Wüchierner Zeitung
Krtls-Kmtsblatt * Allgemeiner «ntttcherKareiges für Ven Kreis Schlüchtem
Nr. 65 (1. Blatt)
Samstag, den 30. Mai 1931
83. Iahrg.
Amtliche Bekanntmachung
«ndralsaMk.
-z.,str. 4154. Durch das Reichsvogelschutzgesetz ist das ersteren und das Aussehen von Nestern oder Brutstätten kk Vögel, das Zerstören und mit wenigen Ausnahmen ^ das Ausnehmen von Eiern, ferner das Ausnehmen nö Wen von Bungen verboten. Dieses Verbot bezieht sich L, wie offenbar vielfach angenommen wird, nur auf ein= Ine Vogelarten, sondern nach der Verordnung zum Lchutze m Tier- und Pflanzenarten in Preußen eruf fast alle n (Europa einheimischen wildlebenden Do - elarten. Zur Vermeidung empfindlicher Strafen sei raus nachdrücklichst hingewiesen.
Die Grtsppli.zMehörden und die Herren £anbjägcrcibc= nten werden hiermit zu schärfster Aufmerksamkeit ange- «scn.
Lchlüchtern, den 27. Mai 1931.
Per Land rat: Dr. Müller.
GebÄhrenordnung
K die Reinigung der Schornsteine im Kreise Bchlüchtern. ur. 4102. Auf Grund des 8 77 der Reichsgewerbeord- Mg und gemäß § 41 der Bestimmungen über die AnfteK hg und Pflichten der Bezirksschornsteinfegermeister vorn f 12. 1950 (Sonberbeilage zu Nr. 4 des Regierungs- Wbl. von 1951) wird hiermit die Gebührenordnung für f!5chornsteinreinigung mit Wirkung vom 1. Buni 1951 Wie folgt festgesetzt:
1- 5ür Reinigen eines besteigbaren und eines unbesteig- M Schornsteines für das 1. Stockwerk 0,24 5?J6 IN« weitere Stockwerk 0,10 JM6
für besteigbare Schornsteine, die das Normalmaß von -mal 50 Htm. Sichtweite überschreiten und für unbe- ö^re Schornsteine, die ein Lichtmaß von 27 Ttm. über- chten,.alißerden^^p je^s^^u^i^S^^uygL,
| §ür das Reinigen eines zu gewerblichen Stürmen Unden oder eines Zentralheizungsschornsteines die doppel- JSäbc von Ziffer 1. ' [
[ 5ür Ausbrennen und das daran anschließende Reini- I eines unhesteigbaren Schornsteines für jedes Stockst 0,50-0
Süv Reinigen eines Schornsteinaufsatzes, dessen Rei= FSh besondere Anforderungen an den Schornsteinfeger einen Mindestbetrag von 0,15 .7?..16 l bn Häusern, die mehr als 500 Meter von den ge- Wncn Ortschaften entfernt liegen, ist neben den Reini= Wgebühren ein Wegegeld von 0,10 56,16
I ^ Reinigung der Schornsteine zu entrichten.
i ^uß die Reinigung der Schornsteine zu außerge Änlicher Zeit oder auf besondere Anordnung oder Le- r>u>g erfolgen, oder ist die bevorstehend bestimmungs- |ab angemeldete Reinigung verhindert bczw. unmög ^nachl worden, so ist im (Ort des Wohnsitzes des Be- 'wrnftcinfegers zu vorstehenden Gebühren ein Fu- p van^mindestens 0,30 56.46, außerhalb seines Wohn P ein Zuschlag je nach Zeitaufwand zu entrichten. 3m wird dieser Zuschlag >on dem Unterzeichneten Kleist
eben diesen Gebühren können die Schornsteinfeger die L blmsstzsteuer in Rechnung stellen.
f « bisherigen Gebührenfestsetzungen werden aufge«
•'e Üktspolizeibelrörde ersuche ich, dies in ortsüblicher 'benannt zu machen.
"Wern, den 27. Mai 1931.
Der Landrat. Dr. Müller.
Färber,»i»g der Fischerei und Fischzucht.
Kii? ' 16415. Aus den Ueberschüssen der Grundvermo m^r 1929 steht für dar laufende Rechnungsjahr , Betrag von 50 000 RM. zur Verfügung. Aus । . Kutteln können durch Beihilfen unterstützt werden: 8°!S S i f d) c r c i g e n o f f c n f d) a t s w c f e n durch 'Mfimg von Einrichtungen zur besseren Verwertung > yl'_ bange,
’ i u' $ötber u n g der Forelle n z u d) I i u h a. ^"gebieten durch Anlage und Ausbau von Fo- ; ^lcnteichen,
! ^nistell u ng von Fischereibetrieben ß hochwertige Fischarten.
soll^cs hiernach auf die einzelne Provinz her n ^^fager von etwa 4 000 RM. sind mit mög . 3$ O^Ieunigung s p ä te ste n s b i s z u m 1. 3 u I i h eingehend begründete Anträge zu stellen, und tu . Verwendungszwecke zu 1 und 2 bei dem W d^^ang5präsidenten in dessen Bereich das be- ^.^Unternehmen liegt, für den Verwendungszweck hen 7' ^Cr O'hanbigen Landwirtschaftskammer. Diese laben bjc eingehenden Anträge gesammelt mit ihrer
Stellungnahme an -den zuständigen Herrn (Dberpräfibenten (in den hohenzollerischen Landen an den Herrn Regierungspräsidenten in Sigmaringen) weiterzuleiten. Die Anträge sind der Dringlichkeit nach zu ordnen, im übrigen ist ersichtlich zu machen, welcher Koftenanteil des mit einer Beihilfe zu fordernden Unternehmens auf den Antragsteller entfällt.
