England, Frankreich und Amerika.
MacDonalds Brief.
London, 30. Dezember.
MacDonald hat an Laval geschrieben. Dieser Brief kann nicht weggeleugnet werden, obwohl es scheint, daß seine vorzeitige Veröffentlichung durch ein Pariser Blatt manchen Amtsstellen unangenehm gewesen ist. Wie ist es sonst zu erklären, daß Laval selbst Wert auf ein Dementi legt? i MacDonald steuert offen auf eine Verständigung mit Frankreich zu, weil sonst ein fruchtbringendes Ergebnis der Repa- rationsverhandlungen der englischen Regierung offenbar fraglich erscheint.
Die kühle Reserve, mit der Amerika die französische Taktik beantwortet, hat die Schwierigkeiten nur verschärft, und es scheint eine Absicht der englischen Aktion zu sein, Amerika von seiner ostentativen Abkehr von jeglicher Konlinentalpolitik wieder abzubringen.
Aber die Stimmen aus Washington sind so eindeutig, daß nicht mehr zu bezweifeln ist, daß Washington sich an der Reparationskonferenz aktiv keinesfalls beteiligen will. Die Stellung des Kongresses und des Senats zum Hoover- Moratorium hat es unmöglich gemacht, daß Amerika wieder initiativ wird. Das wird ganz lapidar von amtlichen Kreisen ausgesprochen. In England ist die Bedeutung dieser amerikanischen Einstellung für die europäischen Verhandlungen sofort klar erkannt worden.
MacDonalds Brief kann gar nicht anders gewertet werden als der Versuch, nun von Frankreich her den Brückenbau nach Amerika zu ermöglichen, nachdem der Versuch über Washington fehlgeschlagen ist.
So gesehen wird die Gestaltung des Verhältnisses zwischen England, Frankreich und Amerika gerade unter dem Gesichtspunkt der Schuldenpolitik für die europäische Entwicklung der nächsten Zukunft in stärkstem Ausmaße entscheidend sein. Daß Deutschland jetzt nicht mehr zahlen kann, bestreitet niemand. Aber daß es um mehr geht, aus dieser Erkenntnis wollen leider noch nicht alle die zwangsläufigen Konsequenzen ziehen.
Englische Finanzblätter zur Krise.
Di. Londoner Finanzblätter kommen wieder auf den Baseler Bericht und die bevorstehende Reparationskonferenz zu sprechen.
„Financial News" schreibt: Ein zweijähriges Moratorium würde vielleicht für die nächste Zeit eine akute politische Krise verhindern, aber der finanziellen Krise oder der wirtschaftlichen Depression würde dadurch sicher kein Ende gemacht werden. Bei einer Fortdauer der allgemeinen Unsicherheit würde die Stellung vieler Banken und Geschäftsunternehmungen allmählich untergraben werden, die der Wirtschaftsnot bisher getrotzt haben. In finanziellen Kreisen besteht daher der dringende Wunsch, daß die Dinge sobald wie möglich auf die Spitze getrieben werden sollten. Etwas weniger radikal äußert sich
„Financial Times".
Das Blatt jagt, da der Baseler Bericht beweise, daß Deutschland ein Moratorium für eine längere Zeitdauer als ein paar Jahre brauche, sei der Boden _für eine umfassendere Erörterung der Kriegsoerbindlichkeiten vorbereitet.
Wenn die Sachverständigen ihre Arbeit beendet hätten, solle es nicht schwer fallen, einen für England und Frankreich in gleicher Weise annehmbaren Weg zu finden, nicht nur hinsichtlich der bevorstehenden internationalen Konferenz, sondern auch, falls es nötig sein sollte, gegenüber den Vereinigten Skaalen.
Der drohende Zusammenbruch.
* Neuyork, 30. Dezember
Nach der Rückkehr von einer Studienreise durch Europa erklärte Mr. F. Stallforth, der in den letzten Jahren zahlreiche Kredite für die deutsche Wirtschaft abgeschlossen hat, Deutschland drohe unmittelbar die Gefahr des finanziellen Zusammenbruchs. Es sei vollkommen aussichtslos, unter den heutigen Umständen irgendwelche nennenswerten Zahlungen für Tributzwecke oder für die Tilgung der kurzfristigen Schulden zu erwarten, da der Ausfuhrüberschuß knapp zur Erfüllung des Zinsendienstes für die deutschen Ausländsanleihen ausreiche.
Um die Schwierigkeiten zu überwinden, müßten alle Zahlungen in Reichsmark geleistet und bei der Reichsbank eingezahlt werden, hierdurch würde das Vertrauen des 3n- und Auslandes in die Reichsmark wieder hergestellt werden. Deutschland habe seine Zahlungen erst eingestellt, als es vom Bankerott bedroht wurde, und jedes andere Land würde genau so gehandelt haben. 3m eigenen Interesse der Gläubiger sollte eine Verlängerung des Schuldenfeierjahres von allen Beteiligten angenommen werden.
