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(1. Blatt)
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Östliche Bekanntmachungen
Kreisausschuß.
tr vreußische Minister für Volkswohlfahrt.
II 3211/11. 9.
Berlin, den 12. Sept. 1931.
W. 8, Leipziger Straße 3.
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Verordnung
6er die Aufhebung des Mieterschutzes bei Reubauten.
Dom 12. September 1931.
Auf Grund des § 33 Abf. 3 des Gesetzes über Mieter-
_ chotz und Mieteinigungsämter in der Fassung der Bekannt« nadjung vom 17. Februar 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 25) md folgendes angeordnet:
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Einziger par ag raph.
Die Verordnung über Mieterschutz bei Neubauten vom
k März 1928 (Gesetzsamml. S. 30) in der Fassung der Verordnungen vom 27. Februar 1931 (Gesetzsamml. S. u' 12) und vom 20. März 1931 (Gesetzsamml. S. 35) tritt 1. April 1932 außer Kraft.
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berlin, den 12. September 1931.
(Siegel)
Der preußische Minister jür Volkswohlfahrt. gez. Hirtsiefer.
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Abschrift.
sin die Herren Regierungspräsidenten, den Herrn Ver- hnöspräfibentcn in Essen und den Herrn Gberpräsidenten in Lharlottenburg.
Übschrift übersende ich zur gefälligen Kenntnisnahme. Die Verordnung wird in der preußischen Gesetzsammlung ^öffentlichst
Ueberdruckexemplare für die Landräte und Städte sind tigefügt.
Hirtsiefer.
Zchlüchtern, den 5. Oktober 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
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Verordnung
)er die Aufhebung des Schiedsverfahrens vor dem Miet- einigungsamt vom 17. September 1931.
Auf Grund des § 52 a des Gesetzes über Mieterschutz ib Mieteinigungsämter in der Fassung der Bekanntma- ung vom 17. Februar 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 25) irb folgendes angeordnet:
Einziger Paragraph.
Die Verordnung über ein Schiedsverfahren vor dem lieteinigungsamte vom 28. März 1927 (Gesetzsamml. S. 6) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Berlin, den 17. September 1931.
(Siegel)
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. gez. Hirtsiefer.
II 3200/29. 8. r *
An die Herren Regierungspräsidenten, den Herrn Der« Mdxpräsidenten in Essen und den Herrn Gberpräsidenten n Charlottenburg.
’» preußische Minister für Volkswohlfahrt.
Il 3200/29. 8.
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Berlin, den 17. Sevt. 1931.
W. 8, Leipziger Straße 3.
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llbschrift übersende ich zur gefälligen Kenntnisnahme. Die Verordnung wird in der preußischen Gesetzsammlung , lleberdruckexemplare für die Landräte und Städte sind tigefügt.
Hirtsiefer.
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IDird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 5. Oktober 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Hagener Stadtkinder.
3.=Rr. II 18489 Z. Die Heimkehr der im Kreise Schlüch- fkn zur Erholung untergebrachten Kinder aus Hagen i. W. ™M am Montag, dem 1 9. Oktober d. 3 r s.. statt. ^ bitte die Vertrauensmänner und Pflegeeltern, dafür $°rge zu tragen, daß die Kinder sich rechtzeitig zu dem W, der 12n Uhr mittags in Schlüchtern abfährt, ein- '^en, damit sie den tlnschluß an den Zug 13M Uhr ^nhausen— Gießen erreichen.
, 3<b benutze zugleich die Gelegenheit, allen Pflegeeltern w das durch Aufnahme der Stadtkinder erwiesene Liebes- '"erk und denen, die sonst zum Gelingen desselben beige- ^den haben, meinen besten Dank auszusprechen.
schlüchtern, den 1. Oktober 1931.
Kreiswohlfahrtsamt: Dr. Müller.
Donnerstag, den s. Oktober 1931
I .»Nr. 4760 K. A. Unter Bezugnahme auf § 1 Absatz 1 der Kreisvergnügungssteuerordnung vom 24. Juli 1925 (Kreisblatt Nr. 89 von 1925) ersuche ich die Herren Bür« germeister der Stabt« und Landgemeinden des Kreises um umgehende Einsendung eines Verzeichnisses über die in den Monaten Juli—September b. ,Js. vereinnahmte Vergnügungssteuer und um Abführung des Kreisanteils an die hiesige Kreiskommunalkasse.
