Nr. 16
(1. Statt)
Donnerstag, den 6. Februar 1930
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82. Fahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Landespolizeiliche Anorbnung.
Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes svom 1. April 1880 in der Fassung!der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 (SS. S. 83) wird für den Regierungsbezirk Kassel folgendes angeordnet:
Eigentümer, Nutznießer und Pächter bebauter Grund- Wücke, Lager- und Zchuttplätze, Baustellen, Parkanlagen und Friedhöfe, die Borstände von Laubenkolonien und die -Inhaber einzelner Lauben und Gartengrundstücke oder die gesetzlichen bezw. bevollmächtigten Vertreter dieser Personen sind verpflichtet, an Tagen, die von den Landräten, in Stadtkreisen von den Grtspolizeibehörden, bestimmt bekannt gemacht werden, wirksame Nattenvertilgungsmittel an geeigneten Stellen der ihnen gehörigen oder von ihnen gepachteten Grundstücke usw. auszulegen.
; Die näheren Bestimmungen über das Verfahren bei der allgemeinen Rattenvertilgung und auch darüber, auf welche Gebietsteile sich die jeweilige polizeiliche Anordnung erstrecken soll, werden jedesmal rechtzeitig vorher von den tandräten, in den Stadtkreisen von den Ortspolizeibehör- dcn bekanntgegeben. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen unterliegt die Bestrafung nach § 4 dieser Anordnung.
von der in § 1 festgesetzten Verpflichtung sind nur diejenigen befreit, die einen Kammerjäger oder einen anderen, auf dem Gebiete der Rattenvertilgung bewährten Fachmann mit dem Auslegen des Rattenvertilgungsmittels an den für die Rattenvertilgung bestimmten Tagen beauftragen und dies durch die Bescheinigung des Beauftragten der Polizeibehörde nachweisen.
i Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften unterliegen den in § 30 Abs. 2 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 OBS. S. 85) vorgesehenen Strafen. (A II. 6133 a/29.)
| Rassel am 13. 12. 1929- Der Reg.-Präsident.
| I-Nr. 204 v- Der Vorstand der Landesversicherungs- anstalt Hessen-Nassau. in Rassel hat den „Leitfaden durch die gesetzliche Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung" in neuer Auflage erscheinen lassen. Der Neudruck berücksichtigt sämtliche Aenderungen, die in den letzten Jahren durch Desetzesnovellen und Verwaltungsmaßnahmen notwendig geworden sind. Der preis des Büchleins beträgt 50 Rpfg. ? Die Herren Bürgermeister werden ersucht, etwaige Bestellungen entgegen zu nehmen und bis zum 20. Februar \ Js. hierher einzureichen. Den Herren Bürgermeistern wird das Büchlein unentgeltlich geliefert werden.
। Lchlüchtern, den 31. Januar 1930.
- Ber Vorsitzende des Versicherungsamts. J. v.: Ichultheis.
Kreisausschutz.
Freiwillige Wanitätskolonne Schlächtern.
i J.-Nr. 234 R. K. Der Unterricht am Sonntag, den 9. d. fällt aus. Der nächste Unterricht findet erst wieder am Sonntag, den 16. Februar d. Js. Nachmittags 3 Uhr statt. ^ Schlächtern, den 4. Februar 1930.
pänneroeretn vom Roten Kreuz Schlächtern: Dr Müller. Stadt Steinau.
Betrifft: Abgabe von Bauholz.
^Aufgrund übereinstimmender Beschlüsse der städtischen Körperschaften ist die Abgabe von Bauholz für die künf- uge Seit generell wie folgt genehmigt werden:
[ Es werden gegeben pro Wohnhausneubau 16 Fm. 1 b, 19 dtm.) unb 8 Fm. 2 a (20—24 Ttm.) zus. 24,00 Sür den Bau von Wirtschaftsgebäuden werden 3 Fm. ~ “ unb 9 Fin. 1 b abgegeben.
| oür Wirtschaftsgebäudereparaturen bis zu 6 Fm.
