' Nr. 13 (1. Blatt) Donnerstag, den 30. Januar 1930 82. Iahrg.
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Amtliche Bekanntmachungen
Lande ats am t.
I.-Nr. 685- Die Herren Bürgermeister werben an die e umgehende Erledigung meiner Verfügung vom 17. d. Mts- — Nr. 498 -L- Schlüchterner Zeitung Nr. 9, betr- (Einsen» düng der Ltimmzettelumschläge, erinnert.
5chlüchtern, den 28. Januar 1930.
e Der Landrat. 3. v.: Zchultheis.
Kreisausschuß.
J I.-Nr. 12954 $• In der Krüppelberatungsftelle Rassel, Dießbergstratze 24, werden durch die Landeskrüppelärzte, San. Rat Dr. Nlsberg und San. Rat Dr. Nöhring in Rassel, ii in jedem Dienstag, vormittags 10 Uhr, Lprechstunden ab= ' zehalten.
E Schlüchtern, den 25. Januar 1930.
4 Rreiswohlsahrtsamt.
r
I. Nr. 550 K. A. Der Sprechtag fällt am Freitag, Jen 31. d. Mtö. für^daö Hauptbüro des Kreisausschußeö 1 ue.
Das'Kreiswohlfahrtöamt und das Kreisbauamt sind an Diesem Tage^in gewöhnlicher Weise für "das ^Publikum ge- ' ffaet.
Schlüchtern, benf27. Januar 1930.
e| Der Vorsitzende des Rreisausschusses: Dr. Müller.
Stadt Schlüchtern.
Ausschreibung.
r Für den Neubau der Volksschule sind einige Rolläben= mrichtungen zu vergeben.
Kngebotsformulare, Bedingungen, Zeichnungen pp-1 lie- lm im Stabtbauamt, Schlotzgasse Hr ,15, während der g ienststunden zur Einsicht offen* Angebotsformulare kön- M daselbst in Empfang genommen werden-.
Die Angebote sind bis spätestens Freitag, den 7. ebruar 1 930, oormittags 1 0 Uhr dem S t a b t= auamt verschlossen einzureichen.
" Die Geffnung der Angebote geschieht daselbst zu der erstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber4
Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
schlüchtern, den 29. Januar 1930.
Der Magistrat. Gaentzlen.
4 Legierungsloalilion und Stichsbaul.
M Keine Aenderung des Reichsbankstatuts.
Im Reichstag hatte Reichskanzler Müller eine Besprechung i?i»it Vertretern der Regierungsparteien über die Aenderung des t^cichsbankstatuts im Rahmen des Aoungplanes. Die Partei- >Aer stellten noch einmal die in den letzten Tagen von der Presse der Parteien bereits kundgegebenen Auffassungen dar.
Sozialdemokraten wünschten, daß die durch den Poungplan zegebenc Möglichkeit einer Revision des Reichsbankstatuts schon !cht bei der parlamentarischen Beratung des Voungplanes benutzt werden möchte, um den Einfluß der Reichsregierung bei Zusammensetzung des Generalrates der Reichsbank und bei der Wahl des Reichsbankpräsidenten zu verstärken. Die Anderen in der Regierung vertretenen Parteien dagegen sind in > Uebereinstimmung mit dem Kabinett der Auffassung, daß zu- Mndesten im gegenwärtigen Augenblick über den Doungplan iMausgehende Reformen nicht vorgenommen werden sollen. Zu Einigung kam es nicht.
Die Sozialdemokraten, die auf ihrem abweichenden Stand- MNkt verharrten, behielten sich ihre endgültige Stellungnahme Der „Sozialdemokratische Pressedienst" schreibt: Die <so= M emokratische Reichstagsfraktion würde sich Vorbehalten ein Jnitiativgesetz zur Abänderung des Reichsbankge- einzubringen. Auf jeden Fall aber habe sie ihre Pflicht und rechtzeitig gewarnt. Wenn die Dinge sich anders MH'hkelten, als es der Optimismus der bürgerlichen Parteien so trage sie keine Verantwortung.
