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Kreis-Kmtsb(att * Allgemeiner amUicherKnzeitzevfür 5m Kreis Ächlüchtem
Nr. 104
(1. Blatt)
Samstag, den 29. August 1931
83. Iabra.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
3.=Hr. 4642. b. Der Herr KreirmebizinaliÄt wird am Dienstag, dem 1. September d. 3s. von 9 Uhr ab im hiesigen Kreishaufe Sprechstunde halten.
Schlüchtern, den 25. August 1931.
Der Landrat. 3. D.: Duwe.
3-=Rr. 4924. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 4- v. Mts. — Schlüchterner Zeitung Nr. 82, betr. Beschulung blinder und taubstummer Kinder, noch im Rückstände sind, werden an umgehende Vorlage des geforderten Berichtes erinnert, Schlüchtern, den 25. August 1931.
Der Landrat. 3. V.: Duwe.
3.-Kr. 4580 a. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die mit der Bezeichnung „P. f. R. Ur. 1 bis 113" versehenen bisher zugelassenen Hinteren Leuchtzeichen für zwei- ’räbrige Kraft- und Kleinkrafträder sowie für Fahrräder mit dem 1 - Oktober 1931 i hre Gültigkeit v e r = lie r e n.
von diesem Zeitpunkte an können somit nur noch solche Hinteren Leuchtzeichen anerkannt werden, die mit der in der Verordnung über die Hinteren Leuchtzeichen der zwei- rädigen Kraft- und Kleinkrafträdern vom 27. April 1929 (R. G. Bl. 1 S. 88) vorgesehenen Bezeichnung P. sUrh versehen sind. Alle anders bezeichneten Leuchtzeichen sind ungültig; sie müssen deshalb bis zum 1. Oktober 1931 aus dem Verkehr gezogen sein.
Schlüchtern, den 24. August 1931.
Der Landrat. 3. V.: Duwe.
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ch Stabt Schlüchtern.
Betrifft Arbeitszeit und Sonntagsrube
" im Frifeurgemerbk.
ie 1. Es besteht Veranlassung, die Bestimmungen der Der- l“ Ordnung über die Arbeitszeit vom 14. April 1927 (R. G. Bl. 1 $. 109) in Erinnerung zu bringen. Danach darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ■ ausschließlich der Pausen, die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten. Busnahmen hiervon sind unter bestimmten voraussetzunaen in beschränktem Umfange zulässig. Doch darf bei Anwendung solcher Busnahmen die Br- beitszeit höchstens auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen sind, sofern keine tarifliche Regelung erfolgt, vom Arbeitgeber im Einverständnis mit der Brbcitnehmerschaft des Betriebes den Bestimmungen der Brbeitszeitverordnung entsprechend festzulegen und durch Bus Hang im B e = triebe zu veröffentlichen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Brbeitszeitverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 UM., im Wiederholungsfälle unter Umständen mit Gefängnis bis ZU 6 Monaten und mit Geldstrafe (von 3 10 000 UM.) oder einer dieser Strafen bestraft.
2. Laut Verfügung des Herrn Uegierungs-Präsidenlen in Kassel vom 4. September 1919 sind die Barbier- und Zriseurgeschäfte an den Sonnabenden um 9 Uhr abends zu schließen.
3. hinsichtlich der Sonntagsruhe im Barbier-, Friseur- und Perückenmachergewerbe gelten die für den Kreis schlüchtern erlassenen Unordnungen des Herrn Uegierungs- präsidenten in Kassel vom 22. Juli 1920 (Reg. AmtsbL S. 233), die hierunter erneut veröffentlicht werden.
Schlüchtern, den 26. März 1931.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
*
1. 3n Abänderung der Bestimmungen unter 1 e meiner Verfügung vom 25. März 1895 (AmtsbL S. 74/76) bestimme ich für den Bezirk des Kreises Schlüchtern daß im Karbier«, Friseur- und .perückenmachergewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am I. Öfter-, Pfingst- und weih- »achtsseiertage, sowie an den übrigen Sonn« und Festtagen des Jahres, im Sommerhalbjahr in der Seit von D/e 91, Uhr vormittags und Winterhalbjahr in der Seit von 8 10 Uhr vormittags beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen find nur insoweit statthaft, als eine Befcbäf« {'jung zur Vorbereitung von öffentlichen Cbeatervorftel« ■unqen und Schaustellungen erforderlich ist 3m übrigen bleiben die Bestimmungen vom 25. März 1895 a. a. G. unverändert in Kraft.
2. Auf Antrag von mehr als zwei Dritteln der betei- tigten Gewerbetreibenden wird auf Grund des § 41 b der Veichsgewerbeordnung für den Bezirk des Kreises Schlächtern vorgeschrieben, daß im Barbier-, Friseur und Portik- ^nmachcrgemerbe am ersten Öfter-, Pfingst- und weih
nachtstage, sowie an den übrigen Sonn« und Festtagen ein Betrieb im Sommerhalbjahr nur für die Zeit von P/s 9J, 2 Uhr vormittags und im Winterhalbjahr in der Seit von 8 —10 Uhr stattfinden darf. Busnahmen find nur insoweit statthaft, als eine Beschäftigung zur Vorbereitung von öffentlichen Theatervorstellungen und Schaustellungen erforderlich ist. Ein Verkauf von Waren ist an diesen Tagen jedoch nicht gestattet.
