Nr. SS
Gchlüchterner Zeitung
2. Blatt
Die Finanznot der Gemeinden
Am Sonnabend fand in Nassau/Lahn eine Tagung des Bezirksoerbandes Wiesbaden im Verband der preußischen Landgemeinden statt, die von dem Vorsitzenden, Bürgermeister Sporkhorst, geleitet wurde.
Den Hauptvortrag hielt der Präsident des Deutschen Landgemeindetages und des Verbandes der preußischen Landgemeinden, Landrat a. Dl Dr. Dr. Gereke-Pressel, ITIbR. Er wies zunächst darauf hin, daß durch die finanziellen Maßnahmen des Reiches und die Notverordnungen die Gemeinden in die allerschwierigiste Lage gekommen seien und die Selbstverwaltung augenblicklich weitgehend aus- geschaltet sei. Selbst bei optimistischer Schätzung ergebe sich, daß der größte Teil der Landgemeinden und Landkreise unter der gegenwärtigen Belastung höchstens noch« bis zum Herbst dieses Jahres durchhalten könne; dann wäre jedoch vielfach der Zusammenbruch unvermeidlich.
Daß sich in einer solchen Lage die Gemeinden energisch zur Wehr setzten und um ihre Existenz kämpften, sei verständlich«. Ohne Beteiligung des Reiches und der Länder, insbesondere an den Wohlfahrtslasten der Gemeinden, sei keine Rettung für diese möglich. Wenn man aber einen Ausweg aus der jetzigen katastrophalen Lage finden wolle, so müsse man mit derselben Offenheit und Rücksichtslosigkeit, mit der man harte einschneidende Maßnahmen für die Zukunft vornehme, sich klar über die Fehler und Sünden der Vergangenheit sein. So sehr augenblicklich! die Lasten der Gemeinden für die Wohlsahrtserwerbslosen die Sanierung der Gemeindeetats unmöglich machten, so wenig könne von großstädtischer Seite behauptet werden, als sei der Fehlbetrag bei unseren großen Städten ausschließlich aus den Mehraufwand für die gemeindliche Wohlfahrts- erwerbslosensürsorge zurückzusühren. 3m Interesse der Wahrheit und um zu verhindern, daß die notwendigen Hilfsmaßnahmen für die Gemeinden einseitig für gewisse Gruppen kämen, müsse festgestellt werden, daß ein erheblicher Teil unserer Großstädte in den vergangenen Iahren eine Rusgabenpolitik betrieben habe, die weit über das Maß dessen Hinausging, was der Steuer- und Wirtschaftskraft dieser Städte entspracht Infolgedessen seien diese Städte schon mit zerrütteten Finanzen in die jetzige große Krisis hineingegangen, sodaß ihnen die Wohlfahrtslasten sehr schnell den letzten Stoß gaben, ohne daß sie jedoch die alleinige Ursache der Defizite in den Haushalten waren.
Die Landgemeinden hätten sich! in ihrem ureigensten Interesse ständig gegen diese großstädtische Finanzpolitik gewehrt, weil dadurch nicht nur in der breiteren Geffent- ichkeit, sondern auch bei Regierung und Parlamenten eine ehr gefährliche Stimmung gegen die Gemeinden und gegen )ie Selbstverwaltung überhaupt herausbeschworen worden sei und weil man immer wieder für die Sünden einiger weniger Großstädte auch mehr als "50000 deutscher Landgemeinden verantwortlich gemacht habe. Wenn daher jetzt von großstädtischer Seite ein Sanierungsprogramm aufgestellt werde, das einschneidende Spar- und Bbbaumaßnahmen vorsehe, so könnten die Landgemeinden für sich« in Rnspruch nehmen, daß manche Teile dieses Programms schon längst von den Landgemeinden verfochten wurden und daß unter dem Zwang der Verhältnisse auf dem Lande gewisse Forderungen schon längst durchgeführt seien. Dr- Gereke erinnerte dabei u. a. an die Sparmaßnahmen im Volksschulwesen. Ietzt würde auch von den Großstädten eine Erhöhung der Klassenfrequenz in den Volksschulen gefordert, wie sie auf dem Lande längst besteht- Rehnlich sei es in der Bauwirtschaft, im Fürssrgewesen und bei den Verwaltungsausgaben.
