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krets-KmLsblatt * Myemeiner amtlicher KareLtzer Nr ßen Kreis Ochlüchtern

Nr. 112

(L Blatt)

Donnerstag, den 17. September 1931

83. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen.

Land rat samt.

Betrifft Hausterhandel mit Voistermöbelp

I.-Nr. III b 2877 Rt. Der Bezirksausschuß in Mün­ster hat die (Erteilung von Wandergewerbescheinen für den vertrieb von Polsterwaren im Umherziehen mit der Be­gründung versagt, daß die Polstermöbel Altmaterial ent­halten, das nach § 56 Bbs. 2 Ziff. 2 der UGG. vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen ist.

Ich ersuche Sie, die Ortspolizeibehörden anzuweisen, bei Anträgen auf Aussteifung solcher Scheine zu prüfen, ob derartige Versagungsgründe vorliegen und das Ergebnis dieser Prüfung in dem Anfrage zu vermerken.

ferner ersuche ich, diesen Behörden wiederholt eine sorg­fältige Ueberwachung des Wandergewerbebetriebes zur Pflicht zu machen und sie insbesondere auf das Verbot des Hausierhandels gegen Teilzahlung mit Ligentumsvor- behalt (vgl. auch § 56 a Ziff. 4 a. a. O.) nochmals hin­zuweisen.

Berlin, den 27. August 1931.

Der preußische Minister für Handel und Gewerbes.

vorstehender Erlaß wird den Grtspolizeibehörden zur genauen Beachtung mitgeteilt.

Bchlllchtern, den 10. September 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

Krotgesetz.

Gesch.-Ur. I 42122. Ich nehme Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß Pumpernickel unter die Bestimmungen des Brotgesetzes vom '9. Juni 1931 (R. G. Bl. I S. 335) fällt und daß auch bei geschnittenem Pumpernickel, sofern er in Verpackungen gleichsam als ein einheitliches Brot in den Verkehr gebracht wird und das Gewicht der Packung 250 Gramm übersteigt, gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 a. a. O. und der hierzu erlassenen Verordnung uum 16. Juli ^*W t (R. G. BL S. 383) das Gewicht auf der Umhüllung anzu- geben ist. Dieser Vorschrift steht die Bestimmung im § 2 Abs. 3 des Brotgesetzes nicht entgegen, da hierbei an die Veräußerung von Teilen z. B. der Hälfte eines Brotlaibes gedacht ist.

Berlin, den 31. August 1931.

Der preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

*

Wird veröffentlicht.

Schlüchtern, den 10. September 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

I.-Nr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmach­ungen in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 von 1903 die Wandergewerbescheine betreffend, ersuche ich die OrtSpolizeibehörden, die Anträge auf Erteilung von Wan­dergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1932 baldigst hier­her einzureichen.

Zugleich bestimme ich gemäss Ziffer 65 Schlußsatz der AuSführungSanweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 Sonderbeilage zum RegierungSamtSblatt Nr. 24 für 1904, daß sämtliche Anträge auf Erteilung von Wandergcwerbeschcinen für daS Kalenderjabr 1932 aus den Ortschaften Jossa, Kerberodorf, Klosterböfe, Kresfenback, Marborn, Marjoß, Mottgers, Neuengronau, Neustall, Nieder- zell, Oberkalback, Oberzell, Reinhards und Nomsrhal nach Muster A und B des Antragsformulars zu behandeln sind. Im übrigen sind die Anträge der Pferdehändler und Kesselflicker pp. stets nach Maßgabe der Muster A und B des AntragformularS zu prüfen. Alle in den Antragsformularen enthaltenen Fragen müssen, be­antwortet werden; ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist eS nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Auf die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9, betreffs des Unterhalts der Kinder, ist besonders zu achten. UnterUnterhalt" ist nicht allein die Bestreitung der Be- köstigungSkosten, sondern die Wartung, Pflege und Erziehung der Kinder überhaupt zu verstehen.

