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Nr. 61
(1. Blatt)
Donnerstag, den 22. Mai 1930
82. Jahrs.
Amtliche Bekanntmachungen
Land ratZaRk.
J.=Rr. 4775. In diesem Iahre findet wieder eine ge- ineindeweise auszuführende Erhebung über den Anbau der hauptsächlichsten Ackerfrüchte sowie über die Ausdeh- nung der Wiesen, Weiden und Weinberge statt, wie sie ' bereits vor dem Kriege und auch in den Vorjahren vorge- nommen worden ist. Durch Erlaß des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist zugleich im Hamen des Herrn Ministers des Innern angeordnet worden, daß ebenso wie seit 1925 n 6 b e n den landwirtschaftlich genutzten Flächen auch die übrigen Dodennutzun- gen, wie Forsten und Holzungen, Haus- Und Hofräume, Moorflächen, sonstiges Ged- und Unland sowie Wegeland. Gewässer usw. anzugeben sind, sodass die Gesamtfläche der Gemarkung jeder einzelnen Ortschaft nachzuweisen ist.
3u diesem Zwecke werden den Herren Bürgermeistern in den nächsten Tagen die erforderlichen Formulare zugehen, die nach der auf der Rückseite abgedruckten Anleitung sorgfältig auszufüllen sind. Als Anhalt für die diesjährige Ermittelung der Flächen sind die durch die vorjährige Erhebung ermittelten Flächen in die Spalte 2 des Vordrucks vorgetragen.
Eine Ausfertigung des Anbauflächenerhebungsformulars ist bis zum 5. Juni d. Is. hierher einzusenden. Die andere Ausfertigung bleibt bei den Ortsbehörden und ist dort anfzubewahten.
Unter Hinweis auf die Wichtigkeit dieser im Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung selbst stattfindenden Erhebungen, ersuche ich die Herren Bürgermeister, die Ermittelungen eingehend unb gewissenhaft vorzunehmsn.
Schlüchtern, den 19. Mai 1930.
Der Landrat. I. v. Schultheis.
EN-llr. 4834. Der Landweg Marjoß-Ioßa wird
Montag, dem 26. d. Mts. bis einschließlich Sonnabend, dem 7. n. Mts. für den gesamten Kraftwagem unb Fuhrwerksverkehr gesperrt. Der Verkehr ist über Burgsinn bezw. Sterbfritz zu leiten.
Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung vom 24. September 1926 (Beilage zum Begierungs- amtsblatt Nr. 40 von 1926) bestraft.
Schlüchtern, den 20. Mai 1930.
Der Landrat. I. v.: Schultheis.
I.-Nr. 4764. Am 2. Juni d. Js. findet die zweite vierteljährliche Z w i s ch e n z ä h l u n g der 5 ch w e i n e statt, hierbei wird noch die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker-, Wiesen- und Weideland zusammengenommen) und die Fläche des Ackerlandes im besonderen, die von den Schweinehaltern selbst bewirtschaftet wird, erfragt werden. Die Ermittelung dieser Fläche ist für die Erkenntnis der Produktionsverhältnisse der Schweinezucht wichtig.
In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Zahlung ist ihr besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Herren Bürgermeister ersuche ich deshalb, jetzt schon die Zähler zu bestellen und diese und die 5chweineHalter über die bevorstehende Zahlung der Schweine und die Erfragung der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu unterrichten, damit die Schweine- Halter in der Lage sind über die Zusammensetzung Des Schweinebestandes und insbesondere über ihre landwirtschaftlich genutzte Fläche zutreffende Angaben zu machen. Die Größe dieser Flächen ist dem Zähler in Ha anzugeben.
Die Listen für diese Zählung werden den Herren Bürgermeistern demnächst übersandt werden.
Sd)Iüd)tern, den 19. Mai 1930.
_______________Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschuß.
I.-Nr. 6534 F.
Unentgeltliche Sprechtage f8r Sprachgestörte in der Landestaubstummenanstatt in Homberg durch den Facharzt für Sprachstörungen, Herrn Dr. med. Hoepfner in Bassel, finden in nächster Zeit wie folgt statt:
Sonnabend, den 3l. Mai 1930
„ . „ 21. Juni
„ „ 9. August
„ „ 6. September „
„ „ 18. Oktober „
„ „ 15. November „
„ „ 6. Dezember
Sprachgestörte, die die Beratung des, Facharztes in Bnspruch nehmen wollen, werden ersucht, dieses spätestens 3 Wochen vor dem Sprechtag dem Breiswohlsahrtsamt mitzuteilen unter Angabe von Namen, Wohnort und Geburtstag, ferner zu welchem SprechtagUie^sich in homberg einfinden werden.
Schlüchtern, den 17. Mai 1930.
Breiswohlsahrtsamt.
Rufruf!
Rotetreuztag
I.-Nr. 287 K. A. Wie in den Vorjahren soll auch im Jahr 1930 ein Rotekreuztag im ganzen Deutschen Reich statt- finden, dessen Ergebnis der Wohlfahrtöarbeit der Rotckreuz- vereine zugute kommen soll.
