Verordnung über Mietkündigung.
Klarstellung der Fälle, in denen das kündigungsrecht ruht.
Berlin, 28. Dezember.
Zu den Vorschriften der Notverordnung über die Mietskündigung sind Durchführungsbestimmungen erlassen worden. Die wichtigsten Vorschriften sind folgende:
1. Nach der Notverordnung ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter auf Wunsch des Mieters in den• Mieträumen besondere kostspielige bauliche Arbeiten vorgenommen hat. Dem werden nunmehr die Fälle gleichgestellt, wo der Vermieter das Haus oder die Räume nach den Wünschen des Mieters errichtet oder mit außergewöhnlich kostspieligen Einrichtungen versehen hat.
Der Mieter kann also nicht kündigen, wenn das ganze Melhaus nach seinen speziellen Wünschen erbaut oder wenn der Vermieter Anbauten (z. B. Erker) vorgenommen hat, Dachgeschosse ausgebaut hat, eine Garage aus dem Grundstück errichtet hat und dergl., ferner wenn er z. B. auf Verlangen des Mieters eine Zentralheizung eingebaut hat.
2. Hat der kündigende Mieter in dem Gebäude oder in den Räumen bauliche Veränderungen vorgenommen oder das Gebäude oder die Räume mit besonderen Einrichtungen versehen, z. B. mehrere Ladenräume zu einem Lichtspieltheater umgebaut und dergl., so kann er zwar kündigen, er muß aber auf Verlangen des Vermieters den früheren Zu- tand wiederherstellen. Diese Vorschrift kann unter Unv tänden Mieter hart treffen, die bereits gekündigt haben und ich außerstande sehen, die Umbauten auf ihre Kosten vor- zunehmen.
Mit Rücksicht hierauf sehen die Durchführungsbestimmungen für solche Fälle ein Widerrufsrecht für den Mieter vor; der Widerruf muß schriftlich erfolgen und dem Vermieter bis zum 5. Januar 1932 zugehen. Das Widerrufsrecht besteht nur dann nicht, wenn die Gebäude oder Räume zwischen Kündigung und Widerruf bereits anderweit vermietet sind.
3. Besondere Vorschriften werden für Mietverträge ge= troffen, bei denen der Mieter
Baukostenzuschüsse, Baudarlehen, Mietvorauszahlungen und dergl. gegeben hat. Soweit diese Leistungen „abgewohnt" werden sollten, findet eine Rückgewähr nicht statt. Soweit sie zurückgezahlt werden sollten, sind sie, soweit nicht vertraglich feste Rückzahlungstermine vorgesehen waren, erst in dem Zeitpunkt zurückzuzählen, zu dem das Mietver- Hältnis nach dem Vertrage gekündigt werden könnte oder anderweit beendet werden würde. Kautionen, die zu hinterlegen waren, find dem Mieter schon am 1. April 1932 zurückzugeben Mieter, die bei der Kündigung davon ausgegangen sind, daß sie diese Beträge alsbald zurückerhalten, sind befugt, bis zum 5. Januar 1932 ihre Kündigung schriftlich zu widerrufen.
4. Bekanntlich ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn Vermieter und Mieter sich im Laufe des Jahres 1931 auf mindestens 20 Prozent Ermäßigung geeinigt haben oder noch einigen. Es genügt also nicht, daß der Vermieter jetzt einseitig diese Ermäßigung von sich aus anbietet. Besondere Vorschriften sind für sog. Staffelmieten vorgesehen.
5. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter zur Benutzung der Räume verpflichtet war.
6. Die Kündigungsvorschriften gellen auch für Untermieter, Pächter und Unterpächler, sie werden jedoch ausgeschlossen, wenn ein ganzes wirtschaftliches Unternehmen verpachtet und dabei auch der Gebrauch von Gebäuden oder Räumen überlassen ist, und wenn sich hierbei die Ueberlassung des Unternehmens als die Haupt- leistung des Verpächters darstellt. Letzteres soll regelmäßig angenommen werden, wenn der Pächter befugt ist, die Firma des Verpächters fortzuführen.