Nachdem von gewissen Großstädten jahrelang eine mehr als bedenkliche Personalpolitik betrieben worden sei, die sich besonders in der Höhereinstufung städtischer Beamter auswirkte, in einer Aufblähung! des Beamtenapparates, werde jetzt den Städten eine allgemeine Einstellung;- und Beförderungssperre empfohlen. Hier müsse man leider sagen, daß die Erkenntnis etwas sehr spät komme und daß sie nicht auf die Städte beschränkt bleiben dürfe. So unerwünscht der Gedanke auch sei, müsse man, doch unter dem harten Zwang der Not erwägen, ob man nicht vorübergehend grundsätzliche in Reich, Staat und Kommunen eine Einstellungsbeschränkung dergestalt vornehme, daß mit Aus= Nahme der leitenden Stellen bei den größeren Verwaltungen nur jede dritte freiwerdende Stelle wieder besetzt werden dürfe. Nach allen Erfahrungen müsse man vor einem schematichen Beamtenabbau warnen- Notwendig jedoch« sei «auch die Zurückführung des personellen Verwal- tungsapparates auf das unbedingt notwendige Maß. Man brauche sich nur folgende Zahlen zu vergegenwärtigen: Die personellen Ausgaben in Reich, Ländern und Gemeinden sind von 2,2 Milliarden im Iahre 1913/14 auf 5,8 Milliarden im Iahre 1930/31 gestiegen- Iedoch sind die Landgemeinden an dieser Steigerung kaum beteiligt, da^bei ihnen das ehrenamtliche Element überwiegt und die Zahl der von ihnen beschäftigten Beamten in Reich, Ländern und größeren Städten verschwindend gering ist.
Die Landgemeinden machten ihre Feststellungen den Großstädten gegenüber nicht um der Kritik willen, sondern um ihrer Existenz willen. Schon jetzt kämen nämlich die Forderungen nach einer Reichsreform und einer Verwaltungs- reform, die den Großstädten noch« weitere Linwirkungs- möglichkeiten z. B. unmittelbare Vertretung im Reichsrat'usw. — einräumen sollen. Anwerbern erklärt man, daß der Finanzausgleich umgestaltet werben müsse, damit die ,'großen Städte „größere Selbständigkeit und vor allein auch größere Elastizität ihrer Finanzen" erhielten. Das würde'in der Praxis nichts anderes bedeuten — und auch das müsse «offen ausgesprochen werden —daß die großen Städte auf Kosten der kleinen Städte und der Landgemein-
Ven saniert werden sollten. Wie sich« schon der heutige Finanzausgleich auswirkt, gehe aus einer einzigen Gegenüberstellung hervor: Die größten Städte erhalten anReichs- steuerüberweisungen aus der Einkommen- und Körper- schaftssteuer pro Kopf ihrer Einwohnerschaft etwa 33.— Mk., die kleinen Gemeinden 3.— Mk., d. h. die Großstadt kann über zehn bis elf Mal so viele Reichssteuer- anteile verfügen, wie die kleine Gemeinde! .Sie verwendet nur einen Teil ihrer Steuerüberweisungen für Schulzwecke — Berlin etwa 30—40 °/o. —, während viele Landgemeinden gezwungen sind, das Mehrfache ihrer sämtlichen Reichssteueranteile noch durch Zuschläge zu den Realsteuern aufzubringen, um überhaupt die volksschullasten decken zu können. Sollten jetzt die Großstädte noch« mehr beim Finanzausgleich berücksichtigt werden, dann würden Tausende von Landgemeinden dem völligen Ruin preis- gegeben werden. Die Landgemeinden seien bisher schon, wie aus dem erwähnten Beispiel ersichtlich, beim Finanzausgleich ganz erheblich" benachteiligt. Diese Benachteiligung in Verbindung mit den auf dem Lande prozentual viel höheren Volksschullasten und der infolge der Notlage der Landwirtschaft auf ein Minimum gesunkenen Steuer Kraft des Landes habe zusammen mit den Wohlfahrtslasten die unverschuldete Notlage der Landgemeinden bewirkt.