Die Wandergewerbescheine müssen mit der Photographie des Inhabers, gemeinsame Wandergewerbescheine mit den- imigen des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor- banden ist, mit der eines Mitgliedes versehen werden. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopf- Möße von 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibebörde hat Vor- "nd Zuname der bctreffcnbcn Person auf der Rückseite der Photographie zu vermerken. Nach den im Amtsblatt der Regierung zu Gaffel von 1912 Nr. 40 Ziffer 876, veröffent­lichten ministeriellen Bestimmungen muß jeder _ Wanderge- werhetreibende vor Stellung des Antrages auf Erteilung «ines WandergewerbescheintS die in seinem Wandergewerbe- bctriebc Beschäftigten, son'cit er sie von Ort zu Ort mit sich

führen will, ihrer Zahl nach bei der zuständigen Kranken­kasse zur Krankenversicherung anmelden. Die Kassenbeiträge sind bei der Anmeldung für die Zeit biö zum Abläufe der Gültigkeit deS Wandergewerbescheines oder mit Erlaubnis deö Kassenvorstandes auch für kürzere Zeit an die Kranken­kasse im voraus zu entrichten. Ueber die empfangenen oder gestundeten Beiträge stellt die Krankenkasse eine Bescheini­gung aus, welche der Gewerbetreibende bei Stellung des Antrags auf Erteilung des Wandergewerbescheines der Orts- poljzeibehörde vorzulegen hat (§§ 459 Abs. 1, 460 Abs. 1 der Reichsversicherungs-Ordnung).

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, diejenigen Personen, die für das Kalenderjahr 1932 Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines zu stellen beabsichtigen, wiederholt auf die vorstehenden Bestimmungen aufmerksam zu machen und ihnen im eigenen Interesse zu empfehlen, sich alsbald die vorschriftsmäßige Photographie und die für die Arbeitgeber vorgeschriebene Bescheinigung über die Zahlung der Kranken- kassenbeiträge zu beschaffen, damit ihre Anträge keine Ver­zögerung erleiden.

Schließlich ersuche ich die OrtSpolizeibehörden sich die sorgfältigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu las­sen und in allen Fällen, in welchen eine Erhöhung des Steuersatzes gegen das Vorjahr angezeigt erscheint, dies bei Vorlage der Anträge zur Sprache zu bringen. Bei erstmali­gen Anträgen auf Erteilung von Wandergewerbescheinen ist stets ein angemessener Steuersatz vorzuschlagen.

Für den Handel mit edlen und unedlen Metallen ist noch eine besondere Handelserlaubnis erforderlich, die zunächst hier zu beantragen ist. Die Nummer, das Datum und der Gel­tungsbereich der Erlaubniskarte ist auf dem Wandergewerbe- schein-Antragöformular zu vermerken.

Bei der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Wandergewerbescheinen ersuche ich auch meine Verfüg- ungen vom 28. August 1924 Nr. 8089 KreisamtSblatt Nr. 107, vom 1. April 1925 Nr. 2728 Kreis- mmvblair JeK^S -~r--wm- i4>-5B*i -4928 - Kreisblatr Nr. 61 und vom 5. Juli 1928 Kreisblatt Nr. 82 genau zu beachten.

Schlächtern, den 11. September 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

K r e i s a u s s ch u ß.

J.=Rr. 4453 K. A. Die äußerst schwierige Finanzlage des Kreises erfordertes gebieterisch, daß die ausstechenden Steuern, Abgaben und sonstigen Forderungen des Kreises unver­züglich an die Kreisbommunalkaffe e-ingezahlt werden. An alle Kreiseingefeffenen, die irgendwelche fälligen Beträge (3. B. Krankenhauskosten, Grunderwerbsteuer, Iagdsteuer, Konzessionssteuer, Pacht- und Kaufgelder, klnerkennungs- und Verwaltungsgebühren usw.) an die Kreiskommunal- Kasse in Schlüchtern schulden, ergeht hiermit die Auffor­derung, die rückständigen Beträge unverzüglich, spätestens aber bis zum 1. Oktober d. J s., einzuzahlen. Des Weiteren werden die Gemeinden des Kreises ersucht, die fäl­ligen Kreisumlagen (Kreissteuern) und sonstigen Abgaben pp. ebenfalls bis spätestens zum 1. Oktober d. J $. an die Kreiskommunalkasse einzuzahlen.