Die Zahlungsbedingungen find wie folgt festgelegt worden:
i Ein Jahr Stunbung zinslos, dann Verzinsung zum je- wemgen Reichsbankdiskont mit 40 °/o iger Abzahlung ab da. L Anträgen auf Abgabe von Bauholz muß in jedem Falle eine Bauzeichnung nebst der Mengenabgabe des erforderlichen Holzes beigefügt sein.
- Die Abgabe erfolgt mit der Einschränkung, daß im Falle fr Richtoerwendung des abgegebenen Holzes innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkt der Vorlage der BauzAch- ab gerechnet der Magistrat einen den wirklichen ^rt entsprechenden höheren Preis festsetzt.
, . Anträge auf Abgabe von Bauholz sind spätestens ei Beginn des Holzeinschlags einzureichen. Später ein-
Anträge können für das laufende Jahr keine Be= uckfichtigang finden. Die geforderte frühzeitige Einreibung der Anträge ist notwendig, damit das Erforderliche ezgl. der Ausweisung veranlaßt werden kann.
Steinau, den 31. Januar 1930.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
Sie ParleWrerbesprechung beim Reichskanzler.
Um das Liquidationsabkommen.
Wie der ,,Vorwärts" zu der Besprechung der Führer der Regierungsparteien mit dem Reichskanzler Müller berichtet, nahmen daran die meisten Reichsminister teil. An den Bericht des Reichsaußenministers über den Stand der Saarverhand- lungen und über den deutsch-polnischen Liquidationsvertrag habe sich dann eine Aussprache angeschlossen, in der von verschiedenen Seiten Bedenken gegen den Inhalt des Liquidationsabkommens erhoben worden seien. Eine Festlegung der Fraktionen sei nicht erfolgt. Sie sei in diesem Stadium von der Regierung auch nicht verlangt worden. Reichskanzler und Außenminister hätten jedoch keinen Zweifel darüber gelassen, daß das Kabinett auf der Verabschiedung des Liquidationsvertrages gleichzeitig mit dem Aounggesetz unbedingt bestehe.
Nach der „D. A. Z." haben zu dem deutsch-polnischen Liquidationsabkommen die Vertreter des Zentrums und der Deutschen Volkspartei einige Rückfragen geäußert. Hier sei noch keine endgültige Stellungnahme erfolgt, doch werde von offiziöser Seite darauf hingewiesen, daß auch die Parteiführer sick der Erkenntnis kaum verschließen könnten, wie s?hr das Polenabkommen — obwohl an sich kein „Junctini" bestehe - politisch mit der Erledigung des ganzen Doung-Plans verknüpft sei. Die „D A. Z." fügt hinzu, daß sich entgegen den Bemühungen, eine Abtrennung des Polenvertrages herbeizuführen und damit den umstrittensten Fragenkomplex zunächst aus der Tributdebatte auszuschalten, sich die These durchzusetzen scheine, die den Polen darin Recht gebe, daß sie die innere Verknüpfung des Aoung- Plans mit dem Liquidationsabkommen anerkenne, und auf Gc- samterledigung dringe.
Sieberths Geständnis,
München, 5. Febr. Einem Bericht zufolge, den ein hiesiges Blatt zum Falle Meußdörffer aus Kulmbach erhält, hatte sich der Arbeiter Sieberth bereit erklärt, ein Geständnis abzu- legen, aber er wollte das nicht rmmsonft tun. E r w i s se, was ihm b e v 0 r st e h e, und er wollte w e n i g st e n s für seine F r a u s 0 r g e n. Das wurde der Familie Meußdörffer mitgeteilt und sie erklärte sich im Einverständnis mit der Untersuchungsbehörde bereit, dem Verbrecher mit Geld den Mund zu öffnen. In seinem Geständnis schilderte Sieberth, er und Popp seien zunächst in eine unverschlossene Gartenkammer eingedrungen. Dort hatten sie sich aus dem Futter der Joppe eines Gärtners Gesichtsmasken geschnitten und Popp habe die Joppe angezogen. Tann seien sie am Blitzableiter in die Höhe gestiegen und in das Schlafzimmer eingedrungen. Um Frau Meußdörffer am Schreien zu verhindern, hätten sie sie geknebelt und gefesselt, dann hätten sie angefangen, das Zimmer nach Wertsachen zu durchsuchen. Durch das plötzliche Aufblitzen eines Lichtes im Hause seien sie aber aufgescheucht worden und geflohen. Frau Meußdörffer habe in diesem Augenblick noch gelebt. Unterwegs habe Popp die Joppe des Gärtners ausgezogen und sie weggeworfen.
