MlWemer Leitung
Arels-Kmtsblatt * M-emeiner mutlicherKureLgee für ten KmLs Hchlüchtem
Nr. 80
K Blatt)
Gamstag. Sea 4. Juli 1031
83. Jahr«.
Amtliche Bekanntmachungen.
8 a « d r a t S a R t.
3m Monat 3uni sind folgenden Personen Jagdscheine ausgestellt worden.
a. Iahresjagdscheine:
Franz Rang, Salmünster,
Rang, Franz, Salmünster,
Schewe, Regierungsrat, Schlichtern, Gberlist, Oskar, Vad-Soden,
Rollmann, Lothar, Dentist, Schlüchtern, Kleindienft, Dskar, Kaufmann, Frankfurt a. M-, Euler, Johannes, Landwirt, Weichersbach, Maier, Heinrich, Landwirt, Heuengronau.
b- Tagesjagdscheine:
Schimmelpfeng, Hermann Gustav, Kaufmann, Hiltrop, Kern, Wilhelm, Frankfurt a. M.
• Schlüchtern, den 1. Juli 1931.
Der Landrat. 3. D.: Duwe.
3.=Ur. 4655 a. Durch den unter Ziffer 256 des Reg. Amtsblattes Nr. 25 vom 20. d. Mts. veröffentlichten Nachtrag ist die Gebührenordnung für die Schlachtvieh und Fleischbeschau vom 14. Januar d. 3s. wie folgt geändert worden:
Is sind an Gebühren zu entrichten:
I. Grdentli'che Beschau.
1. Für die ordentliche Schlachtvieh- und Fleischbeschau zusammen und für die Trichinenschau
a) für 1 Pferd oder einen sonstigen Einhufer (gilt zugleich auch für 3. 1 4 der Gebührenordnung 5,30 X# b) für 1 Stück Rindvieh (ausschl. Kälber) 2,85 ,
c) für 1 Schwein einschließl. Trichinenschau) 1,90 „
d) für 1 Schwein (ausschließl. Trichinenschau) 1,— , e) für 1 Schwein oder ein Hund (Trichinenschau
allein) 0,90 „
f) für 1 Kalb 0,90 „
g) für ein sonstiges Stück Kleinvieh (Schaf, Siege, Hund) 0,70 ,.
h) für 1 Ferkel, oder Zickel, oder Lamm 0,30 „ Trichinenschau bei einzelnen Fleischteilen: i) für einen Schinken 0,45 „
k) für ein Stück (Seite) Speck oder sonstiges Fleischstück 0,30 „
2. Für die auf Grund der Polizeiverordnung des Herrn Gberpräsidenten zu Kassel vom 8. September 1930 (Reg. Amtsblatt S. 213/214) dem Beschauzwang unterliegenden
h a u s s ch l a ch t u n g e n :
a) für 1 Rind (ausschließlich Kälber) 2,20 JO'
b) für 1 Schwein (einschl. Trichinenschau) 1,30 „
c) für 1 Schwein (ausschl. Trichinenschau) 0,70 „
d) für 1 Schwein (Trichinenschau allein) 0,65 , e) für 1 Kalb 0,65 ,
H. Lrgänzungsbeschaw und Stellvertretung gemäß § 7 RB3.
Für 1 Tier 5,30 JUt
Die Herren Bürgermeister ersuche^ich.^die'in der Fleischbeschau und Trichinenschau tätigen Personen hierauf hin- jUweisen und den Gebührentarif in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Schlüchtern, den 27. Juni 1931.
Der Landrat: 3. V. Duwe.
Kreisaussiyutz.
Anfang August beginnt im ehemaligen Seminargebäude wieder ein 8 wöchiger haushaltungskursus der Mädchen- Klasse der Landwirtschaftsschule Schlüchtern. Ueber die Lehr- gegenstände und Lehrziele gibt eine in der Schlüchterner Leitung erscheinende Notiz Aufklärung. Außerdem ist die Landwirtsä^aftsschule, insbesondere Fräulein Hufnagel zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit. Schulgeld wird nicht erhoben, dagegen ist eine mäßige Gebühr für Berpfle- Pung zu zahlen. Anmeldungen sind bis zum 20. Juli d. 3s. an den Unterzeichneten zu richten, können auch von 50. Hufnagel entgegengenommen werden.
p J.-Nr. 3300 K. A. vorstehende Bekanntmachung wird Wermit veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister ö's Krei- iffs ersuche ich, in ihren Gemeinden auf die Bekanntmachung m ortsüblicher Weise empfehlend hinzuweisen und für die Meilnahme an dem lsaushaltungskursu- zu werben.
Lchlüchtern, den 2.‘ Juli 1931. i
Der Landrat: Dr. IRülIcr.
