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Ichlüchterner Leitung

Krels-Kmtsblatt * Mgemdnec LmtlicherfinzeiHev für den AeeLs HchHOem

Rk. M3

V. Blatt)

Samstag, den 28. November 193)

83. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

zundratsamt.

Z.-Nr. 6887. In den Gemeinden KünyK, Maberzell Nd Zirkenbach des Landkreises Hulda ist der Ausbruch da Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt werden. Angesichts der leichten Uebertragbarkeit dieser Seuche ist es dringend erforderlich, daß auch im hiesigen Kreise die Tierhalter von Klauenvieh nunmehr den Ge- Mdheitszustand ihrer Viehbestandes strengstens überwa­chen und jeden Seuchenverdacht sofort der Grtspolizei- behörde anzeigen. Fahrlässige oder vorsätzliche Verzögerung der Anzeige ist im Viehseuchengesetz mit Geldstrafe bis P 3000 RUt. oder Gefängnis bis zu 2 Jahren be- dwht. Ueberdies verliert der Besitzer in diesem Habe jeden Anspruch auf Entschädigung für Tiere, die an der Seuche verendet sind. Die Grtspolizeibehörden ersuche ich, euch den Viehhandel streng zu überwachen.

Ülr Schutzmaßnahme ist in der Stadt Hulda die Abhal­tung von Klauenviehmärkten (Rindvieh- und Schweine- markten) und die Veranstaltung von Versteigerungen Wul- Imverstelgetungen) bis auf weiteres verboten mosten.

Schlächtern, den 27. November 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

Stadt Steinau.

Abschrift.

I-Nr. 6568. Mit Ermächtigung des Eferrn Regierungs- präsidenten in Kassel werden die drei letzten Sonntage unter Ausschluß der Zeit des Hauptgottesdienstes vor Weih­nachten für den Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen fieigegeben und zwar der H. Dezember bis zu 5 Stunden und der 13. und 20. Dezember bis zu 8 Stunden, jedoch nicht über 18 Uhr (6 Uhr nachm.) hinaus. Gleichzeitig wird für diese Tage und Stunden die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zugelassen.

Schlüchtern, den 29. Oktober 1931.

Der Landrat. gez. Dr. Müller.

*

Wird veröffentlicht.

Steinau, den 25. November 1931.

Der Bürgermeister gls Ortspolizeibehörde: Dr. Kraft.

Aufträge der Reichsbahn.

Aus der Tagung des Verwattungsrats.

Berlin, 26. November

Der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Ge- Mchaft tagte am 23. und 24. November 1931 in Berlin. Seiner Beschlußfassung unterlag

die Verwendung der steuerfreien Reichsbahn-Anleihe 1931. deren günstiges Ergebnis zum guten Teil auch als der Aus­druck des allgemeinen Vertrauens in das Reichsbahnunter- »ehmen betrachtet werden darf. Der Ertrag der Anleihe Wird entsprechend den Abmachungen mit der Reichsregie- ^ng für zusätzliche Aufträge der Reichsbahn verwendet, um iur Linderung der Arbeitsnot nach Kräften beizutragen.

Die Aufträge im Werts von 250 Millionen RM sollen unter Berücksichtigung des Bedürfnisses der Reichsbahn "^glichst den notleidenden Wirtschaftszweigen und Rotge- dieten im Reiche zugute kommen. Bei der Vergebung wird auch darauf geachtet, daß Handwerk und Kleininduftrie be- jondere Berücksichtigung finden. Von größeren Bauten ist

Elektrisierung der Wannseebahn hervorzuheben.

... Um diese Hilfe der deutschen Wirtschaft gewähren zu sonnen, hat der Verwaltungsrat

seine Bedenken gegen sofortige Herausgabe der Auf­träge zurückgestellt,

°bw°hl die Einzahlungstermine für die Anleihe bis zum August 1932 laufen.

