Wüchtemer Aettuny ßrets-KmtsblaLt * MyemeLaer amULcherfluzeitzer für Sen Kreis Schtüchtem yfctm» Vertag: H. Stmsfrlö Söhar* Sesthäst^- "ahuhofstr.S * fttntzv.tds.-tt-* psstpheS^^o»kft«tLLl.srso St. 154 (1. Blatt) Donnerstag, den 24. Dezember-1931 83. Jahrs.
Amtliche Bekanntmachungen, fiodratsamt.
).«Nr. 7348. Die Herren Fleischbeschauer und Trichmen- l^uer werden an die pünktliche Einsendung der viertel- ^rrnachweisungen (Postkarten) an den Herrn Veterinär- tit erinnert.
schlüchtern, den 21. Dezember 1931.
Der Landrat. 3. v.: Duwe.
Z.»Nr. 7319. In der Gemeinde Niederbieber, Landkreis Jiilta, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
schlüchtern, den 21. Dezember 1931.
Der Landrat. 3. D.: Duwe.
Kretsausschuß.
Winterhilfe des Kreises Schlüchtern.
I-Nr. I 24426 F. In den Gemeinden des Kreises ist die Dezembersammlung für die Winterhilfe des Kreises schlüchtern eingeleitet worden.
"Die Kreisbewohner, die nych ihren Verhältnissen irgend ich in der Lage sind zu helfen, werden dringend gebeten, gerade jetzt in der Weihnachtszeit ihrer notleidenden Mitbür- «in Liebe und Gebefreudigkeit zu gedenken und die in den Häusern vorsprechenden Sammler nicht abzuweisen,
Las Ergebnis der Wooembersammlung hat uns in die sage versetzt, zahlreichen armen Kreiseinwohnern eine kleine Nihnachtsfreude zu bereiten. Die vorhandenen Mittel rei- t^n aber bei weitem nicht aus, auch nur die dringendste Hot überall zu beseitigen. Darum helft uns durch recht reichliche Spenden, dieses Ziel zu erreichen, damit unsers ÜsIksgenossen in Stadt und Land in diesem Winter nicht hungern und frieren müssen! Jeder gebe nach besten Kräften für die Winterhilfe des Kreises Schlüchtern!
Lchlüchtern, den 23. Dezember 1931.
Kreiswohlfahrtsamt: Dr. Müller.
tztaatl. Kreis- nnd Farstkaffe.
I. st. 1. Die Staatskasse bleibt am Sonnabend, den 2- ^rmar 1932 für jeden Verkehr geschlossen. Ein- und Kurzahlungen können daher an diesem Tage nicht erfolgen.
Kassenständen an den übrigen Werktagen von 8Vb bis 121/2 Uhr.
Lchlüchtern, den 23. Dezember 1931.
___Staats. Kreis- und Forstkasse, gez. Kartte.
Ltadt Schlüchtern.
UerblUignng von Frischfleisch für die hilfsbedürftige Kcvölüernng.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung des Kreiswohl- schrtsamtes in der Schlüchterner Zeitung vom 22. d. Mts. machen wir darauf aufmerksam, daß die Bezugsscheine für «rbiUigtes Kind- und Schweinefleisch im Rathaus — Zim- m<r Ur. 3 — ausgegeben werden. Die Scheine sind nicht übertragbar.
Kachstehende Geschäftsinhaber haben sich bereit erklärt, Lezugsscheine in Zahlung zu nehmen: Leipold, Willi; ‘b^er, Heinrich; Berthold, Georg; Kohlhepp, Wilhelm; Whepp, Heinrich; Seelig, Emanuel; Buffer, Friedrich; jfelig, Jakob; Hausmann, Bdam; Seelig, Hermann; Zipf, Wilhelm.
Her verbilligte preis liegt 30 pfg. unter dem zwischen ton Kreiswohlfahrtsamt und dem Fleischergewerbe vereinbarten Preise. Dieser besonders vereinbarte preis be- trägt 10% weniger als der Ladenpreis. Beträgt der Ladenpreis also z. v. 80 pfg., so hat der Inhaber eines Be» »gsscheines zu zahlen — 80—10% = 72 — 30 — 42 ^., beträgt er 70 Pfg., dann sind zu zahlen 70— 10% -63 — 30 = 33 Pfg. pro Pfund.
