Kreis-Kmtsbtatt * Myemeiner amtlich erKazeLtzer für 6m Kreis Schlüchlem
Nr. 21
(L Blatt)
Dienstag, den 18. Februar 1930
82. Fahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Verordnung über ble Abänderung der Ausführungs- bestimmunaen R zum Schlachtvieh' und
Fleischbeschaugesetze.
Auf Grund des § 19 Absatz 2 des Beichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3- Juni 1900 (Beichsgesetzbl. S. 547) wird nach Zustimmung des Keichsrats hiermit verordnet:
§ 44 der Ausführungsbestimmungen H zum Beichsgesetze, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3- Juni 1900 in der Fassung der Verordnung des Beichsmini- sters des Innern über Abänderungen der Ausführungsbe- ftimmungen A und T zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetze vom 10. August 1922 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S- 477), wird abgeändert wie folgt:
L im Abs. 1, I Nr. 7 werden die Worte „und am Kopfe" gestrichen;
2- am Schlüsse des Abs. 1 wird hinter den Worten „den Schultern und dem Kreuze" als neuer Unterabsatz hinzuge- fügt:
„Ferner sind bei allen Schlachttieren noch Stempelab- drucke an folgenden Körperstellen anzubringen.
a) aus den beiden äußeren Kaumuskeln bei Kälbern, Schafen, Ziegen und Hunden erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut; ausgenommen sind Kälberköpfe, die gebrüht werden sollen,
b) 3m Innern der Brust- und Bauchhöhle, an den Vorder- und Hintervierteln, wenn das Brust- oder Bauchfell wegen Erkrankung entfernt worden ist,
c) auf jedem Lungenflügel,
d) auf dem herzen bei Pferden und Bindern, bei anderen Schlachttieren nur dann, wenn beide Lungenflügel beanstandet worden sind,
e) aus der Leber, bei Bindern auf dem rechten und sinken Leberlappen."
Berlin, den 19- Dezember 1929.
Der Beichsminister des Innern. Im Auftrag: gez. Dammann.
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I.-Nr. 1057. Vorstehender Ministerialerlaß wird den Drtspolizeibehörden zur Beachtung und mit dem Ersuchen mitgeteilt, den Fleischbeschauern alsbald Kenntnis davon zu geben.
Schlächtern, den 11. Februar 1930-
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Polizeiverordnung
betreffend Ankündigung von Heilmitteln.
Auf Grund der § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30- Iuli 1883 (G5. S. 195), der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwul- tung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20- September 1867 (GS. S. 1529), und des Artikels III der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (BGBl. I. Z. 44) wird mit Zustimmung des Be= Zuksausschusses für den Umfang des Begierungsbezirks nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
o - § L
Arzneimittel, denen eine Wirkung beigelegt wird, die nicht haben oder die bei dem bestimmungsgemäßen oder oon Umständen nach zu erwartenden Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, dürfen weder mittelbar noch unmittelbar öffentlich angekündigt oder angepriesen werden.
Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Arzneimittel steht es gleich, wenn in öffentlichen Ankündigungen auf Druckschriften oder auf sonstige Mitteilungen ver- wiesen wird, die eine Anpreisung der Mittel enthalten-
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung wer- & soweit nicht sonstige weitergehende Strafbeftimmungen greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 Rm. oder im Un- ^rmögenssalle mit entsprechender Haft bestraft-
§ 3.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- »undung in Kraft. Mit diesem Tage tritt die Polizeiverord- M vom 20. Oktober 1893 (Amtsblatt S. 286) in der Fassung der Polizeiverordnung vom 18- September 1928 Amtsblatt $. 225) außer Kraft.
M. 57 a.)
Kassel am 4. 2. 1930 . Der Beg.-Präsident.
* ^jMteljenbe Polizeiverordnung wird hiermit veröffent-
^chlüchtern, den 12- Februar 1930.
Der Landrat. I. v.: Schultheis.
I.-Nr. 1055. Die Grtspolizeibehörden werden hiermit auf die sorgfältige Beachtung der Bestimmungen des Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 17. Februar 1906 — Sonderbeilage zum Begierungsamtsblatt Nr- 14 von 1906 —, betreffend die Bekämpfung des Zigeunerunwesens, hingewiesen, insbesondere aus die Anordnungen unter B Ziffer 7 und 8, wonach u. a. Ausweispapiere nur auszustellen sind, wenn über die Persönlichkeit des Antragstellers und seine deutsche Beichsangehörigkeit keinerlei Zweifel besteht. Führungszeugnisse dürfen Zigeunern bei vorübergehendem Aufenthalte nicht ausgestellt werden, auch sind ihnen Bescheinigungen über ein vorübergehendes Ar= beitsverhältnis von den Gemeindebehörden nicht zu erteilen- Ebensowenig sind ihnen sogenannte Zwischenlegitima- tionen auszufertigen, d- h. Bestätigungen des Inhalts, daß die Inhaber ihre Legitimationspapiere behufs Erneuerung an die zuständige Behörde gesandt haben, oder daß sie ihnen abhanden gekommen sind usw- Die Antragsteller sind in solchen Fällen an die zur Ausstellung der fraglichen Papiere zuständigen Behörden zu verweisen.
