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Gchlüchterner Zeitung
2. Blatt
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Amtliche Bekanntmachungen.
KreisaussHuß.
I.-Nr. 4316 K. fl. Am 5 onnabend, den 1 9. September d. 3s. vormittags v o n 1 0 Uhr ab findet in Schlächtern an der Dreschhalle eine
Köritng für Inngriegenböcke
statt. Zu dieser sind sämtliche junge Skgcnböcüe, deren An- Körung gewünscht wird, vorzuführen.
Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, dafür zu sorgen, daß das gesamte körfähige Material an Iung- böcken zur Vorführung gelangt. Es ist erforderlich, daß jede Gemeinde durch den Bürgermeister oder eine andere Persönlichkeit bei der Körung vertreten ist, damit der erforderliche Bedarf an Iungböcken gleich gedeckt werden kann.
Räch § 1 Abf. 2 des Gesetzes vorn 14. Dezember 1920 — Gesetzsammlung von 1921 Seite 263 — muß für je 80 deckfähige Ziegen ein Bock und, sobald diese Zahl überschritten ist, ein zweiter Bock gehalten werden. Da die Zahlung der Ziegen kürzlich! stattgefunden hat, sind die Herren Bürgermeister selbst in der Lage, zu prüfen, wieviel gekörte Ziegenböcke sie für ihre Gemeinde benötigen;.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, wiederholt auf die Ziegenbockkörung in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 1. September 1931.
Der Landrat: Dr. Müller.
KMensammelkörnng betreffend.
I.-Nr. 4244 K. 0. Auf Grund der Uegierungspolizeiver- ordnung vom 28. August 1930, veröffentlicht im Kreisblatt Hr. 107 von 1930, über die Körung der Zuchtbullen werden hiermit die Termine für die diesjährige Nach Körung der Gemeindebullen wie folgt festgesetzt:
Donnerstag, den 1 7. September 19 3 1: in Breiten bad) vorm 8 Uhr (vor dem Bullenstall), in Wallroth vorm. 81/2 Uhr (vor dem Bürgermeisteramt),
in hinter st einau vor. 9 Uhr (vor dem Kriegerdenkmal) für Hintersteinau und Reinhards,
in Uerzell vorm. 9Va Uhr (vor der Gastwirtschaft Zahn) für Uerzell, Kressenbach und Reustall,
in U l m b a ch vorm. 10 Uhr (vor dem Bullenstall) für Ulmbach, Rebsdorf-Rabenstein,
in § arrod vorm. 101/2 Uhr (vor dem Bullenstall),
in Marborn vorm. 11 Uhr (vor dem Bürgermeisteramt),
in Rom st Hai vorm. UV2 Uhr (vor dem Bullenstall) ur Uomsthal, Wahlert und Kerbersdorf,
in Bad Soden vorm. 12 Uhr (vor dem Bullenstall), in Salmünfter nachm. 1 ^Uhr (vor dem Bullenstall), in Ahl nachm. 2*/4 Uhr (vor dem Bullenstall),
in Steinau nachm. 2Hz Uhr (vor dem Bullenstall) für Steinali und Seidenroth,
in Uiederzell nachm. 3 Uhr (vor dem Bullenstall), in Breunings nachm. 3 ba Uhr (vor dem Bullenstall), in Ueuengronau nachm. 4 Uhr (an der Brücke), in A l t e n g r 0 n a u nachm. 41/2 Uhr (vor d. Bullenstall), in I ossa nachm. 5 Uhr (vor dem Bullenstall),
in Marjoß nachm. 51/2 Uhr (vor dem Bullenstall), in Bellings nachm. 6 Uhr (vor dem Bullenstall), in Hohenzell nachm. 6V2 Uhr (vor dem Bullenstall).