Schlüchtern, den 22. Dezember 1931.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Bekanntmachung.
^ch weise darauf hin, daß nach dem Gesetz, vom 15. De« Mer 1929 — B. G BI. S. 219 — am 24. D ejember offene Verkaufsstellen nur bis 5 Uhr nachmittags, Ver- Msftellen, die ausschließlich oder überwiegend Lebens-
Genuhmittel oder Blumen verkaufen, bis 6 lUjr '^mittags für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein dürfen.
Die Friseure haben um 6 Uhr nachmittags ebenfalls il)rc ^Ichäfte zu schließen.
Schlüchtern, den 23. Dezember 1931.
^ Der Bürgermeister als Grtspolizeibehörde: Fenner,
^tadt Steinau.
Bekanntmachn« g.
stach Vereinbarung mit allen hiesigen Metzgern werden “on heute an öie Fleischpreise wie folgt festgesetzt:
Bindfleisch, das Pfund zu 60 Pfg-
Schweinefleisch, das Pfund zu 70 Pfg-, bessere Stücke 80 Pfg.
Wurst, das Pfund zu 70 pfg.
Ruf die Fleischpreise erhalten Wohlfahttsunterstützte pp., die im Besitze eines Bezugsscheines sind, außerdem 10% Rabatt.
Desgleichen werden die Beichsbezugsscheine in ihrer vollen Höhe auf diese preise angerechnet.
Lei vorkommender noch billigerer Bbgabe des Fleisches werden die Beichsbezugsscheine in voller Höhe auch in dieser Weise angerechnet.
Steinau, den 22. Dezember 1931.
Der Magistrat. Dr. Kraft.
Bereits 5 349000 Arbeitslose.
Berlin, 23. Dezember.
Der Druck auf den Arbeitsmarkt hat sich in der ersten Hälfte des Dezember verstärkt. Die Zunahme der Zahl der Arbeitslosen belief sich auf rund 290 000, womit eine Belastung von rund 5 349 000 erreicht wurde. In der gleichen Zeit desVorjabres war die Zunahme mit rund 278 000 neu gemeldeten Arbeitslosen nur um weniges geringer.
Die Betastung von Arbeitslosenversicherung und Krisen- fürsorge ha! zusammen um etwa 158 000 Hauptunter- stützungsempsänger zugenommen. Nach den Meldungen der Arbeitsämter wurden in der Arbeitslosenversicherung am 15. Dezember 1931 rund 1 484 000 Hauptunterstützungs- empfänaer (Zunahme rund 118 000) gezählt, während in der Krisenfürsorge nach einer Zunahme um rund 40 000 etwa 1 446 000 Hauptunterstützungsempfänger betreut wurden.
Bach der Erhebung des Statistischen Landesamtes vom 30. November sind in Preußen 999 585 vom Arbeitsamt anerkannte Dohlfahrtserwerbslose bei den Bezirksfürsorgever- bänden gezählt worden gegenüber 920 408 am Ende des Vormonats. Einschließlich der unterstützten Wohlfahrts- erwerbslosen. deren Anerkennung am Stichtage noch nicht ausgesprochen worden ist sowie der strittigen gäut „ie Gesamtzahl der von den preußischen Bezlrkssürsorgeverbän- dcn laufend unterstützten TBoblinhrfAr'—whrjntPti mit T ^25 000 angewachsen.
Auflösung der Landwirtschasiskammer
Espe Auslassung der NSDAP.
München, 23. Dezember.
Zur Auslosung der ostpreußsichen Landwirtschaftskam- me schreibt die Reichsleitung der NSDAP., die Entschließung der Kammer bringe ohne Zweifel die tatsächliche Stimmung der schwerleidenden Landbevölkerung zum Ausdruck. Ohne die Person des Reichspräsidenten antasten zu wollen, wie es ja auch in dem Beschluß der Landwirtschaftskammer keineswegs geschehen sei, habe die NSDAP. doch keine Veranlassung, eine solche Gefühlsäußerung der schwer um ihr Dasein ringenden ostdeutschen Landbevölkerung zu unterbinden, um so weniger, als man in Berlin offenbar befangen in der Notoerordnungsmaschinerie keine rechte Vorstellung von der wirklichen "Stimmung im Lande zu haben scheine.
