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(1. Blatt)

Gamstag, Sen 19. Dezember 1931

83. Iahra.

Amtliche Bekanntmachung.

Lindrat samt.

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kiz Mrelverordnntts über den antzeren Schutz der Mjomt- und Feiertage. Uom 33. Uavemder 193t

! stuf Grund der §§ 14, 25 des Polizeiverwaltungsge- pT^es vom 1. Juni 1931 (Gesetzsamml. S. 77) wird für ^ I im Umfang des preußischen Staatsgebiets folgendes ver- mimet:

fei § 1.

e| Die Sonntage sowie die Feiertage, die allgemein oder in 1 seinen Landesteilen staatlich anerkannt sind, bleiben nach ^Maßgabe de/ folgenden Bestimmungen geschützt.

1 §2.

(1) stn Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerk- ^,1 Kren sowie alle geräuschvollen Arbeiten verboten, sofern ^Ilhre Ausführung nicht nach Reichsrecht besonders zuge- lassen ist.

ite.I ,(2) Ferner 'sind an den bezeichneten 'Tagen verboten: iifej a) Treib» und Lappjagden, an denen mehr als vier erl Schützen oder sechs Treiber beteiligt sind oder bei denen Getreidefelder abgeklingelt werden;

[e| b) Hetzjagden, bei denen zu Pferde oder mit Brachen oder Hetzhunden gejagt wird.

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in I Das Verbot des § 2 flbL 1 findet keine Anwendung:

&| a) auf die öffentlichen und urioaten Unternehmungen [111 des Personenverkehrs und der Beförderung von Rei­segepäck, ferner auf den Gewerbebetrieb von Dienst- Männern, Fremdenführern und Bootsverleihern;

A b) auf unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur J Abwendung eines erheblichen Schadens an Tefund» I heit oder Eigentum, im Interesse öffentlicher Linrich- )j(| tungen oder Anstalten oder zur Verhütung eines Hob » standeL-erfmderlich sind;

Itr| c) auf Arbeiten, die in landwirtschaftlichen Kleinbetrie­bs ben, in Hausgärten oder diesen gleichzuachtenden Klei» neren Gärten von den Besitzern selbst oder von ihren Ungehörigen verrichtet werden, es sei denn, daß hier» M durch eine unmittelbare Störung des Gottesdienstes I eintritt.

I §4. k

eil (1) verboten sind an Sonn- und Feiertagen während »der Hauvtzeit des Gottesdienstes:

a) öffentliche Versammlungen, Auf- und Umzüge sowie I sportliche und turnerische Veranstaltungen, soweit hierdurch der GöltesdienJ unmittelbar { gestört wird;

b) alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran­staltungen, es sei denn, daß es sich um solche,handelt, bei denen ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung obwaltet;

[ c) außer den im! § 2 Abs. 2 bezeichneten Jagden auch son­stige Treib-, Läpp- und Hetzjagden; die st i l l e Jagd nur, sofern dadur ch der Gottesdienst un- mittelbar gestört wird.

(2) Unter der Hauptzeit des Gottesdienstes im Sinne I dieser Polizeiverordnung wird die Seit von 9 bis llVs Uhr verstanden.

I § 5.

81 CO Um Karfreitag sind verboten:

a) Rennen, sportliche und tunnerische veranstaltunoen gewerblicher Art und ähnliche Darbietungen 7> wie sportliche und turnerische Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern sie mit Um- ober Aufzügen, mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind;

b) in allen Räumen mit Schankbetrieb musikalische Dar­bietungen jeder Art;

Halle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht nach Abf. 2 zu gelassen sind.

(2) Zugelassen sind:

a) Theater- und Musikaufführungen religiöser oder wei­hevoller Art;

b) ^iditfgielrorführungcn, die wegen'ihres religiösen ober weihevollen Charakters als zur Aufführung am Kar= frei tag geeignet anerkannt sind. Die Anerkennung er­folgt durch eine von der obersten Landesbehörde zu be­stimmende St-'lle. Zu diesen'Lichtspielvo führungen 'ist nuch ernste Musikbegleitung zugelassen;

h vorträge, bei denen ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft ober Volksbildung obwaltet;

I b) jm Rundfunk: Darbietungen religiöser oder weihe­voller Art, Vorträge der zu c bezeichneten Art und Uebertragung von politischen Tages» und Lokalnach» richten.

12) Während der Hauptzeit des Gottesdienstes find auch

alle nach Abs. 1 a und Abs. 2a bis c zulässigen Veranstal­tungen verboten.

8 6.

(1) Am Buß- und Bettag, am Totensonntag und am Vorabend des Weihnachtsfestes find alle der Unterhaltung'dienende»öffentlichen Veranstaltungen verboten, sofern bei ihnen nicht der ernste Charakter gewahrt ist.

(2) Am Donnerstag und am Sonnabend der Karwoche sind alle öffentlichen Tanzlust Kar­tei te n verboten.

§7.

