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Schlüchterner Zeitung

2. Blatt

Das Ende im Kürten-Prozeß.

per Massenmörder neunmal zum Tode verurteilt.

Düsseldorf, 23. April.

An- dem möglicherweise schon letzten Verhandlungstag im Kürten-Prozeß nahm in öffentlicher Sitzung vor etwa 350 Zuhörern Staatsanwaltschastsrat Dr. Iansen das Wort wr Anklagerede. Er wies auf den großen Umfang des Pro- «ffes und die große Erregung, die infolge der Taten Kür­tens in Düsseldorf geherrscht habe, hin.

Bis ZU 12 000 Einzelspuren seien das Ergebnis der Sürten-psychose gewesen. Ueber 200 angebliche Selbst- bezlchtiger seien bei der Polizei erschienen, und etwa 300 Hinweisungen hätten die Ermittlungsbehörden täglich zu bearbeiten gehabt.

Bei der Aufzählung der zahlreichen Vorstrafen des An­geklagten wies der Staatsanwaltschaftsrat darauf hin, daß auch die früheren Taten heute unter dem Gesichtspunkt des Sadismus zu werten seien. Der Angeklagte habe in der Strafverbüßung feinen Sadismus theoretisch vervollkomm­net und ihn in die Praxis umgesetzt, als er wieder in Frei­heit kam. Der Fall der Christine Klein beweise z. B., daß Kürten keineswegs in Erregung gehandelt habe, die ihm die ruhige Ueberlegung genommen hätte. Auch in anderen Fäl­len habe sich eine Zielstrebigkeit des ^Angeklagten in allen Momenten der Tat gezeigt. Der Staatsanwaltschaftsrat zählte anschließend die vielen Verbrechen Kürtens auf: allein seit Oktober 1928 habe er acht Morde und 26 Mordversuche bzw. Ueberfälle verübt. Staatsanwaltschaftsrat Iansen beendete seine zweistündigen Ausführungen mit der Fest­stellung, daß bei den letzten fünf Verbrechen jede einzelne Tat einen Mord bzw. Mordversuch mit Ueberlegung dar- stelle, wozu noch in einigen Fällen Notzuchtverbrechen hinzu­treten.

Darauf entwarf Oberstaatsanwalt Dr. Eich ein Bild von der sadistischen Entwicklung des Angeklagten, um daran die Frage zu knüpfen, ob Kürten zurechnungsfähig sei und wie seine Geständnisse zu bewerten seien.

Der Oberstaatsanwalt hob ferner hervor, daß Kürten alles, was außerhalb der erblichen Belastung stehe, später zugelernt habe. Das Verderben sei für ihn der Verkehr mit einer Frau gewesen, die fast dreimal so alt war wie er. Kürten sei kein Sadist, der nur unter gelegentlicher Span- nung gelitten habe, sondern ein unersättlicher Sadist. Ihm sei es gleichgültig gewesen, wenn seine Opfer unter entsetz­lichen Qualen ftarben; wenn er nur aus seine Kosten kam. Wenn man berücksichtige, daß Kürten seine Taten noch Verbieten wollte, indem er der Idee nachhing, große Teile 3er Bevölkerung zu vernichten, müsse man sagen, daß er ein Ziel, König der Sexualverbrecher zu sein, mit allen Mitteln erreichen wollte. Dabei fei Kürten ein lebendiger Bemeis dafür, daß die Ungeheuerlichkeit der Taten feine Zu- ^echnungsfähigkeit beweise. Sadismus bedinge nicht die Heranziehung des^ 51. _

Das Motiv bei allen Taten sei lediglich die sexuelle Befriedigung gewesen, das im Rahmen der freien Willens- leftimmung bleibe. Kürten sei vollständig zurechnungsfähig lewesen, ohne irgendwelchen Abstrich.

Er hätte auch seine Neigungen bekämpfen können. Daß n es nicht getan habe, sei seine große Schuld, die er auch iingeftanben habe.