Beihilfen zur Behebung der Frostschäden an den Fischbeständen während des winters 1928/29 werden nicht mehr gewährt.
Berlin, den 9. Mai 1931.
Der preußische Minister
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
*
wird veröffentlicht.
Etwaige Anträge sind mir bis spätestens 5. 3 u n i d. 3 s. mit den näheren Angaben über die beabsichtigten Maßnahmen einzureichen.
Schlächtern, den 27. Mai 1931.
Der Landrat. Dr. Müller.
B.-Ur. 968. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 30. Banuar b. 3s. — Nr. 968 — Schlüchterner Zeitung Ur. 15 werden die Herren Bürgermeister ersucht, die Pferdezüchter nochmals darauf hinzuweisen, daß die Füllengelder zur Vermeidung Zwangsweiser Beitreibung ungesäumt. an den Stationswärter zu zahlen sind.
Schlächtern, den 27. Mai 1931.
Der Landrat. 3. V.: Duwe.
B.-Nr. 2615. Bn Schloss sind mehrere Pferde an bösartig e r B l u t a r m u t einer sehr ansteckenden pserde- Krankheit - verendet. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, wurde das Tränken von Pferden an den öffentlichen Ortsbrunnen in Schloss verboten.
Die Pferdebesitzer werden hiermit,auf diese Gefahr auf? TSirfVm eTn (txfiT
Die Gemeindebehörden haben vorstehendes sofort ortsüblich bekannt zu geben. I
Brückenau, den 21. Mai 1931.
Bezirksamt, gcz. Dr. Pelikan.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Der Nachtrag zur Satzung der Slabtfparhaffe Schlächtern vom 20. März 1931 hängt im Kassenlokal der Stadtspar- Kasse vom 1. Buni 1931 ab zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.
Schlächtern, den 27. Mai 1951.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Unglück durch Uebungsiorpedo.
Fischerboot getroffen. — Zwei Tote.
Lckernsörde, 28. Mai In der Eckernsorder Bucht ereignete sich ein schweres Unglück. Die Angestellten der Tor- pedostation schössen Torpedos ein, wobei sich ein Torpedo als Kreis- und Oberflächenläufer erwies. Der Torpedo traf ein Boot, das 1000 Meter seitab lag und in dem sich drei Personen befanden.
Er durchschlug das Boot und brächte es zum Sinken. Lin älterer Arbeiter aus Bordy hielt sich an den Planken fest und konnte gerettet werden. Sein Sohn und seine Schwiegertochter, die aus Berlin zu Besuch weilten, wurden mit in die Tiefe gezogen. Ihre Leichen konnten später geborgen werden.
Der Feilit'fchc Schnlgedcla-Crlatz füllt.
WTB. Weimar, 29. 5. Der Landtag nahm gestern einen sozialdemokratischen Antrag auf Zurücknahme des Frick'schen Schulgebetserlasses mit den Stimmen der Links parteien bei Stimmenthaltung der Deutschen Valkspartei gegen die Stimmen der übrigen Parteien an. Eine prak- lische Bedeutung kommt diesem Beschluß des Landtags nicht zu, da ja der Schulgebetserlaß bereits durch Reichsgerichtsurteil für verfassungswidrig erklärt wurde und eine Einführung der Schulgebete nij}t stattgefunden hat.
- Bn Königsberg kam es Donnerstag abend zu schweren politischen Ausschreitungen. Bn deren Verlauf wurden zwei Polizisten und ein Passant verletzt. Ein nationalsozia- Mischer Reichstagsabgeordneter wurde durch einen Stein, wurf, der einem Polizisten gegolten hatte, schwer verletzt. ' — Bn Hagen i. w. kam es Donnerstag abend zu schweren politischen Zusammenstößen zwischen Nationalso- nalisten und politischen Gegnern. 3m verlaufe einer Schie- ferei wurde ein Nationalsozialist getötet und zehn Personen schwer verletzt, davon einer lebensgefährlich.
— Der italienische Anarchist Schirru ist wegen eines Anschlages auf Mussolini zum Tode verurteilt worden.
Nicht bis zum Gfurm warten?
Was in Chequers besprochen werden soll.
London, 29. Mai.
