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ßreis-KmtsblaLt * Myememer WnULcherKrrzeLtzev für öen. Kreis Schtüchtem lentkunt SevtaHrtzSteinfetü SSHue» «Sestdäst-^- ^atpchosito.ö * Jeenspr-.Ni'.l^ * PsfifcheÄckrKMkftwtaL^Sr« Nr. 20 (1. Blatt)Gamstag, den 15. Februar 1930 82. Fahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

I.-Nr. 40. Nachdem die Neuwahlen zu den Stabtverorö; neten-versammlungen und Gemeindevertretungen durchge- führt worden sind, müssen auch die Mitglieder der Lchul- deputationen, Zchulvorstände und Zchulkommissionen neu gewählt werden, sofern es noch nicht geschehen sein sollte- Die seitherigen gewählten Mitglieder der Ichuldeputatis- nen u. s. w. haben bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger in ihren Aemtern zu verbleiben.

Degen der Neuwahl der Mitglieder ersuche ich die Herren Bürgermeister unter Hinweis auf die Vorschriften in den §§ 44 bis 50 des v- U. G. vom 28. 3uli 1906 G. S. A 335 und der hierzu ergangenen Aenderung vom 7. Oktober 1920 G- S. S. 535 sowie auf den Erlaß des Herrn Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volks­bildung vom 12- Januar 1921 Amtl. Sd)ulblatt S. 19 das Weitere alsbald zu veranlassen und mir die Vahlverhandlungen bis zum 15- März d. 3s. zur Ein­sichtnahme vorzulegen-

Die Wahlen sind nach den z- St. geltenden Vorschrif­ten durch die Stadtverordnetenversammlungen und Ge­meindevertretungen vorzunehmen- 3n der Wahlverhand­lung sind die Vor- und Zunamen sowie der Stand der Gewählten genau anzugeben. Auch ist die Wahlverhand­lung von dem Herrn Bürgermeister mit der Bescheinigung zu versehen, daß der Bestätigung der Wahl keine gesetz­lichen Hinderungsgründe (f. § 44 III des V. U. G. vom 28 - 7. 1906 G. S. S. 335) entgegensehen.

Schlüchtern, den 12. Februar 1930-

Der Landrat: Dr. Müller.

J.-Nr. 1174. Nach § 1 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 (N. G. Bl. S. 31) soll der Schutzpockenimpfung unter« io^n werden

1. Jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburts­jahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat.

2. Jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder Privatschule mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen innerhalb des Jahres. in welchem der Zögling das 12. Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeug­nis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern über« standen hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

Zur Ausführung dieser Bestimmungen haben nach § 8 des Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Seite 118/ 119) zunächst:

a. Die Herren Standesbeamten vollständige und genaue Listen der in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember v. Js. geborenen und noch am L ben befindlichen Kinder für jede Gemeinde ihres Bezirks besonders aufzustellen uud alsbald hierher einzusenden ;

b. die Herren Lehn er bezw. Schulvorstände der oben unter 2 bezeichneten Unterrichtsanstalten Listen über diejenigen Kinder, welche im lautenden Jahre das 12. Lebensjahr zu- rücklegm, sowie ein Verzeichnis über diejenigen Schüler auf« zustellen und hierher einzureichen, für welche der Nachweis der Impfung bisher nicht erbracht worden ist und

. c. die Herren Bürgermeister eine Uebersicht über die­jenigen Kinder, welche aus anderen Bezuken zugezogen sind, aufzuffellen und alsbald hierher einzureichen oder Fehlanzeige Zu erstatten.

Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, diese Verfügung den Herren Lehrern bezw. Leitern der oben unter 2 gedachten Unterrichtsanstalten, sowie denjenigen l Standesbeamten, welche nicht zugleich Bürgermeister sind, unt dem Ersuchen bekannt zu geben, für die Anfertigung And Einsendung der unter a und b gedachten Listen, zu ssvflchen Formularpapier bereits übersandt worden ist, unge- Sorge zu tragen.

