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Nr. 77 (1. Blatt) Gamstag, den 28. Juni 1930 82. Jahrs.

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Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

3,=ltr. 5988. Während meiner Beurlaubung vom 30- Juni bis 3. stuguft d. 3s. ist meine Vertretung dem Kreis= deputierten, Herrn Gutsbesitzer Albert Roth zu Ahlersbach übertragen worden.

Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, empfiehlt es sich, amtliche Zuschriften nicht unter meiner persönlichen Anschrift einzusenden.

Schlüchtern, den 25. 3uni 1930.

Der Landrat: Dr. Müller.

- I e 417 u. I T 2. 5530 b.

Kefiaggnng der Dienstgedande aus Aulatz der

Befreiung der rheinischen Lande.

Auf Beschluß des preußischen Staatsministeriums sind am 1. Juli 1930 aus Anlaß der Befreiung der rheinischen Lande die staatlichen und Kommunalen Dienstgebäude, die Gebäude der übrigen Körperschaften und des öffentlichen Rechts sowie die Gebäude der öffentlichen Schulen nach den Bestimmungen der Verordnung vom 29. Juni 1929 (G. S. S. 79) zu beflaggen.

Wir ersuchen, das hierdurch Erforderliche umgehend zu veranlassen.

Berlin, den 19. 3uni 1930.

Der Minister des Innern unb der Finanzministerl

I .-Nr. 5993. vorstehender Erlaß wird den Herren Bür­germeistern mit dem Ersuchen mitgeteilt, das Erforderliche zu veranlassen.

Schlüchtern, den 25. 3uni 1930.

Der Landrat: Dr. Müller.

I .-Nr. 5811. Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer werden an die pünktliche Einsendung der Vkerteljahrsnach- Weisungen spostliarten) an den Herrn Veterinärrat eriMrt.

Schlüchtern, den 23. 3uni 1930.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

I .-Nr. 5361. Die Polizeiverwaltungen werden hiermit auf die Verordnung des Herrn Reichsinnenministers vom 11. März 1930 (R. G. BL I. $.. 36) und den Runderlaß des Herrn Ministers des Innern vom 23. Mai 1930 I R. Rllg. 8 (M. BL i. V. 1930 5. 507), betreffend Abänderung der Strafregisterverordnung aufmerksam ge­macht. '

Schlüchtern, den 26. Iuni 1930.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

I .-Nr. 5956. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Diens­tag, den 1. Iuli d. 3s. von 9 Uhr ab im hiesigen Kreis­hause Sprechstunde halten.

Schlüchtern, den 25. Iuni 1930.

Der Landrat. 3. D. Schultheis.

Kreisausschutz.

Betrifft Freiwillige Sanitatskolonne

Die Mitglieder der 5chlüchterner Freiw. Sani- tätskolonne werden hierdurch zu einer Verhandlung auf Sonntag, den 29. Iuni vorm. 1 1 Uhr hierher (Kreistagssaal) ergebenst eingeladen.

Schlüchtern, den 26. 6. 1930.

Männerverein vom Roten Kreuz Schlüchtern.

Der Vorsitzende: Dr. Müller.

Aufstellung der Gemeinderechnungen für das Rechnungsjahr 1929.

I .-Nr. 3606 K. R. Nach § 91 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 ist die Temeinderechnung binnen 6 Wochen nach Schluß des Rech- nungsjahres dem Bürgermeister einzureichen, von diesem binnen weiteren 6 Wochen der Gemeindevertretung vor- zulegen, von letzterer festzustellen und sodann 14 Tage lang öffentlich auszulegen.

Die Unterlagen aus den Gemeinderechnungen für das abgelaufene Rechnungsjahr 1929 werden zur Aufstellung der dem preußischen Statistischen Landesamt in Berlin ein- zureichenden Finanzstatistik benötigt. Unter Bezug­nahme guf meine Kreisblattbekanntmachung vom 7. Iuni d. 3s. I.-Nr. 3318 K. st. (Kreisblatt Nr. 69 vom 10. d. Mts.) veranlasse ich daher die Herren Bürgermeister und Gemeinderechner der Landgemeinden, dafür zu sorgen, daß die Gemeinderechnung für das Rechnungsjahr 1929 Unverzüglich aufgestellt wird und in e iner stusfertigung ohne die Beläge bis zum 20. Iuli d. 3s. hier eingeht- Diese stusfertigung braucht zunächst nicht von der Gemeinde­vertretung festgestellt zu sein. Genaue (Einhaltung des Termins ist erforderlich.