Nach englischen Blättern sollen gelegentlich des Aufenthalts der deutschen Minister in England'», a. die folgenden vier finanziellen Vorschläge unterbreitet werden:
1. Einstellung des Transfers
der ungeschützten Reparationszahlungen für die Dauer von 2 bis 3 Jahren. Die entsprechenden Summen würden dann in deutschen Unternehmungen aus dem Wege über die BIZ. wieder investiert werden.
2. Herabsetzung der deutschen Zahreszahlungen entsprechend der Kaufkraft des Goldes. Dies würde eine 20prozentige Herabsetzung der gesamten Voung-Annuitäten bedeuten, wodurch diese etwa von 2 Milliarden auf 1,6 Milliarden gebracht würden.
3. Falls notwendig, Einberufung einer Sondersitzung des beratenden Ausschusses der BIZ., um die beiden Vorschläge in eine praktische Form zu bringen.
4. Einberufung einer Finanzkonferenz
der führenden Mächte, um die Möglichkeit eines zwei- bis dreijährigen Moratoriums für alle Kriegsschulden- und Reparationszahlungen zu erwägen. Es sei aber möglich, daß weder die deutsche noch die englische Regierung wegen der wenig günstigen Stimmung des offiziellen Amerika ernstlich die Einberufung einer Finanzkonferenz in Erwägung ziehen würden.
Nervosität in Paris.
• In ei ein Leitartikel wendet sich der „Daily Herold gegen die neuerliche Nervosität der französischen Presse im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Besuch der deutschen Minister in London.
Brüning und Eurtius hätten ganz offenkundig das Recht, die Frage zuerst mit England zu erörtern. Alles, was sie zu sagen hätten, werde höflich angehört und ernstlich erwogen werden. Dennoch aber müßten dann alle Wächte an den Erörterungen teilnehmen, wenn, was anscheinend der Fall M^BmikbhtWM Hh. QM« welle>«^sen wE.----~
Eines sei aber sicher: es habe keinen Zweck, ärgerlich zu werden oder sich zu weigern, die Angelegenheit zu erörtern. Es fei eben eine Tatsache, daß Deutschland das Recht habe, den Transfer für einen großen Teil der Reparationen zu kündigen, falls es sich hierzu gezwungen sehen sollte.
Die Ausübung dieses Rechtes werde eine finanzielle Krise beschleunigen, die ernste Folgen in Deutschland, in den Gläubigerländern und in der ganzen Welt haben würde. Es sei offenbar viel besser, die Tatsachen schon vorher ins Auge zu fassen, als zu warten, bis her gefährliche Sturm ganz plötzlich ausbreche.
Die neuen Notverordnungen.
Um den Sanierungsplan der Reichsregierung
Berlin, 29. Mai.
Die Chefbesprechungen über den neuen Sanierungs- plan der Reichsregierung haben ihren Fortgang genommen Ein greifbares Ergebnis ist bis jetzt noch nicht erzielt worden, so daß auch ein Termin für den Beginn der Kabinettsberatungen hierüber noch nicht festgesetzt werden konnte.
Es ist deshalb zweifelhaft geworden, ob der Plan des Kanzlers, wonach das Sanierungsprogramm auf jeden Fall vor seiner Abreise nach Ehequers vom Reichskavinett verabschiedet werden soll, technisch innegehalten werden kann.
Die bisherigen Besprechungen' zwischen dem Finanzminister und dem Arbeitsminister haben sich in den letzten Besprechungen in der Richtung einer sogenannten Be- schäftiaungssteuer verdichtet, die als Zuschlag zur Lohn- oder Einkommensteuer von allen Angestellten und Beamten erhoben werden soll — nach einer anderen Version von allen, die heute noch über ein selbständiges Einkom- men verfügen — um aus ihrem Acifkommen die Mehrkosten der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Er- werbslosensürsorge zu decken Beschlüste sind aber auch hierüber nicht gefaßt worden, so daß also bisher weder der Personen kreis, der von der'neuen Steuer erfaßt werden soll, noch die Prozentsätze feststehen. Stnbcrc Pläne laufen auf eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 1 vom 5)undert hinaus, bei gleichzeitiger schärferer Ausscheidung der Saisongewerbe. Endlich sind weitere Abstriche am Etat vorgesehen, deren Höhe jedoch hinter den ursprünglichen Plänen, die bis auf 300 bis 500 Millionen Mark gingen, zurückbleiben dürfte.
Abschluß des Braunsgutachtens.
Dank der Reichsregierung.
Die von der Reichsregierung eingesetzte Gutachterkom Mission zur Arbeitslosenfrage hat ihre Arbeiten veendet. In der Schlußsitzung dankte Reichsarbeitsminister Dr. Ste- gerwald namens der Reichsregierung den Mitgliedern der Kommission für die mühevolle und schwere Arbeit die sie zu leisten hatten. Das dritte Gutachten der Kommission über die Arbeitslosenhilfe ist ferliggestellt und bedarf nur noch des redaktionellen Abschliistes. Voraussichtlich wird das neue Teilgutachten der Reichsregierung im Verlaute der nächsten Woche überreicht werden.