Die Verwaltungsratssitzung des Internationalen Arbeitsamts.
Genf, 5. Febr. Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts trat zu einer außerordentlichen Tagung zusammen, um in erster Linie die bedeutungsvolle Frage der Arbeitszeit im Kohlenbergbau zu behandeln. Auf Vorschlag des Präsidenten des Verwaltungsrates Fontaine wurden die Verhandlungen zunächst auf die Frage beschränkt, ob ein Abkommen nur für die europäischen kohlenherstellenden Länder oder für sämtliche Mitgliedsstaaten der internationalen Axbcitsorgaiüsa- tion in Aussicht genommen werden soll.
Die heutige Kabinettssitzunp.
Dem Reichskabinett wird, dem Bert. Tageblatt zufolge, in seiner heutigen Sitzung noch nicht der fertige Entwurf des Reichshaushaltsplanes für 1930 vorliegen- es wird vielmehr nur im Anschluß an Darlegungen des Reichsfinanzministers über die grundsätzliche Gestaltung des Etats einschließlich der dazugehörigen Lteuergesetze zur Vorbereitung der Besprechungen mit den Parteiführern über den gleichen Gegenstand beraten.
Ein amerikanisches Unters erbot ausgelaufen.
Das amerikanische Unterseeboot O. 3. ist in der Nacht zum Mittwoch auf dem Lchildkröten-Rifs aufgelaufen. Bei Eintritt der Flut soll versucht werden das Boot zu heben. Zu diesem Zweck sind mehrere Hilfsfahrzeuge an die Unfallstelle entsandt worden. An Bord des Unterseebootes befinden sich 3 Offiziere und etwa 30 Mann Besatzung. Das Wetter ist schlecht, sodaß man Befürchtungen für das Unterseeboot hegt.
— In Riga ist aus Zowjetrußland die Nachricht eingetroffen, daß die G. p. U. die Massenhinrichtung aller vormaligen Marineoffiziere durchgeführt habe, die nicht in den Lowjetdienst eingetreten sind. Volle Einzelheiten fehlen noch, aber mehrere hundert Namen sind als unter den Opfern befindlich gemeldet worden.
— Montag vormittag ist aus der Strafanstalt in Tegel der Einbrecherkönig Zandowski, einer der abenteuerlichsten Schwerverbrecher unserer Zeit, entsprungen.
Aranlreich und Rußland.
Beschwerde beim französischen Autzenministerium.
Das Verschwinden des Generals Kutiepow in Paris wächst sich allmählich zu einer politischen Angelegenheit aus, die ihre Schatten auf die B e z i e h u n g e n z w i f ch e n R u ß- land und Frankreich wirst. Der russische Botschafter in Paris, B 0 w g a l 0 w s k i, hat bei dem französischen Außen- ministerium Beschwerde über die Angriffe der französischen Presse gegen Rußland erhoben.
Bei Tardieu.
Im Anschluß an diesen Schritt besuchte der Botschafter den französischen Ministerpräsidenten Tardieu und wiederholte die Beschwerde gegen die gegen die russische Botschaft gerichteten Angriffe. Insbesondere forderte cr von TarviLU, Schritte zu unternehmen, um die Presseangriffe gegen Rußland zu unterbinden.