Unberührt bleiben vorläufig die Bestimmungen, nach denen in einzelnen Landesteilen am Karfreitag in Gemein- den mit überwiegend katholischer Bevölkerung und am Fronleichnamstag und am Allerheiligentag In Gemeinden mit überwiegend evangeliscker Bevölkerung die Werkta^s- tätigkeit erlaubt ist, soweit es sich nicht um öffentlich be­merkbare oder geräuschvolle Arbeiten in der Nähe der dem Gottesdienste gewidmeten 'Gebäude handelt.

§8.

Als Orte mit überwiegend evangelischer oder katholischer Bevölkerung gelten die Gemeinden, in denen nach der letz­ten Volkszählung die evangelische ober "katholische Bevöl­kerung mehr als zwei Drittel der gesamten Einwohnerzahl beider Bekenntnisse ausmacht.

8 9.

Bei Vorliegen eines besonders bringenden Bedürfnisses können im TinzelfalI Aus­nahmen von den in § § 2, 4 bis 6 vorgesehenen Verboten und Besch ränkungen durchdie Lan - despolizeibehörden zugelaffen werden.

810.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 15. Dezember 1931 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte treten sämtliche bisher erlassenen Polizeiverordnungen über d'e äußere HA- 'ttyliaitung der sonn- und Fe-wrmpe-rru-jzer niafr.

Berlin, den 23. November 1931.

Der preußische Minister des Innern. Seoering.

*

Wird veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister als Grtsrolizeibehörden und die Herren Landiäaereibeamten ersuche ich, die genaue Be­achtung der polizeivero'-dnung streng zu überwachen.

Schlächtern, den 15. Dezember 1931.

Der Landrat. Dr. Müller.

Nr. 7273. In der Gemeinde Langenbieber, Landkreis Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Schlüchtern, den 17. Dezember 1931.

Der Landrat. I. v.: Duwe.

Kreisansschuß.

Jugendpflege.

F'-Nr. IV 24043 F. Die für 1931 ausgestellten Be­scheinigungen über die Zugehörigkeit der vereine zur staat­lichen Iuqendpflegeoraanisaticn (weiße Karte) Jinb auch für das Jahr 1932 gültig.

Zwecks Fortsekunq der Versicherung ihrer Dereinsmit- glieder gegen Unfall für das Iahr 1952 werden die­jenigen Iuaendvereine und -gruvven, rost he die gefor­derten Angaben nemäß meinem Schreiben J -Nr. IV 22070 F. vom 19. v. Mts. noch nicht gemacht haben, nochmals aufgefordert, dieses nunmehr bis spätestens 30. De­zember bs. J s. bestimmt nachzuholen.

Insoweit Jugenboereine und -gruppen der staatlichen Jugenbpflegeorganifation noch nicht angeboren, aber be­absichtigen, dieser beizutreten, ist von ihnen ein ent^orc- chender Antrag beim Kreiswohlfahrtsamt <Abtl. Iugend- pflege) ebenfalls biszum 3 0. ds. Mts. cinzurcichen.

Schlächtern, den 17. Dezember 1931.

Kreiswohlfahrtsamt.

Die neue preußische Notverordnung wird am Frei­tag vom Kabinett verabschiedet und am Samstag früh veröffentlicht werden.

- Im Anschluß an die Annahme der Moratoriumsvor- lage hat der Parlamentsausschuß des Revräsentantenhamcs eine Entschließung gefaßt, in der ausdrücklich erklärt wird, daß es der Politik des Kongresses zuwiderlaufe, irgend­welche Schuldenverpflicktungen auswärtiger Länder an Ame­rika irgendwie zu streichen ober herabnisctzen.

Der Roheisenverband bat beschlossen, die, preise für die einzelnen Roheisensorten ab 16. 12. um 9 bis 10 RM. je Tonne zu senken. Die Konsumtionsüberpreise wurden durchweg um 10°/o' ermäßigt.

Die Verkaufsverbände der Deutschen Rohstahlge- meinschaft haben heute durch Festsetzung neuer'Grundpreise einen Abbau der Eisenpreise beschlossen, der rückwirkend ab 1. 12. in Kraft tritt. Die bisherigen Ueberpreise werden um 10°/o herabgesetzt.

Hindenburg an Hoover.

Der Anstoß zum Tributfeierjahr.

Berlin, 18 Dezencker.

Der im amerikanischen Kongreß durch Staatssekretär Stimson verlesene Brief des Reichspräsidenten von Hinden­burg an den Präsidenten Hoover vom 20 Juni d. I. hatt« im deutschen Urtext folgenden Wortlaut:

Herr Präsident!

Die Not des deutschen Volkes, die auf das höchste gestiegen ist, zwingt mich, mit diesem außerordentlichen Schritte mich an Sie zu wenden. Nachdem das deutsche Volk unendlich schwere Jahre durchlebt hat, deren Höhepunkt der letzte Winter gewesen ist, und eine erhosfte Belebung der Wirtschaft in diesem Früh­jahr nicht eingetroffen ist, habe ich auf Grund der mir durch die Reichsverfassung verliehenen außerordentlichen Vollmachten Maßnahmen getroffen, um die Durchführung der notwendigsten Staatsausgaben und die Aufrechterhaltung der Lebensmöglich- > feiten der arbeitslosen Bevölkerung sicherzustellen.