Der Verwaltungsrat beschäftigte sich ferner mit der mufenben Einnahmegestaltung bei der Reichsbahn. Von "Uhresansang bis Ende Oktober wurden gegenüber dem Ischen Zeitraum in 1930 rund 638 Millionen RM oder . a Prozent weniger eingenommen. Mit dem Jahre 1929 "Vergleich gesetzt, belauft sich die Mindereinnahme in «auf 1,3 Milliarden RM oder 28,1 Prozent. Mit die- Verlusten können die Ersparnisse bei den Personal- sowie ^achausaaben nicht Schritt halten. Trotz Dieser überaus Wen Finanzlage hat die Reichsbahn, wie in den Vor- ^en, so auch im laufenden Jahre

eine große Zahl von Einzeltarifermäßigunge» zugunsten der Wirtschaft gewährt, die besonderer Notlage Dünung trugen und die Preissenkung fördern sollten. Weitere Tarifermäßigungen für bestimmte Sondergebiete entsprechend dem Wunsche der Reichsregierung in Aus- W genommen.

h.n Die kanadische Bevölkerung»,ahl. Nach den bisher vorliegen- u Ergebnissen der Volkszählung vom Juni d. I. hat Kanada jetzt ^f^ Bevölkerung von mehr als zehn Millionen gegenüber

Sensationelle So

EinIskninent", das illegales I

Haussuchungen bei der NGOAp.

Das Material dem Oberreichsanwalt zugeleitet.

Darmstadt, 27. November

Das Preußische und das hessische Innenministerium haben dem Oberreichsanwalt ein Dokument und Bsweisau- gaben über seine Echtheit zugsleitet, das von führenden Greifen der Rationalfozialistifchen Partei in Hessen ausge­stellt worden sein soll.

Nach den Vorermittlungen wird die Entstehungsge­schichte des Dokuments dahin erläutert, daß Mitte Septem­ber eine geheime Besprechung auf dem Borheimer Hof bei Lampertheim (Hessen) stattgefunden habe, an der die na- tionalsozialistifchen Führer und jetzigen hessischen Landtags­abgeordneten Hauptmann a. D. Wassung, Gerichtsassessor Dr. Best, der Gausachberater für Landwirtschaft Dr. Wag­ner, der Wirtschaftsreferent Dr. Schäfer, Kapitänleutnant a. D. d. Davidsohn und der Privatsekretär des Gaulesters von Hessen Stavinoga teilgenommen hätten. Es fei ermittelt, daß, wie vergleichende Schriftproben ergaben, der Gerichts- nffessor Dr. Best das Dokument aufgesetzt habe.

Das Dokument sei benannt alsEntwurf der ersten Be­kanntmachung unserer Führung nach dem Wegfall der seit­herigen obersten Staatsbehörden und nach Ueberwindung der Kommune in einem für einheitliche Verwaltung ge­eigneten Gebiet."

Der Entwurf enthalte dann einen Befehl an die ge- iamte Bevölkerung, wonach die Bevölkerung jeder Anord­nung der S.A. usw., gleich von welchem Dienstgrade erteilt, sofort Folge zu leisten habe.Widerstand", so sage der Be­fehl.wird grundsätzlich mit dem Tode bestraft" Weiter )eM der Bete:), ute Auuejetcmg jeder Schußwaffe vinnen -4 Stunden vor Das Dokument enthalte dann weiter Richt­linien für die ersten Notverordnungen, wonach alle Lebens­mittel an die Führung ober deren Beauftragte auf Anfor­derung ohne Entgelt abzuliefern seien und jeder Verkauf von Lebensmitteln verboten werde. Verstöße hiergegen sollten mit Einziehung des gesamten Vermögens, evtl. auch mit Todesstrafe geahndet werden.

Die Durchführung der Dolksernährung solle nach dem Dokument durch Kollektivspeisung und auf Grund von Lebensmittelkarten erfolgen, auf die Lebensmittel ohne Bezahlung geliefert werden sollen.