Ohne Opfer, die alle Beteiligten bringen, würden wir selbstverständlich nicht aus dieser Krisis herauskommen. Die Landgemeinden hätten immer ihre Bereitwilligkeit aktiv bekundet, Opfer zu bringen und trügen sie ja auch schon seit Iahren. Sie müßten sich infolgedessen gerade jetzt dagegen verwahren, daß weiterhin mit zweierlei Maß gemessen wird. Es wäre grotesk, wenn sie, die jahrelang rücksichtslose Sparsamkeit geübt haben und sich deshalb vielfach den Vorwurf kommunaler Rückständigkeit zugezogen haben, nun auch noch für ihre Sparsamkeit bestraft werden sollten!
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Dr. Gereke auf Einzelmaßnahmen der Regierung ein und wies besonders darauf hin, daß die Sparkassennotverordnung, die den Kreisen und Gemeinden sogar den Kassenkredit sperre, schleunigst revidiert werden müsse. Unerträglich sei die Bestimmung, daß die Gemeinden verpflichtet sind, monatliche Vorauszahlungen auf das Krisenfünftel, das sie zu tragen haben, zu leisten. Ebensowenig gerecht würden ihrer Lage die Anordnungen über die hohen Verzugszuschläge, die bei verspäteter Steuerablieferung durch, die Gemeinden zu erheben seien. Wo aus der Wirtschaft nichts mehr herausgepreßt werden könnte, seien auch bie_ Bür= germeister nicht mehr in der Lage, durch schärfsten Zwang Steuern herauszuholen. Für die Gemeinden im Nassauer Bezirk, die Waldbesitz haben, wirke sich sehr ungünstig die Realsteuersperre aus. Die schroffe Struktur der Real- steuersperrvorschrift verhindere, daß die Gemeinden mit Waldbesitz, die bisher vielfach überhaupt keine Zuschläge zu den Realsteuern erhoben haben, nunmehr Realsteuern, und sei es auch mit den geringsten Zuschlägen, erheben dürfen. Dazu würden die Gemeinden aber vielfach infolge des starken Abfinkens der Holzpreise und, des dadurch entstehenden «Einnahmeausfalls gezwungen sein.
Schließlich befaßt sich Dr. Gereke noch, nachdem er des Werkes des Freiherrn vom Stein gedacht hatte, mit grundsätzlichen Fragen der Selbstverwaltung. Gerade im Westen seien jetzt lebhafte Ruseinandersetzungen im Gange über die zweckmäßigste Form der kommunalen Verwaltung und Verfassung. Wenn man dabei von mancher Seit; erklärt habe, die Rmtsverfassung sei diejenige Verwaltungsform, die sich unmittelbar auf den Freiherrn vom Stein berufen könne und für die er sich eingesetzt habe, so müsse man auf einen Brief Steins an Vincke vom 20. 7. 1818 Hinweisen, in dem es heißt, daß es völlig überflüssig und kostspielig sei, zwischen Gemeinde und Kreis noch eine Instanz einzufügen. Auf diese, unzweideutige Stellungnah- 'me Steins hinzuweisen, erscheine besonders notwendig im Stein-Gedenkjahr, in dem auch die versuche weitergehen in denjenigen preußischen Landesteilen die Amtsoerfaffung einzuführen, die sie nachdrücklich ablehnen.
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Die Kreditnot der Gemeinden.