7. Zur Behebung von Zweifeln fei darauf hingewiesen, daß das Kündigungsrecht dem Mieter nicht zusteht, wenn er feit dem 15. Juli 1931 ohnedies die Möglichkeit gehabt hatte, zu kündigen, wie z. B., wenn der Vertrag vorsieht, daß am 1. Oktober zum 1. Dezember gekündigt werden kann, und er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat.
Inkraftsetzung des Milchgefehes.
Berlin, 28. Januar. Das Milchgesetz vom 30. Juli 1931 und die dazu gehörigen Verordnungen treten am 1. Januar in Kraft.
Die elsässischen Aulonomisten amnestiert.
Paris, 28. Dezember. Die französische Kammer verabschiedete mit 584 Stimmen einen Gesetzentwurf, durch den u. a/bie gegen die Teilnehmer an der elsässischen Heimatbewegung verhängten Strafen gestrichen werde. Die elsässischen Abgeordneten begrüßten das Gesetz als eine späte Maßnahme zur Beseitigung des ungerechten Urteils von Colmar.
200 Todesopfer in Amerika.
Neuyork, 28. Dezember. In den Vereinigten Staaten sind in den Weihnachtsfeiertagen 200 Menschen durch Unglücksfälle ums Leben gekommen, davon 130 durch Auto- mobilunfälle.
— An den Weihnachtsfeiertagen loderte. das Feuer im Alten Stuttgarter Schloß wieder auf und zwar am südöstlichen Teil des Gstflügels. Das Feuer wurde energisch bekämpft. (Ein Teil der Brandruinen ist eingestürzt.
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Die vom Wohlfahrtsamt vorgeschriebenen
Bezugsscheine
für Brot und andere Waren in 6 verschiedenen Sorten sind zu haben bei
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Die neue Notverordnungsund die Kandkeeise
In der unter dem Vorsitz des Landrats Dr. Richter statt- findenden Vorstandssitzung des Deutschen Landkreistages legte Präsident Dr. von Stempel die Auswirkungen der letzten Notverordnung für die Landkreise dar. Der Vorstand mußte feststellen, daß sie eine wesentliche Hilfe für die Wohlfahrtserwethslofenlasten der ländlichen Bezirksfürsor- geverbände in keiner Weise bringt. Präsident Dr. Kleiner sprach über die Neugestaltung des Sparkassen- und Girowesens. Ministerialrat Dr. Mischer aus des Reichsfinanz- ministerium sprach über die Umschuldung kommunaler Kre= dite. Außerdem stand auf der Tagesordnung die Frage der Wirtschaftsprüfung kommunaler Betriebe und der vor- städtischen Kleinsiedlung und Kleingartensiedlung.
Schweres Autounglück 4 Tote
WTB. Heumarkt (Niederschlesien), 28. 12. Auf der Fahrt von Belkau nach Nimkau verlor der Führer eines mit acht Personen besetzten Autos die Gewalt über den Wagen. Das Auto fuhr eine vier Meter hohe Böschung hinunter und stürzte um. Vier der Insassen, darunter zwei Frauen, wurden getötet, zwei weitere verletzt. Unter den Gotäteten befindet sich der Führer des Wagens, ein Kaufmann aus Nimkau.
— Die Telegraphenagentur her Sowjetunion berichtet über einen seltsamen Fall angeblicher Agitation für ein Attentat gegen den japanischen Botschafter in Moskau durch den Sekretär der tschechischslowakischen Gesandtschaft in Moskau. _
— Zu Weihnachten wurden in Frankreich zwei Todesurteile vollzogen. In Paris wurde der 18 jährige Gauchet, der einer angesehenen Familie entstammte und einen Iuwe- lier ermordet und beraubt hatte, mit der Guillotine im Beisein einer dreitaufendköpfigen Menschenmenge hingerichtet. In einem Fort in Lyon wurde ein Unteroffizier eines tunesischen Schützenregiments, der in der Trunkenheit einen Offizier ermordet, einen Wachtposten und die Lrau eines Ärgeanten schwer verletzt hatte, erschossen.
