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WlüchtmM Leitung

Kkeis-Kmtsblatt * Myernemer amtlich er Anzeiger für öen Kreis -Echtem

Nr. 40(1. Matt)Donnerstag, den 2. April 1931 83. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 2585. Unter Hinweis auf den Nunderlah des Herrn Ministers «des Innern vom 2. März 1923 II C 1782/22 (M. BI. i. v. S. 263) werden die Grts- polizeibehörden des Kreises auf die bei der Kameradschafts- Verlagsgesellsckiast Berlin w 35 Flottwellstr. 3 erscheinende ZeitschriftDie Polizei" aufmerksam gemacht. Schlächtern, den 28. März 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

' J.-Nr. 2527. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Dienstag, dem 7. April d. 3s. von 9 Uhr ab im hie­sigen Kreisläufe Sprechstunde halten. Schlächtern, den 30. März 1931.

Der Landrat. 3. D.: Schultheis.

Kertrkspollzrtllche Uorfchrlft:

§ 1.

Das Befahren des Gemeindeverbindungsweges Motten- Uttrichshausen (Kreis Schlächtern) mit Kraftfahrzeu­gen über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht ist von Rotten bis zur bayerischen Landesgrenze verboten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 150. kM. oder mit Haft bestraft. |

§ 3.

Diese Vorschrift tritt mit ihrer Verkündigung im Amts­blatt des Bezirksamts Brückenau in Kraft. Brückenau, den 9. Januar 1931.

Bezirksamt. 3. V.: gez. Pelikan. J

Stadt Schlächtern.

Die Laderäume in der Stadtschule können in dieser Woche mit Ausnahme des Karfreitags an jedem Tsg von 10 Uhr uoiaiittags bis 8, Uhr abends ^be,:^' werden.

Schlüchtern, den 30. März 1931.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Stadt Stein«u.

Ketr. Kattd4agsa«flöl»ng.

Die Eintraqungslisten für das zuaela'sene Volksbegehren Landtagsauflösuna" liegen in der Seit vom 8.-21. April im Rathaus Zimmer des Stadtsekretärs an den Wochentagen während den Vormittagsdienststunden vor 8 12 Uhr und an den Sonntagen am 12. und 19. Rpril von 10111/2 Uhr offen.

Während dieser Seit können die Unterschriften in die Listen eingetragen werden.

Nach § 15 6er Landesstimmordnung ist zur Eintragung Melassen:

1) wer am ersten Tage der Eintragungsfrist in der Stadt Schlüchtern seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,

2) wer nach den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 10. 1924 am Eintraqungsiaae

a) Wähler zum Landtag ist,

b) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist,

c) in der Ausübung des Wahlrechts nicht behindert st,

d) nicht zu dem Personenkreise gehört, dessen Wahl­recht ruht,

3) wer einen Eintragungsschein hat.

Wegen der EintragungssGcine wird auf die Bestimmun­gen in § 16 der Landesabstimmung-ordnung hingewiesen, &ie in dem angegebenen Eintragungsraum eingesehen roer- i*n können.

Steinau, den 31. März 1931.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Bekanntmachung

Sur Einstellung bei der Stadtverwaltung Steinau so'l «m Lehrling gelangen, der firm in Stenogravhie und ^chreibmaschinenschreiben ist und die Handelsschule besucht hat.

Meldung mit Schulzeuani^sen und sclbstge'chri ebenem Le- ^nrlauf wolle innerhalb 8 Tagen hierher ei'ngereiGt werden. 5teinau, den 31. März 1931. Der Magistrat: Dr. Kraft. ;

Die Aufnahme der Schulneulinge erfolgt am 15. April

3s. morgens 9 Uhr in der Ratbausschule Klas'e 6.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. 3uli "S. 3s. das 6. Lebensjahr vollenden. Es können auch Wcfe Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 1. Dktober ds. 3s. das 6. Lebensjahr vollenden, voraus- ^eht, daß sie zum Schulbesuch in geistiger und körperlicher ^Ziehung reif befunden werden. I Steinau, den 31. März 1931.

Der Schulleiter: Raumann, Rehtor.

Opposition undNoiverordnnng

Einberufung des Reichstags gefordert.

Nürnberg, 31. März.

Die Vertreter der dem Reichstag ferngebliebenen Par­teien hielten in Nürnberg eine Tagung ab.' Es wurde eine Entschließung angenommen, in der es heißt: Die mit dem Auszug der nationalen Opposition aus dem Reichstag an- gestrebten Ziele sind ihrer Verwirklichung nähergebracht. Eine an sich brüchige, nur durch Wahlangst zusammengehal­tene Mehrheit hat mit der Vertagung des Rumpfparlaments den Beweis erbracht, daß das sogenannte Frontkämpfer- kabinett Brüning sich in hoffnungsloser freigewählter Ab­hängigkeit von der Sozialdemokratie befindet. Irgend­welche Aufbauarbeit im Sinne der vorjährigen Osterbot- schaft Hindenburgs ist nicht geleistet worden.