Schlächtern, den 11. Februar 1930.
Der Landrat: Dr. Müller.
Stadt Steinau.
Die am 15- 0. Mts. fällige Rate Hauszins- und Grundvermögenssteuer für den Monat Febr u a r, sowie alle rückständigen Beträge werden hierdurch öffentlich gemahnt-
Um zwangsweise Einziehung zu vermeiden, wird ersucht, die Beste bis zum 20- Februar d. Is. bei der Stadtkasse einzuzahlen.
Steinau, den 14. Februar 1930.
Der Magistrat: Dr- Kraft.
Neuer Grubeneiuslurz in St Menne.
ZWLTvte.
Im gleichen Kohlenrevier von St. Etienne (Frankreich), in dem die 15 verschütteten Bergleute noch auf ihre Rettung warten, hat an einer anderen Stelle ein neuer Einsturz statt- gefunden, wobei zwei Bergarbeiter getötet wurden.
Unter der gespannten Aufmerksamkeit der Bevölkerung nehmen die Befreiungsarbeiten der 15 Verschütteten nur langsam ihren Fortgang. Die Befreiungsmaßnahmen haben unerwartet eine Verzögerung erfahren, da bei der Freilegung des Rettungsweges neue Einstürze erfolgten, die das enge Gefängnis noch weiter beengten. Die Rettungsmannschaften mußten deshalb einen zweiten Stollen in das Gestein schlagen. Die Eingeschlossenen sind trotzdem guten Mutes und haben sogar Spielkarten verlangt, um sich die Zeit bis zu ihrer Befreiung zu vertreiben.
Die 15 verschütteten Bergarbeiter gerettet.
Die ununterbrochenen Rettungsarbeiten bei dem Grubeneinsturz von St. Etienne wurden am Sonntag vormittag von Erfolg gekrönt. Um 11,15 Uhr wurden alle fünfzehn verschütteten Bergarbeiter befreit. Alle sind gesund uno scheinen weder körperlich noch geistig unter dem Unglücksfall gelitten zu haben.
Neuer Kampf um Flugweltrekorde.
Paris, 17. Febr. Die beiden französischen Rekordflieger Coste und Code sind Samstag nachmittag um 4.07 Uhr gestartet, um die Weltrekorde für (Entfernung, Dauer und Geschwindigkeit über 2000 und 5000 Kilometer mit 1000 Kilo Nutzlast zu brechen. Diese Rekorde werden bekanntlich von den deutschen Fliegern Steindorf und Horn gehalten. Der Start verlief glatt, und die Maschine legte die ersten 250 Kilometer in einer Stunde und 15 Minuten zurück. In genau vier Stunden 50 Minuten 26 Sek. waren die ersten 1000 Kilometer zurückgelegt. Das Flugzeug ist das gleiche, mit dem die Flieger den Streckenweltrekord durch ihren Flug nach Tsizikar sowie alle übrigen Streckenweltrekorde flogen.
— Das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche Buß- lands und die Mitglieder des Synods haben Vertretern der Sowjetpresse eine längere Erklärung abgegeben, die sich gegen die Behauptungen des Auslandes über Beligions- verfolgungen in Sowjetrußland wendet.
— Auf dem Ostbahnhof in Paris ist ein aus Meaux eingelaufener Personenzug gegen den Prellbock gefahren- 24 Beisende wurden verletzt.
— Ein schwerer Straßenbahnzusammenstoß ereignete sich auf der Strecke Hohe nlimburg -Hagen- Ein Straßen- bahnkontrolleur wurde getötet, drei Personen schwer und eine Anzahl leichter verletzt-
— Der deutsche Gesandte in Belgrad Dr- Küster mußte sich' »einer Blindarmoperation unterziehen- Infolge hinzugetretener Komplikationen wirb- sein Zustand als ernst bezeichnet-
— Ein Vergnügungsdampfer mit Glasboden zur Besichtigung des Meeresbodens fuhr bei Miami (Florida) auf einen Felsen auf, der Glasboden brach und das Schiff sank rasch- Iedoch konnten sämtliche Fahrgäste durch in der Nähe befindliche Fahrzeuge gerettet werden-
Bet Fehlbetrag der Arbeitslosen-Verficherung.
Der Abschluß für 1929. - Nahezu 1^ Milliarden Mark Ausgaben. — Die Zuschüsse des Reichs. — Produktive Erwerbslosenfürsorge.
X Berlin, 16. Februar.