Diese Maßnahmen schneiden tief in alle wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse ein und verlangen von allen Teilen der Bevölkerung schwerste Opfer.

Die Möglichkeiten, ohne Entlastung von außen durch innere Maßnahmen die Lage zu verbessern, sind eC öpft. Die Wirt­schaftskrise, unter der die ganze Welt leidet, trifft da» deutsche Volk, das durch die Folgen des Krieges seiner Reserven beraubt ist, besonders hart. Die ganze Welt hat, wie die Entwickluno der letzten Tage zeigt, nicht das Zutrauen, daß die deutsche Wir schaft unter den gegenwärtig bestehenden Lasten zu arbeiten der Lage ist. Große Kredite, die uns das Ausland gegeb; hatte, sind zurückgezogen worden. Noch in den letzten Tagen hat die Reichsbank ein Drittel ihrer Gold- und Devisenreserven an das Ausland abgeben müssen.

Eine weitere schwere Einschränkung unseres Virtfchaste- lebens und eine Vermehrung der bereits jetzt mehr als ein Drittel der Industriearbeiterschaft betragenden Arbeitslosen muß unabwendbar die Folge dieser Vorgänge fein.

Können, Arbeitswille und Disziplin des deutschen Volkes recht­fertigen das Vertrauen in die Jnnehaltung der großen auf Deutschland lastenden unabänderlichen privaten Verpflichtungen und Anleihen. Deutschland bedarf aber zur Aufrechterhaltung 'eines Lebensmutes und des Zurreuen^- d.. Seit in 'e'.. e ^. .,,.aN8sfL»iDi<»»t-dringend einer <4;tifcrfttrrnt

Diese Entlastung muß sofort einjetzen, wenn nicht schweres Unheil über uns und andere hereinbrechen soll.

Es muß dem deutschen Volke die Möglichkeit erhalten werden, unter erträglichen Lebensbedingungen zu arbeiten. Die erfor­derliche Entlastung würde allen Ländern in ihren materiellen und moralischen Rückwirkungen auf die allgemeine Krise zugute kommen. Sie würde die Lage der anderen Länder verbessern und die Gefährdung Deutschlands durch innere und äußere Spannungen, hervorgerufen durch Not und Hoffnung.-losigkeit, wesentlich herabmindern.

Sie, Herr Präsident, als der Vertreter des großen amerika­nischen Volkes haben die Möglichkeit, für das deutsche Volk und für die Welt die Schritte zu tun, durch die eine sofortige Aende­rung der gefahrdrohenden Lage herbeigeführt werden kann.

gez. von Hindenburg, Reichspräfident.'

Das GiiLlhattekompromiß.

Günstiger Verlauf der Berliner Verhandlungen. Schul­dentilgung innerhalb zehn Jahren.

Berlin. 18. Dezember.

Wie von unterrichteter Seite mitgeteilr wird, nehmen die Berliner Stillhalteverhandlungen einen günstigen Ver­lauf für Deutschland. Allem Anschein nach neuern sie auf ein Kompromiß zw ichen dem bekannten Vorschlag des Bel­giers Francqui und dem Projekt des Geheimrats Schmiß zu. Die Entscheid ng dürfte schon in allernächster Zeit fallen.

Man kann alst damit rechnen, daß eine Treuhandge­sellschaft gegründet wird, der die Gläubiger ihre Forderun­gen übertragen werden. Die deutschen Schuldner sollen dann innerhalb von zehn Jahren ihre Schulden an die Treuhand­gesellschaft in gleichen Jahresraten tilgen, während die Gläubiger von der Gesellschasl Bons erhalten können, die sie bei den Banken n, ihrem Lande diskontieren können, um in Besitz von Bargeld zu gelangen.

Ausgenommen von dieser Regel sollen jedoch die Rem bourskredite sein.

Vor der Heiligsprechung Alberts des Großen.

Köln, 18. Dezember. Wie dieKölnische Volkszeitung"' berichtet, hat der Papst dem Anträge auf Heiligsprechung des Seligen Albertus Magnus ftatlgegeben. Pius XI. wird wahrscheinlich noch vor Neujahr die Kanonisations- bulle unterzeichnen.

Der preußische Landtag gegen die Rigaer Domenteignung.

Berlin, 18. Dezember. Der Preußische Landtag nahm gegen die Stimmen der Linken einen deutschnationalen Antrag an, wonach auf die Reichsregierung eingewirkt werden soll, daß sie die lettische Regierung auf die lln- tragbarfeit der Rigaer Domenteignung für die deutsch-let­tischen Beziehungen hinweist.

Im Reichsarbeitsministerium fanden die Rackverhand- lunaen statt, die einer Verbindlichkeitserklärung des am 14. Dezember in dem Lohnstreit der nordwestlichen Eisenmdu- strie eraangenen Schiedsspruches vorangehen mußten. Na» mehrstündigen Verhandlungen ist der Schiedsspruch vom Reichsarbeitsminister für verbindlich erklärt worden.