Die nationale Opposition wendet sich mit Entschieden­heit gegen die neue Notverordnung, durch die wesentliche Grundrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt werden. Sie wird die Einberufung des Reichstags fordern und sie wird auch in den Ländern die zur Aufrechterhaltung ihrer von der Verordnung verletzten Souveränität gebotenen Schritte tun. Bon dem Herrn Reichspräsidenten wird erwartet, daß er sich nicht länger von den Parteien einseitig unterrichten läßt, die ihn ursprünglich bekämpft und zum Teil geschmäht haben, sondern daß er auch die Vertreter der nationalen Opposition hört, hinter denen die Mehrheit seiner ehemali­gen Wähler steht. Die von ihm unterzeichnete Verordnung ist von ihren Urhebern nicht nur zur Abwehr der Propa­ganda der Gottlosen bestimmt, sie ist offensichtlich gegen die besten aufbauenden Kräfte der Nation gerichtet und soll dem Stahlhelm-Volksbegehren Abbruch tun. Die zer­setzende Tätigkeit der Gottlosen und der übrigen christen- tumfeindlichen ünd landesverräterischen Organisationen muß durch ihn unterbunden werden.

Sann der Herr Reichspräsident die Aufhebung der Verordnung bei der Reichsregierung nicht durchsehen, so fordert die nationale Opposition, daß er sich von seinen ge-. genwärtigen Beratern trennt.

Die Meinung in Mgierungskreisen.

Ein Antrag der Deutschnanonalen und der National­sozialisten auf schleunige Wiedereinberufung des Reichstages und auf Beseitigung der Notverordnung vom 28. März wird in den der Reichsregierung nahestehenden politischen Kreisen als aussichtslos angesehen. Da der Reichstag sich am Donnerstag auf den 13.'Oktober vertagt hat, müßte der Antrag der Rechtsopposition im Aeltestenausschuh eine Mehrheit finden, falls das Parlament vorher einberufen werden soll. Die Unterstützung des kommunistischen Mitglie­des im Aeltestenrat reicht aber zur Herbeiführung dieser Mehrheit nicht aus. Mit einer volksparteilichen Unter­stützung kann deshalb nicht gerechnet werden, da die Deutsche Volkspartei besonders entschieden auf einer län­geren Parlamentspause bestanden hat.

Kommunisten fordern Aufhebung.

Wie die kommunistische Reichstagsfrakiion mitteilt, hat sie einen Antrag auf sofortige Aufhebung der Notverord­nung vom 28. März 1931 eingebracht und in einer Inter­pellation die Stellungnahme der Regierung gefordert. Fer­ner hat der Abgeordnete Stoecker im Auftrage der kommu­nistischen Reichstagsfraktion vom Reichstagspräsidenien Lobe die sofortige Einberufung des Reichstages gefordert und im Falle der Ablehnung dieses Schrittes durch den Reichstagspräsidenten die sofortige Einberufung des Aelte- stenrats beantragt.

O. V. P. Thüringens zur Lage.

Die Deutsche Volkspartei Thüringens gibt eine,Erklä­rung heraus, in der darauf hingewiesen wird, daß diese Verordnung, durch die das Niveau des politischen Lebens in Deutschland gehoben werden solle, in einer Parallele stehe mit dem Abwehrkampf, den die Deutsche Volkspartei in Thüringen gegen die Verwilderung der politischen Sitten ausgenommen habe.

Die Tatsache, daß die heilsame Wirkung der Notverord­nung ganz und gar von einer gerechten polizeilichen Hand­habung abhänge, weise in Thüringen gebieterisch aus eine Neubesetzung des Innenministeriums hin. Es sei eine all­gemeine Erfahrung, und auch die Erfahrungen in Thörin- gen hätten es gezeigt, daß ein einer extremen Partei an- gehöriger Minister ein solches Maß von Unabhängigkeit vom Geiste seiner Partei nicht aufbringen könne, daß seine Entscheidungen als objektiv und überparteilich anerkannt werden könnten.

Die Absicht der Volkspartei, den nationalsozialistischen Einfluß in der Landesregierung auszuschalten, könne durch den Erlaß der Notverordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen nur gestärkt werden.

Antwort der Reichsregierung.

Die Notverordnung des Reichspräsidenten nicht gegen das Stahlhelm-Volksbegehren gerichtet.

Berlin, 31. März.

Amtlich wird mitgeteilt:Vertreter der RechtS- opposition haben auf einer Tagung in Nürnberg eine Entschließung gefaßt, die sich mit falscher Begrün­dung gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen wendet.

Die Verordnung des Reichspräsident."« richtet

sich nicht gegen das Volksbegehren des Stahlhelms. Wie schon anläßlich der Konferenz der Innenminister der Länder vom 18. März erörtert worden ist, soll sie der legitimen Werbung »es Stahlhelms für sein Volksbegehren keine» Abbruch tun. In einer vor dem Erlaß der Verordnung liegenden Besprechung mit dem für ihre Ausführung in Preußen zuständigen preußischen Minister des Innern ist festgestellt wor« den, daß hierüber volles Einvernehmen zwischen dem Reichsinnenministerium und dem preußischen Ministe- rium des Innern besteht.

