Unerträgliche Auswirkungen der Notverordnungen und Spar erlasse
Jlotsdireie der ^rie^erMnteaMiebenen
fecsistbes seid und materiesle Jloi «crmürßen autb die stärksten JKensdicn
en in öffentlichen Diensten stehenden und den Arbeitslosenunterstützung beziehenden Kriegs beschädigten hat die neueste Notverordnung nom 6. Oktober 1931 eine, wenn auch leider nur geringfügige Erleichterung gebracht. Die erhoffte und dringend notwendige Aenderung -er für die Krieger Hinterbliebenen uner- ,Mich harken Bestimmungen der Notverordnung Wm 5. 3uni 1931 und der Zusatzrentenverord- nung ist jedoch ausgeblieben. Sie muß aber baldigst kommen, wenn nicht die äußerster Not ausgesetzten Kriegerhinterbliebenen zur Verzweiflung getrieben werden sollen.
3n Deutschland sind gegenwärtig noch rund 360 000 Kriegerwitwen, 371 000 Kriegereltern und 525 000 Kriegerwaisen zu versorgen. Ihnen allen wurde durch Notverordnungen und ministerielle Sparerlasse zum seelischen Leid noch schwerste materielle Not zugefügt. Herzerschütternd wirken die Klagebriefe, die die Hinterbliebenen unserer Gefallenen ihrer Organisalionsleitung schreiben.
Die folgende auszugsweise Wiedergabe aus Briefen, die zahlreiche Kriegerwilwen der Sundesleitung des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhintcc- bliebenen zuschicktcn, möge von der Reichsregierung und den Mitgliedern des Deutschen Reichstages als ernste Mahnung aufgefaßt werden, sich ihrer Ehrenpflicht gegenüber den Hinterbliebenen der im Weltkrieg Gefallenen in vollem Umfange bewußt zu werden, damit das ihnen mit Notverordnungen und Ministerialerlaffen zugefügte Unrecht baldigst beseitigt werde.
Los der Kriegerwitwen
Eine Kriegerwitwe aus h e r n e i. Wests, schreibt u. a.:
Wir wollen von jenen berichten, die auf Gerechtigkeit harren, aber nur mit Not und Elend vertraut gemacht werden; denen Gerechtigkeit bald gleichgültig (gin kann, da ihnen schon ihr Recht auf Leben in Frage gestellt wird.
Eine Kriegerwitwe ist 39 Jahre alt und hat keine Kinder. Sie hat sich viermal einer schweren Operation unterziehen müssen; infolge der dadurch verursachten körperlichen Schwäche ist sie arbeitsunfähig. Sie bezieht eine Militärrente von 38 RM. monatlich (Ortsklasse A).
Nun glaubte die Witwe, der Deutsche habe Grundrechte. Sie wandte sich an die Wohlfahrts- behörden und bat um den Satz der gehobenen Fürsorge für Alleinstehende, der 48 RM., also zehn Mark mehr (!) beträgt als die Militärrente. Sie wurde abgewiesenl
Eine andere Witwe von 43 Jahren hat drei Kinder, die aus der Versorgung heraus sind und natürlich die Arbeitslosen vermehren. Sie bekommt keine Zusatzrente, sondern lediglich 38 RM. monatliche Militärrente (Ortsklasse A).
Eine Dresdener Kriegerwitwe berichtet:
Kriegerwitwe Charlotte K., Dresden, bezog vor Aenderung der Zusatzrentenbestim- mungen und vor der Notverordnung vom Juni 1931
38,00 RM. Rente
15,80 RM. Zusatzrente
16,80 RM. Krisenunterstützung
70,60 RM.
Sie erhält jetzt:
35,80 RM. Rente
7,50 RM. Unterstützung vom Kriegsfürsorgeamt
6,00 Mk. Krisenunterstützung
49,30 HZB.
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n , Nach Erlast der Notverordnung besuchen lägtii
agiSCl.141 • t^n Kriegerhinterbliebenen die Auskunftsstelleii ihrer Orga
nisation, wo ihnen Hut und Beistand in Rechtsfragen,* Venösgunti*- wd &icaor^angdegen- heiten gegeben wird.