3m übrigen bestimme ich, daß die durch die Gemeindever­

tretung festgestellte und ausgelegte Gemeinderechnung für das Rechnungsjahr 1929 nebst den dazu gehörigen Belegen bis zum 1. Oktober 1930 hier vorzulegen ist. Line Verlängerung dieses Termins kann nicht erfolgen.

Schlüchtern, den 24. Iuni 1930.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Schlüchtern.

Marktordnung betr. die Woche«- und Jahrmärkte in der Stadt Schlüchtern.

stuf Grund des § 69 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Iuni 1869 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Iuli 1900 (R. G. BL S- 871) und des § 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes­teilen vom 20. September 1867 (G. S. S- 1529) wird mit Zustimmung der Gemeindebehörde für den Bezirk der Stadt Schlüchtern hiermit folgendes verordnet:

1. Allgemeines.

§ 1.

Die Plätze sowohl für die einzelnen Verkaufsstellen als auch für die Buden, Stände, Bänke, Tische usw. werden durch die von der Polizeiverwaltung bestimmten Beamten ange­wiesen.

Den Weisungen und Anordnungen der den Marktoerkehr beaufsichtigenden Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

§2.

Ieder Aussteller hat für Reinhaltung des Platzes vor, neben und hinter seiner Marktstätte zu sorgen und nach Schluß des Marktes Abfälle von Waren, Verpackungs­material usw. zu beseitigen.

§ 3.

Iedes laute marktschreierische Anpreisen sowie das öffent­liche versteigern von Waren auf dem Marktplatze und den übrigen Straßen und Plätzen der Stadt ist verboten.

11. Wochen märkte.

§ 4.

Wochenmärkte werden am Dienstag und Freitag jeder Woche abgehalten. Die Marktplätze befinden sich in der Hanauerstraße auf dem Bürgersteig gegenüber dem Rat­haus und in der Brückenauerstraße östlich des Weitzeldenk- mals auf der südlichen städtischen Fahrbahn.

Der Markt beginnt um 8 Uhr morgens und endigt um 14 Uhr (2 Uhr nachmittags).

§ 5.

Vor Beginn und nach Schluß des Marktes ist die Be­nutzung des Marktplatzes zum Feilhalten von waren ver­boten.

Eine halbe Stunde nach Schluß des Marktes muß jeder Verkäufer seine Handelsgeräte und Handelsgegenstände ent­fernt haben.

§6.

Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind:

1) rohe Naturerzeugnisse' jedoch darf lebendes Vieh mit Ausnahme von Geflügel nicht feilgehalten werden.

2) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forst­wirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei in unmittelbarer Verbindung steht, oder zu ben Neben­beschäftigungen der Landleute der Gegend gehört, ober durch Tagelöhnerarbeit bewirkt wird, mit Aus­schluß der geistigen Getränke.

3) Frische Lebensmittel aller Art.

Die" auf dem Wochenmarkt zum Verkauf gelangenden Lebensrnittel dürfen nicht unmittelbar auf dem Boden lie­gen. Dieselben müssen vielmehr auf Tischen, Bänken oder dergl. so ausgelegt werden, daß ein Beschmutzen der waren ausgeschlossen ist.

§ 7.

Die zum heran- und Fortschaffen der Wochenmarkt- gegenstände bestimmten Fuhrwerke dürfen während der Marktzeit nicht länger auf der Straße ober dem Marktplatz halten, als zum Ab- und Aufladen notwendig ist. Anderen Fuhrwerken, von denen waren feilgeboten werden, werden von den aufsichtsführenden Polizeibeamten besondere Plätze auf dem Marktplatz ober der angrenzenden Straße ange­wiesen.

III. Iahrmärkte.

§ 8.

Iahrmarkt findet bis auf weiteres am 2. Montag rm November (Kalter Markt) statt. . ,

Der Marktplatz befindet sich auf dem Bürgerfteig in der Hanauerstraße. Die Buden, Stände usw. müssen so aufge­stellt werden, daß das kaufende Publikum die rechte Seite der Hanauerstraße in der Richtung Niederzell benutzen muß.

§ 9.

Der Iahrmarkt beginnt vormittags 9 Uhr und endigt um 16 Uhr (4 Uhr nachmittags).

Mit dem Aufbau der Buben pp. darf frühestens 2 Stun­

den vor Beginn des Marktes begonnen werden. Abends um 18 Uhr muh der Platz geräumt sein.