Tardieu erwiderte, daß in Frankreich Pressefreiheit bestehe und daß es nicht seine Aufgabe sei, einzuschreiten. Er empfahl dem russischen Botschafter, sich an die Gerichte zu wende«. Französische Journalisten, die auf der Sowjetbotschaft vor- sprachen, um nähere Einzelheiten über die Schritte Dowga- lewskis zu erfahren, erhielten die Antwort, daß die russische Botschaft in der Kutiepow-Angelegenheit keine Erklärung abgeben könne.
Die Patiser Presset
Die Pariser Blätter sind über die Schritte des russischen Botschafters außerordentlich ungehalten. Es sei die höchste Ironie, wenn derrussische Botschafter sich über diejenigen beklage, die von den Tschekaagenten verfolgt würden, schreibt das „Echo de Paris". Die „Victoire" bezeichnet den Schritt Dow- galewskis als den Gipfel der Frechheit. Nie „L i b e r t 6" greift die Gerüchte von einem Abbruch der diplomatischen Beziehungen auf - und schreibt:
„Wenn die Russen abreisen wollen, einverstanden! Aber nicht bevor sie den General Kutiepow gesund und wohlbehalten zurückgeben, oder aber Rechenschaft über ihr Verbrechen abgelegt haben. Denn, wie der Generalstaatsanwalt von Athen in einem politischen Prozeß gegen Sowjetrußland betonte, handelt es sich nicht.um Diplomaten, sondern um Mörder."
Französische Antwort
a» den Sowjet-Botschafter.
Der russische Bckkschafter in Paris hat das französische Außenministerium amtlich davon in Kenntnis gesetzt, daß unter Leitung eines Generals ein Ueberfall auf die Sowjetbotschaft organisiert worden sei.
Wie nun aus Moskau gemeldet wird, hat das französische Außenkommissariat geantwortet, daß die nötigen Maßnahmen zum Schutze der Sowjetbotschaft getroffen würden. Die fron« zöfische Antwort wird in Moskau als unzureichend anaesehen.
Gegen die russischen Beschuldigungen.
Der russische Emigrantengeneral Müller dementiert auf das energischste die Beschuldigungen, die der Sowjetbotschafter Dowgalewski gegen ihn erhoben hat,nämlich, daß er einen Angriff auf die Sowjetbotschaft in Paris vorbereite.
Bisher unkontrollierbare Informationen behaupten, daß Dowgalewski seinen ersten Botschaftsrat mit einem Bericht nach Rußland gesandt habe und daß er in diesem Bericht die Ansicht ausdrücke, es sei angesichts der Erregung der öffentlichen Meinung in Frankreich ratsam, wenn er sich für einige Zeit von Paris entferne. In der Tat haben vor der russischen Botschaft, die gegenwärtig von der französischen Polizei scharf bewacht wird, bereits einige Kundgebungen stattgefunden.
Jas neue Republik-Schvtzgesetz.
Jm Reichötags-Ausschusse.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstags begann am Dienstag die 2. Lesung des Republikschutzgesetzes. Der deutschnationale Abgeordnete Dr. Everling begründete hierzu drei Gruppen von Anträgen. Die erste, so führte er aus, richte sich gegen die Höhe der Strafen, die zweite wolle klare Tatbestände schaffen, insbesondere über den Begriff „Republikanische Staatsform", und die dritte wolle Bestimmungen streichen oder ändern, die eine Knebelung der Opposition durch daS Gesetz allzu deutlich ermöglichen sollten. Der Redner bezeichnete das ganze Gesetz als überflüssig mit Rücksicht auf das Strafgesetzbuch. Der Zweck des Gesetzes sei die Ausschaltung der Opposition.
i Der Strafrechtsausschuß des Reichstags nahm nach längerer Aussprache den § 6 des Republikschutzgesetzes mit einer geringen Aenderung gegenüber dem Beschluß der ersten Lesung an. Danach wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, wer die verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform beschimpft oder böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht, wer die Reichs- oder Landesfarben beschimpft, einen verstorbenen Reichspräsidenten oder ein verstorbenes Regierungsmitglied beschimpft oder verleumdet und zu Gewalttätigkeiten aufforde^ gegen andere wegen ihrer poetischen Setätigung.