Wer andern eine Grube gräbt..! Der Anzeigende vom Schwurgericht wegen Meineid zu r/2 Jahren Zuchthaus verurteilt.
s. t) a n a u, 7. Juli. Das am Montag zusammen getretene Schwurgericht Hanau hat sich mit drei Strasfäl- len zu besassen, sodaß die Tagung^ nur kurz bemessen ist. Den Anfang bildete eine Verhandlung gegen den 29 Jahre alten Maurer P. J. aus Ulmbach bei Schlächtern, der unter der Anklage des wissentlichen Meineids stand. Bei ihm war das Sprichwort „wer andern eine Grube gräbt" voll und ganz in (Erfüllung gegangen. Die Vorgeschichte ist einfach, in ihrem Fortgange jedoch tragischer Katar, da ein junger Mann durch verschulden des jetzigen Ange= klagten unschuldig wegen fahrlässigen Falscheides verurteilt worden war. p. J., der heutige Angeklagte kaufte im herbst 1929 bei dem Kaufmann P. in Schlächtern ein gebrauchtes Motorrad für 250 Mark. (Es kam zu einem Zivilprozeß vor dem Amtsgericht Schlächtern, in welchem J. auf Rückzahlung des Kaufpreises für das Motorrad klagte und ein obsiegendes Urteil erzielte. Auf die Berufung des p. hin hob die zweite Zivilkammer des Landgerichts Hanau das Urteil des Amtsgerichts auf und wies die Klage des J. ab. Jn zweiter Instanz wurde auf Veranlassung der zweiten Zivilkammer des Landgericht Schlächtern der 22 Jahre alte Schlosser Wilhelm Mann aus vollmerz (Krs. Schlächtern) als Zeuge vernommen, der eidlich bekundete, er habe gemeinsam mit J. das Motorrad probeweise von Schlüchtern nach vollmerz und zurückge- fahren, ein Mangel an dem Rad habe sich bei der Probefahrt nicht gezeigt. Diese Aussage des M. war jedoch für das Landgericht hanau nur von nebensächlicher Bedeutung. Daraufhin erstattete J. am 24. November v. I. gegen den als Zeugen im Zivilprozeß vernommenen Schlosser M. bei der Landjägerei Anzeige wegen Meineids unter der Angabe, weder er nach sein Bruder habe mit M. je eine Probefahrt unternommen. Gegen den Zeugen M. wurde die öffentliche Klage wegen fahrlässigen Meineids erhoben. Jn der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht hanau am 3. Februar d. Js. erklärte J. unter seinem Lide, den Angeklagten M. bisher nicht gekannt zu haben, mit diesem niemals eine Probefahrt ausgeführt und noch niemals in Vollmerz gewesen zu sein. Aufgrunb dieser eidlichen Aussage wurde damals M. wegen fahrlässigen Falscheides ja zwei Monaten Gefängnis verurteilt. vor der Großen Strafkammer Hanau am 17. April d. Js. kam es indessen zu einer sensationellen Wendung,' es wurde festgestellt, daß die eidliche Aussage des J. vor dem Schöffengericht hanau objektiv und subjektiv falsch war. Durch Zeugen war einwandfrei der Beweis erbracht worden, daß J. gemeinsam mit dem damaligen Angeklagten M. eine Probefahrt unternommen hatte^ und zwar am 13. November 1929. Daraufhin wurde M. wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Angeklag= ten und seiner Verteidigung entstandenen Kosten der Staatskasse auferlegt und diese Kosten wiederum dem Zeugen J., da er gegen den damaligen Angeklagten M- wissentlich eine falsche Anzeige erstattet hatte. Der damalige Zeuge und heutige Angeklagte J. aber wurde im Ge- richtsfaal zu Hanau verhaftet und gegen ihn Anklage wegen wissentlichen Meineids erhoben. Jn der gestrigen Verhandlung vor dem Schwurgericht Hanau bestritt er wiederum, jemals mit dem Schlosser M. eine Probefahrt ausgeführt zu Haben. Jn dieser Beziehung konnte ihm jedoch das Gegenteil einwandfrei nachgewiesen werden. Line nicht unwesentliche Rolle spielte in der Vormittagsverhandlung ein Kassiber, aus welchem hervorging, daß seitens der Familie J. versucht worden ist, Zeugen zu beeinflussen. Am letzten Donnerstag hatte J. den Besuch seiner Schwester erhalten, die ihm auch einige Sachen mitbrachte. Unter diesen Geschenken befand sich auch Zi- garettenpapier. Da die Untersuchungsbehörde schon vorher angenommen hatte, daß von der Familie J. Durch- stechungen versucht würden, fanden jeweils eingehend: Kon= trollen statt. In, ganz geschickter Weise hatte es die Schwester des J. verstanden, in das Päckchen Zigaretten.Papier einen Kassiber einzuschieben, ohne daß die Banderole verletzt wurde. In diesem Kassiber war J. auf einen Zeugen aufmerksam gemacht worden, der eine für J. überaus wichtige, ihn entlastende Aussage machen könne. Als Zeuge vernommen wurde dieser Zeuge überaus unsicher, mußte Zwar zugeben, daß die Familie J. mit ihm sehr oft über den Prozeß gesprochen hatte, will sich jedoch sonst an Einzelheiten