Marburg, 15 -August 1931. Auf der Tagung des Unterverbandes Kassel im Reichsstädtebund in Marburg sprach heute der Geschäftsführende Präsident des Reichsstädtebun- bes Dr. Haekel-Berlin über die Gegenwartsfragen der, Gemeinden. Er betonte,- daß sich die Kassen- und Kreditnot der Gemeinden von Monat zu Monat verschärfe. Solange das Reich den Gemeinden nicht soviel Einnahmen zuweise, daß ihnen die Deckung der ihnen gesetzlich auferlegten Ruf- gaben ermöglicht wird oder solange die gesetzlichen Gemeindelasten nicht soweit herabgesetzt werden, daß sie aus den vorhandenen Gemeindeeinnahmen gedeckt werden können, werden die Gemeinden durch das Reich gezwungen, sich die fehlenden Mittel im Wege kurzfristiger Kredite zu verschaffen. Die Beschneidung der letzten Kreditmöglichkeiten und die Unterfagung aller Kassenkredite durch die Sparkassen- Dcrorbnung vom 5. Aguft d. 3s. legen den Kassenverkehr der mittleren und kleineren Städte lahm. Der Gedanke der Loslösung der Sparkassen von den Gemeinden müsse auch zu einer Aufhebung der Garantiepflicht der Gemeinden führen, die den Lebensnerv der Sparkassen bildet. Eine Aufhebung des 8 3 der genannten Notverordnung sti daher notivendig, ohne daß die Interessen der Sparer dadurch gefährdet werden. Die für notwendige laufende Ausgaben zwangsläufig gewordenen kurzfristigen Gemein- dekredite müssen mit Hilfe des Reiches baldigst in lang- friftige Kredite umgewandelt werden, da sie eine ständige
Gefahr für die Gemeindefinanzen bilden und die hohen Zinssätze, die in den mittleren und kleinen Städten meist 1 bis 2°/o' über Reichsbankdiskont liegen, die Gemeinden in unerträglicher Weise belasten. Eine pünktliche Ablie= ferung der von den Gemeinden eingezogenen Staatssteuern und der Beiträge zur Krisenfürsorge sei nur möglich, wenn den Gemeinden die Reichssteuerüberweisungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. In ihrer Not seien die Städte zu rigorosen Sparmaßnahmen gezwungen, aber auch diese zwangsmäßigen Ersparnisse schützten die mittleren und kleinen Gemeinden nicht vor einer Katastrophe, wenn sie nicht schleunigst von den Wohlfahrtserwerbslosenlasten befreit werden, die sich fortgesetzt erhöhen, während sich die Steuereinnahmen infolge der Wirtschaftslage andauernd verringern und die Bürgersteuer überhaupt erst Anfang des nächsten Iahres zu fließen beginnt. Bis zur Durchführung der finanziellen Entlastung sei ein ausreichender Reichskredit für den Monat August und die folgenden Monate unbedingt erforderlich, um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden sicherzustellen, die zur Rufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung unbedingt erforderlich ist.
Herbsttagung der D- L. G. Darmstadt 1931 (13. bis 18. September). Die Herbsttagung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, mit der die D. L. G. auf ihrer Wanderung durch» die deutschen Gaue diesmal in Darmstadt halt macht, beschäftigt sich in ihren 17 öffentlichen Versammlungen mit brennenden (Lagesfragen und hierbei hauptsächlich auch mit der Landwirtschaft^im Rhein- Main-Gebiet und in Hessen. Die allgemeine c>.ierzuchtRb- teilung der Gesellschaft, deren Versammlung mit der (Lagung der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde verbunden ist, stellt die deutsche Höhenrinderzucht in den Vordergrund auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Dbst- und Deinbau-Rbteilung erörtert neben der Sortenwahl im Obstbau die Umstellung des Weinbaues auf Pfropfreben in Hessen. Ebenso behandelt die Saatzucht-Rbteilung die Entwicklung des Zuckerrübenbaues in den Mittel- und kleinbäuerlichen Betrieben Süddeutschlands. Ruch im übrigen ist dafür Sorge getragen, daß die bäuerlichen Verhältnisse in Süd- und Mitteldeutschland im Rahmen der Verhandlungen in erster Reihe stehen. — Bei dem zu erwartenden starken Besuch der Tagung ist eine Vorausbestellung der Unterkunft bis 1. September zu empfehlen, und zwar an das Städtische Verkehrsamt, Darmstadt, Rheinstraße 16/18, Fernsprecher 3500-