Schlüchtern, den 10. Februar 1930.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

Kreis ausschuß.

D-Nr. 798 K. A. Der neugewählte Bürgermeister Karl Mmann in Uttrichshausen ist zum Standesbeamten und neugewähste Schöffe 3ofef Iäckel zum Standesbeam- ^btellvertreter des Standesamtsbezirks Uttrichshausen er=

Schlüchtern, den 11. Februar 1930-

LDer Landrat: Dr. Müller.

^Eadt Schlüchtern.

Betrifft: Brobe Alarm

./m Sonnabend, den 15- d. Mts., mittags zwischen dem^n 1 ^^ wird die Feuer-Alarm-Anlage auf ^at^aus zu Probezwecken kurze Zeit in Betrieb gesetzt, schlüchtern, den 13- Februar 19.30.

Der Bürgermeister: Gaenßlen.

Bekanntmachung.

Stadtschule.

Das Schuljahr 1929/30 der Stadtschule (Volksschule) schließt am 31. März. An diesem Tage findet die Ent­lassung der Schüler und Schülerinnen statt, deren Schul­pflicht beendet ist.

Die Ausnahme der im laufenden Jahre schulpflichtig werdenden Knaben ^nd Mädchen erfolgt am Dienstag, den 1. April 1 930, vormittags 9 Uhr, in Klaffe VII (Kloster"!)

Schulpflichtig werden alle Kinber, die bis zum 3 0. 3uni 1 93 0 das 6. Lebensjahr vollendet haben, doch können auch noch solche ausgenommen erorden, welche bis zum 30. September 1930 sechs Jahre alt werben.

(Sprechstunde des Schulleiters werktäglich um 11 Uhr im Lehrerzimmer der Stadtschule).

. Schlüchtern, am 15. Februar 1930-

Der Rektor: Flemmig.

Bekanntmachung.

Die Berechnung des staatlichen Anteils an dem Pacht­erlös des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schlüchtern I für das Pachtjahr 31. Januar 1929 bis 1- Februar 1930 liegt in der Zeit vom 15. Februar bis einschl. 28. Februar 1930 im Rathaus Zimmer Nr. 2 zur Einsicht der Gemeindeangehörigen öffentlich aus.

Schlüchtern, den 12. Februar 1930-

Der Jagdvorsteher: Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Am Samstag, den 1 5- bs Mts nachmittags 2 Uhr sollen die in der Bahnhofstraße gefällten Eschen­bäume öffentlich meistbietend verkauft werden. Anschlie­ßend daran um 2(4 Uhr sollen dir an der Steinaubach- brücke in der Umgehungsstraße von dem Fußgängersteg übrig gebliebenen noch lagernden Steine öffentlich meist­bietend verkauft werden.

Steinau, den 13- Februar 1930.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Im März beginnt der Abzug der Befatzung.

