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Rk. 44

0. Blatt)

Gamstag, Sen 11. April 1931

83. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

J.-Nr. 3099. Die Herren Bürgermeister der Städte und Landgemeinden des Kreises werden auf den Rund- erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 4. April 1931 I c 2041, betr. behördliche Beeinflussung der Volksbegehrens:Landtagsauflösung" (ITT. BI. i. v.

j S. 362), besonders hingewiesen. Gegen jede pflichtwidrige r Zörderung des Volksbegehrens durch die mit Durchfäh- w rung des Verfahrens betrauten Beamten wird unnach- ib sichtig vorgegangen werden. /

6 Schlächtern, den 9. April 1931.

E Der Landrat. Dr. Mäller.

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K r e i s a u s s ch u tz.

Polizeiverordnung

über die Körung der Schafböcke.

m stuf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine tu Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G5. S. 195),

m ei

21 der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizei- jh Verwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. N September 1867 (GS. S. 1529) und des Gesetzes vom

15. März 1927 (GS. S. 37) zur Abänderung des Gesetzes >am 4. August 1922 (GS. S. 225) über die Regelung

des körwesens und Pferderennwesens durch Polizeiver- iji »rbnung verordne ich nach Anhörung der Landwirtschafts- t Kammer und mit Zustimmung des Bezirksausschusses für bii den Regierungsbezirk Kassel folgendes:

« , , 1.

Der § 6 meiner Polizeiverordnung über die Körung der Lchafböcke vom 19. Oktober 1927 (Reg.=AmtsbIatt S. J [51) erhält folgende Fassung:

Die angekörten Böcke sollen ein Alter von wenigstens g 15 Monaten haben. Die Böcke dürfen mit keinem der

iud|i nachteiligen Fehler behaftet sein.

Es dürfen nur Böcke mit Bbstammungsnachweis ange- ört werden."

; , 2.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Januar 1932 in traft. (A III. £. u. K. 587 a.)

Kassel, am 25. 5. 1931.

Der Reg.-Präsident.

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I 3.=Rr. 1645 K. A. Vorstehende im Regierungsamts= Matt Nr. t4 vom 4. April 1931 Seite 62 abgedruckte volizeiverordnung über die Körung der Schafböcke wird hiermit veröffentlicht. Die Polizeiverordnung 00m 19. (Dh= Hober 1927 im Kreisblatt Nr. 135 von 1927 veröffent­licht.

I Schlächtern, den 8. April 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

Freiwillige Kanitatskolanne Sterbfritz.

J.-Nr. 454 R. K. Auf Sonntag, den.l 2. April, 1 mittags 12 Uhr werden die Kolonnenmitglieder zu iner Uebung in die Schule zu Sterbfritz (1. Klaffe Schul- aah hiermit freund!. eingeladen. Pünktliches Erscheinen . l^m Abmarsch nack Gundhelm ist erforderlich.

Sterbfri$, den 9. April 1931.

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_ Schneider, Vorsitzender.

! Schlächtern, den 9. April 1931.

Dr. Müller.

Vorsitzender des Männervereins vom Roten Kreuz.

^-Rr. 1612 K. A. Unter Bezugnahme auf § 1 der neisvergnägungssteuerordnung vom 24. Juli 1925 (Kreis- '^st Nr. 89 von 1925) ersuche ich die Herren Lärger- ^istcr der Stadt- und Landgemeinden des Kreises um ^'gehende Einsendung eines Verzeichnisses über die n den Monaten Januar März d. 3s. vereinnahmte Ver- Vügungssteuer. Gleichzeitig ersuche ich auch um Abfülp Un9 des Vergnügungssteuer-Kreisanteils an die Kreis- ^mmunalkaHe.

Schlächtern, den 9. April 1931.

___Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

§*mtl. Kreis und Forstbaffe KchlUchlern.

Die Staatl. Kreis- und Forstkasse Schlächtern ist an ^folgenden Tagen, wegen Bbschlußarbeiten, für jeden '^Mr geschlossen:

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am am am am

18.

29.

23-

4.

4.

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24. 6. 31

am 2$. 7. 3i

.Wagenstunden an Uhr.

Schlächtern, den

am am am am am

25.

24.

26.

24.

23.

8. 31

9. 31

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11. 31

12. 31

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25.

23.

23.

1. 32

2. 32

3. 32

den übrigen Wochentage

26. März 1931.

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Karste.

etabt Schlüchtera«

Ausschreibung.

Der Rnstrich von Schulmöbel für die Staatl. Rufbauschule soll vergeben werden.

Rngebotsformulare, Bedingungen pp. liegen im Stadt­bauamt, Schloßgasse Nr. 15, während der Dienststunden zur Einsicht und Empsangnahme bereit.

Die Angebote sind bis spätestens Mittwoch, den 1 5. 4. 19 31, vormittags 10 Uhr, dem Stadtbauamt verschlossen einzureichen, woselbst die Deffnung derselben in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgt.

Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.

Schlächtern, den 8. April 1931.