Während der Betriebsruhe dürfen auch keine Kunden in den Wohnungen bedient werden.
Nach § 146 a der Reichsgewerbeordnung wird mit Geldstrafe bis zu 600 MK., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft, wer den vorstehenden Anord« nungen zu 1 und 2 zuwiderhandelt.
Diese Anordnungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. (A II G. 4569 a.).
Kassel, am 22. Juli 1920.
Der Regierungspräsident. 3. v.: gez. hausleutner.
Preußens Miverorörmngen.
Die Deckung des 350-Millionen-Defizits.
Berlin, 28. August.
Um das Defizit im preußischen Staatshaushalt in Höhe oaii 350 Millionen Mark zu decken, sind umfangreiche Vorarbeiten für ein Finanzprogramm so weit gediehen, datztn den nächsten Tagen mit ihrem Abschluß zu rechnen ist.
Man ist weiter gegenwärtig damit beschäftigt, die auf Grund der neuen Notverordnung des Reichspräsidenten notwendigen Verordnungen fertigzustellen, die auch den Gemeinden die Möglichkeit geben sollen, ihre Etats soweit wie möglich in Ordnung zu bringen. Das Preußische Staatsministerium wird am Dienstag nächster Woche zu einer Sitzung zusammentreten, um zu den einzelnen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Ob in dieser Sitzung schon endgültige Beschlüsse gefaßt werden, läßt sich angesichts, des Umfanges der Materie noch nicht mit Sicherheit sagen.
Entsprechend der Notverordnung des Reichspräsidenten werden sämtliche Beschlüsse des preußischen Kabinetts gleichfalls auf dem Wege der Notverordnung in Kraft gefetzt werden. Der preußische Landtag wird also zunächst mit diesen Dingen nicht befaßt.
Festversammlung in Nürnberg.
Nürnberg, 28. August.
In Fortgang der 70. Generalversammlung der deutschen Katholiken fand eine allgemeine Frauenfestverjamm- lung in zwei Sälen statt. Erzbischof Dr. von H a u ck be« handelte den Eintritt der Frau in das öffentliche Leben und betonte, die wichtigste Aufgabe des katholischen Frauenbundes sei der Kampf gegen die Unsittlichkeit. Die katholische Frauenwelt werde den Kirchen die stärkste Hilfe in diesem Kampfe bringen, wenn sie einig eintrete für Helligkeit der Ehe, Hochschätzung des Kindersegens und Schutz der Ungeborenen, Rückkehr zum Anstand und zur Lcham- Haftigkeit in der Kleidung.
Der ungarische Ministerpräsident a. D. Husar über« brächte im Auftrage des Kardinals Szerdy Grüße.
Kleine politische Meldungen.
Die amtliche Ernennung Francaisponceks. Das Urnen» nungsdehet Francms-Poncets zum Botschafter in Berlin und das Abberusungsdekret des bisherigen Botschafters in Berlin, de Mar- gerie, ist ossiziell veröffentlicht worden.
Stimsons Rückreise nach Amerika. Staatssekretär Stimson teilte dein Staatsdepartement telegraphisch mit, daß er sich aus dem „Leviathan" nach Neuyork eingeschifft habe.
Wegen unerlaubten Grcnzüberlritts felfgcnommen. Polnische Arbeiter überschritten aus dem Wege zur- Arbeitsstelle bei Kurze- brack die Grenze, da ihnen der Weg auf polnischem Boden zu schlecht war. Bei der Ortschaft Ziegellack wurden sie von dem zuständigen Landjäger festgenommen und nach Marienwerder überführt.
Weitere Verbote des Baumwollanbaus. Das IRepräfcntanten« Haus von Louisiana nahm einen Gesetzentmurs an, der den Anbau von Boumwollekulturen für das nächste Jahr untersagt.
Finanzhilfe für bid argentinische Regierung. 22 Versicherungsgesellschaften haben bekanntgegeben, daß sie der Regierung zehn Millionen Peso zur Verfügung stellen, zur Rückzahlung der in den Vereinigten Staaten angenommenen 50-Millionen-Dollar- Anleihe.
In einer Ortschaft in der Nähe von Reggio in der italienischen Provinz Kalabrien, wo die Bevölkerung meist in Holzbaracken wohnte, zerstörte ein Riefenbrand 200 Häuser und Baracken und machte ebensoviele Familien obdachlos. Der Schaden belauft sich auf 10 Millionen Lire.
Die Wallstreet-Bankhäuser sollen sich über einen neuen kurzfristigen Kredit von 300 Millionen Dollar für das britische Schatzamt geeinigt haben.
Die deutsche Fliegerin Marga v. Li-dorf ist am Donnerstag morgen in Muhden zum Weiterfluge nach Söul (Korea) gestartet.
Wieder neue Konferenz?
Erörterung des Reparations- und Schuldenprobleme.