Zuckerzollregelung um ein Jahr verlängert.
Berlin, 23. Dezember. Durch Verordnung der Reichsregierung ist die Zuckerzollregelung die mit dem 31 Dezember abläuft, angesichts des weiteren Absinkens des Weltmarktpreises um ein Jahr verlängert worden.
Die Arbeitslosigkeit in Frankreich.
In einem Artikel des Pariser .Popuiaire" stellt der fozia- ltstische Abgeordnete Leon Biam fest, daß die Zahl der unterstützten Arbeitslosen innerhalb der letzten Wochen von 104 000 auf 116 000 gestiegen sei, also um 12 Prozent, davon allein in Paris von 64 000 aus 71 000 3m Vergleich zu der Lage Mitte Oktober sei die Zahl der unterslützce!! Erwerbslosen also um mehr al» da» Doppelte gestfegcn.
Empfang beim Reichspräsidenten.
Reichspräsident von Hindenburg empfing einen Sonderbot- ichaster der Kaiser» von Aethiopien, der ihm den Dank seines Souveräne für die ihm anläßlich seiner Krönung erwiesene Anteilnahme der deutschen Reichsregierung zum Ausdruck brächte. Die Reichsregierung war bei den Krönungsfeierlichkeiten gleich- fall» durch einen Sonderbotschafter vertreten.
Um die Senkung der Postgebühren.
Verschiedene Zeitungen bringen Mitteilungen darüber, in welcher Weise die Postgebühren gesenkt werden sollen. Von zuständiger Stelle wird erklärt, daß alle solche Angaben über Ein- zelheiten jt lange Kombinationen sind, als nicht feststeht, ob und in welcher Höhe die Post von der Reichsregierung die Erjparnisl« der Notverordnung zur Verfügung erhält. Von den Beschlüssen de» Reichvknbinetts hängt die Ausarbeitung der entsprechenden Vorlagen für den Verwaltungsrat der Reichspost ab.
Die Senkung der Löhne.
Im Aachener Steinkohlenbergbau wurden die Tarifgehält r der Angestellte» durch Schiedsspruch um 15 Prozent gekürzt. Die lüprazentige Senkung der Löhne in der Metallindustrie Hagen- Schwelm wurde vom Schlichter für verbindlich erklärt. Die kommunalen Angestellten in Rheinland-Westsalen haben die Verbind» lichkcktserklärung de» von ben Arbeitgebern abgelehnten Schieds- ^prucheo beantragt.
Preußens Gparverordnung.
Starke Abstriche in allen Teilen.
Berlin, 23. Dezember.
Die neue preußische „Verordnung zur Sicherung des Haushalts, zur Vereinheitlichung der öffentlichen Verwaltung sowie zur besseren Verteilung und sparsamen Nutzung der Arbeitskräfte" ist erlassen worden.
Sie gliedert sich in fünf Teile, di« im wesentlichen folgendes bestimmen:
Vereinfachung der Behördenorganisation.