ENB- Ludwigshafe n, 13. 2. (Eigene Meldung.) Nachdem in den letzten Tagen mehrfach Gerüchte von einem nahe bevorstehenden Abzug der französischen Be­satzung in Umlauf gewesen sind,' verlautet jetzt, daß die Räumung der Pfalz Anfang nächsten Monats beginnen und bis Ende März zum größten Teil durchgeführt sein wirb- Die Munitionslager der französischen Garnisonen in der Pfalz sollen bis Ende März d- 3s. endgültig geräumt, die Garnisonen in Kaiserslautern, Speper, Germersheim und Zweibrücken bis auf einige Kommanbos, also in ihrem größeren Teile, bis Mitte April zurückgezogen sein. Dem Hauptproviantamt Landau (Pfalz) wurde nach ber Räu­mung der dritten Zone auch die Versorgung der in der zweiten Zone zurückgebliebenen Truppen übertragen- Das deutsche personal hat staffelweise bis zum 31- März die Kündigung erhalten, und die Buchführung für das erste Vierteljahr 1930 wird als fünftes Vierteljahr 1929 web tergesührt- Die beiden Landauer Artillerie- und 3nfan= terieregimenter rücken am 10- bezw. 20. März nach Der« dun bezw- Nancy ab. Das 8. Dragonerregiment soll bis zur endgültigen Räumung in seiner bisherigen Garnison Landau verbleiben- 3m Laufe des Monats Mai wird (bann nach den weiter vorliegenden 3nformationen die dritte Zone endgültig geräumt fein; lediglich einige Ueber- gabekommandos werden auch den Juni über im deutschen 'Gebiet bleiben- 3n Kreisen der Besatzung rechnet man mit feiinem endgültigen Abtransport der Verwaltungsbe­hörden für April, ebenso mit der Auflösung! der noch be­stehenden Militärgerichte in Mainz, Trier, Kehl und Lan­dau. Das Offizierskorps der Besatzung wartet bereits mit einer gewissen Ungeduld auf die Heimbeförderuna nach Frankreich. Als Hauptgrund hierfür wird die Hoffnung auf ein jetzt noch günstiges Wohnunterkommen in Frank­reich angegeben, wo der Wohnungsmarkt für die später heimkehrenden Offiziere keine sonderlich günstigen Aus­sichten bieten soll- Dieses Drängen auf baldigen Heim­transport hat sich allen Besatzungstruppen mitgeteilt, die gegenwärtig mehr als 13 00Ö Mann umfassen, und die also seit Juni 1929 um nur etwa 350 Mann abgenommen haben. In Hessen beträgt sie 14 600, im preußischen besetz­ten Gebiet etwa 7 700.

Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reilyscages.

Berlin, 14. Februar. Der Volkswirtschaftliche Ausschuß deS Reichstages erledigte am Donnerstag das Gaststätten-Gesetz bis zum § 13. Zu § 11 wurde ein Antrag angenommen, der die Gastwirte verpflichtet, alkoholfreie Getränke zu führen. Du §§ 12 und 13 betreffen den Verlust der Gewerbebefugnis.

Neugliederung des Schuljahres und Beilegung der Ferien.

Die Gutachten der Länder und Kreise liegen noch nich^vor.

Auf eine Anfrage gab die sächsische Regierung im Landtag zu dieser bedeutsamen, die Oeffentlichkeit stark berührenden Frage folgende Erklärung ab:Die Frage der Neugliederung des Schuljahres und die Verlegung der Ferien hat die Unterrichts­verwaltung der Länder wiederholt beschäftigt. Besonders der Reichsschulausschuß hat bereits im Oktober 1920 eingehend dazu Stellung genommen. Gegen die Stimme des bayrischen Ver­treters haben sich damals alle Mitglieder dahin ausgesprochen, daß der einheitliche Beginn des Schuljahres für die allgemein bildenden Schulen auf das Frühjahr zu legen ist. Neuerdings ist die Frage in der Sitzung des Unterrichtsausschusses der Länder am 17. und 18. Oktober 1929 wieder angeschnitten worden.

Dabei wurde es von allen Unterrichtsverwaltungen nach wie vor für dringend erwünscht gehalten, daß der Schuljahresbeginn für alle öffentlichen Schulen im ganzen Reiche einheitlich geregelt werde. Zugleich aber wurde eine Aenderung des Zeitpunktes des bisherigen Schuljahrbeginnes für erwägenswert gehalten. An der Prüfung dieser Frage sollen sich alle Unterrichtsverwaltungen be­teiligen.

Die Festsetzung des Schuljahrbeginns ist nicht nur eine päda­gogische Frage; sie greift so tief in das gesamte öffentliche Leben ein, daß es notwendig ist, vor einer etwaigen Aenderung des bisherigen Zustandes die besonderen Verhältnisse in den ver­schiedenen Teilen des Reiches eingehend zu untersuchen. Der Reichsminister des Innern beabsichtigt deshalb, den ganzen Fragenkreis erst nach der erforderlichen Vorbereitung dem Aus­schuß für das Unterrichtswesen zur Beratung zu überweisen. Das Ministerium für Volksbildung und das Wirtschaftsministerium haben demzufolge die Lehrerorganisationen sowie die an der Frage des Schulbeginns interessierten wirtschaftlichen und sonstigen Verbände und Körperschaften zur gutachtlichen Aus­sprache aufgefordert.