3. lir. 3307 K. A. Nach § 5 des Regulativs zur Grd Dung öcs Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Mreirausschüffen vom 28. Februar 1884 beginnen die Ferien Kreisausschusses hierselbst mit dem 21. Juli d. 3s. und Beigen mit dem 1. September d. 3s. Während der Ferien Würfen Termine zur mündlichen Verhandlung in Berwal»
tungsstreitsachen der Regel nach nur in schleunigen Fällen abgehalten werden. Ruf dem Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Schlüchtern, den 2. Juli 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Stadt SHlüchtern.
Polizei Verordnung.
Ruf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) und des § 143 Abs. 1 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) wird für das Gebiet der Stadt Schlüchtern mit Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung folgende Polizeiverordnung erlassen.
Einziger parag raph.
Die Polizeiverordnung vom 12. April 1912, betr. die Gemeindeschafhute, veröffentlicht in Nr. 15 des Kreis- blattes von 1912, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben Schlüchtern, den 28. Mai 1931.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 2. Juli 1931.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Hoovers dringlicher Appell.
Das amerikanische Memorandum an Frankreich.
Washington, 3. Juli
Das im Auftrage des Präsidenten Hoover von Castle und Morrow ausgearbeitete Memorandum bewegt sich, abgesehen von einer vorsichtigeren Formulierung, im allgemeinen auf der Linie der gestrigen offiziösen Regierungserklärung. *
Die Note bringt klar zum Ausdruck, daß Frankreich durch die Ablehnung des amerikanischen Vorschlages im Laufe des nächsten Jahres rund 100 Millionen Dollar mehr einbüßen würde, als wenn es dem Hooverplan zustimmte.
Zweifellos würde Deutschland, wenn der Hooverplan abgelehnt werden sollte, ein Moratorium für die geschützten Zahlungen erklären. Selbst unter der Voraussetzung, daß Deutschland fortsahren würde, die ungeschützten Zahlungen zu leisten, würde Frankreich zwar annähernd 105 Millionen Dollar erhalten, andererseits aber gezwungen sein, 106 Millionen Dollar als Garantiefonds an die BJZ und weitere 110 Millionen Dollar an die vereinigten Staaten und England abzuführen. Das bedeute also einen Verlust von 100 Millionen Dollar.
In dem Memorandum wird erneut betont, daß die Gefahr einer Krise in Deutschland noch immer drohe. Schon der Hooverplan allein habe' das Vertrauen wiederkehren lassen. Das habe sich in der Steigerung aller Waren und Esfektenpreise auf allen Weltmärkten wiedergespiegelt.
Die Bedingungen, die Frankreich an die Annahme des Vorschlages knüpse, stünden nicht im Einklang mit dem Geist des Vorschlages des Präsidenten, sie seien vielmehr geeignet, die beabsichtigte Hilfsaktion für Deutschland zu verhindern.
Die Washingtoner Regierung halte zwar daran fest, daß die Rückerstattung der gestundeten Beträge über 25 Jahre verteilt werde, doch sei eine Einigung über diesen Punkt nicht unmöglich, wenn andere Streitfragen aus der Welt geschafft würden, besonders wenn während der beiden nächsten Jahre keine Rückzahlungen geleistet zu werden brauchten.
Die Befürchtungen Frankreichs, daß es gezwungen werden könnte, den Garantiefonds in die BJZ eiuzuzah- len, seien grundlos, weil alle Regierungen dem amerikanischen Vorschlag zugestimmt hätten. Wenn Frankreich wirklich Angst habe, dann sollten die übrigen Regierungen ausdrücklich Frankreich von der Besorgnis befreien.
Die französische Forderung aber, daß die von Deutschland während des Rloratoriumssahres an die BJZ abgc- führten und auf dem Anleihewege wieder zurückcrworbe- nen Beträge dem Garantiefonds derweise gutgeschrieben werden ioilken. als ob Frankreich selbst die Garantiezahlung geleistet hatte, stehe nicht nur mit dem Geist, sondern mit dem Wesen des Hovverschen Angebots im völligen Widerspruch.
Die Regierung der Vereinigten Staaten könne über eine Abänderung des Ponngplanes selbstverständlich nicht verhandeln, da sie ihn nicht unterzeichnet habe.
Abschließend appelliert die Washingtoner Regierung nochmals a» Frankreich und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Pariser Regierung einen Weg finden möge, die vorhandenen Meinungsverschiedenheiten auszugleichen und den Plan Hoovers in Wirksamkeit zu sehen, da kein Ausweg aus den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierig- feu-n möglich sei, ohne daß alle Staaten vorübergehende Opfer aus sich nähmen.
Eine amtliche Pariser Erklärung.