Frankfurt a. M. (Zechkumpanen als Diebe.) In einem Frankfurter Weinlokal hatte vor einiger Zeit auf Kosten eines älteren Witwers eine Kneiperei stattgefunden, bei der ein großes Quantum Wein verzehrt wurde. Als die Zechge- fellschaft fast völlig betrunken war, ließ der Witwer seine Brieftasche fallen, die etwa 1200 Mark in bar entbieth so daß die Scheine im Lokal herumflatterten. Nach der Ernüchterung fand der Witwer nur noch 250 Mark in seiner Tasche; weitere 420 Mark brächte ihm später die Polizei zurück, nachdem er Anzeige erstattet hatte. Er beschuldigte Susanne, eine bisher unbestrafte Dirne, sowie Walter, deren Freund, ihm das restliche Geld gestohlen zu haben. Susanne hatte nach der Zecherei eine Vergnügungsreise nach Mainz unternommen, Schulden bezahlt und Einkäufe getätigt. Nunmehr hatte sie sich vor dem Kleinen Schöffengericht wegen Diebstahls zu verantworten; ihr „Freund" Walter, konnte seither nicht ermittelt werden. Das Gericht gab Susanne zwei Monate Gefängnis; da sie versprach, sich aus der Großstadt in ihre Heimat zu begeben, wurde sie aus der Haft entlassen und ihr der Rest der Strafe bedingt erlassen. Als mildernd sah das Gerichr an, daß sich die Angeklagte bei der Tat im Zustande der Trunkenheit befunden hatte.
Frankfurt a. 11t. (Moderne Krüppelheilung.) Einen interessanten Einblick in die moderne Krüppelpflege verschaffte eine Besichtigung des an der Niederräder Schleuse gelegenen Friedrichsheims, der Orthopädischen Universitätsklinik und Poliklinik durch die Vertreter der .Presse. Die moderne Krüppelpflege umfaßt drei Stufen: 1- chirurgisch- orthopädische Behandlung, 2- technisch-orthopädische Behandlung, 3- Berufsberatung und -ausbildung. Sicherheit für einen Dauererfolg iv der Krüppelheilung gewährt nur die Verbindung der chirurgischen mit der technisch-orthopädischen Behandlung. Diese technisch-orthopädische „Behandlung, die systematische Erziehung irgend eines mißbildeten Körperteils, steht heute auf einer hohen. Stufe der Vervollkommnung. Durch sinnreich konstruierte Instrumente und Einrichtungen, die natürlich fast für jeden Tinzeliall individuell hergestellt werden müssen., wird der betreffende Arm, die Hand, das Lein, der Fuß, die Schulter, das Rückgrat, der Kopf usw. ganz allmählich dazu erzogen, sich normal zu gestalten, normale Bewegungen auszuführen, eine normale Haltung einzunehmen. — Ein besonderes Gebiet der Krüppelpflege ist die Vorsehung der Amputierten mit künstlichen Gliedern. Hier ist heute das „Stelzbein über= wundem Es werden heute Kunstbeine hergestellt, die den natürlichen Gliedern so treffend nachgebildet^ sind, daß sie den Amputierten ein müheloses Gehen, Treppensteigen, Bergsteigen, selbst Radfahren gestatten. Die letzte Krüp- pelzählung in Preußen im Iahre 1906 ergab rb. 1.00 000 Krüppel. ' heute ist die orthopädische Heilbehandlung auf solcher Höhe, daß es bei richtiger und rechtzeitiger Fürsorge schon im frühen Kindesalter keine Krüppel mehr in der Welt geben sollte. Gerade unser verarmtes deutsches Vaterland muß auf diesem Gebiete voran gehen., denn eine noch so langwierige Krüppelheilung ist natürlich nicht so kostspielig wie die lebenslange Betreuung eines armen mißbildeten Menschen.