Als Termin hierfür ist der 1. Juni (Sonntag)^bestimmt worden.
Die Vorstände der beiden hiesigen Rotekreuzvereine haben beschlossen, am Notekreuztag einen Blumenverkauf durch junge Mädchen in allen Orten des Kreises stattfinden zu lassen lind eine besondere Festlichkeit auf dem Acisbrunnen in Schlüchtern zu veranstalten. Dieses Fest wird durch Aufführung von Musik- und GesangSvorträgen, durch Turn- und Jugendspiele, burd) Verkauf von Kuchen und Torten unb durch anschließendes Tanzvergnügen u. a. verschont werden. Erfreulicherweise haben die Latein- und Aufbau- schule und eine Anzahl Schlüchterner Vereine ihre Mitwirkung zugesagt, sodaß allen Besuchern ein genußreicher Tag und den Rotekreuzvereinen ein gutes finanzielles Ergebnis gesichert sein wird. An die Kreisbevölkerung, an alle Behörden, Beamten und Schulen ergeht hiermit die herzliche Bitte, das Unternehmen in jeder Hinsicht zu unterstützen und ihn» zu einem guten Erfolg zu verhelfen. Der Reinertrag ist zur Unterstützung Hilfsbedürftiger und insbesondere, zur Beschaffung von Uniformstücken für die neu gebildeten Samariter- (Sanitäts) Kolonnen bestimmt.
Schlüchtern, oen 13. Mai 1930.
Der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins:
Frau E. Faust, ftellvertr. Vorsitzende.
Der Vorstand des Männervereins vom Roten Kreuz:
Dr. Müller, Landrat, Vorsitzende.
Sanitätskolonne Schlächtern.
I.-Nr. 288 K. A. Die Mitglieder der freiwilligen Sank tätskolonne Schlüchtern werden hierdurch zu einer wichtigen Besprechung in Sachen des Notekreuztages auf Montag, den 26. Mai, Abends 8 Uhr hierher — Gastwirtschaft Büchner (Deutscher Kaiser) — freundlichst eingeladen.
Schlüchtern, den 19. Mai 1930.
Männerverein vom Roten Breuz. J. A.: Schaefer.
Stadt Steinau.
Ausschreibung.
Zur umgehenden Inangriffnahme werden folgende Erdarbeiten ausgeschrieben, an der sich sowohl Unternehmer, als auch ausgesteuerte und erwerbslose Arbeiter beteiligen können, wenn sie sich zu einer Gruppe zusammenschließen.
Es sind ca. 500 Mt. Ifb. Bohrgraben für Wasserleitung herzustellen und nach Verlegung der Bohre, der Bohrgraben wieder zuzufüllen und der Thausierung anzupassen!. Der Graben wird einschließlich dem alten vorhandenen Bohrgraben, der zum Teil mit aufzumachen ist, 1,20 Meter breit.
Angebote über Ausführung der vorgenannten Arbeiten, sind bis zum Samstag, den 24. Mai vormittags 10 Uhr mit der Ausschrift „Erdarbeit für den Bohrgraben der Wasserleitung im Zimmer des Stadtsekretärs auf pro Ifb. Meter abzugeben. In diesem preise sind etwa vorkommende Arbeiten für Pickel- und Spreng seifen mit aufzunehmen.
Steinau, den 19. Mai 1930.
Der Magistrat: gez. Dr. Kraft.
I.-Nr. 4724. Die Dampfwalze arbeitet voraussichtlich in der Zeit vom:
20 .—21. d. Mts. auf der neuen Umgehungsstrecke in Steinau;
21 .-27. b. Mts. auf dem Landweg Steinau—Uerzell, Gemarkung Steinau;
27 .-28. b. Mts. auf der neuen Umgehungsstrecke Steinau;
30 . Mai — l. Juni auf dem Landweg Steinau—Mar- born, Gemarkung Steinau;
1. Juni — 3. Juni auf dem Landweg Steinau—Ulmbach (neue Straße) Gemarkung Steinau^
Die Arbeitsstücken sind an den bezeichneten Tagen schwierig zu passieren und nach Möglichkeit zu umgehen.
Schlüchtern, den 16. Mai 1930.
Der Landrat. J. V.: Schultheiß
*
wird veröffentlicht.
Steinau, den 20. Mai 1930.
Die Polizeiverwaltung, gez. Dr. Kraft.
Sie Tribulbanl in Tätigkeit.
Eröffnung der Bank. — Das Aktienkapital in zehn verschiedenen Ländern gezeichnet. — Die Aufgaben der Bank.
O Basel, 20. Mai.
Nachdem die Reparationskommission das Inkrafttreten des Voung-Plans festgestellt hat, hat die „Bank für Internationale Zahlungen" — so heißt offiziell die Tributbank — am Dienstag, 20. Mai, ihre Tätigkeit ausgenommen.