Die französische Regierung hat sich veranlaßt gesehen, im Zusammenhang mit der amerikanischen Denkschrift folgende amtliche Verlautbarung herauszugeben:
„Um jedes Mißverständnis zu vermeiden, scheint es notwendig, darauf hinzuweisen, daß das Schriftstück, von dem in der Verlautbarung die Rede ist, die im Anschluß an die Besprechung zwischen den amerikanischen und französischen Unterhändlern veröffentlicht wurde, nicht den Charakter einer Rote von Regierung zu Regierung trägt, sondern nur ein aide me- moire darstellt, das die amerikanischen Unterhändler informieren soll“
Die presse zum Memorandum.
Das amerikanische Memorandum, das am Mittwoch der französischen Regierung überreicht wurde, ist in der Pariser Presse mit sehr geteilten Gefühlen ausgenommen worden. Man liest daraus den festen Willen der amerikanischen Regierung, in den Hauptpunkten ihre eigene Meinung durchzuseßen und die französischen Gegenvorschläge zu entkräften. Einige Blätter bemängeln insbesondere den Ton, in dem das Schriftstück gehalten ist, der nicht dazu beitrage, die anzustrebende Lösung zu erleichtern.
Das englische Echo-
Bei der Erörterung des amerikanischen aide memoire an Frankreich erklärt der diplomatische Mitarbeiter des arbeiterparteilichen
„Daily Herold",
es sei nunmehr Sache Frankreichs, sich endlich schnell zu entschließen. Die finanzielle Anspannung Deutschlands, die bei Bekanntgabe des Hooverplanes etwas nachgelassen habe, verstärke sich jetzt wieder weiter. Die Lage werde wieder sehr ernst.
„Daily Expreß" ruft: Heil Mussolini! Der Führer Italiens habe sich als Realist und als Idealist erwiesen, der unmittelbar auf das Ziel losgesteuert sei, während Frankreich sich widersetze.
., „News Ehronicle"
meint, die amerikanische Denkschrift ebne den Weg zu einer Einigung.
*
Kreditrestrtttion in Berlin. Neue Mastnahmen der ReichSbank
LNB. Berlin, o. Juli (Eigene Meldung.) Wie der Börsenkurier berichtet, beabsichtigt die Reichsbank durch verschärfte Restriktion den Umlauf der Ulrimobewegung hinsichtlich der Wechseleinreichung zu erzwingen.
Die Restriktion wird im wesentlichen eine Berliner Rn- gelcgenheit sein, denn in der Provinz haben schon die früheren Maßnahmen gut gewirkt. Das Blatt bezeichnet el als selbstverständlich, daß die Reichsbank bei ihren Maßnahmen die Banken durchaus individuell behandeln wird. Maßnahmen, die irgend eine Schädigung unserer Kreditorganisation bedeuten würden, kämen nicht in Frage. Deshalb habe man auch einen klaren Plan für das technische Borgehen. Sehr wesentlich sei, daß die jüngst vereinbarten oahleii durch die neuen Maßnahmen nicht gekürzt würden. Das Blatt schreibt dann weiter: Don vornherein war es deutlich, daß der Rediskontkredit eine Not- deckung von geborgten Devisen schuf, der bei einem Rnöau- ern der politischen Ungewißheit über das Ergebnis des hoo- vervorschlages in dieser Form keine £$ung bringen konnte. Der Devisenabfluß vom Mittwoch betrug wieder 55 Millionen Mark und ist gestern auf 50 Millionen Mark hcrab- gegangen. Die mit Hilfe des Rediskontkredites gehaltene 4O°/oige Deckung ist — wie erklärt wird — damit noch nicht unterschritten.
Bedeuten gegen den englischen Konferenzvorschlag.
ENB. Berlin, 5- Juli. (Eigene Meldung). Die Mor- genblätter äußern fast alle mehr oder weniger starke Bedenken gegen den Borschlag der britischen Regierung, eine Konferenz der am Reparationsproblem interessierten Mächte einzuberufen.
Der Borwärts nennt diesen Borschlag, der sicherlich herzlich gut gemeint sei, absurd, denn wie lange wollte man noch verhandeln? Die Situation Deutschlands werde von Tag zu Tag schwieriger. Bon dem Deutschland unter Führung der Bank von England kürzlich zur Verfügung gestellten Rediskontkredit in Höhe von rund 400 Millionen Mark ständen jetzt noch kleine Reste zur Verfügung. Auge- sckstts der finanziellen Situation der Reichsbank fei die Besorgnis der Reichsregierung, daß die uns zugedachte Hilfe schließlich zu spät kommen werde, angebracht.
Die Poss. Stg. unterstreicht die Schwierigkeiten, die der große' und schwere Apparat einer internationalen Konferenz brauche, um in Funktion zu treten. Eine Konferenz über den Garantiefonds würde eine Verzögerung der Inkraftsetzung des hooverschen Vorschlages über den 15. Juli hinaus bedingen, und das wäre gleichbedeutend mit Un« wirksammachung des hooverschen Borschlages, dessen nicht geringster Borzug die Schnelligkeit der Hilfsaktion sei.