Der Magistrat: Gaenßlen.

BelanntmaUung.

Für die diesjährigen Kulturarbeiten im Stadtwald Schlächtern werden geeignete Arbeiterinnen gesucht. Diesel­ben wollen sich bis spätestens Safnstag, den 11. d. Mts. mittags 12 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 4 melden.

Schlächtern, den 10. Rwril 1931.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Am Samstag, den 1 1. April ds. 3s., vormit­tags 8 Uhr, soll auf dem Rathause (Kanzlei) der Schaf­pferch öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Steinau, den 8. April 1931.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Sparmaßnahmen in Preußen.

Schärfere Ausgabenkontrolle durch das Parlament.

Berlin, 10. April.

Aus dem dem Preußischen Landtag vorgelegten Bericht des Hauptausschusses über die Vorberatung des Gesetzent­wurfes zur Feststellung des Haushaltsplanes für 1931, mit dem die Ausschußaussprache über den neuen preußischen Haushaltsplan abgeschlossen wurde, ergibt sich, daß der Aus­schuß neue Bestimmungen in das Haushaltsgesetz eingefügt hat, die vor allem auf eine schärfere Kontrolle der Ausgaben des Staates abzielen.

Zunächst ist bemerkenswert, daß der Ausschuß beschlos­sen hat, den Finanzminister ;u ermächtigen, zur vorüber­gehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Generalstaats- kasse im Jahre 1931 nicht nur bis zur Höhe von 200 Mil­lionen Rm. Schatzanweisungen auszugeben, Wechfelverbind- lichkeiten einzugehen oder Darlehen auszunehmen, wie es der Entwurf vorsah, sondern diese Summe aus 300 Mil­lionen Rm. zu erhöhen.

Neu eingefügt wurden in das Haushaltsgesetz Vor-

schriften dahin, daß außerplanmäßige Ausgaben ausschuß des Landtages vierteljährlich durch i

dem Haupt

den

minister mitzuteilen sind, soweit sie im Einzelfall 10

inonz- 0 Rm.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der houptunterstühungsempfänger betrug am 31. März 2 315 554, was einen Rückgang innerhalb der zweiten Hälfte des Monats März um 211 000 bedeutet. Die Zahl der Krifenunterstützten betrug 923 359, das entspricht einem Rückgang um 26 000. Zum ersten Male seit längerer Zeit ist also die Zahl der Krisenunterstützlen zurückgegangen.

Man könnte diesen Rückgang nun darauf zurückführen, daß die Wohlfahrtseinrichtungen der Städte stärker belastet worden sind. Anfragen beim Deutschen Städtetag haben jedoch ergeben, daß die Berichte aus dem Reiche nur^ ein Anwachsen der Ziffern um 1 bis 2 Prozent bei den Wohl­fahrtserwerbslosen bringen. Die Gesamtziffer der Arbeits­losen beträgt *4 756 000, also 224 000 weniger als am 15 März. Der Bericht der Reichsanstalt weist im übrigen dar­auf hin, daß die Entlastung auf dem Arbeitsmarkt nicht nur auf die Saisonberufe entfällt, sondern zu etwa einem Drittel auch auf die übrigen Berufe. Der Rückgang der Hacipt- unterstätzungsempfänger seit dem Höchststände am 15. Fe­bruar 1931 beträgt 286 000.

Die Wohlfahrtserwerbslosen in Preußen.

Ueber die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in den verschiedenen Größenklassen der preußischen Gemeinden be­richtet das Preußische Statistische Landesamt, daß von den Ende Februar 1931 für das Staatsgebiet ermittelten 665 108 Wohlfahrtserwerbslosen 54,4 v. H. auf Großstädte, 14,4 v. H. auf Gemeinden mit 25 000100 000 Einwohnern, 20,7 v. H. auf Gemeinden mit 200025 000 Einwohnern und 10,5 v. H. auf Gemeinden mit weniger als 2000 Ein­wohnern entlassen.

Die Entwicklung von Septechber 193ü bis Februar 1931 zeigt ein fortlaufendes Ansteigen der Ziffern ausnahmslos in allen Größengruppen, doch macht sich der Zuwachs an Wohlfahrtserwerbslosen desto stärker bemerkbar, je kleiner die Gemeinden sind; er beträgt bei den Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern 30,4 v. h. und steigt bis zu den kleinsten Gemeinden auf 136,5 v. h. an.