Die Entwicklung sei schon so weit fortgeschritten, daß keine Zeit mehr verloren werden dürfe. Ein gemeinsames und schnelles Vorgehen sei erforderlich.
Wiederaufbau in Aordftanlrei- bezahlt, Die deutschen Reparationszahlungen an Frankreich.
Rom, 30. Dezember.
Unter der Ueberschrift: „Die kriegsverwüsteten Gebiete in Frankreich sind entschädigt worden", wendet sich „Tri- buna" in einer Londoner Korrespondenz gegen die These Frankreichs, es habe ein heiliges Recht „zur Wiedergutmachung der Schäden in den Kriegsgebieten".
Diese These, schreibt das Blatt, müsse ein für allemal aus der Diskussion verschwinden. Nach den Berechnungen des amerikanischen Instituts für Nationalökonomie habe Frankreich allein aus den über 36 Milliarden betragenden bisherigen Zahlungen 18,5 Milliarden Goldmark erhalten. Da Frankreich selbst immer die Wiederausbaukosten für seine kriegsverwüsteten Gebiete mit 16,7 Milliarden Gold- mark, d. h. 100 Milliarden Francs angegeben habe, müsse seskgestellt werden, daß die deutschen Zahlungen an Frankreich allein die von diesem aufgebrachten Ausgaben bereits mehr als reichlich deckten.
Eine Revision der Kriegsschulden und Reparationen auf dem Boden eines Kompromisses, bei dem wirtschaftliche und nicht politische Beweggründe maßgebend sein müßten, iei unerläßlich und das einzige Mittel, um überhaupt gute Politik au machen.
Durchführung -er Zinssenkung.
Erläuterung zu den Bestimmungen der Notverordnung.
Zu den in der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 erlassenen Bestimmungen über die Zinssenkung auf dem Kapitalmarkt sind Ausführungsbestimmungen erschienen, die von zuständiger Stelle erläutert werden.
Die Ausführungsbestimmungen zur Kapitalzinsherabsetzung sind als „erste" Durchführungsverordnung bezeichnet worden. Daraus geht hervor, daß das Problem noch nicht gänzlich hat gelöst werden können. Insbesondere die sehr schwierigen grundbuchrechtlichen Fragen müssen erst noch eingehend beraten werden.
Drei wichtige Fragen bedürften einer Regelung vor dem 1. Januar. Zunächst die Frage der Abgrenzung derjenigen Forderungen, die überhaupt unter die Kapitalzinssenkung fallen.
Die Kapitalzinssenkung tritt nicht ein bei rein bankmäßigen Personalkredilen, deren Fälligkeit weiter als ein Jahr liegt, und zweitens bei sogenannten Zwischenkrediken. Dasselbe gilt für die sogenannten Police-Darlehen und alle Gefälligkeitsdarlehen.
hingegen müssen Forderungen, die bei ihrer Begründung auf unbestimmte Zeit sestgelegk wurden, auch dann der Zinssenkung unterliegen, wenn sie durch kurzfristige Kündi- gungsmöglichkeiten fällig gemacht werden können. Denn es handelt sich dabei um ein großes Kontingent von Hypo- thekenforderungen, wo die Zinssenkung Rückwirkungen aus die Mietsenkung auslöst.
Es werden nicht gesenkt Strafzinsen, Verzugszinsen und ähnliches. Nicht gesenkt werden ferner gewisse dividenden- ähnliche Zinsen, das sind Zusatzzinsen bei gewissen Unternehmungen, die sich nach der Höhe der Dividenden richten.
Für die Zeit nach dem 1. Januar 1932 herrscht an sich völlige Vertragsfreiheit in der Zinshöhe mit folgenden Einschränkungen: Die Ausgabe von Inhaberschuldoerschreibun- gen unterliegt künftig der Genehmigung durch die Reichsregierung. Auf diesem Wege erhält sie einen Einfluß aus alle Zinsen.
Weiter tritt § 247 des BGB. wieder in Kraft, d. h. wenn jemand verpflichtet ist, mehr als 6 Prozent zu zahlen, kann er die Schuld mit fechsmonatiger Kündigungsfrist kündigen.
Schließlich find auch diejenigen Forderungen in die Zinssenkung einbezogen, die zwar formell nach dem 1. Januar entstehen, zu deren Begründung sich aber die Gläubiger schon vorher verpflichtet haben. Wenn also nach dem 9. Dezember ein notarieller Vertrag geschlossen ist über die Hergabe einer Hypothek, das Darlehn aber noch nicht hat gegeben werden können, dann unterliegt auch diese Hypothek der Zinsherabsetzung.