nicht mehr erinnern. Man gewann den Eindruck, daß dieser Zeuge vorher stark bearbeitet worden ist. Der Staatsan- walt verurteilte scharf das Verhalten des J., dem trotz der Schwere der Tat dass Glück zur Seite stehe, weil bei der Strafzumessung der Milderungsparagraph 157 des Str. G. B. berücksichtigt werden müsse. Nach diesem Paragraph müsse die an sich verwirkte Zuchthausstrafe um Vf bis i/2 ermäßigt werden, wenn ein Zeuge bei wahrheitsgemäßer Angabe unter Lid sich selbst einer strafbaren Handlung bezichtigen würde. Jm vorliegenden Falle hätte sich J. selbst der wissentlich falschen Anschuldigung anklagen müssen, wenn er unter Lid die Wahrheit gesagt habe. (Er beantragte eine Einsatzstrafe von 2 Jahren Zuchthaus, die er auf 8 Monate Zuchthaus zu ermäßigen bitte, welche Zuchthausstrafe dann in ein Jahr Gefängnis umzuwandeln sei. Bußerdem beantragte er 5 Jahre Ehrverlust. Das Schwurgericht ging über diesen Straf an trag weit hinaus und erkannte auf eine Linsatzstrafe von drei Jahren Zuchthaus und ermäßigte die Strafe nur auf die Hälfte, sodaß auf 1 Jahr und 6 Monate Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust erkannt wurde. Straferschwerend komme in Betracht, so wurde in der Urteilsbegründung ausgeführt, daß der Angeklagte J. aus nackten materiellen Motiven heraus gehandelt und versucht habe durch den von ihm geleisteten Meineid die Existenz eines jungen, unbescholtenen Menschen aufs Spiel zu setzen!
Zwei körperlich und geistig zurückgebliebene Brandstifter.
s. hanau, 8. Juli. Vor dem Schwurgericht hanau, das zu einer kurzen Tagung zusammengetreten war, hatten sich am Dienstag zwei Brüder im Alter von 26 und 19 Jahren, die Landwirtschaftsgehilfen Bonifaz und Josef Sehers aus Kiliansberg, zur Gemeinde Veitsteinbach bei Neuhof gehörend, unter der schweren Anklage, ihr elterliches Unwesen vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben, zu verantworten. Richt nur geistig, sondern auch körperlich in der (Entwicklung zurückgeblieben, erweckten sie den Lindruck, noch nicht das schulpflichtige Alter hinter sich zu haben. Ihre Heimatgemeinde Veitsteinbach hat, wie aus der Verhandlung hervorging, den Behörden durch zahlreiche Brände schon viel "Arbeit verursacht und im Volksmunde den Namen ,,Ueu"Branbenburg" erhalten. Die beiden Angeklagten wohnten bei ihren (Eltern, deren Wohnhaus eine Einheit mit der Scheune und Stellung bildet. Sämtliche Gebäude befanden sich in schlechtem baulichen Zustand, die Aufnahme eines Darlehens zur (Errichtung eines Neubaues war mißlungen. Am Abenb des 2. Juni d. Js., in später Stunde, begab sich das Ehepaar Scherf mit seiner 12jährigen Tochter in das zwei Stunden entfernt liegende Dorf Hütten, um dort sich Ferkel anzu- sehen, die man anzukaufen beabsichtigte. Die beiden Söhne Bonifaz und Josef waren zurückgeblieben und hatten sich, als die Litern fortgegangen waren, zu Bett gelegt, waren dann wieder aufgestanden und hatten gemeinschaftlich in einem unter dem Dache gelegenen Raume Feuer angezündet, das weiter um sich griff, die angebaute Scheune und Stallung ebenfalls in Brand setzte und einäscherte, vom Wohnhaus den Dachstock zerstörte. Die in Neuhof und Mittelkalbach stationierten Landjägereibeamten hegten sofort den verdacht, daß Brandstiftung vorliege. Sie nahmen die beiden Söhne in ein verhör, begegneten vorerst starkem Ableugnen, erzielten schließlich aber doch, ein Geständnis, vor dem Schwurgericht gaben die beiden Rn- geklagten an, nicht zu wissen, wie sie zu der Brandstiftung gekommen seien. Sowohl von dem Vorsitzenden des Gerichts wie von dem Vertreter der Staatsanwaltschaft wurde es als eigentümlich bezeichnet, daß. die Litern noch zu später Nachstunde mit ihrer Tochter in ein immerhin weit entfernt liegendes Dorf aufgebrochen waren, um dort sich Ferkel anzusehen. Der vor einem halben Jahre nach Neuhof versetzte Landjägermeister sagte bei seiner Vernehmung u. a. aus, daß ihm bei seinem ersten dienstlichen Besuche der Gemeinde Veitsteinbach sofort die für abgebrannte Rnwesen errichteten vielen Neubauten ausgefallen seien und man ihm die (Erklärung für den Beinamen „Neu-Brandenburg" gegeben habe. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte für jeden der beiden Angeklagten 1 Jahr 3 Monate Zuchthaus, das Schwurgericht erkannte auf 1 Jahr Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust. Angesichts der vielen dort vorgekommenen Brände müsse hart zugegriffen werden.