Schlüchtern, den 7. Oktober 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Freiwillige Knuitätskolonne Bad Soden
Am Sonntag, dön 1 1. Oktober d. 3s., nachm. um 1 Uhr, beginnt die Sanitätskolonne in der Schule in Bab Soden einen neuen Ausbildungskursus in der ersten Hilfe bei Unglücksfällen. 3u diesem Kursus werden alle Interessenten beiderlei Geschlechts über 18 Iahre herzlichst eingeladen.
Gleichzeitig findet eine Uebung der Zanitätskolonne statt, pünktliches und vollzähliges Erscheinen der Kolonnenmit« glieder ist Ehrenpflicht.
Bab Soden, den 6. Gkt. 1931. Schlüchtern, den 6. Gkt. 1931.
Kasprzik,
Dr. Müller,
Vorsitzender. Vorsitzender d. Männer-Vereins v. Roten Kreuz.
Finanzamt.
Geffentliche Aufforderung ;ur Abgabe einer Dermögenserklärung für 1931.
' Nach § 15 Abs. 2 des dritten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten vom 19. September 1931 (Zweite Steuer« i~u!ffl|fflM!wm^«*j^*«R<WäW’f^^ — wiro mit Freiheitsstrafe, und zwar mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft, wer vorsätzlich einer bestehenden Rechtspflicht zuwider eine Vermögenserklärung 1931 bis zum Ablauf der Amnestiefrist nicht ab gibt, obwohl bas steuerpflichtige Gesamtvermögen nach dem Stanbe vom 1. Januar 1931 die nach § 8 des Vermögenssteuergesetzes vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 237) maßgebende Freigrenze überfteigt.
Mit Rücksicht hierauf werden, sofern das Gesamtvermögen nach dem Stanbe vom 1. Januar 1931 20 000 RM. überstiegen hat und eine Dermögenserklärung 1931 bisher noch nicht abgegeben worden ist, hiermit zur Abgabe einer derartigen Erklärung bei dem zuständigen Finanzamt aufgefordert:
1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Inland entweder ihren Wohnsitz haben ober sich mehr als sechs Monate aufhalten,
2. alle nicht natürlichen Personen (z. B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften u. dergl., rechtsfähige und nicht rechtsfähige vereine, Stiftungen, andere Zweckvermögen u. bergl., offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften u. bergt, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts), sofern der Sih ober der Ort der Leitung im Inland liegt.
Nicht zur Abgabe einer Dermögenserklärung verpflichtet sind die im § 4 des Vermögensteuergesetzes vom 22. Mai 1931 bezeichneten natürlichen und nicht natürlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bereits bisher von der Vermögenssteuer befreit waren ober von dem zuständigen Finanzamt ausdrücklich von der Abgabe einer Dermögenserklärung entbunden sind.
Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögenerklärung für die natürlichen und nicht na= tätlichen Personen, die durch Zusendung eines Vermogens- crklärungsvordruck? zur Abgabe der Dermögenserklärung 1931 besonders aufgefordert worden sind. Wer also einen Erklärnngsvordruck vom Finanzamt übersandt erhalten hat, muß auf jeden Fall eine Dermögenserklärung 1931 ab« geben.
Wer im Zweifel ist, ob er eine Dermögenserklärung 1931 abzugeben hat, kann Auskunft beim Finanzamt ein« holen. Vordrucke für die Dermögenserklärung sind kosten« los beim Finanzamt zu haben.
Schlüchtern, den 6. Oktober 1951.
Finanzamt. Zchewe, Reg.=Rat.
83. Jahr«.
Rücktritt des Reichskabinetts.
Curtius hat bereits sein Abschiedsgesuch eingereicht.
Berlin, 7. Oktober.
Der Reichsminister des Auswärtigen, Dr. Curtius, gat am Sonnabend, den 3. Oktober, an den Reichskanzler folgendes Schreiben gerichtet:
Sehr verehrter Herr Reichskanzler!
3n der Unterredung, die wir am Tage nach meiner Rückkehr aus Genf hatten, habe ich Ihnen erklärt, daß ich ohne Rücksicht aus die parlamentarische Lage au» der Reichsregierung ausscheiden wollte. In unserer Besprechung blieb die Frage des Zeitpunktes und der Form offen.
Ich halte es nunmehr allseits für erforderlich, über mein Ausscheiden alsbald Klarheit zu schaffen. Deshalb bitte ich Sie, bei dem Herrn Reichspräsidenten meine Entlassung zu beantragen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung.
Ihr sehr ergebener gez. Dr. Curtius."