.■~ Beim Beschreiten der Eisdecke des Dorfteiches in NähcH er Ortschaft Wobrow bei Kolberg brach der . Mfschullehrer mit seinen Schülern ein. Der Lehrer und Knaben sind ertrunken.
■177 In der Nähe von Gjedser auf Falster stietzen zwei Uuuärflugzeuge zusammen und stürzten ab. Beide Flieger getötet.
As dänische Sd)iff „Erik Boise" setzte in Leith »Deutsche und einen Dänen an Land, die aus der fran= Fremdenlegion desertiert sind. Der deutsche und ^Nische Konsul in Leith lassen die Flüchtlinge in ihre At befördern.
p Nach einer Havasmeldung ist der spanische General Wo de Nivera zurückgetreten. Der König hat den Gene- lberenger mit der Bildung des neuen Kabinetts be-
Italienisch französische Gegensätze
„Private Besprechungen". — Die Lösung der französisch- italienischen Differenzen. — Amerika und das Mittelmeerabkommen. — Die Brücke der Franzosen nach Italien nicht abgebrochen. — England bestellt zwei Kreuzer ab.
Schleppender Gang
der Londoner Verhandlungen.
Auf der Seeabrüstungskonferenz in London fand eine Zusammenkunft zwischen den Abordnungen Frankreichs, Italiens und Englands statt. Ueber den Verlauf der Besprechungen wurde halbamtlich mitgeteilt, daß es sich um rein private Besprechungen handelt, und die in der englischen Nachmittagspresse aufgetauchten Behauptungen, daß die Unterseebootsfrage angeschnitten wurde, völlig aus der Luft gegriffen wären. Die Einberufung einer Vollsitzung werde erst erfolgen können, wenn die weiteren Verhandlungen der Hauptvertreter zu einem Ergebnis geführt hätten, das die Abhaltung einer neuen Voll- konferenz rechtfertige.
Der Kampf um das Mlkelmeer.
Die italienisch-französischen Meinungsverschiedenheiten, die den übrigen Abordnungen der Flottenkonferenz zunehmende Sorgen bereiten, werden, wie der diplomatische Berichterstatter des „Daily Telegraph" hört, nunmehr auf einem anderen Wege zu beseitigen gesucht.
Man denkt an die Schaffung eines Vorwortes zu einem- Abrüstungsvertrag, in dem beispielsweise festgelegt werden könnte, daß jede souveräne Macht das Recht der Parität mit irgendeiner anderen souveränen Macht besäße und nur auf Grund chres eigenen freien Willens begrenzt werden könnte. Eine Fassung dieser Art würde, wie man hoffe, die italienische Forderung auf rein nominelle Parität mit Frankreich, zu mindesten für eine Uebergangszeit bis zum Jahre 1936 befriedigen.
Italien wird wahrscheinlich als Vorbedingung für seinen eigenen Beitritt zu einem solchen Vertrag die Regelung der politischen Meinungsverschiedenheiten mit Frankreich in Tripolis fordern. Die Gerüchte über einen möglichen Heitritt Amerikas zu einem Mittelmeerabkommen sind darauf zuruckzuführen, daß in Washington gewisse direkte und indirekte Nachfragen gestellt wurden. Eine amerikanische Teilnahme kann aber nun endgültig als ausgeschlossen angesehen werden.
„Gewttkeralmosphäre-.
Die französischen Blätter machen kein Hehl bar aus, daß sich in London zwischen Frankreich und Italien der erste Streitfall der Konferenz ergeben habe. Der „Petit Paristen" spricht von einer Gewitteratmosphäre, in der sich die drei Stunden lange Aussvracke al^ewickelt habe. Tardieu und Briand hätten lebhaft gegen die Ansprüche des italienischen Vertreters Grandi Einspruch erhoben und dem französischen Außenminister sei es endlich gelungen, die ruhige Stimmung wiederherzustellen. Bezüglich Italiens sei keineswegs die Brücke abgebrochen, da Grandi den Wunsch geäußert habe, die Unterhaltung fortzusetzen, und da er weiter die Möglichkeit ins Auge gefaßt habe, aus der beanspruchten Flottengleichheit die französischen Seestreitkräfte aus- zuschließen, die Frankreich nötig habe, um den deutschen Kreuzern entgegentreten zu können.