Der Oberstaatsanwalt beantragte gegen Kürten in neun Zöllen des Mordes die Todesstrafe, ferner wegen der übrigen Mordversuche, Notzuchtverbrechen und unzüchtigen Handlungen insgesamt 60 Jahre Zuchthaus, die nach dem Dcseh in eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus zusammenzuziehen sind. Außerdem beantragte er Aberken­nung der bürgerlichen Ehrenrechte aus Lebensdauer, Stel- >ung unter Polizeiaufsicht und Einziehung der zur Tat benutzten Mordwerkzeuge.

Oberstaatsanwalt Dr. Eich beantragte im einzelnen E Kürten die Todesstrafe wegen Mordes in den Fällen

, Scher, Reuter, Ohliger, Hahn, Hamacher, Lenzen, Erriet und Albermann. Er schloß seine Anklagerede mit >en Worten:Wenn jemals ein Lustmörder die Todesstrafe verdient hat, dann ist es Peter Kürten."

Der Angeklagte zeigte bei der Stellung der Straf- anlräge keinerlei Erregung.

Nach einer kurzen Pause begann der Verteidiger

Rechtsanwalt Dr. Wehner-Düsseldorf fein Plädoyer. Die Geschworenen müßten sich trotz der Scheußlichkeit der Taten darüber klarwerden, daß die gefühlsmäßige Abscheu zurückzustellen sei zugunsten einer objektiven Einstellung zu dem Angeklagten. Er halte es für seine Pflicht, einige Punkte zu erörtern, die Zweifel an der strafrechtlichen Ver­antwortung Kürtens aufkommenließen. Wenn der An­geklagte selbst vor der Hinschlachtung unschuldiger Kinder nicht zurückscyreckte, so sei das ein Beweis, daß sein Geistes­zustand ein anormaler war und daß er zumindest als Grenzfall im Sinne des § 51 zu behandeln sei. Kürten werde stets ein psychologisches Rätsel bleiben.

Das Schlußwort des Angeklagten.

Nach einer kurzen Entgegnung des Oberstaatsanwalts erhielt der Angeklagte das Schlußwort. Kürten erklärte zunächst:Die von mir begangenen Taten sind nach meiner jetzigen Erkenntnis derart scheußlich, und verabscheue ich die­selben so sehr, daß ich auch gar nicht den Versuch wage, sie in irgendeiner Form zu entschuldigen." Kürten wies ferner daraus hin, daß Dr. Wolf aus Stuttgart und eine Aerztin durch annähernd ein halbes Tausend Morde ihre Hände mit menschlichem Blut befleckt hätten. Sein nichteinwand- freies Elternhaus fei mitbestimmend gewesen für das spätere Leben.

Der Grund seines Geständnisses sei der, daß auch beim schwersten Verbrecher einmal der Zeitpunkt komme, wo er nicht mehr weiterkann. Er breche dann eben seelisch zu­sammen. Er sei bereit, so schloß kürten, die Folgen seiner Taten aus sich zu nehmen und hoffe dadurch, das zum Teil wieder zu sühnen, was er verbrochen habe.

Darauf zog sich das Gericht zur Beratung zurück.

Neunfaches Todesurteil.

Nach eineinhalbstündiger Beratung wurde das Urteil gefällt. Unter lautloser Spannung des vollbesetzten Ver- Handlungsraumes verkündete Ländgerichtsdirektor Rose folgenden Urteilsspruch:

Der Angeklagte ist des Mordes in neun Fällen und in Zwei Fällen der Notzucht und der gewaltsamen Vornahme unzüchtiger Handlungen schuldig. Er wird für jeden Fall des Mordes mit dem Tode bestraft, ferner wegen Mord­versuchs in sieben Fällen zu einer Gesamtstrafe von fünf­zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Die bürgerlichen Ehren­rechte werden ihm aus Lebensdauer aberkannt. Außerdem wird er unter Polizeiaufsicht gestellt. Die zu den Taten b-nuhten Instrumente werden vom Gericht eingezogen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last.