In der Forstverwaltung werden die Stellen für Oberregierungs- bzw. Regierungs- und Forsträte mindestens um zehn, die Oberförstereien um wenigstens 40 verringert. Die Forsteinrichtungs-Anstalten werden aufgehoben. Staatliche Kassen in einem Ort werden grundsätzlich zusammengelegt. Die Zahl der Kreis- und Sonderkosten ist um wenigstens 50 zu vermindern In der H a n d e l s » und Gswerbeverwaliung werden die Eichungs- Direktionen und mindestens neun Gewerbeaufsichtsämter aufgehoben, die Zahl der Fachschulen und der berufspädo- gogifchen Institute werden eingeschränkt, die Zustimmung von Industrie- und Handelskammern für ihre Auflösung oder Zusammenlegung fällt fort. In der Bergwerks- ver^valtung werden vier Bergreviere aufgelöst. In der Iustizvermallung sind mindestens 60 Amtsgerichte aufzu heben Der Innenminister hat sofort festzustellen, welche Kreise ohne Beeinträchtigung der Interessen der Bevölkerung aufgelöst werden können. Die Zahl der Regierungen ist zu vermindern, und zwar fällt der Regierungspräsident in Provinzen mit nur einem Regierungsbezirk oder wo der Ort des Oberpräsidenten zugleich der des Regierungspräsidenten ist, fort Die Geschäfte der V e rs i ch e r u n g s ä m t e r bei kreisangehörigen Gemeinden gehen auf die staatlichen Dersicherungs- ämter über. In der landwirtschaftlichen Verwaltung werden die Landeskulturämter und das Oberlandeskulturamt auf gehoben. Ab 1. Oktober 1932 werden aufgehoben: Die Forfchungsanstalt für Getreidever- verg u. b. „ rthe, eins in Tschechnitz, das Institut für Milchverwertung an der Forfchungsanstalt in Kiel, ein Institut (Physik) der Forstl. Hochschule Hann.-Münden, ein Institut (Forstpolitik) in Eberswalde, ein Institut (Physik) der Landw. Hochschule Berlin. Die Kulturbauämter werden aufgehoben. Der Zuschuß für die Gestütsverwaltung wird für 1932 auf 3,6 Willis in gesenkt und darf am 1. April 1933 höchstens 2 Millionen betragen. Im Hochschulwesen werden Kultus- und Finanzminister alsbald weitere Einschränkungen vornehmen. In de" Kun st Verwaltung sollen Professuren aufgehoben roe- ben; mit Abschluß des Wintersemesters 31 32 werden t Kunstakademien Königsberg, Kassel und Breslau aufge hoben, die Staatstheater in Kassel und Wiesbaden und das -schiller-Theater-Berlin mit Ablauf der Winterspielzeit geschlossen Die Hochschule für Leibesübungen Spandau wird aufgehoben, von den pädagogischen Akademien (zur Zeit 16) werden ab 1. April 1932 neun geschlossen. 50 weitere Schulaufsichtskreise werden aufgehoben, noch nicht begonnene Bauten werden gestrichen. Die M c d i z i n a l Verwaltung wird vereinheitlicht. Für bk Fürsorgeerziehung werden nur noch 15 Millionen ausgesetzt. Im Sied- lungswesen werden die Staatsleistungen auf eine Iahres- Höchstleistung von 7,7 Millionen ausschließlich für die bis 1. April 1932 gegründeten Siedlerstellen beschränkt.
Senkung der Personattosten.
Beamte, deren Stelle infolge der im Ersten Teil vorgesehenen Maßnahmen wegsällt, werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die früheren Gesetze, wonach bei Lolksschul-, Mittelschul- und Handelslehrern die Differenz zwischen den jetzigen und früheren höheren Bezügen auf die Pension angerechnet wird, fallen ab 1. 2 31 fort Die Zulagen für Regierungsbauräte werden von 600 auf sOO RM ab 1. 1. 32 herabgesetzt. Die Beihilfe zur Pfarrbe oldung wird für die evangelische Landeskirche aus 36 019 692 RM, für die katholische Kirche auf 14 995 080 RM festgesetzt
Altersgrenze.
Die bisherigen Gesetzesbestimmungen, wonach Sraat" beamte usw. mit dem aus die Vollendung des 65. Leben jahres zunächst folgenden 1. April oder 1. Oktober in i Ruhestand treten, fallen für die Volksschullehrer fort. Das bisherige Gesetz findet auf Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen, auch soweit sie unmittelbare Staatsbeamte sind, mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des 65. has 62. Lebensjahr tritt.
Haushalt und Schuldentilgung.
Der vierte Teil enthält eine neue Anleiheermächifgung für den Finanzminister bis zu 573 Millionen. In die Haushaltspläne bis 1940 ist ein Betrag von minbeften6 75 Millionen jährlich einzustellen.
Steuern.
Verlängert werden Grundvermögenssreuer und Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1932 Die bisherigen Steueransätze für die Hauszinssteuer werden ab 1 4 32 um 20 v H unter Anrechnung der Steuersenkungsiätzc auf Grund des Gesetzes zur Aenderung der Hauszinssteuerverordnung nom 23 3 31 gesenkt. Vom laufenden 'lluftonv men 1932 sind 50 Mill für die Bautäiigkeil zu verwenden, der Rest für den allgemeinen Finanzbedarf von Staat und