Freitag, den 1 8. September 1931:
in Schlüchtern vorm. 8 Uhr (vor dem Bullenstall), in Herolz vorm. 81/2 Uhr (vor dem Backhaus), in Ahlersbach vorm. 9 Uhr (im Gutshof),
in vollmerz vorm. 91/2 Uhr (im Gutshof) für Vollmerz und Ramholz,
in Sannerz vorm. 10 Uhr (a. d. Straße n. Weiperz), in Weiperz vorm. 101/1 Uhr (vor dem Bullenstall), in Sterbfritz vorm. IOV2 Uhr (vor d. Bullenstall), in Mottgers vorm. 11 Uhr (vor der Gastwirtschaft Günther),
in W e i ch e r s b a ch vorm. 11 Vs Uhr (vor der Gastwirtschaft Schlott),
in 5 chwarzenfels vorm. 12 Uhr (a. d. Hauptstraße), in Züntersbach nachm. 3/i 1 Uhr (an d. Hauptstraße), in Gberzell nachm. 3 Uhr (vor dem Bullenstall), in Heubach nachm. 3V2 Uhr (vor der Gastwirtschaft Schröder),
in Uttri ch shausen nachm. 4 Uhr (vor dem Bulienft.) in Ober kalbach nachm. 4V2 Uhr (vor d. Bullenstall), in Gundhelm nachm. 5 Uhr (vor dem Bullenstall), in Hütten nachm. 572 Uhr (vor dem Bullenstall), in Tlm nachm. 6 Uhr (vor dem Bullenstall).
Vorzuführen sind sämtliche Gemeindebullen, die zum Decken fremder Tiere, sei es unentgeltlich oder gegen Be= Zahlung verwandt werden sollen. Die Bullen müssen mit Wem Rasenring versehen sein und mit einer Vorführungs- stange mit kurzer Kette vorgeführt werden. Bösartige Tiere sind außerdem mit einer Blende zu versehen. Ich wache die Herren Bürgermeister dafür verantwortlich, daß Meje Anordnungen strengstens befolgt werden und daß die Bullen pünktlich zur Stelle sind. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß Zuwiderhandlungen bestraft werden und Mi die nicht vorgeführten Tiere später auf Kosten der ^treffenden Gemeinden in einem besonders sestzusetzen- ^n Rachkörungstermin von der Kommission begutachtet werden. Den Gemeinden bleibt es dann überlasten, die hier- ^rch entstehenden Kosten auf diejenigen Personen abzu- ^älzen, die die Schuld für das Nichtvorführen der Tiere trifft. I
Die Herren Bürgermeister oder deren Stellvertreter wol- ' len bei der Vorführung der Gemeindebullen anwesend sein und das Deck- (Sprung-) Register mitbringen
Für alle nach der vorjährigen Bullensammelkörung (am 18. und 19. September 1930) erworbenen Bullen ist der Abstammungsnachweis mit Körbescheinigung des Fleckvieh- verbandes versehen, vorzulegen.
Schlüchtern, den 1. September 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Gegen die Großpensionäre.
Notverordnung über Pensions-kürzungsgefetz.
Berlin, 10. September
Das im Reichskabinett bearbeitete Penfionskürzungs- gesetz soll durch Notverordnung in kraft treten. Alle Pensionen sollen gekürzt werden, die den Betrag von 12 000 Mark im Jahre übersteigen. Die darüber hinausgehenden Pensionsbeträge sollen so gekürzt werden, daß entsprechend der Anzahl der Jahre, die der Pensionsempfänger in der seiner Pension zugrundeliegenden Besoldungsstufe gestanden hat, eine Kürzung von 10 bis 50 v. H. eintriff.
In der Notverordnung dürften auch noch eine Reihe anderer beamtenrechtlicher Fragen geregelt werden. Wie verlautet, handelt es sich dabei u. a. um die Herabsetzung der Höchstpensionsgrenze von 80 auf 75 v. H. und um die Erhöhung der Aufrückungsfristen in die nächste Gehaltsstufe von 2 auf 3 Jahre. Gleichzeitig sollen unter diese Bestimmungen auch die Beamten und Angestellten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften fallen.
Ueber die Frage der Verfassungsrechtlichkeit der Pen- sionskürzungen sind die Auffassungen an den zuständigen Stellen noch geteilt.