Ein besonderer Verordnungsentwurf des Dokumentszur Sicherung des gegenwärtigen Eigentumsstandes" spreche aus, daß die Führungzur Rettung des Lebens der Be­völkerung" gezwungen fei, über den gesamten Ertrag des Volksvermögens und das Vermögen des einzelnen Volks­genossen zu verfügen.

Es gibt", so sage das Dokument an dieser Stelle wei­ter,bis zu anderweitiger Regelung kein Privatein- tommen mehr".

Dafür werde der gegenwärtige Vermögensstand gesichert durch Verbot von Zwangsvollstreckungen, Hemmung von Berjährungsansprüchen, Aufhebung des Zinsenlaufes für Geldforderungen und den Mietzins usw Ein besonderer Verordnungsentwurf behandle die nationale Arbeitsdienst­pflicht. die jedenDeutschen (nicht Juden usw.) männlichen und weiblichen Geschlechts" vom 16 Lebensjahre betreffe, soweit er nicht bei Behörden dient oder der S A., bezw Landeswehr angehört. Das Dokument sei von dem hessischen Landtagsabgeordneten Dr. Schäfer dem Poli­zeipräsidenten in Frankfurt a M überreicht worden, weil dieser Abgeordnete, der inzwischen mit der NSDAP in Differenzen geraten sei, in ihm illegale Bestrebungen er­blicke, die er mit seinem Gewissen nicht habe vereinbaren können.

Die Illegalität werde erblickt in der einleitenden Beiner kungnach dem Wegfall der seitherigen obersten Staats behörden und nach Ueberwindung der Kommune".

Es wird gesagt, daß dieses Dokument mit seinen Entwür­fen auch dem landwirtschaftliche» Sachverständigen bd der Reichsparteileitung der NSDAP, Darä zur Kenntnis ge­bracht und vermutlich von diesem gebilligt worden sei, weil andernfalls die genannten hessischen Nationalsozialisten aus der Leitung der hessischen Organisation das Dokument nicht aufgestellt haben würden.

Amtliche Darstellung.

Amtlich wird nfitgeteiit: Die bei verschiedenen führen­den Persönlichkeiten der Rationalsozialistischen Partei, Gau Hessen, durchgeführten Haussuchungen, die sich auf die Rach- prüfung der in den Besitz des Oberreichsanwalls gelangten Rotverordnung der illegalennationalsozialistischen Regie­rung" und andere Schriftstücke erstreckten, haben in vollem Um­fange zum Erfolg geführt. Die Echtheit der Dokumente steht nunmehr ebenso außer allem Zweifel, wie die Tatsache ihrer Abfassung durch Gerichtsassessor Dr. Best und Komplizen.

Erklärung der Parteileitung.

München, 27. November

Die Pressestelle der Reichsparteileitung der RSDAP

Sänge in Hessen.

Mhen der UMM beweisen soll.

erklärte zu der Angelegenheit der im Braunen Haus in Darmstadt vorgenommenen Haussuchung, es handle sich, wenn wirklich belastendes Material gefunden worden sei, um Fälschungen, jedenfalls um Dinge, mit denen die Par­tei nichts zu tun habe, von denen sie keine Kenntnis gehabt habe, die sie aber auch für ausgeschlossen halte.

Eine eingehendere Stellungnahme der Parteileitung fei erst möglich, wenn ihr selbst die bis jetzt noch fehlenden Un­terlagen oorliegen. Diese Stellungnahme der Parteileitung sei noch zu erwarten.

Am Schlüsse der Erklärung wird wie bei früheren Gelegenheiten nochmals betont, daß jedes Parteimitglied, das sich mit illegalen Dingen beschäftige, aus der Partei ausgeschlossen werde.