Englische Rüstungsbeschränkung.
Die Admiralität hat unter dem 24. Januar den den britischen Staatswerften erteilten Auftrag auf Bau von zwei 10 000 - Tonnenkreuzern rückgängig gemacht. Die Arbeiten an beiden Kreuzern waren bereits auf Grund der Ankündigung von Ministerpräsident MacDonald im Unterhaus im Juli letzten Jahres eingestellt worden.
Reichsrai und „Neuer Plan".
Unter dem Vorsitz des Reichsaußenministers _Sr. Curtius trat in Berlin der Auswärtige Ausschuß^ des Reichsrates zusammen, um über die. Ergebnisse der Haager Konferenz zu beraten. Reichsaußenminister Dr. Eur- tius und Reichsminister für die besetzten Gebiete Dr. Wirth erstatteten eingehend Bericht.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichsrats beschloß, die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats bereits zum Freitag dieser Woche einzuberufen, um zu dem gesamten Vertragswert Stellung zu nehmen. Die Vollsitzung des Reichsrats zur Verabschiedung des Gesetzgebungswerkes ist für den 1. Februar in Aussicht genommen.
— Die Nettungsarbeiten für die Schiffbrüchigen des englischen Dampfers „Rnepworth", der bei Biarritz gestrandet ist, wurden energisch fortgesetzt. Nachdem man 8 Mann der 23 Personen starken Besamung gerettet hatte, ritz das Kabel, aus dem die Rettungsboje lief. Man hofft aber, im Laufe der Nacht die noch an Borb befindlichen 15 Personen bergen zu können. Die Ladung und das Lchiff sind aber verloren.
— Die 25 Millionen-Nnleihe der Stabt Berlin, die von der Elektrowerke A .G. gegeben wird, ist jetzt perfekt geworden. Damit sind die dringendsten Geldsorgen der Stabt Berlin einstweilen behoben.
Der „Neue Plan".
□ Dem Reichstag ist soeben der Wortlaut des Haager Reparationsabkommens und seiner Anlagen zur Stellungnahme zugegangen. Wir haben hier nicht genügend Raum, um das Dokument wörtlich oder annähernd wörtlich wiederzugeben. Für die meisten unserer Leser hätte eine solche Veröffentlichung wohl auch nur geringes Interesse, da sie sich in den Einzelheiten der recht verwickelten Materie ja doch nicht auskennen. Es mag daher genügen, daß wir versuchen, durch die folgenden Zeilen ein Bild von den wichtigsten Bestimmungen des Abkommens zu geben. Vorausgeschickt sei, daß der Zahlungsplan in dem Hauptabkommen selbst nicht enthalten ist, sondern in einer der Anlagen. Dieser Zahlungsplan bringt bekanntlich für die nächsten Jahre eine kleine Erleichterung gegenüber dem Dawesabkommen; im Durchschnitt betragen dann die deutschen Jahreszahlungen 2 Milliarden Mark.
Der Haager Vertrag ist vom 20. Januar 1930 datiert und trägt die Unterschriften der bevollmächtigten Vertreter folgender Regierungen in der angegebenen Reihenfolge: Deutschland, Belgien, Großbritannien (ferner der englischen Gliedstaaten: Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrikanische Union und Indien), Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Polen, Portugal, Rumänien, Tschechoslowakei, Südflawien. Beim Durchlesen dieser stattlichen Liste taucht die Erinnerung an den Weltkrieg wieder auf: Gegen alle diese Staaten hat das deutsche Volk über vier Jahre lang standgehalten und zwei der wichtigsten unserer Kriegsgegner fehlen dabei noch in dieser Ausstellung, nämlich Amerika und Rußland!