Es scheint jedoch hierbei der Begriff der „angemessenen Versorgung" eine Rolle zu spielen, wobei man sich auf ein Reichsgerichtsurteil vom 10. Juli 1931 sowie auf ein Urteil des Reichsfinanzhofes vom 25. März 1931 stützt.
Die Notverordnung soll noch für Ende September in Kraft treten.
Unterstützung der Winterhilfe.
Ein Aufruf der deutschen Frauen.
Berlin, 10. September.
Die deutschen Frauenorganisationen erlassen folgenden Aufruf:
Schwerster wirtschaftlicher Druck, härteste menschliche Not lasten auf dem deutschen Volk. Die Arbeitslosigkeit wächst erschreckend. Unzählige Einzelne, die früher zur Linderung der Not ihrer Mitmenschen beitrugen, sind heute selber hilfsbedürftig. Den Einrichtungen der Gesundheitsund Kinderfürsorge, droht der Zusammenbruch.
Wir alle sehen mit größter Sorge dem kommenden Winter entgegen. Wer wird die Millionen von hungernden und Frierenden, die Alten und Kranken versorgen? Wer hilft den Kindern? Wer hilft den Verlassenen und hoffnungslosen? Wer wird die ratlos vor dem Leben stehenden Jugendlichen seelisch aufrechterhalten?
Die unterzeichneten Verbände richten deshalb an alle deutschen Frauen den dringenden Ruf:
„Versagt Eure Mithilfe nicht!" Die Nothilfe leistenden Organisationen warten darauf, daß Ihr Euch ihnen zur Verfügung stellt. <
Jeder gebe und helfe nach seiner Kraft, nach seinem Vermögen; auch die kleinste Gabe, auch der geringste Hilfsdienst ist heute unentbehrlich. Laßt uns wieder lernen, von Mensch zu Mensch einander beizustehen und einer des anderen Last mit zu tragen.
Auch das Kartell der republikanischen Verbände Deutschlands hat einen Aufruf zur Winterhilfe erlassen, in dem es heißt: Der kommende Winter wird für uns alle, besonders aber für die vom harten Schicksal der Arbeitslosigkeit Betroffenen eine bitterste Notzeit sein. Unter Zurückstellung aller Standes-, Berufs- und sonstigen Interessen ist jeder Deutsche verpflichtet, fein Möglichstes zu tun, um die Noi der breiten Volksmassen mit lindern zu helfen. Wir rufen darum alle auf zur republikanischen Nächstenhilfe. Diese Nächstenliebe muß sich auswirken in praktischer Hilfsbereitschaft. Darum gebe jeder, was er entbehren kann unt sorge dafür, daß sein Nächster desgleichen tut.
Umfassender Wechsel in der Ceifung der Dresdner Dank. In allernächster Zeit wird ein umfassender Wechsel in der Leitung der Dresdner Bank eintreten. Von den leitenden Männern wird voraussichtlich lediglich Geheimrat Frisch sein Amt weiterführen.
Koblenz. (Raffinierter Heiratsschwindler.) Einem raf- , finiert aufgezogenen Heiratsschwindel, dem eine Reihe von Frauen aus Koblenz und Umgebung zum Opfer fiel, ist die Kriminalpolizei auf die Spur gekommen. Ein Schlosser, der sich seinen „Kunden" gegenüber als Ingenieur und Vertreter einer Düsseldorfer Bank ausgab, eröffnete ohne eigene Mittel ein Heiratsbüro und lebte von den Ersparnissen feiner Opfer. Im Frühjahr 1930 gab er von einer kleinen Mietswohnung aus Heiratsanzeigen auf und fand auch bald in einer Dame aus Koblenz sein erstes Opfer. Er verlobte sich mit ihr und das Heiratsaufgebot wurde erlassen. Die Dame schöpfte auch keinen Verdacht, als ihr „Verlobter" sich von ihren (Ersparnissen 8000 Mk. übergeben ließ. Mit diesem Gelde machte der Mann ein neues Heiratsvermittlungsbüro auf und ließ die zahlreichen Kundinnen gegen eine Gebühr von 50 bis 100 Mark in seine Liste einschreiben. Den Rest der Barschaft seiner „Braut" eignete sich der Schwindler durch Diebstahl an. Erst als er die Frau auch noch schwer mißhandelte, schöpfte sie Verdacht. Ein zweites Opfer, dessen Sparkassenbuch auf 25 000 Mk. lautete, wurde rechtzeitig gewarnt und das Sparkassenbuch gesperrt. Darauf schloß die Polizei das Heiratsbüro und nahm den Schwindler fest, der nach Ausweis feiner Bücher eine große Anzahl von Frauen geprellt hat.