Die Miete beträgt allein 29,62 RM. Vom Rest sollen der Lebensunterhalt, Gas, Heizung usw. bestritten werden. Es bedurfte eines längeren Schriftwechsels, ehe die Unterstützung des Kriegssärforgeamtes auf 10,50 RM. monatlich erhöht wurde und man eine einmalige Gasbeihilfe von 6 RM. aus Stiftungsmitteln gewährte. Nach nochmaliger Vorstellung wurde eine Sonderbeihilfe zur Miete in Höhe von 8 RM. bewilligt. Alles in allem entschieden zu wenig, um für den dringendsten Bedarf auszu- reichen. Die Bemühungen dieser Witwe, Arbeit zu erhalten oder durch Untervermietung eine Entlastung zu erreichen, blieben bis heute noch ohne Erfolg.
Drei Söhne dem Vaterland geopfert
Dem Kriegerelternpaar H. J. und Frau in Hannover ist die bisher gewährte Elternbeihilfe von 42 RM. auf Grund des sogenannten Sperr- erlasses vorn Reichsarbeitsministerium auf 20 RM. gekürzt worden. Beide Ehelcute sind 77 Jahre alt. Sie haben im Felde drei Söhne verloren. An Invalidenrente werden im Monat 53,60 RM gezahlt.
Nach Bezahlung der Miete von 30 RM. verbleiben im Monat noch 43,60 RM. zum Lebensunterhalt.
Kürzung der Erziehungsbeihilfen
Kriegerwitwe D. B., Arfurt (Hessen- Nassau), teilt darüber folgendes mit:
Dieser Tage ging mir der Bescheid zu, für
Das bittere Ende * Sommer 1930. Eine nom Reichsbund der Kriegsbeschädigten e nac^ paris entsandte Delegation von Kriegerwitwen aller deutschen Gaue besucht den Gefallenenfriedhof in
meine Tochter würde die Erziehungsbeihilfe um monatlich 10 RM. gekürzt. Jeden 1. eines Monats nimmt meine Tochter 20 RM. mit nach L.. 6,20 RM. kostet ihre Schlllermonatskarte, 12 RM. ihr Lehrgeld, 1,42 RM. der Beitragsanteil für die Krankenkasse. Auch muß sie sich sämtliches Material zum Nähen selbst beschaffen, was doch auch viel kostet. Ostern vorigen Jahres nahm ich die Lehrstelle an. Ehe ich aber die Stelle bei Frau R., Lehr- und Zuschneideanstalt in L., an= nahm, ging ich auss Arbeitsamt L., sowie auss Kreiswohlfahrtsamt und teilte es dort mit, woraus mir von beiden Seiten gesagt wurde, die Stelle
- »y A nfnnni Sommer 1914. Kriegerfrauen begleiten ihre an die Front gehenden AFircmg. U&nner 2Um Bahnhof.
(Mit frdl. Genehmigung des Verlages dem Buche: „Kamerad im Westen", Franks. Sozietäts-Druckerei, entnommen.)
ruhig anzunehmen, sämtliche Belege nach Weilburg zu schicken, ich bekäme alles bezahlt. Bald darauf ging mir der Bescheid zu, für die Dauer des Bedürfnisses würde mir eine Erziehungsbeihilfe von monatlich 34,40 R. gezahlt; die Jnoalidenwaisen-
Soupir am Chemin des Dames.
rente mit 14,40 RM. geht davon ab. Also erhielt ich 20 RM. Erziehungsbeihilfe. Damit war ich zufrieden.
Nun wurde mir vom 1. April 1931 ab die Erziehungsbeihilfe um 5 RM gekürzt. Jetzt sollen es wieder 10 RM sein! Das ist doch zuviel! Wo soll ich das Geld zum Bezahlen hernehmen?
Ich bin selbst über 45 Jahre, schon den ganzen Sommer leidend, habe viel mit den Nerven zu tun, die Kopfschmerzen sind bald nicht mehr zum Aushalten, vor lauter Kummer, Sorgen und Aufregungen. Wenn der Reichsbund mir nicht zu der Erziehungsbeihilfe in seitheriger Höhe verhilft, könnte meine Tochter nicht in die Lehre gehen. Ich hätte dann »och bei Aufgabe des Lehrverhältnisses laut Lehrvertrag 100 RM. Abfindung an die Meisterin zu zahlen. Wer zahlt mir diese? Ich kann's nicht!