Sehr wichtig ist die Abgrenzung gegenüber dem Auslande. Wenn ein Ausländer eine Hypothek in Deutschland gegeben hat, wird er selbstverständlich betroffen. Wenn ein Ausländer deutsche Pfandbriefe an der Börse gekauft hat. sei es-iM-Inlonde oder im Auslande, wird er selbstverständlich auch von der Senkung betroffen. Aber wer sie in geschlossenen ausländischen Emissionen erworben hat, soll von dieser Senkung befreit bleiben. Wenn ferner ein Ausländer fremdes Geld ausgeliehen hat, wenn er also seinen Gläubigern gegenüber die alten Zinsen zahlen muß und die Zinssenkung in Deutschland nicht seinen Gläubigern gegenüber geltend machen kann, dann soll auch für ihn keine Zinssenkung eintreten. Zur Zinsspanne in Form von Berwal- tungskostenbeiträgen wird bestimmt, daß die Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten usw., wenn sie besondere Verwaltungskostenzuschläge berechnen, für diese Zuschläge von der Senkung befreit bleiben. Dies ist nötig; denn diese Zuschläge sind das einzige, was diesen Instituten bleibt, um die Kosten für Ausfälle, Verwaltung und ähnliches zu decken. Die Verordnung sieht weiter vor, daß ein gewisser Teil des Zinssatzes als Verwaltungskostenbeitrag abgesondert und von der Senkung verschont wird. Das gleiche gilt auch für die Sparkassen und Versicherungsgesellschaften. Es beständen keine Illusionen darüber, daß ein großer Teil der Hypotheken nicht auf rund 6 Prozent her- unterkonvertiert wird. Das lasse sich nicht durchführen, ohne die Kreditinstitute unter Umständen in Schwierigkeiten zu bringen.
Die Bestimmungen über Rückzahlung in Pfandbriefen beziehen sich selbstverständlich nur auf Realkreditinstitute, die Pfandbriefe ausgeben. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß auch der Privatmann Pfandbriefe für Hypotheken zurücknehmen müßte. Die normalen Zinsen- und Abzah- lungsbeträge müssen weiter in bar geleistet werden. Die ganze Aktion ist bis Ende 1933 beschränkt. Als Erfolg wird erreicht eine Hebung der Pfandbriefkurse, und verhütet wird eine allzu starke Entblößung der Hypochekenkreditinstitute von Barmitteln.
General Eduard von Below,
im Weltkriege von 1917 bis 1918 Führer des V. Armeekorps, feierte feinen 75. Geburtstag.
Haag oder Lausanne?
Besuch des französischen Botschaslers im „Foreign 0ffi(( '
London, 30. Dezembk, !
Der französische Botschafter de Fleuriau sprach im > reign Office" vor und wurde vorn Staatssekretär des K ren empfangen.
Es verlautet, daß die französische Regierung dringt wünscht, mit möglichst geringer Verzögerung zu einet Vereinbarung über die Einberufung der internationalen Reparationskonferenz zu kommen.
Wahrscheinlich wird dasselbe Verfahren wie bei der fy^ Konferenz angewandt werden. Damals waren die Eich düngen von den hauptsächlichen Gläubigermächten Deute lands gemeinschaftlich ausgegangen.
Die französische Regierung ist der Meinung, dah bie konferenz frühestens am 20. Januar zusammenlrelen kann, weil die Deputierkenkammer sich am 12. 3anuat versammelt und weil die Regierung wünscht, eine Dochr dem Parlament zur Verfügung zu stehen, bevor ihn wichtigsten Mitglieder Paris verlassen.
Hiermit würde das Datum der Eröffnung der Reparai«; konferenz dem des Beginns der Genfer Völkerbundsich tagung, d. h. dem 25. Januar, sehr nahegerückt fein, y eine Woche später würde in Genf die Abrüstungskonsm beginnen.
Es ist daher angeregl worden, daß Lausanne als unwtil von Gens gelegener Ort eher geeignet für die Reparation konferenz wäre als der Haag.
Die Verweichlichung -er Wasserstraßen,
Widerstand Preußens und Bayerns.
Berlin, 30. Dezember
In den für den 5. Januar angesetzten Verhandlung« des Reichsverkehrsministeriums mit den Ländervertreim über die völlige Uebernahme der Wasserstraßenverwali« auf das Reich dürfte neben Bayern auch Preußen starkes denken geltend machen.
Preußen bestreite ganz entschieden, die Möglichkeiteintt großen Ersparnis. Volkswirtschaftlich betrachtet, werde ds einer Verreichlichung der Wasserstraßenverwaltung nicht mit keine Ersparnisse, sondern vermutlich sogar eine Weh« gäbe entstehen.