Die erwähnte Konferenz der Innenminister hat einmütig auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Inter­esse des Staates und der Kultur der von der rechts- und der linksradikalen Opposition geschürten Ver­hetzung deutscher Volksgenossen gegeneinander mit scharfen rechtlichen Waffen entgegenzutreten, dieser Ver­hetzung, die den Nährboden bildet für die zahlreichen politischen Morde und Ausschreitungen, die das deutsche Volk in den letzten Monaten zu beklagen hat. Dabei sind in einer ganzen Reihe von Einzelheiten beson­dere Länderwünsche berücksichtigt worden.

Die Behauptung des Nürnberger Beschlusses der Rechtsopposition, die Reichsregierung habe im letzten Jahre keinerlei Aufbauarbeit geleistet, richtet sich selbst und ist ebenso falsch wie die der politischen Ab­hängigkeit der Neichsregierung von der Sozialdemo­kratie.

Der Reichspräsident, der übrigens ständig Ber- tretet der rechsoppositionellen Parteien angrhört hat und über ihre Auffassung unterrichtet ist, hat Die Notverordnung in voller Erkenntnis ihrer Einzelbe- stimmungen, ihrer Hanrhabung und ihrer Wirkung erlassen. Die Forderung der Aufhebung der Notver­ordnung stellt daher einen persönlichen Angriff gegen den Reichspräsidenten dar.

Es ist tief bedauerlich und bedarf der schärfsten, Abwehr, daß nunmehr von deutschnationaler Seite versucht wird, durch Entstellung und durch die Ver- trelung unwahrer Behauptungen im Volke das Der- des Reichspräsidenten zu untergraben."

Erdbebenkatastrophe 2500 Tote.

Neupork, 31. 3. Die Stadt Managua in Ricaragua ist con einem schweren Erdbeben heimgesucht worden, das die Stadt fast vollkommen zerstörte. Die Zahl der Gpfer schätzt man auf 490 bis 509, die der verletzten auf 700 bis 800. Die Stadt brennt.

wie klssociated preß meldet, befinden sich unter den To­ten. deren Zahl jetzt auf 1 009 geschätzt wird, viel: Anuri- Kaner, darunter auch ein höherer amerikanischer Marine­offizier.

Der Korrespondent der klssociated preß in Managua berichtet: Eine größere klnzahl Leichen amerikanischer Stau­en und Kinder ist noch nicht identifiziert.^ Die Zahl der Verletzten wird auf mehrere tausend geschätzt. Die Ge- sandschastsgebäude, Negierungsgebäude, Lanlen, Sc hifte sind sämtlich zerstört und niedergebrannt. Es herr'chtz ernster Mangel an Wasser und Nahrungsmitteln. Der br^er an­gerichtete Sachschaden wird auf 30 Millionen Dollar ge­schätzt. 20 Straßenblocks im Geschäftsviertel sind nieder- gebrannt.

Ne uyork, 1. 4. Das Erdbeben stellt sich als be­deutend furchtbarer heraus als bisher angenommen wurde. Die Zahl der Toten ist von 500 auf 2500 gestie­gen. 3n der Stadt Managua steht kein Haus mehr. Das Feuer bricht immer von neuem aus, da Wassermangel herrscht. Außerdem wurden über 1000 Verwundete fest­gestellt.

Schweres Bergwerksunglück in Asturien.

1 9 Tote.

Paris, 1. April. Wie HavaS aus Oviedo mel­det, wurde ein Schacht der Mosquitela-Grube, in dem 28 Arbeiter beschäftigt sind, von einer Schlagwetter- katastrophe heimgesucht. Bisher sind 19 Tote und vier Schwerverletzte geborgen worden. Man lvfürchtet, daß die übrigen fünf nicht gerettet wrrdr» Manen.

Ein Straßenränder Hot Gericht.

Breslau, 1. April. Das Erweiterte Schöffen- gericht verurteilte den 21jährigen AuSschenker Wenzel zu fünf Jahren, den 21 jährigen Kaufmann Hofsmann zu vier Jahren, neun Monaten und den 28 jährigen Arbeiter Kleinert zu vier Jahren, neun Monaten und einer Woche Gefängnis. Die Verurteilten hatten am 2. Juli 1930 den Lohnbuchhalter Ulbrich mit vorge­haltener Pistole und einem Totschläger bedroht und beraubt.

3n dem Bahnhof Unna ftihr eine Rangierlokomotive einem einsahrenden perfcmcnzug in die Flanke, 15 Netzende wurden verletzt, davon fünf schwer.

Der Neichsernährungsminister hat die vermahlung»- quote für Inlandweizen für die Monate Rpril und Mai voll 65 auf je 50 Prozent herabgesetzt.