Für sämtliche fälligen Steuern und Abgaben, die bis zum 1. Oktober d. Js. nicht zur Einzahlung kommen und für die bisher noch keine oder niedrigere Zinsen erhoben wurden, werden künftig vom Fälligkeitstage ah die nach­stehenden Zinsen erhoben werden:

a) für Krankenhauskosten und für alle sonstigen auf privatrechtlicher Grundlage beruhenden Abgaben: bis auf Weiteres: 12°/o jährlich,

b) für Grunderwerbsteuer, Iagdsteuer und Konzessions- fteuer:

1. sofern die Zahlung nicht gestundet ist: Verzugszin- sen: 2°/o monatlich,

2. sofern die Zahlung gestundet ist: Stundungszin- sen: 10% jährlich, die" bis zu 12^ 0 jährlich erhöht werden können,

c) für direkte Kreissteuern (Kreisumlagen): Erstattungs- zinsen: 10 °/o jährlich.

Die bis zum 1. Oktober d. Js. gestellte Zahlungsfrist gilt als Schonfrist. Für alle bis 311 diesem Zeitpunkt nicht cingezahlstn Steuern und Abgaben gelangen die vor­stehend aufgesührten Zinsen zur Erhebung.

hinsichtlich der gestundeten Grunderwerbsteuern werden die bisher festgesetzten Btundungszinsen von 5°o durch diese Verfügung allgemein auf 10% jährlich mit Wirkung vom 1. Oktober 1931 ab erhöht. Eine besondere Benachrickti- gung der einzelnen Steuerpflichtigen über die Erhöhung der Stunbungsjinfen findet nicht statt.

Schlüchtern, den 10. September 1931.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Muster.

Umwandlung des Hoover-Planes?

Ein mehrjähriges Moratorium für alle Kriegsschulden.

Jleugorf, 16. September.

Dic^llitglieder des Beirates des Federal Referee Boards, die gestern abend zu einem Essen bei Präsident Hoover ge­laden waren, haben diesem geraten, unverzüglich das ein­jährige Moratorium für Kriegsschulden und Reparationen in ein drei- bis fünfjähriges umzuwandeln. kluch Bcha'z- sekretär Mellon ist für eine Ausdehnung des Moratoriums auf drei Iahre eingetreten.

Die Bedeutung, die der Frage der ferneren Kriegsschul- denregelung bei den bevorstehenden Berliner deutsch-fran­zösischen Besprechungen zukommt, wird besonders unter­strichen durch Washingtoner TIleldungen, die dahin gehen, daß in Kreisen der amerikanischen Finanz eine Berlänge- tung des hoover-Jahres auf vier bis fünf Jahre, also die Umwandlung des bisherigen Hoover-Planes in ein mehr­jähriges Moratorium für alle Kriegsschulden als notwendig erachtet werde, und daß man mit einem Schritt des Präsi­denten Hoover im Sinne dieser von den Bankiers ihm vor- getragenen Auffassung rechnen dürfe.

Es wird allerdings in diesen Meldungen hinzugefügt, daß eine persönliche Stellungnahme Hoovers noch nicht er­kennbar geworden sei, und daß man glaube, der Präsident würde lieber zunächst noch die praktische Auswirkung des von ihm jetzt erreichten Schuldenfeierjahres abwarten. Die Entwicklung der internationalen Finanzlage zeige aber, daß man nicht mehr ein halbes Jahr, auch nicht Monate abwar­ten dürfe, sondern daß sobald als möglich eine durchgreifende und großzügige Maßnahme erfolgen müsse, damit die finan­ziellen und wirtschaftlichen Erschütterungen diesseits und jenseits des Ozeans aufhören. Gerade die Ungewißheit, was schon nach verhältnismäßig kurzer Frist werden solle, führe zu außerordentlichen Schädigungen und müsse überwunden werden.

