Zahl der Ausfertigungen um die Zahl der weiteren Schuldner. Auch wird an dieser Stelle noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der Zah­

lungsbefehl erst dann erlassen wird, wenn die erforderliche Gerichtsgebühr bezahlt ist. Dieses geschieht am zweck­mäßigsten durch Beifügung von Gerichtskostenmarken, die bei jedem Amtsgericht gekauft werden können.

Ueber Nacht verschwunden. Ein intelligenter redegewandter junger Mann namens Altenburg, der seit dem Frühjahr in einem hiesigen Betrieb beschäftigt war, um, wie er angab, soviel zu verdienen, daß er wieder einige Semester studieren könne, hat zum nicht geringen Schrecken seines erworbenen Bekanntenkreises in der Nacht zum Montag Schlächtern verlassen und feinen Vertrauten eine gehörige Zeche aufgehängt, die sich ins« gesamt auf 1000 Mark belaufen soll. Dieser junge Mann mit goldener Brille, der sich infolge ausgiebiger Gesprä­chigkeit und zielbewußten Auftretens schnell das vertrauen zahlreicher hiesiger Einwohner erwarb und darob in ver­hältnismäßig kurzer Zeit bei seinen Rost- und Logisleuten und weiteren Bekannten rechthoch in die Kreibe" kam, hatte dennoch den guten Willen, alle Schulden zu bezah­len. Um seinen Gläubigern, die nach der ganzen Sachlage inbezug auf Kreditgewährung sehr leichtfertig gehandelt haben, nicht ganz die Hoffnung auf Erlangung ihrer An« spräche zu rauben, stellte er kurz vor seinerAbreise" in Aussicht, durch ein von einer Fuldaer Zeitung für Bericht­erstattung zu erhallendes größeres Honorar einen Teil der Schulden abzudecken.Bruder Studio" ist auch tat« sächlich in der Nacht nach Fulda abgereist und von hier aus sehr wahrscheinlich seineFahrt" ins Ungewisse fort­gesetzt; denn ein im Auf trage seiner Gläubiger Nachge­sandter konnte trotz eifriger Durchsuchung der Fuldaer Gaststätten keine Spur von ihm finden. Bereits bei der hiesigen Gerichtsbehörde eingegangene Steckbriefe haben den Schleier über die Person des angeblichen Studenten gelüftet und herausgestellt, daß der mit Vorstrafen be« dachte Flüchtling auch andernorts dieselben Schwindeleien betrieben hat.

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Elm. (Fußball.) Die von der Fußballabteilung des Rb. Turn- und Sportvereins Viktoria Elm am vergangenen Sonntag angesetzten Freundschaftsspiele fielen aus. Der Steinerne Rain stand infolge des plötzlich eintretenden Tau­wetters bis zur Hälfte unter Wasser. Bis zum kommenden Sonntag dürfte der Platz, zur Austragung des Derbanbs« Meisterschaftsspieles gegen Bebra, wieder in bester Ver­fassung sein. Bebra konnte den Pokalsieger des Fulda- gaues, den Sportverein Neuhof, am vergangenen Sonntag mit 5 :1 nach Hause schicken, einen Erfolg, der die Elmer Sportgemeinde in Bewegung gebracht hat und die galt« gebende Mannschaft zur höchsten Anspannung ihrer ver­fügbaren Kräfte aneifern dürfte. Nur bei großem Eifer und völliger Außerachtlassung oft bemängelter Gewohn­heiten, dürfte es möglich sein, den Siegeswillen der Bebraer zu brechen. Schiedsrichter ist der im Rundfunk beim Spiel Nord- gegen Süddeutschland, wegen feinen vorzüglichen Leistungen oft erwähnte Leiter, Herr Wingenfeld aus Fulda. Ein spannender Kampf steht bestimmt in Erwartung.

Heubach. Nachdem unser Herr Lehrer Meister mit sei­nen Schülern und Schülerinnen einige wohlgelungene Weih­nachtsfeiern veranstaltet hatte, die Allgemeinen Beifall fan« den, widmete er sich auch mit Zeit und Mähe dem Jung? mädchen-Bund zur Einstudierung einer Feier größeren Stils. Eingeführt wurde die Feier mit einem wirkungsvollen Vorspruch, welchen zwei junge Mädchen zu Gehör brauten.

(Es waren goldene Worte von Frieden und Nächstenliebe. Ach wenn solche Worte doch nicht nur von Dichtermund besungen und von den Ränzeln herunter gepredigt würden, sondern auch in die Herzen der Menschen Eingang fänden! Nach dem vorspruch kamen abwechselnd mit mehrstimmi­gen Gesängen, welche Herr Lehrer Meistermeisterhaft" mit der Violine begleitete, zwei Theaterstücke zur Auf­führung. Das eine führte uns ein wahres Bild des Jam= mers im Großstadtleben vor. Die Jüngsten des Jungmäb« chenbundes brachten dieses ergreifende Stück in lebens­wahrer Darstellung. Drei armen Waisenkindern, denen das tägliche Brot fehlte, wird noch am hl. Abend Hilfe zuteil- Alle Spielteilnehmer halten sich mit Lust und Liebe der Aufgabe gewidmet, sodaß ein lebensechtes Bild ent« faltet wurde. Das zweite WeihnachtsstückWenn die Siebter brennen" brächte einen köstlichen Humor zur Darstellung, wenn es auch der Tragik eines Mädchenschicksals nicht entbehrte. Auch hier zeigten die Jünglinge und ihre Part« nerinnen ein vollendetes und vortreffliches Spiel. Die Feier schloß mit dem mehrstimmigen Gesang des Mädchenchores: Herbei, o ihr Gläubigen. Dem Herrn Lehrer Kleister sei hiermit der Dank dargebracht für seine Mühe, welche einen so schönen Erfolg brächte.

k. Marjoß. Einen dreisten Einbruchsdiebstahl hat­ten in der Nacht zum 30. Juni b. Js. die beiden Brüder p. aus Altengronau versucht. Sie hatten sich nach Marjoß begeben und dort versucht, in das Gebäude der Postagen- tur einzusteigen, um einen sich lohnenden Raub zu machen. Der versuch mißglückte. Jetzt standen sie vor dem erwei­terten Schöffeilgericht in Hanau und legten ein Geständnis ab, nachdem sie während der 4 Monate währenden Unter­suchungshaft hartnäckig geleugnet hatten. Das Leugnen war auch zwecklos, nachdem ein abgefangener Kassiber ihre Schuld deutlich bargelegt hatte. Sie erhielten unter Anrechnung der Untersuchuiigshaft von 4 Monaten wegen versuchten schweren Diebstahls je 5 Monate Gefängnis. Die Anklage Halle ihnen auch noch die Vorübung zweier vollen­deter Einbruchsdiebstähle bei zwei Geschäftsleuten in Alten» gronau zur Last gelegt, doch erfolgte, da eine Ueberführung nicht möglich war, in diesem Punkte Freisprechung. Der verübte Streich gegen die Postagentur in Maffoß, in der während der Karbt zum 50. Juni sich etwa 1200 MK Bar­geld und Wertzeichen im Betrage von etwa 800 RM. be­fanden, hat für den jüngeren der beiden Brüder insofern noch einen bösen Nachgeschmack, als derselbe bereits zum

1. Oktober v. Js. eine (Einberufung zum Eintritt in eine Reichswehrformation zu Osnabrück erhalten hatte.