§ 10.

stuf Iahrmärkten dürfen außer den im § 6 benannten Gegenständen Verzehrungsgegenstände und Fabrikate aller Art feilgehalten werden.

Zum verkaufe von geistigen Getränken zum Genuß aus der Stelle bedarf es jedoch der Genehmigung der Grts- polizeßbehörde.

IV. Strafbe st immun gen.

§ 1L

Zuwiderhandlungen gegen diese Marktordnung werden gemäß § 149 Abs. 1 Ziffer 6 der Reichsgewerbeordnung geahndet.

§ 12.

Diese Marktordnung tritt mit dem Tage der Veröffent­lichung in Kraft.

Schlüchtern, den 24. Iuni 1930.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

San«tagsr«he im Handelsgewerbe betr.

Es besteht Veranlassung, die Geschäftsinhaber zur Inne- Haltung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Han­delsgewerbe zu ermähnen.

Die Polizeibeamten sind zu verschärfter Ueberwachung angewiesen.

Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich bestraft.

Schlüchtern, den 20. Iuni 1930.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Slelrich Seichsfinanzminifler.

Trendelenburg mit der Führung des Wirtschastsministeriums beauftragt.

Der Reichspräsident hat auf Borfchtug bes Reichskanzlers den bisherigen Wirtschastsminister Dietrich zum Reichsfinanz- minister ernannt und den StaatssekretärTrendelenburg mit der Führung der Geschäfte des Wirtschaftsministeriums be­auftragt.

Die amtliche Mitteilung über die Ernennung lautet: Der Reichspräsident hat nach dem Vortrag des Reichskanzlers in Neudeck den Reichsminister Dietrich unter Entbindung vom Amt des Reichswirtschasts:. inisters zum Reichsminister der Finanzen ernannt und den Staatssekretär im Reichswirt­schaftsministerium, Dr. Trendelenburg, bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichswirtschastsmini- sters beauftragt.

Die Malz von fremden Truppen frei!

£ a n b a u, 26. 6. Am Donnerstagnachmittag sammelten sich in £anbau die Truppen der pfälzischen Restgarnisonen. Um 17 Uhr nahm der französische Befehlshaber, General Mangin, eine Parade ab. Die Trikolore auf dem bisheri­gen Standquartier des Generals wurde unter Ehrenbezeu­gungen eingezogen. Darauf begaben sich die Truppen, die insgesamt vier bis fünf Kompagnien stark waren, nach dem Güterbahnhof, wo sie verladen und mit dem Zug um 18,08 Uhr über Weißenburg nach dem Innern Frankreichs abtransportiert wurden. Der General verließ Landau mit seinem Stab im Kraftwagen. Am Vormittag hatte er dem Regierungspräsidenten der Pfalz und dem Landauer Ober­bürgermeister Abschiedsbesuche abgestattet.

Die Räumungsattion in Mainz.

Mainz, 26. Iuni. Am Freitag vormittag 9 Uhr wird bas französische Militärgericht und das französische Militär- gefängnis, das unter dem NamenVater Hofmann" be­kannt ist, in der Wallstraße den deutschen Behörden über­geben. Damit ist das französische Gericht in Flainz auf­gelöst. Die Angestellten des Gerichtes begeben sich nach Frankreich zurück. Die noch schwebenden Verfahren gegen französische Soldaten werden in Frankreich zu Ende ge­führt, verschiedene Verfahren hes Militärgerichtes gegen deutsche Angeklagten wurden eingestellt.

Am Dienstag abend wurde bas Offiziers- und das Un- teroffizierskasino geschlossen. Das französische Bedienungs­personal hat am Mittwoch Mainz verlassen. Die franzö­sischen Offiziere und Unteroffiziere müssen sich auf eigne Rechnung in den Gasthäusern verpflegen.

Die letzten französischen Truppen haben am Don­nerstag um 19.19 Uhr Trier verlassen. Die Stadt ist somit endgültig geräumt.

Wiesbaden. Anläßlich des Rhcinlandbefreiungsflu- ges, zu welchem 88 Flugzeuge von Köln mit bestimmter Aufgabenstellung nach Wiesbaden, Mainz, Worms, Neu­stadt a. b. H. und Kaiserslautern starten werden, werden auch das LuftschiffGraf Zeppelin" und das Iunkers- GroßflugzeugD 2000" über den Flughäfen der Städte Mainz und Wiesbaden erscheinen.