Dem amerikanischen Präsidenten wurde von der Ver- einigung für auswärtige Politik die Einberufung einer internationalen Wirtschaftskonferenz zur Erörterung des Reparations-, Schulden- und Tarisproblems vorgeschlagen.
Wie die Vereinigung hierzu betont, sei aus dem Wiggin- Bericht. ersichtlich, daß Deutschland die Reparationslasten nach Ablauf des Freijahres nicht aufnehmen könne, und daß eine durchgreifende Reorganisation der internationalen Wirtschaftsbeziehungen notwendig sei, wenn Europa und Amerika vor weiterem Niedergang bewahrt werden sollten.
Daß Deutschland nach Ablauf des Hoover-Feierjahres nicht in der Lage sein wird, die Reparationszahlungen wie« deraufzunehmen, dürfte sich jetzt allmählich tatsächlich in Europa und Amerika zum mindesten herumgesprochen haben. Es müßte also angenommen werden, daß man sich zu der Erkenntnis durchringt, es müsse endlich — nicht zuletzt auch im Interesse der sogenannten Siegerstaaten — gehandelt werden. Wir fürchten, daß wir noch viele Reden hören, noch viele Konferenzen erleben müssen ehe entscheidende Handlungen in Angriff genommen werden. Os es dann nicht wirklich zu spät sein wird?
Hugenberg bei Brüning.
Dreistündige Aussprache.
Berlin, 28. August.
Geheimrat Dr. Hugenberg, der Führer der Deutsch- nationalen Volkspartei, ftattete dem Reichskanzler den vereinbarten Besuch ab. Wie man hört, dauerte die Besprechung des Reichskanzlers mit Dr. hugenberg etwa drei Stunden. Reichskanzler Dr. Brüning entwickelte dem deutschnationalen Parteiführer fein Programm, worauf dann beide Herren ihre Ansichten im einzelnen dargelegt haben dürsten. Eine nähere Mitteilung über den Inhalt der Besprechungen ist nicht herausgegeben worden und auch nicht zu erwarten, da die Besprechung vertraulicher Natur war.
Die Ankunft des „Do X"»
Neuyork in Begeisterung.
Neuyork, 28. August.
Der Ankunft des deutschen Flugschisses, die durch den Rundfunk übertragen wurde, wohnte eine große Menschenmenge bei, die das Flugschisf begeistert begrüßte. IM donnernden Motoren schoß das Flugzeug durch den Haseneingang Sandyhock und nahm dann Kurs auf die Freiheits- statue, deren Haupt, von Sonnenstrahlen beleuchtet, aus dem grauen Wolkenhimmel hervorragte. Wenige Minuten später erschien „Do X“ über der Südspitze Manhattans Das Flugschiss flog sehr niedrig, und alle im Hasen liegenden Schiffe begrüßten es mit ohrenbetäubendem Sirenengeheul. Umtost von brausenden Hochrufen einer in Battery park angesammelten Riesenmenge flog es den Hudson aufwärts weiter nach dem oberen Stadtteil. Ueber Bronx angefom- men, beschrieb das Flugschisf mehrere große Schleifen und flog wiederum den Hudson abwärts nach Battery, wo es auf bewegtem Wasser nahe der Freiheiksslakue nieder 'ng.
Welche Straße immer der Riesenvogel .berslog, überall war die Millionenbevölkerung der Stadt zur Stelle, seine Fahrt mit Staunen zu verfolgen und das Schiff mit begeisterten Rufen zu begrüßen. Als es bei Battery Heber ‘ng, nahmen Barkassen die Passagiere und Besatzung auf.
Die Insassen des Flugschiffes wurden am Ballerypark ausgebootet, wo die offizielle Begrüßung statfand. Der Besatzung wurden goldene, silberne und Bronzemedaillen als Zeichen der Anerkennung ihres Beitrages zur Entwicklung des Flugwesens überreicht. Begrüßungsansprachen hielten der deutsche Generalkonsul und ein Vertreter des deutschen Vereins von Neuyork. Nach Beendigung der Feier brächte die Besatzung den „Do X" zu seinem endgültigen Ankerplatz.
Verhandlungen mit dem Handwerk.
Berlin, 28. August.
Staatssekretär Dr. Trendelenburg, der Leiter des Reichswirtschasksministeriums, hatte eine längere Aussprache mit den maßgebenden Vertretern des deutschen Handwerks. Diese Besprechung ist die Fortsetzung der Erörterung von Fragen, die in der vorigen Woche mit dem Empfang der Vertreter des Handwerks beim Reichskanzler eingeleitet worden sind. Von zuständiger Stelle wird über die heutige Unterhaltung nur mitgeteilt, daß alle Fragen durchgesprochen wurden, die dem Handwerk gegenwärtig besonders am herzen liegen.
- In Hamburg über fielen fünf Personen mit Fahr- rädern einen Polizeinwifter und verletzten ihn durch einet, Schutz schwer. Die Täter entkamen in der Dunkelheit.
Die Nürnberger nationalsozialistische Wochenschrift „Der Stürmer" wurde bis 9. September verboten.