Artikel 1 des Haager Abkommens nennt den auf der Basis -des Aoung-Plans vereinbarten Zahlungsplan den „Neuen I a n". Dieser Neue Plan wird als vollständige und endM- tige Regelung der sich aus dem Kriege ergebenden finanziellen Fragen bezeichnet und als solche angenommen. Die deutsche Regierung übernimmt gegenüber den Gläubigermächten die „feierliche Verpflichtung, die im Neuen Plan vorgesehenen Annuitäten (Jahresraten. — Red ) zu zahlen." Der Artikel 2 bestimmt, daß durch die Ingangsetzung des neuen Planes die früheren Verpflichtungen Deutschlands wegfallen mit Ausnahme derMigen aus der äußeren Anleihe von 1924, der sogenannten Dawesanleihe. In den dann folgenden Artikeln wird hauptsächlich folgendes festgelegt: Mit der Ingangsetzung des Neuen Planes werden die Stelle für Reparationszahlung und die damit in Verbindung stehenden Berliner Organisationen aufgehoben; die Beziehungen zwischen der Reparationskommission und Deutschland hören auf. Die Funktionen dieser Organisationen werden auf die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich übertragen. Unter dem Regime des Neuen Planes begrenzen sich die Befugnisse der Gläubigermächte gegenüber Deutschland nach den Bestimmungen dieses Planes. Die deutsche Regierung erklärt, um das gute Arbeiten des Neuen Planes zu erleichtern, aus freien Stücken, „daß sie fest entschlossen ist, auf jede mögliche Weise bemüht zu sein, eine Moratoriumserklärung (zu deutsch: Erklärung eines Zahlungsaufschubs. — ! Red.) zu vermeiden und dazu erst dann zu schreiten, wenn sie im guten Glauben zu dem Ergebnis gelangt, daß die Währung und das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer (zu deutsch: Uebertragung in ausländische Währung. — Red.) des aufschiebbaren Teils der Annuitäten ernstlich gefährdet werden könnte. Dabei herrscht Einverständnis darüber, daß Deutschland allein berechtigt ist, darüber zu entscheiden, ob zu einer Moratoriumserklärung, wie sie im „Neuen Plan" vorgesehen ist, Anlaß besteht."
Die weiteren Artikel befassen sich mit der Organisation der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich, sowie mit der aufzunehmenden Reparationsanleihe, die von Deutschland zu verzinsen und zu amortisieren ist. In Artikel 14 erkennen die Gläubigermächte an, daß die feierliche Verpflichtung der deutschen Regierung alle zur Zeit bestehenden Pfänder, Kontrollen und Garantien ersetzt. Das bedeutet, daß die ausländischen Mitglieder in der Leitung der Reichsbahn und der Reichsbank verwinden. Der Artikel 15 bestimmt, daß Stetigkeiten über tzÄ Mkommen einem Schiedsgericht von 5 Egtiedern „unterbreitet werden, die auf fünf Jahre ernannt sind. Der Präsident dieses Schiedsgerichts muß ein Bürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika sein, zwei Mitglieder müssen Staaten angehören, die während des letzten Krieges neutral waren, von den beiden letzten Mitgliedern soll je eines deutscher Reichsange- höriger und Staatsangehöriger der Gläubigermächte sein.
In der Schlußbestimmung wird gesagt, daß das Abkommen ratifiziert (also durch die Parlamente der beteiligten Staaren bestätigt) werden soll; die Ratifikationsurkunden sollen in Paris bei der ftanzösischen Regierung hinterlegt werden. Der „Neue Plan" tritt in Kraft und gilt als in Gang gesetzt, sobald die Reparationskommission und der Vorsitzende der Kriegslastenkommission festgestellt haben: 1. die Ratifikation dieses Abkommens durch Deutschland und die Verkündigung der entsprechenden deutschen Gesetze; 2. die Ratifikation dieses Akommens durch vier von folgenden Mächten: Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan und 3. die Gründung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, die Annahme der in dem Haager Abkommen diese Bank betreffenden Verpflichtungen, sowie endlich den Empfang der Bescheinigung der deutschen Reichsregierung und der Deutschen Reichsbahu- gesellschaft über das Pfandrecht der Gläubigermächte.
Das ist der wesentlichste Inhalt des neuen Reparations- Plancs, mit dem sich nunmehr die zuständigen deutschen Stellen zu besassen haben werden, um über die enbgültige Notifizierung zu entscheiden.