Llmbau der Wirtschaft.
Muffangen der Deflation. — Hauszinssleuer und Siedlung. — Stärkung des Jnnenmarktes.
Im Reichsfinanzminifterium beginnt die Dorberei- lungsarbeit für den Haushaltsplan des Jahres 1932/1933. Zwischen Reichsarbeitsministerium, Reichsernährungsmini- [terium und Gemeinden wird über die Möglichkeit verhandelt, eine Naturalversorgung der Arbeitslosen im kommenden Winter durchzuführen. Es schweben die Vorbereitungen für die gesetzlichen Ausführungen der Kreditstillhalte- ittion, die Pläne, durch eine Aenderung des Beamtenbesol- dungssystems, durch eine Verschiebung des Aufrückens in höhere Besoldungsklaffen größere Beträge einzusparen. Man fucht zu errechnen, ob vor Ueberbrückung des Winters neben solchen Sparmaßnahmen auch neue Steuern erforderlich sein werden. Erst diese Vielheit von Beratungen gibt ein Bild davon, auf welcher breiten Basis die Vorbereitungen durchgeführt werden müssen, ehe man zu dem Er- Bebnis kommen kann, das als Wirtschaftsprogramm der leichsregierung nun schon seit Wochen erwartet wird. Man iruß bei diesen ganzen Vorbereitungsarbeiten Unterschiede machen zwischen den Maßnahmen, die zur Ueberbrückung der augenblicklichen Notlage getroffen werden, die auf kurze Frist berechnet, den augenblicklichen finanziellen Schwierigkeiten abhelfen sollen, und jenen anderen Plänen, die eine weitreichende Umgestaltung der deutschen Wirtschaftsgrundlage anstreben, weil man nach der langen Dauer der Weltwirtschaftskrise an wirtschaftliche Pläne auf weite Sicht denken muß. Die Beratungen neuer Sparprogramme, die Feststellung neuer Steuermöglichkeiten, die Ausarbeitung des neuen Haushaltsplanes, der auf einer ganz anderen finanziellen Grundlage aufgebaut werden soll, — alles das fällt unter den Begriff der kurzfristigen Notmaßnahmen, die bestimmt sind, eine Abwehr gegen die Gefahren der nächsten Entwicklungspläne zu bringen.
Aber darüber hinaus muß man sich darauf einrichten, daß die Ursachen, die den jetzigen akuten Ausbruch der Wirtschaftskrise veranlaßten, noch längere Zeit andauern werden. Da man aber nicht die völlige Ausscheidung eines Siebentels der arbeitenden Bevölkerung, also die Arbeitslosigkeit im jetzigen Umfange, auf die Dauer als gegeben hinnehmen kann, muß man nach Wegen suchen, die wenigstens einen größeren Teil der Arbeitslosen wieder in den Produktionsprozeß einschalten. Das ist nur möglich, wenn man in die Wirtschaftsstruktur selbst eingreift, denn es hat sich gezeigt, daß das jetzige Wirtschaftssystem der Rationalisierung von feiten der Industrie, der festen Tarif- und Preisbindungen, nicht in der Lage ist, die Krise zu überwinden. Auf diesem Gebiet liegen die weitreichenden Pläne. Zwangsweise ist ja eine Aenderung der Wirtschaftsstruktur auf einem Spezialgebiet schon durch die große Bankkrise herbeigeführt worden, das Eingreifen des Reiches in das Bankwesen, die geplante Reform des Aktienrechts oder die beabsichtigte Bankenaufsicht sind Zeichen einer solchen Strukturänderung. Wesentlich aber ist, wenn man über die Krise überhaupt wegkommen wird, nunmehr eine Aenderung der Verhältnisse auf dem innerdeutschen Markt. Die deutsche Krise als eine Absatzkrise kann nicht allein überwunden werden durch Verstärkung der Ausfuhr. Die Hebung des Exportes kann nur eines der Mittel sein durch die man die produzierten Warenmengen unterzubringen sucht. Notwendig ist eine Hebung der innerdeutschen Kaufkraft, oder ein Auffangen der Deflation.