In den Städten wurden 81,8 0. H., und zwar in kreis­freien 68 0. H., kreisangehörigen 13,8 v. H., und in den Landgemeinden 18,2 v. H. aller SBo"' gezählt. Unter den Großstädten haben-------- . ..

nassauischen Städte Wiesbaden, Kassel und Frankfurt a. M., ferner Duisburg-Hainborn die höchsten Wohlfahrtserwerbo losenziffern im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufzuweisen

Wohlfahrtserwerbslosen iben Breslau, die Hessen

Der Stapellauf des PanzerschiffesErsatz Preußen" findet am Dienstag, den 19. Mai, auf den Deutschen Werken Kiel statt

Das LuftschiffGraf Zeppelin", das Donnerstag früh 6,08 Uhr zu seiner Fahrt nach Aegppten aufge- ftiegen ist, hat bisher gute Fahrt gemacht. Das Luft- Sflog zunächst nach der Rhone, erreichte 9,25 Uhr ne und 9,50 Dalence. Um e 10,20 Uhr wurde es über Montelimar gesichtet und um 12,30 Uhr franzö­sischer Zeit kreuzte es Marseille in der Richtung nach dem Süden. Gegen 5 Uhr nachmittags erreichte es die sar- dinische Küste und flog dann nach der Straße von Mes­sing weiter.

oder mehr betragen. Auch sollen außerplanmäßige Aus­gaben dann der Genehmigung des Hauptaurschusjes des Landtages oder eines von ihm zu bestellenden Unteraus­schusses bedürfen, wenn sie im Einzelfall nach Abzug der ihnen gegenüberstehenden außerplanmäßigen Einnahmen 100 000 Rm. oder mehr betragen. Außerplanmäßige Ein­nahmen sowie die von anderen zufliehenden Einnahmen, die auf Grund eines Vermerks im Haushaltsplan das soll eines Ausgabefonds erhöhen, find, soweit sie im Einzelfall 10 000 Rm. oder darüber betragen, dem Finanzminister un­verzüglich mitzuteilen.

Keine Einkösungspflicht.

Die alten Reichsbanknoten find we^los.

Berlin, 10. April,

Von amtlicher Seite wird mitgeteilt: Eine Anzahl von Vereinigungen, die sich meist als Verbände der Reichsbank­gläubiger bezeichnen, haben den Umstand, daß die Reichsbank im Mai vorigen Jahres zur Einlösung ihrer auf Grund der Bankgesetzes vom 30. August 1924 ausgegebenen, auf Reichs­mark lautenden Noten verpflichtet wurde, zum Anlaß ge­nommen, die Einlösungspflicht auch für die früher ausgege­benen Marknoten zu fordern. Sie haben zu diesem Zweck an die zuständigen Stellen die Bitte gerichtet, die im § 4 des Gesetzes betreffend die Reichskassenscheine und die Bank­noten 00m 4. August 1914 Reichsgesetzblatl Seite 347 vorgesehene Aufhebung der Einlösungssperre zu veranlassen. Die Begründung dieser Eingaben läßt vermuten, daß die Interessenten sich über die wirkliche Rechtslage im unklaren befinden.

Hinsichtlich der Marknoten ist die Reichsbank ihrer Ver­pflichtung gemäß § 3, Absatz 3 des Bankgesehes vom 30. August 1924, ihren gesamten bisherigen Umlauf auf- zurufen und gegen Reichsmarknoten im Verhältnis von einer Billion zu einer Reichsmark umzutaufchen, nachgekom- men. Soweit Marknoten bis zum 5. Juli 1925 nicht um- getaufcht waren, sind sie für kraftlos erklärt worden. Das Gesetz vom 4. August 1914, das wegen der aus Reichsmark lautenden Roten zunächst noch Geltung behielt, ist mit dem Inkrafttreten des § 31 des Bankgesetzes am 17. Mai vorige« Jahres außer Kraft getreten. Zu der von Interessenten angezweifelten Frage, ob das Bankgesetz vom 30. August 1924 rechtmäßig zustande gekommen ist, hat das Reichs­gericht bereits wiederholt Stellung genommen und entschie­den, daß das Bankgesetz gültig ist.

Eingaben an amtliche Stellen, die die Aufhebung des Gesetzes vom 4. August 1914 oder eine Aufwertung der nicht zum Umtausch gelangten Mark«t«n fordern, sind ds- her zwecklos.

3m Zusammenhang mit den Kommunistischen Sprengstoff-Funden in verschiedenen teilen des Reiches fanden in Berlin heute zahlreiche Haussuchungen bei be­kannten Kommunisten statt. Bei dieser Gelegenheit wur­den mehrere von der Mberreichsanwallschast gesuchte Per­sonen festgenommen, die in den nächsten tagen nach Leip­zig geschafft werden. Unter den verhafteten befindet sich auch ein russischer Staatsangehöriger.

Die (Dbcrpräfidenten der Provinzen Hannover, Dberschlesien, Westfalen und Brandenburg haben Polizei­verordnungen erlassen, wonach das tragen der verschie­denen Parteiuniformen der Nationalsozialistischen Deut­schen Arbeiterpartei verboten ist.

311 dem Prozeß gegen die Nationalsozialisten Mar- Kowski und Gen. wegen der Bluttat in der Hebbelstraße kam das Schwurgericht in Berlin nach längerer Bera­tung zur Dcrirrteilung aller Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung mit Todeserfolg bezw. gefährlicher Kör­perverletzung in Tateinheit mit Raufhandel. Die Ange­klagten wurden zu Gefängnisstrafen von 2 bis 5 Jahren verurteilt.