In diesem Sinne haben die leitenden amerikanischen Bankiers bei dem Präsidenten Hoover Vorstellungen er­hoben, und diese so dringlich gemacht, daß sie sofortige enl- .Me^ rJ- Schritte des präfibcnkn ohnc Befragung des Kongresses forderten.

Man wird also wohl in den nächsten Tagen aus ame­rikanischen Regierungskreisen eine Aeußerung zu dieser dringlichen Forderung der amerikanischen Finanziers er­warten dürfen, und dabei wird auch die von englischer Seite an den. amerikanischen Präsidenten gerichtete Anregung, eine Weltkonferenz zur Lösung der Finanz- und Wirtschafts­krise einzuberufen, voraussichtlich ihre Beantwortung finden. Die Dringlichkeit, mit der die amerikanischen Bankiers ihre Forderungen erheben, zeigt, daß man in Neuyork die krisen­hafte Zuspitzung der finanziellen Weltlage und die Ge­fahren erkannt hat, die ein europäischer Zusammenbruch auch für Amerika nach sich ^ehen mühte.

Wir wollen helfen!

Aufruf der Wohlfahrtsverbände zur Winterhilfe.

Unter dem MottoW irwollen helfen!" erlassen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege einen gemeinsamen Aufruf zur Winterhilfe, in dem sie in eindringlichen Wor­ten alle Schichten der Bevölkeripig zur Mithilfe bei der Lin­derung der ungeheuren Not im" kommenden Winter auf­fordern. Geld, Lebensmittel, Kleider, Wäsche, Holz und Kohlen, alles wird entgegengenommen. Etwas zu geben hat jeder. Wer sonst gar nichts hat, hat noch seine Zeit und seine Hände, um mitzuhelfen, daß von dem, was andere geben können, nichts umkomme und an Ort und Stelle ge­bracht wird. An allen Orten, in atleif Bezirken, Provinzen und Ländern werden Sammelstellen eingerichtet.

Der Appell der j^eichsregicrung.

Reichspräsident und Reichsregierung unterstützen den Aufruf der Wohlfahrtsverbände mit folgendem Geleitwort:

Die außerordentliche wirtschaftliche Notlage, die gegen­wärtig die ganze Welt heimsucht, hat unser Vaterland beson­ders hart getroffen. Wir werden diese Nöte überwinden, wenn das Volk in Hilfsbereitschaft und Opfersinn zusammen- steht.

Reichspräsident und Reichsregierung richten daher an alle, die helfen können, die dringende Bitte, dem Aufruf zur Winterhilfe bereitwilligst Folge zu leisten.

Es geschieht dies auch in der Hoffnung, daß solche Liebes- tätigkeit zur inneren Versöhnung unseres Volkes beitragen möchte. Die Hilfe soll die große Not lindern, aber sie 'oll auch neues menschliches Vertrauen schaffen unter den deut­schen Volksgenossen selbst und für das deutsche Volk in der Welt." ___________

Jm braunschweigischen Landtag wurde der von den Nationalsozialisten vorgeschlagene Regierungsrat Klagges mit 20 argen 19 Stimmen zum zweiten Minister gewählt, nachdem vorher mit dem gleichen Stimnmerbältms der Antrag angenommen worden war, die 5a"M der Minister von 1 auf 2 zu erhöhen.

- Die Manöver der englischen Atlantikflotte sind ab­gebrochen worden. Der Grund hierfür liegt in der Unzu­friedenheit der niamijdxiften mit den Boldherabsetzungen.