Kürten-Llrteil rechtskräftig.

Angeklagter und Staatsanwalt verzichten auf Revision.

Nach der Urteilsverkündung im Kürten-Prozeß erklärte der Verteidiger:

Das Urteil bedeutet weder für mich, noch für den Angeklagten eine Ueberraschung. Wir haben auch bereits die Möglichkeit eventueller Rechtsmittel er­wogen und sind zu der Auffassung gekommen, daß der Angeklagte vas nrtHt an nimmt. Ach bi.

Anerkenntnis des Angeklagten nicht als einen Entschluß des Augenblicks hinzunehmen, sondern als Produkt langer und reiflicher Ueberlegung."

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er sich diesen Ausführungen anschließe, erwiderte Kürten mit Ja. Im Anschluß daran verzichtete auch die Staatsan­waltschaft auf die Revision, so daß das Urteil damit bereits rechtskräftig geworden ist.

Broi statt Geld.

Die Erwerbslosenfrage in Polen.

Warschau, 23. April.

Unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Slawek fand eine Ministerbesprechung statt, in der die Arbeitslosenfrage be­raten wurde. Mit Rücksicht darauf, daß der Arbeitslosen- fomds erschöpft ist, müssen neue Wege der Arbeitslosenunter­stützung gefunden werden. Die Ministerkonferenz beschloß deshalb, die Arbeitslosen bei öffentlichen Arbeiten, die mit dem Frühling in größerem Maße in Angriff genommen werden sollen, zu beschäftigen.

Ferner wurde beschlossen, die Arbeitslosen nicht mehr mit Geld sondern mit Lebensmitteln zu unterstützen. Zu diesem Zwecke werden die Skaalsvorräte, besonders an Mehl und Graupensorten, verwendet werden.

Gegen die Broipreiserhöhung.

Bemühungen der Regierung.

Berlin, 23. April.

Zu der Brotpreiserhöhung in Berlin wird von zuftän- diger Stelle mitgeteilt, das Reichsernährungsministerium sei der festen Auffassung, daß der vorhandene Roggenvorrat imstande sei, den Bedarf bis zur nächsten Ernte zu sichern. In der letzten Woche sei auch die Verfütterung des Eosin- roggens gänzlich eingestellt worden.

Die Berliner Bäcker hätten sich seinerzeit zur Preissen­kung bereit erklärt unter der Bedingung, daß der Bermah- lungszwang von 60 aus 70 v. h. erhöht werde, damit die Richtpreise sinken sollten. Eine normale Preissenkung für dieses 70prozentige Mehl habe sich nach Ansicht des Reichs- ernährungsministeriums nicht ausgewirkt. Die Verhand­lungen mit den Mühlen zwecks Verbilligung der Mehlpreise würden fortgesetzt. Auch mit den Berliner Bäckern werde weiterverhandelt, um zu erreichen, daß wenigstens für das sogenannte Konsumbrot der alte preis von 46 Pfennig bei­behalten werde.

Es werde augenblicklich geprüft, ob der durchschnittliche Brotpreis der letzten sechs Monate in den deutschen Groß­städten überschritten worden sei. Die Regierung werde im Falle des Ueberschreitens die erforderlichen Maßnahmen er­greifen, um die Erhöhung rückgängig zu machen.

Einspruch des Neichslandbundes.

Der Bundesvorstand des Reichslandbundes hat zur Frage der Brotpreiserhöhung folgende Entschließung ein­stimmig angenommen: Gegen die Erhöhung des Brotpreises erhebt der Reichslandbund energisch Einspruch. Die Spanne zwischen Kornpreis und Brotpreis beträgt zurzeit über 170 o. H. des Vorkriegssatzes. Ihre Verringerung ist vor allem anzustreben. Ferner fordert der Reichslandbund erneut eine sofortige Beseitigung des Nachtbackverbots, wodurch eine wesentliche Verringerung der Spanne zwischen Roggen- und Brotpreis erzielt werden kann.