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sind zu haben in der Druckerei
H. Steinfeld Söhne, Schlächtern
Frankfurter Schl achtviehmarktvom 28. 12. 1931. Der Auftrieb des heutigen Hauptmarktes bestand aus 1031 Rindern, darunter 218 Ochsen, 112 Bullen, 371 Kühen, 305 Färsen, ferner 557 Kälbern, 142 Schafen und 3736 Schweinen. Bezahlt wurde:
Ochsen a 1 30—32, b 26 -29, c 22—25,
Bullen a 27—30, 6 22—26,
Kühe a 23—26, b 20—22, c 14-19,
Färsen a 30-33, b 26—29, c 22—25,
Kälber b 42—46, 38—41, 32—37, Schafe a 1 23—27, b 18—22, Schweine 40—49, 45—49, 43—48, 39—42, 35—40. Rinder und Schweine ruhig. Kälber und Schafe rege.
F r a n k s u r t a. M. (Rundfunkstörung durch Vereisung.) Infolge starker Vereisung durch Raubreif und nachfolgendem Regenfalls bei 7 Grad Kälte war die Antenne des Frankfurter Rundfunksenders am Heiligen Abend mit etwa, einer halben Tonne mehr belastet. Dadurch brachen die Rillenifolatoren ‘her Antenne, weil der Spielraum des Gegengewichts nicht mehr ausreichte, Der Betrieb mußte um 21,45 Uhr stillgelegt werden.
Limburg. ((Ein Treiber erschossen.) Während einer Treibjagd in der Nähe von Kundert (Gberwesterwald) entlud sich das Gewehr eines Iagdgastes. Die volle Schrotladung drang dem 27 jährigen Treiber Klöckner aus Kun= dert in den Unterleib und führte den Tod des jungen Mannes herbei. Der Schütze befand sich, wie die Untersuchung ergab, nicht im Besitz eines Jagdscheines. Da die Iagd zudem während des sonntäglichen Gottesdienstes ausgeübt wurde, ist gegen die Teilnehmer Anzeige "erstattet worden.
flus Stadt, Kreis und Provinz
Mitteilungen lokalen Interesses aus dem Kreisgebiet sind für diese Rubrik willkommen.
Nach dem Fest.
Das Weihnachtsfest, dessen Vorbereitungen uns Wochen und Monate gefangen nahmen, ist vorüber. Der Kalender wollte es so, daß uns drei Feiertage beschert waren. Und dennoch, viel zu schnell ist Weihnachten vorübergegangen: wie im Fluge sind die drei Feiertage entschwunden, und angebrochen ist wieder der Alltag, das stete Einerlei, was sich von den Tagen vor dem Fest wohl kaum unterscheidet. Kaum unterscheidet, aber in einigen Punkten doch. Es ist ruhiger geworden in den Straßen und in den Geschäften, eine Art Lähmungszustand möchte man sagen, ist eingetreten. Das hat zweierlei Gründe: Die Geschäfte ruhen, der Betrieb vieler noch aufrecht erhaltener Fabriken ruht teilweise zwischen Weihnachten und Neujahr völlig. Der zweite Grund aber, nicht nur mit kaufmännischer sondern auch mit psychologischer Ursache: Man hat keine Veranlassung mehr in diesen letzten Tagen des Jahres noch große Pläne und Absichten zu verwirklichen, man ist nicht gehalten noch Dinge von einschneidender Wichtigkeit zu erledigen, weder im Geschäftsleben noch im Privatleben des einzelnen. Diese Tage zwischen Weihnachten und Neujahr, man betrachtet sie vielfach nur als eine Art Uebergangsstadium, als eine Brücke von einem schönen und erhebenden Fest zu einem neuen Jahr, in das die Menschen mit großen Hoffnungen und Absichten hineingehen. Selbst in den besten Jahren unseres Volkes war dieser Zustand nach dem Fest kein anderer. Es verlohnte sich einfach nicht in diesen Tagen Großes zu leisten; Handel und Wandel ruhen, und in den Handelsbetrieben wird um diese Zeit Inventur gemacht. Die Geldbörse ist bei diesen Dingen natürlich von starkem Einfluß, denn die schönen Feiertage, die man doch standesgemäß genießen wollte, sie haben vielleicht den letzten Rest des Geldes gekostet, und nun heißt es bis zum Silvestertage warten, an dem uns erst wieder Geld gezahlt wird. Aber wir haben in diesen Tagen nach dem Fest Gelegenheit eine Bilanz von Weihnachten zu ziehen, mit aller Gründlichkeit können sich unsere Gedanken noch einmal damit beschäftigen, was uns Weihnachten gebracht hat. Nicht in materieller Hinsicht sondern in geistiger und moralischer Hinsicht. Vielen wird es so gehen, daß sie noch beschwingt sind von jenem großen, hoffnungsfreudigen Ereignis, daß in ihnen die Saiten jener heiligen Nacht noch nachklingen, aus der wir nun die Hoffnung und Stärke, den Mut und die Zuversicht für das Morgen hernehmen. Und wenn wir uns intensiv diesen inneren Schwingen hingeben, dann werden wir über eine goldene Brücke in das neue Jahr hineingehen!