Wie aus einer weiteren Veröffentlichung der Presse­stelle der R-nchsleitung der NSDAP heroorgeht, rückt diese ganz energisch von dem Inhalt des Dokuments und von dessen Verfassern ab, falls sich das Dokument nicht als eine Fälschung oder gar als Spitzelarbeit herausstellen sollte Wenn es echt wäre, so würde es sich doch immerhin nu um eine Privatarbeit handeln, die allerdings schon in de: Sinnlosigkeit ihres Inhaltes den Stempel marxistische: Spitzelarbeit trage. Die Parteileitung könne unmöglich für private Stilübungen ihrer fast 800 000 Mitglieder verant­wortlich gemacht werden. Vor wie nach stehe die Parteilei­tung zu ihrer Beteuerung der Legalität. Es wird noch mit der Veröffentlichung einer eingehenden Erklärung seitens der Parteileitung der NSDAP gerechnet.

Ale HGDAp. wird untersuchen.

Eine Legalikätserklärung Göhrings an oen Reichsinnen- minister.

Berlin, 27. November.

Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Göh - r i n g hat im Auftrage des Parteiführers Hitler im Zusam­menhang mit den Vorgängen in Hessen dem Reichsinnen­minister Groener folgende Erklärung übermittelt:

Die Nachrichten über angebliche Hochverratshandlun­gen der Partei in Hessen sind der Parteileitung erst durch die Presse bekanntgeworden. Die Reichsleitung sowie die Maßgebenden Parteistellen haben damit nicht das g e r i n g st e zu tun. Die Reichsleitung steht nach wie vor aus ihrem oft genug zum Ausdruck gebrachten und beschwo­renen Standpunkt strengster Legalität. Sie wird die Vor­gänge in Hessen untersuchen und gegen jeden, der nicht die Weisung der Legalität befolgt hat, rücksichtslos vorgeben und ihn aus der Partei ausschließen."

Die Vorgänge in Hessen

5 r a n k f u r t a. ITL, 26. 11. Zu den bekannten Vor­gängen in Hessen erfährt der Vertreter des w. T. B. in Varmstadt von unterrichteter Seite u. a. folgendes: In der Affäre spielt der Landtag-abgeordnete Dr. Schäfer-Ofsen- bad} eine Hauptrolle. Dr. Schäfer ist Syndikus in Gf° fenbach und 58 Jahre alt. Er gehört seit vier Jahren der nationalsozialistischen Bewegung an, also schon zu einer Zeit, ryo die Bewegung noch klein war. Schäfer hat auch mit den Personen, bei denen gestern Haussuchungen vorgenommen wurden, an jener Besprechung auf dem Borbeimer Hof teilgenommen, die ohne wissen der Unterführer und der S. A. abgehalren wurde. Seit dieser Zeit hatte Schäfer schärfste Gewisfensbedenken, weil er sich sagte, daß im Halle der Verwirklichung der Richtlinien der Widerstand der Gewerkschaften ungeheuer sein würde und ein ent­setzliches Blutbad in Hessen entstehen müßte, das sich aus das aanze Reich ausdebnen könnte und zu einem nutzlosen und'von der IL S. D. Ri P. nicht durchguhrrltenden, Bürgerkrieg führen muffte. Er hat diese Gewissensbeden­ken wohl auch seinen Parteigenossen gegenüber geäußert, die ihn an sein Treugelöbnis mahnten und vielleicht mit $eme oder sonstigem Terror drohten. Das hat jedoch Schäfer nicht gehindert, als er innerlich nicht zur Ruhe kommen konnte, schließlich das Material der Polizei mit- zuteilen. Daraus geht hervor, daß Schäfer keine^ Lortzel- arbeit leistete, wie das von leinen früheren Hreundeii jetzt behauptet wird. Schäfer ist sck>on in den Anfängen der Bewegung mit wichtigen Aufträgen betraut worden und hat sich dadurch eine einflußreiche Stellung in der Partei erarbeitet. Nach dem seinerzeitigen Weggang bes Krcisleiters Ringsbausen war er als Gauführer auser­sehen. Bisher ist es der N. 5. D. A. P. auch nicht gelun- gen, gegen Schäfer außer allgemeinen Behauptungen etwas Konkretes vorzubringen. Dr. Schäfer hat von vornherein gewünscht, daß sein Name in aller Oeffentlichkeit genannt werde, weil er mit seiner Person und seinem Eid einft^e