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Aus der Heimreise nach Deutschland befindet sich Weltmeister Max Schmeling (an Bord der „Europa"). Er erklärte einem Neuyorker Vertreter der Telunion, daß er in etwa vier Wochen wieder nach USA. zurückkehren werde, i um sich für den September-Kampf vorzubereiten. Als Gegner komme Carnera, Loughran oder der Sieger aus ; Sharkey—Mickey Walker in Frage. Dem „Daily Expreß" ' zufolge hat Ieff Dickson Schmeling für einen Kamps gegen Carnera in Deutschland, Frankreich oder England eine Million Mark geboten!
Jackie Brown, Englands Fliegengewichtsmeister, schlug in Manchester Italiens Champion, Vincenzo Savo, über 15 Runden nach Punkten. Die Entscheidung wurde von ! einem großen Teil des Publikums mit Mißfallen aufge- | nommen.
■ Ein Opfer der Benzin-Verteuerung ist die Reichsfahrt bes ADAC geworden, die in diesem Jahr nach längerer ; Pause wieder durchgeführt werden sollte.
Neue holländische Leichtathletik-Rekorde gab es in j Rotterdam und Bussum. In Rotterdam verbesserte W. ; Hofmann-Groningen den Hochsprungrekord Roeloffs von I 1,829 Meter auf 1,844 Meter und in Bussum gelang es ‘ Frb Munnekes, ihre eigene Bestleitung im Kugelstoßen : auf 10,165 (um 5,5 Zentimeter) zu erhöhen. Beide Re- 1. korde sind an unseren Verhältnissen gemessen noch recht mäßig.
Erfolglose Goldhebungsversuche. Die Versuche zur He- • bang der Goldladung, die sich angeblich an Bord des 1916 I von einem deutschen U-Boot versenkten holländischen Dampfers „Tubantia" befinden soll, sind als vergeblich aufgegeben worden, und das Hebeschiff „Reclaimer" ist nach seiner sechswöchigen Fahrt in der Nordsee wieder nach seinem Ausgangshafen Sunderland zurückgekehrt. Eine Verlautbarung der Eigentümer der „Reclaimer" besagt, daß die Aufgabe des Schiffes beendet fei und daß die Taucher wohl die „Tubantia" erreicht hätten, aber nicht in der Lage gewesen wären, tief genug in den Schiffskörper einzudrin- gen, um die vermeintliche Goldladung zu erreichen und zu bergen.
Zum Flugzeugunglück in Hirson. Das furchtbare Flugzeugunglück, das sich auf dem Flugtag in Hirson (Frank- reich) ereignete, hat nunmehr ein sechstes Todesopfer gefordert. Wie die Untersuchung ergeben hat, waren die beiden Führer des Unglücksapparates ausdrücklich aufgefordert worden, nicht aufzusteigen. Sie hatten trotzdem einen Startversuch unternommen; kurz nach dem Aufstieg rutschte die Maschine aus geringer Höhe auf die Köpfe .der Zuschauer ab, nachdem sich der Propeller in den Drähten einer Telephonleitung verfangen hatte..
Kassel. (Schüsse auf einen rücksichtslosen Autofahrer.) Samötag abend gegen 10 Uhr Überfuhr in der Wolfshager Straße ein Personenkraftwagen einen die Straße überquerenden Fußgänger. Der Ucberfahrene zog sich bei dem Unfall einen Armbruch und mehrere Rippenbrüche zu. Der Autofahrer fuhr unbekümmert um den Verletzten weiter und ent- -kam leibet, trotzdem aus einer Gruppe Passanten fünf Schüsse auf den Autoführer abgegeben wurden. Auch ein Motorradfahrer, der sofort die Verfolgung des rücksichtslosen Autoführers aufnahm, konnte ihn nicht aufhalten.