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Die Gotteshäuser waren an den Weih nachtstagen dicht gefüllt; denn sehr zahlreich waren die Besucher, die die heilvolle Weihnachtsbotschaft vernehmen wollten. Zu ge= gesanglicher und musikalischer Ausgestaltung der Gottesdienste trugen Gemischte Thöre, Schülerchöre und posaunen- chüre in uneigennütziger Weise bei unb verherrlichten das Weihnachtsfest durch Liedertext und lNelodie.
Die Vereinsfestlichkeiten paßten sich der Notzeit an. Rm Abend des ersten Feiertages wartete der Mujikverein i Schlächtern mit einem gehaltvollen, von weihnachtlicher ! Stimmung umgebenen und den Verhältnissen nach gut be= । suchten Konzert auf, durch das die Teilnehmer auf "das ; Beste unterhalten und erfreut wurden. Andere vereine, ja 1 der Vogelsberger-Höhenklub und Schützenverein, Bürgerund Kriegerverem, hatten ihre Weihnachtsfestlichkeiten kombiniert, um in anbetracht der gelbarmen Zeit ihre Vereinskassen vor einem Defizit zu bewahren, während der Futz- ballverein 1910 und der Arbeitersportverein sich noch finan- ziell stark genug fühlten, alleine auf die Bretter ju treten.
(Ein Weihnachtswetter, wie man es sich wohl kaum erinnern kann, mußten wir in diesem Iahre erleben. Die schöne Schneelandschaft, die das Stimmungsbild des Weih- nachtsfestes erhöhen sollte, lag weit und breit in dichten Nebel gehüllt und löste sich unter dem Einfluß der milden Westströmung zusehends in Wasser auf. Während in der Frühe des ersten Weihnachtstages dunstiges Wetter mit Glatteis vorherrschte, brächte der zweite und dritte Weih- nachtstag starken Nebel, der eine Sichtweite von kaum 50 Meter gewährte. Dieser ungebetene Weihnachtsgast bildete ein starkes Verkehrshindernis für Kraftfahrzeuge, die sich trotz'Beleuchtung nur sehr vorsichtig fortbewegen konnten. Noch ungünstiger wirkte sich dieses Nebelwetter aber auf die Menschen aus, die es statt des sonst gewohnten wcih- nachtsspazierganges durch verschneite Gefilde diesmal lieber vorzogen, im gemütlicheren Heim zu bleiben. Ganz schlecht kamen die Wintersportler davon, da die meisten zu ihrem größten Leidwesen eine geplante nähere oder weitere Schlitten- oder Skitour aufgeben mußten. All diese Einbuße ist von neuer Hoffnung auf kommende bessere und genußreichere Wintertage umgeben.
So ist nun Weihnachten vorbei, die düsteren Nebelschleier sind über Nacht.gefallen und der Blieb über Berg und Tal und eine hoffentlich bessere Zukunft wieder frei!