Die Drangsal der Arbeitslosigkeit
Kriegerwitwe E. Willsroth - Aschersleben (Prov. Sachsen) schreibt:
Ich habe in einer meiner letzten Auskunfts- stunden einer mir nun schon seit über 10 Jahren bekannten Kriegerwitwe eine Auskunft erteilen müssen, welche sie nicht gern gehört hat. Der Schmerz, welcher über das Gesicht dieser Frau rannte, hat auf mich besonders schwer gewirkt, und ich habe manche stille innere Träne ihr ab’ genommen. Handelte es sich doch um eine Witwe, welche nach dem Tode ihres Mannes sechs kleine Kinder durchs Leben bringen mußte. Auf welche redliche und fleißige Art diese Mutter ihre Kinder betreut und herangebracht hat, weiß ich zu schätzen. Ein jedes ihrer Kinder hat einen Beruf erlernt, die Kinder machen einen guten gebildeten Eindruck, nur sind sie alle nicht von dem furchtbaren Erwerbslos verschont geblieben. Die Mutter hatte alle ihre Kinder im Hause. Drei der Kinder besamen nach dem Ausgesteuertsein keine Wohtsahrtsunterstützung und müssen nun von dem Einkommen der Mutter mitleben. Verständlich, daß diese tapfere Witwe nur den Wuujch hatte, ihr möcht« wenigsten» W
Zusatzrente gewährt werden, damit die Not abgeschwächt würde. Leider mußte ich ihr die Auskunft erteilen, daß es infolge ihres eigenen Ar- beitseinkommens, welches die gesetzlich vorgesehenen Grenzen überschreite, nicht möglich sei, ihr den Wunsch erfüllen zu können. Die Witwe konnte sich einfach nicht überzeugen lassen, daß man so unsozial sein könnte, ihr diese Rente zu verweigern. Sie glaubte bei ihr eine Ausnahme machen zu müssen, da sie ja ununterbrochen g e • arbeitet habe und sechs Kinder cr ■ zog, und heute noch Arbeit verrichte, welche sie trotz ihres vorgerückten Alters, sie ist 56 Jahre,
nur ausfuhre» könne in einer Zeit, wo andere noch ruhep könnten. Sie reinigt seit Jahren Büro- räume und muß ihre Arbeit abends von 8 bis 10 und morgens von 5 bis 9 Uhr verrichten. Es ist' furchtbar hart, einer solchen wahrhast edlen touneiL.
Wenn schon die allgemeine Kürzung der Renken schwer zu ertragen war, so sind es die Bestim- mungen der Zusatzrenten, welche jetzt manches neue Leid schmieden.
Aus einer Fülle von täglich eingehenden Berichten und Klagebriefen sind vorstehend einige wenige auszugsweise wiedergegeben. Was vorstehend von einzelnen berichtet wurde, gilt also für alle!
Unverständlich ist es, daß die Reichsregierung ihre Sparmaßnahmen auch auf jene Frauen, Kinder und Greife autzdehnte, die ihre Ernährer auf dem Altar des Vaterlandes opfern mußten.
Allein das Andenken an die Gefallenen und die Ehrfurcht vor dem gewaltigen Opfer, das ihre Hinterbliebenen dem Vaterlande in schwerster Zeit darbrachten, hätte die Reichsregierung davon abhalten müssen, Abbaumaßnahmen an der noch niemals ausreichenden Versorgung der Krieger- Hinterbliebenen vorzunehmen.
Pflicht der Volksgemeinschaft und somit auch die Pflicht der Reichsregierung als ihrer Repräsentantin müßte es fein, der Hinterbliebenen nicht nur in Mitfühlung zu gedenken, sondern ihnen mit tatsächlicher Hilfe durch ausreichende Versorgung und Fürsorge beizustehen.
Selbst diesen alten bedürftigen Müttern und Vätern wurde Rente und die Elternbeihilfe gekürzt, halbiert oder auch ganz entzogen.