Vor allem im Zusammenhang mit solchen Plänen, also als Mittel, Bewegung in die Wirtschaft zu bringen, werden die Pläne erörtert, die Hauszinssteuer aufzuheben. Dieser Tage ist in einer Rede darauf hingewiesen worden, daß die Aufhebung der Hauszinssteuer eine Mietsenkung um 16,5 Prozent zur Folge habe und die sofortige Bereitstellung von Krediten an die Wirtschaft ermöglichen würde. Es ist bekannt, daß sich Widerstände gegen diesen Plan vor allem deshalb bemerkbar machen, weil man llch einstweilen noch fragt, wie der durch die Aufhebung der Haus- zinssteuer entstehende Ausfall in den Staats- und Gemeinde- kasten sich ersetzen lassen würde. Daß aber die Mietsenkung, die nur bei Aufhebung oder Aenderung der Hauszinssteuer möglich ist, im gesamtwirtschaftlichen Interesse dringend notwendig ist, wird von keiner Seite bestritten.
Man muß beachten, daß die Hauszinssteuer, deren Ertrag zunächst auf zwei Milliarden veranschlagt wurde, und die noch jetzt 1,2 Milliarden erbringt, zum großen Teil für den städtischen Wohnungsbau Verwendung gefunden hat. Es ergibt sich nach den Feststellungen des Instituts für Konjunkturforschung, daß ein tatsächlicher Woh- nungsmangel kaum noch besteht. Die für Wohnungsbauzwecke bisher erforderlichen Mittel der Hauszinssteuer würden künftighin nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen. Der vom Reichsfinanzministerium durch- aearbeitete Plan, bis mim nächsten Frühjahr 100 006 arbeitslose in KleinsiedlerfteUen anzusetzen, wurde bedeuten, daß 10 Prozent der Wohlfahrtserwerbslosen allmählich aus der Fürsorge ausscheiden könnten. Bei der Belastung der Städte gerade mit der Wohlfahrtsfürsorge ist die Bedeutung dieses Planes nicht zu unterschätzen. Er ist allerdings nur durchführbar, wenn man in wesentlich bescheidenerem Umfang, als es bisher geschah, die Siedlung in Angriff nimmt. Nur dann würden auch die aus der Hauszinssteuer verfügbaren Mittel zur Verwirklichung dieses Planes ausreichen. Der Sinn des Planes war es natürlich, städtische Arbeitslose zu Selbstversorgern zu machen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, durch eigene Arbeit allmählich wieder in geordnete Verhältnisse zu kommen. Dabei wird man vom Tarifwesen stark abweichen müssen, denn es ist nicht möglich, die Siedlung durchzuführen, wenn für die Bauarbeiten usw. Tariflöhne gezahlt werden sollten, und auf tariflichem Gebiet ist das ganze Projekt der Beginn eines Auflockerungsprozestes der starren Bindungen. Auch hier wird man zu weiteren Maßnahmen kommen müssen, denn die Lebenshaltungskosten sind in den vergangenen zwei Jahren um mindestens 13 Prozent gesunken. Eine Anpassung der Löhne erscheint gerechtfertigt, allerdings nur, wenn sie von einer entsprechenden Regulierung der Kosten des Fertigfabrikats begleitet ist. Das Ziel soll nach wie vor eine Stärkung, nicht eine Verminderung der inneren Kaufkraft sein. Dieser Prozeß wird sich nur sehr allmählich abwickeln können, besonders auch