Die Direktion weist in einer Mitteilung darauf hin, daß von den Zentralbanken in 10 verschiedenen Ländern — der sieben Gründungsstaaten sowie der Schweiz, Holland und Schweden — 124 000 Anteile des Kapitals gezeichnet worden sind. Die erste Teilzahlung in Höhe von 25 v. H- des gezeichneten Kapitals steht der Bank in einem Gesamtbetrag von etwa 61 Mill. Schweizer Franken zur Verfügung, und zwar in der Währung des Landes der das Kapital zeichnenden Bank. Ferner sind Zeichnungsanträge von verschiedenen Zentralbanken aus der ganzen Welt eingegangen. Diese können jedoch erst in einer künftigen Sitzung des Verwaltungsrates in Betracht gezogen werden.
Nachdem die Bank ihre Bereitwilligkeit erklärt hatte, die Bestimmungen des Haager Abkommens durchzuführen, hat sie nach Inkraftsetzung des Donng-Plans Dom Generalagenten für die Reparationszahlungen, Parker Gilbert, eine Summe von ungefähr 225 Millionen Schweizer Franken erhalten. Von nun an wird die Bank sowohl Zahlungen von Deutschland entgegen- nehmen wie Gelder verwalten und verteilen und gewisse Zahlungen, die von Belgien, Ungarn und der Tschechoslowakei zu , leisten sind, durchführen. Die Bank hat bereits die von Parker Gilbert empfangene Summe angelegt und auch die sofortige A«- - läge der Kapitaleinzahlungen und anderer Guthaben in die Weg« geleitet,
1 Eine Hauptaufgabe der Bank ist neben der Regelung der | deutschen Jahreszahlungen die Zusammenarbeit zwischen den - Zentralbanken und die «Schaffung neuer Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte. Depositen von Zentralbanken sind bereits angeboten worden.
Der Streit um die letzten 22 Jahresraten.
Wie aus Paris gemeldet wird, gab es kurz vor der offiziellen Inkraftsetzung des Voung-Plans nochmals Schwierigkeiten zwischen Deutschland und den Ententestaaten. Der von der deutschen Regierung der Tributbank übergebene Schuld- schein enthält nämlich für die letzten 22 Jahre der deutschen Schuld Abschnitte vom g e s ch ü tz t e n T y p. (D. h. sie werden nur eingelöst, wenn die deutsche Währung nicht dadurch gefährdet wird.) Die Vertreter der fünf Hauptgläubigermächte — Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan — erklären jedoch in einem beigefügten Schreiben, daß „die Uebergabe des Schuldzertifikats, das nur Kupons vom bedingten Typ enthält, ihnen weder jetzt noch in Zukunft vorgesetzt werden kann? denn nach ihrer Ansicht müssen die letzten 22 Jahresraten ebenso wie die ersten 37 einen ungeschützten Abschnitt von 612 Millionen Goldmark enthalten". Diese Erklärung wurde „vorbehaltlich der Zustimmung" des in dem Haager Abkommen vorgesehenen Schiedsgerichts abgegeben.
Als Antwort hierauf hat der Präsident der deutschen Kriegs- lastenkommission, Nuppel, die Erklärung abgegeben, daß die deutsche Regierung die These der Gläubigerstaaten nicht annehmen könne, vielmehr an ihrer Auslegung des Voung-Planes festhält, wonach die ungeschützten Zahlungen auf die ersten sieben- unddreißig Jahre begrenzt sind.
Man muß darais denken, daß diese Raten in den Jahren 1966 bis 1987 fällig werden, um die Kleinlichkeit des Entente- standpunktes richtig zu verstehen!
Der sächsische Landtag aufgelöst
Dresden, 21. Mai. In der Sitzung des Sächsischen Landtags am Dienstag wurden mit 50 gegen 46 Stimmen die Auflösung des Landtages beschlossen. Für den Auflösimgsan- trag stimmten: 33 Sozialdemokraten, 12 Kommunisten und fünf Nationalsozialisten. Dagegen stimmten: 13 Deutsche Bolksparteiler, 11 Wirtschaftsparteiler, acht Deutschnationale, fünf Landvolksparteiler, vier Demokraten, drei Volksrechts- parteiler und zwei Altsozialisten.
Die Neuwahlen zum Sächsischen Landtag.
Dresden, 21. Mai. Das Gesamtministerium hat beschlossen, als Tag für die Wahl des neuen Landtages den 22. Juni zu bestimmen. Die Wahlvorschläge der Parteien müssen infolgedessen bis zum 5. Juni eingereicht sein.
Waffereinbruch auf einer Ruhrzeche.
Recklinghausen, 21. Mai. Auf der Zeche Auguste Viktoria I/II in Hüls war vor einigen Tagen auf einem Querschlag, der nach einer abgeteuften Zeche führte, eine Wasserader verlegt worden, aus der sich Wasser mit einer minutlichen Geschwindigkeit von 200 Litern ergoß. Es gelang, das eindringende Wasser zunächst auszupumpen. Dienstag vormittag muß diese Wasserader beim Sprengen wieder verletzt und weiter aufgerissen worden sein, so daß sich das Wasser in Strömen ergoß. Das Wasser hat eine Wärme von 60 Grad. Es gelang rechtzeitig, 350 Bergleute auszufördern, so daß Menschenleben nicht in Gefahr M,