Curtius beim Reichspräsidenten.
den Reichsminister des ortrag. Im Anschluß an
Der Reichspräsident empfing Auswärtigen, Dr. Curtius, zum B
den Vortrag machte Dr. Curtius dem Reichspräsidenten davon Mitteilung, daß er dem Reichskanzler sein Abschiedsgesuch vorgelegt habe.
Die Umbildung der Regierung.
Alle bisher genannten Namen für die Neubesetzung einiger Ministerjmsten werden als Mutmaßungen bezeichnet, zu denen schon deshalb nicht Stellung genommen werden kann, weil sich der Reichskanzler persönlich die Entscheidungen vorbehält.
Die Dinge werden sich nunmehr voraussichtlich so entwickeln, daß zunächst die Notverordnung veröffentlicht wird und daß sich dann der Reichskanzler zum Reichspräsidenten begibt, um ihm die Gesamtdemission des Kabinetts zu überreichen. Danach wird dann der Reichskanzler mit der Neubildung des Kabinetts beauftragt werden. Gejamtrücktritt u»d-N^lchs-i^agung dürften, da die VerüfsenUichuu^ bei von dem alten Kabinett Brüning verantworteten Notverordnung für Mittwochvormittag vorgesehen ist, kaum vor Donnerstag erfolgen.
Die Tatsache, daß entgegen der ursprünglichen Absicht am Dienstagvormittag keine öffentliche Reichsratssitzung, sondern nur eine vertrauliche Besprechung und Informierung mit den Mitgliedern des Reichsrats bzw. den Ministerpräsidenten und Vertretern der Länder in der Reichskanzlei stattgefunden hat, ist verschiedentlich mit der geplanten Umbildung des Reichskabinetts in Verbindung gebracht worden. Diese Auslegung dürfte jedoch fehlgehen. Vielmehr ist an« zunehmen, daß die Ministerpräsidenten der Länder selbst Wert darauf gelegt haben, nicht in einer öffentlichen Reichs- ratssitzung sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden — zumal die Notverordnung auch einschneidende Maßnahmen bezüglich der Länder und Gemeinden enthält —, sondern Gelegenheit zu haben, mit der Reichs- regierung die Notverordnung noch einmal durchzusprechen.
Der Rücktritt vollzogen.
Das Kabinett Brüning hat die Gesamtdemission beschlossen und um 11,30 Uhr dem Reichspräsidenten übermittelt. Man rechnet damit, daß Dr. Brüning auch die Bilbung des neuen Kabinetts übernehmen wird.
Die Aktion des Reichskanzlers soll der Gefahr einer neuen Krise vorbeugen. Man rechnet in der Reichskanzlei offenbar damit, daß neue Männer, die bisher von der Kritik nicht so stark belastet sind, von der Brüning-Mehrheit des Reichstags freie Hand für ihre Arbeiten erhalten ^werden, ehe man zustimmend oder ablehnend zu ihnen Stellung nimmt. Der Zweck der Regierungsumbildung wird es also im wesentlichen sein, die bisherige Brüning-Mehrheit zum neuen Abwarten zu veranlassen. Dabei kommt es dem Reichskanzler darauf an, die Erfolge der jetzigen Regie- rungspolitik auch in sein zweites Kabinett hinüber zu retten. Das gilt vor allem auf dem Gebiet der Außenpolitik. Die Demission des Außenministers Dr. Curtius ist der allgemeinen Kabinettsumbildung vorangegangen. Man kann aus diesem Anlaß darauf Hinweisen, daß auch schon in der letzten Zeit der Reichskanzler selbst die große Linie der Außenpolitik bestimmte, und daß Dr. Curtius, der als Testa- mentsvollstrecker Stresemanns vor rund zwei Jahren fein Amt arrfrat, feine Hauptaufgabe in der Reorganisation des Auswärtigen Amtes sah. Diese Aufgabe hat Dr. Curtius <o durchgeführt, babble Kritik an der Reorganisation und der Persönalpolitik des Auswärtigen Amtes immer schwächer geworden iftf Er hat darüber hinaus die einleitenden Schritte zu einer Umstellung der deutschen Außenpolitik vornehmen können, wie sie sich in der Einleitung der dentich-
Entwickln«
sranzösischen Zusammenarbeit andeutete. Gerade auf diesem Gebiet hat aber der Reichskanzler persönlich weitgehend die Führung gehabt und die in der Periode Curtius angebahnte ~ 'cklung würde deshalb keine Unterbrechung erleiden, die Leitung der Außenpolitik nunmehr vom Kanzler selbst übernommen wird. Man darf die Gefahren dieser Entwicklung allerdings nicht verkennen. Es werden von Der-
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