Die auf das Reich übergegüngene WasserstraßenverM tung würde nämlich nur die verkehrstechnische Seite du Wasserstraßen behandeln, also insbesondere Flußreguliem gen usw. Den Ländern verbliebe aber die Notwendigkeit,-« Wasserstraßen weiter in ihrem eigenen Aufgabenbereich P verwalten, soweit z. B. Kultivierungsarbeiten, oder die te sorgung mit Trinkwasser, oder die Regelung gewerblich» Abwässer in Frage kommt. Diese Kosten ziehe die BM nung des Reichsverkehrsministeriums einfach nicht in B tracht. Und wenn etwa das Reich auch diese Aufgaben üben nehmen wollte, dann müßte es neben der Länder- noch eint eigene Reichspolizei aufziehen und überhaupt weitere 3s pelverwaltungen schaffen, da die Länder die entsprr' ■ Behörden ja noch für ihre anderen Aufgaben brav^ her sei die Wasserstraßenverwaltung so gehand' daß der Reichsverkehrsminister seine Anord , gionalen Länderbehörden übermittelte; nur etl 9^4 ^-l gen Angelegenheiten wurde die Landesregierung selbst zml schengeschaltet. Auf diese Weise habe sich eine reibungelc1« Regelung des Wasserstraßenwesens ergeben.
In Zukunft aber würde nach den Plänen des zwei getrennte Behörden über Wasserstraßenfragen befiel den müssen, die Reichs- und die Landesbehörde. Das deute nicht nur eine Komplizierung im Verkehr mit Publikum durch doppelten Schriftverkehr usw., sondern n i schwere auch einen Ausgleich der verschiedenartigen Inlet» essen.
Schweres Feuerwehrunglück.
Regensburg, 30. Dezember |
Auf der Rückfahrt von einer Uebung sauste ein zeug der Berufsfeuerwehr Regensburg bei der OrWl Graßlfing die Straßenböschung hinab, überschlug sich, kam danach wieder auf die Räder zu stehen. Der Feutt i wehrmann Lachs wurde gegen einen Randstein gefiWI dert und dabei getötet; Brandmeister Pschorr, der gw| falls erhebliche Verletzungen erlitten hatte, starb auf Wege ins Krankenhaus. Der dritte Insasse des FahrzeHk der Chauffeur, kam mit Verletzungen davon.
Strandung bei Helsingfors.
14 Personen ertrunken?
Im Schneegestöber strandete vor Helsingfors der M Nische Dampfer „Orion". Zehn Mann der Besatzung M eine Frau konnten sich an Land retten. Die übrigen neun I Mitglieder der Besatzung, darunter der Kapitän, wurde«! von einem mit fünf Mann besetzten Rettungsboot aufH nommen, welches seitdem vermißt wird.
Kabinetlssihung ohne Kanzler.
Das Reichskabinett hat unter dem Vorsitz des Vizekanzler I Dr. Dietrich eine Sitzung abgehalten, um die Neuwahlen für MI Verwaltungsrat der Reichsbahn vorzunehmen. Nach den Statute« I scheidet alljährlich ein Drittel der Mitglieder aus; in diesem 3* waren es Batocki, Grund, Friedrich von Siemens, Oscar o»H Miller, Jeidels und Bergmann.
Deutschland für pünktlichen Beginn der Abrüstungskonferenz.
Angesichts der Bestrebungen, die Abrüstungskonferenz^ kurze Zeit zu verschieben, um ein Ueberschneiden mit der Tribut konferenz zu verhindern, betont die Reichsregierung, daß w-d" in sachlicher noch in personeller Hinsicht irgendein Grund zu W fei, warum die Abrüstungskonferenz verschoben werden f0® England habe kürzlich eine dahingehende Meldung amtlich b1' mentiert. Die japanische Abordnung sei bereits seit einiger 3^ nach Genf unterwegs. Der deutsche Standpunkt sei unverändert Breitscheid fährt nach London. Rudolf Breitscheid, Leon Blin" und Jouhaux haben Einladungen der englischen Arbeiterpartei 3“ Teilnahme an dem Propagandafeldzug für die Abrllstungskonfercu angenommen und werden in den nächsten Tagen in London n wartet.
Kein allgemeines Moratorium in Rumänien. Die rumänisA Gesandtschaft in Paris dementiert die Gerüchte, wonach Ruiuiun- sich mit der Absicht eines allgemeinen Moratoriums trage. augenblicklichen Gesetzesvorschläge, die in der rumänischen KaMtN- ’ zur Beratung ständen, dienten lediglich dazu, die Landwirtschaft 3" 1 unterstützen.