Die Sozialdemokratie an den Kanzler

Ein Schreiben des Kraktioiisvorftauvcs.

Der Vorstand der sozialdemokrarischen ReichstagS- fraktion hat ein Schreiben an den Reichskanzler Dr. Brüning gerichtet, in dem er ausführt, die in einer Reihe von Städten vorgenommene Erhöhung des Brot­preises habe eine ernstliche Beunruhigung in der Be­völkerung hervorgerufen. Das neue Zollgesetz vom März 1931 habe der Reichsregierung die Verpflichtung auferlegt, den dort vorgesehenen Verbraucherschutz mit der allergrößten Sorgfalt durchzuführen. Im einzelnen fordert der Parteivorstand dann eine ausreichende Senkung der Roggenpreise zur Rückgängig­machung der Brotpreiserhöhungen bezw. die Senkung des Rotzgenzolls; Berbilliaun_ der. W eizenein-

_ . ^»^^firetn., __^.^ng be^ Haferzolls und rbilligung der Futtergersteneinfuhr.

Ein Spritschmugglerschiff aufgebracht. Ein norwegisches Grenzaufsichtsschiff fing ein Schmugglerschiff mit 10 000 Litern Sprit in der Nähe von Christiansund ab. Das Schmugglerschiff versuchte, zuerst zu fliehen; ein Schuß vor den Bug brächte es jedoch zum Halten. Die Schmuggler­mannschaft ergab sich widerstandslos. Angeblich kam das Schiff von Rotterdam.. Der Kapitän und Besitzer des Schif­fes gibt an, in Kiel feinen Wohnsitz zu haben. Diese An- gabe wird von der Polizei bezweifelt. Er und die aus vier Mann bestehende Besatzung wurden in Christiansund sofort verhaftet und das Schiff mit Ladung beschlagnahmt.

Reue Erdstöße in Neuseeland. Neue schwere Erdstöße haben die Hawkes-Bucht, an der die im Februar durch ein schweres Erdbeben zerstörte Stadt N a p i e r liegt, heim­gesucht. Eine Anzahl der Häuserruinen aus jener Zeit sind eingestürzt. Weitere Nachrichten, ob noch sonstiger Schaden angerichtet wurde. liegen noch nicht vor.

Ein englischer Dampfer vermißt. Der 1107 Tonnen große DampferCalder", der Hamburg verlassen hat und nach Goole bestimmt war, hat seinen Bestimmungshafen nicht erreicht. In der Humbermündung sind ein tRettungs« boot und ein Rettungsring derCalder" an Land gespült worden. Zwei einkommende Dampfer haben berichtet, daß sie in der Humbermündung Wrackstücke hätten treiben sehen. Neun Flugzeuge sind abgegangen, um den nördlichen Teil der Nordsee nach Spuren des Schiffes abzusuchen.

Ar frischer Persillauge kalt onaesetet- so muß die Wäsche gekocht werden/

Richtig kochen heißt richtig waschen: Erst im Kessel muß die kalte Persillauge hergestellt werden. Dann kommt die Ober Nacht In Henko Bleichsoda vor- geweichte Wäsche hinein.

Persil ist im höchsten Grade ei- giebig: Ein Normalpaket reicht für 3 Eimer Wasser. Faßt der Wasdi- kessel (halb gefüllt) mehr Wasser, so nimmt man entsprechend mehr Persil.

Für jeden Kessel frische Persil- laugc kalt ansetzen, das Ist nötig, um blendend frische Wäsche zu er­halten. Die abgekodite Lauge ver­wendet man zum Waschen grober Buntwäsche und für Heinigungs- zwecke.

Wer so wäscht, dem be­weist eine wunderbar zarte, frisdiduftende Wäsdie:

Persi l » Persil

Lum Einweichen der Wäsche, zum Weichmachen des Wassers: HENKO, Henkels Wasch- und Blelch-Soda.