Bevor die geforderten Gutachten nicht vorliegen, vermag die Regierung zu dieser Frage, die reiflich nach allen Seiten erwogen werden muß, noch keine bestimmte Stellung einzunehmen. Sie wird ihr aber volle Aufmerksamkeit auch weiterhin zuwenden.

10000 ha deutschen Grundbesitzes werden enteignet.

TNB Berlin, 14- 2. Nach der polnischen Parzellie- rungslifte für das Jahr 1930, die jetzt laut Deutscher Ta­geszeitung veröffentlicht worden ist, sollen dem Blatt zu­folge insgesamt aufgrund der sogenannten Agrarreform in Posen und pommerellen zusammen 13 820 Hekt- enteig­net werden. Der deutsche Besitz wird dabei mit 9 980 Hekt- herangezogen, während nur 3 840 Hekt. von dem polnischen Grundbesitz zwangsparzelliert werden soll- In pommerellen werden 4 780 Hekt- deutschen Bodens ent­eignet, in Posen 5 200 Hekt- Unter den 38 namentlich angeführten Enteignungsprojekten handelt es sich in 28 Fällen um deutschen Großgrundbesitz-

Haftpflicht ber Reichsbeamten bei EtatSüberschreitungen.

TNB Berlin, 14, 2- Nach einer Htelbung des sozial- demokratischen Pressedienst ist dem Reichstag der Bericht E «des Haushaltsausschusses zugegangen, der sich mit der Prüfung der Einzelabschlüsse des Etats für 1928 beschäftigt. In diesem Bericht verlangt der Ausschuß vom Reichstag, daß für eine ganze Reihe von Haushaltsüberschrsitungen und außerplanmäßigen Ausgaben, die von den verschie­denen Verwaltungen während des Etatjahres 1928 getä­tigt worden find, die gesetzlich erforderliche Genehmigung versagt wird. Die Folge der Nichtgenehmigung einer sol­chen Haushaltsüberschreitung ist, daß der für die Ueber- schreitung verantwortliche Beamte gezwungen werden kann, aus eigenen Mitteln für den Verlust aufzukommen, -den das Reich durch die Mehrausgabe erleidet-

Profesior Anforge gestorben.

Berlin, 14. Februar. Der hervorragende deutsche Pianist und Musiklehrer Profesior Konrad Anforge ist am Donnerstag im 68. Lebensjahre in Berlin gestorben.

Der neue Messedirektor in Frankfurt a. M. .

Frankfurt a. M., 14. Februar. Der Aufsichtsrat der Messe- und Ausstellungs G. m. b. H. Frankfurt a. M. ernannte an Stelle des an die Staatliche Porzellanmanufaktur in Berlin be­rufenen Herrn Modlinger, zum neuen Messedirektor den deutsch- nationalen Stadtverordneten Julius Schnorr, der ßunächK interimistisch für drei Monate die Messcleitung übernehmen soll.

Nach Mitteilungen von amtlicher chinesischer Seite in Schanghai hat eine Gruppe von sowjetrussischen Soldaten die mand­schurische Grenze überschritten und chinesische Posten bei Mandschuli angegriffen. Mehrere chinesische Soldaten wurden schwer verwundet, drei Rufien konnten gefangen genommen werden.

Nach einer Meldung derHerald Tribune" aus Tegucigalpa (Honduras) sollen in Nikaragua neue Unruhen ausgebrochen sein. Bei Las Mavos habe ein Feuergefecht zwischen nikaraguanischen Soldaten und ^Aufständischen stattgcfundcn, wobei es mehrere Tote «nd viele Verwundete gegeben hak