Da bei den gegenwärtigen Steuer- und Finanzberatungen die Frage der Arbeitslosenversicherung eine geradezu entscheidende Rolle spielt, dürfen die folgenden Zahlen ganz besonderes Interesse beanspruchen. Im Kalenderjahr 1929 sind von der Reichsanstalt für Arbeitslos-nversicherung und Arbeitsvermittlung an Unterstützungen 1 292 000 000 RM. gezahlt worden. Es wuroeu weiter für besondere Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitslosigkeit 40 Millionen verwendet, für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung 59 Millionen und für Vcr- waltungskosten 48 Millionen. Die Sonderfürsorge für die berufs- übliche Arbeitslosigkeit erforderte außerdem von der Reichsanstalt einen Betrag von 26 Millionen, während das Reich, den ursprünglichen Voranschlag wesentlich überschreitend, noch 105 Millionen zugeschossen hat. Läßt man diesen Zuschuß des Reiches weg, dann ergibt sich, daß die Reichsanstalt im vergangenen Jahr 1465 000 000 ausgeben mußte.
Dem standen an Einnahmen gegenüber: Bcitragseinnahmen für das Kalenderjahr 1929 bei einem Beitragssatz von 3 Prozent während des ganzen Jahres 869 Mill. Mittel aus der Reichs- kasie 318 Mill., insgesamt also 1177 000 000. Da die Reichsanstalt noch gewisse Reste aus 1928 und gewisse Zinsbeträge zur Verfügung hatte, hatte sie insgesamt an eigenen Mittel nur 1192 000 000 zur Verfügung.
Am die Deckung des Fehlbetrages.
In der interfraktionellen Besprechung der Finanzsachverständigen der Regierungsparteien des Reichstages mit dem Reichsfinanzminister wurde die Frage der Deckung des Fehlbetrages der Arbeitslosenversicherung behandelt. Den Beratungen lag ein Borschlag zugrunde, wonach das Reichs- finanzministerium einen Betrag von 250 Millionen der Vorzugsaktien der Reichsbahn verkaufen soll, und zwar sollen daraus im Jahre 1930 150 Millionen und im Jahre 1931 100 Millionen zur Verfügung gestellt werden.
Der dann noch fehlende Betrag soll von der Arbeitslosenversicherung selbst aufgebracht werden und zwar durch Ver- waltungsresorm, Leistungsverminderung oder Erhöhung der Beträge. Eine Entscheidung fiel noch nicht. Es verlautet jedoch, daß trotz mancher Bedenken eine Annäherung unter den Parteien in der Frage des Verkaufes der Vorzugsaktien erfolgt ist. Die Beratungen sollen am Montag 17 Uhr fortgesetzt werden, nachdem bis Mittags zunächst die sozialpolitischen Sachverständigen der Regierungsparteien mit dieser Frage beschäftigt haben.
Ein Vorschlag.
Die gegenwantge Finanzlage des Reiches erfordert gebieterisch eingehende Ueberlegungen darüber, welche Ersparuisweg: und Ausgaben-Beschränkungen im Reiche möglich sind und durchgeführt werden können. Aus den bisherigen Verhandlungen über den Etat 1930 hat sich ergeben, daß die Reichsregierung von sich aus Etatsabstriche in Höhe von etwa 110 Millionen in Vorschlag bringen wird. Dieser Betrag wird aber keineswegs ausreichen, um zusammen mit einem geringen Teil der geplanten Steuererhöhung das Defizit für 1930 voll zu decken. Die bisherige Regelung der sogenannten produktiven Erwerbslosenfürsorge ist in ein gewisses entscheidendes Sta- diumgetreten. Bei wirtschaftlicher Prüfung der ganzen Sach- lagestellt sich heraus, daß hier doch noch gewisse fühlbare Erleichterungen für das Reich eintreten können. In der Vergangenheit sind 300 Millionen an Darlehen für solche Zwecke vom Reiche gegeben worden, deren Rückflüsse jetzt zu laufen beginnen. Sollte es möglich sein, die Verwaltung und Organisation dieser Mittel aus dem Reichsarbeitsministerium heraus- zunehmen und sie einer rein finanztechnischen Stelle, also etwa einer bankähnlichen Organisation zu übertragen, so könnten die rückfließenden Mittel dazu dienen, eine Anleihe oder einen länger befristeten Kredit zu decken und zu amortisieren, der der Aufrechterhaltung des bisherigen Umfanges der produktiven Erwerbslosenfürsorge dienen könnte. Für das Jahr 1930 würde sich dann das Reich mit einem wesentlich geringeren Darlehnssatz begnügen können, der etwa in der Höhe von 50 Millionen liegt. Die dadurch erzielte Minderung der Reichs- ausgaben würde zu seinem Teile die Balancierung des Etats erleichtern.
□ Bauern überfallen mexikanische Studenten. Nach einer Meldung aus Mexiko (Stadt) wurde eine Gruppe von Studenten, die im Staate Queretapro topographische Studien machten, von den Bauern der dortigen Gegend überfallen, da man sie für Missionare hielt. Im Laufe des heftigen Kampfes, der sich zwischen den Angreifern und den Studenten abspielte, wurden vier Studenten getötet und sieben mehr oder weniger schwer verletzt.
□ Kommunistischer Ueberfall auf Konservative in Lincoln. In Lincoln drangen in der Nähe von Buenos Aires Kommunisten in ein Versammlungslokal der Konservativen, wobei es zu einem schweren Zusammenstoß kam, in dessen Verlauf zwei Personen getötet und 13 verwundet wurden.