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Nr. 156

(1. Blatt)

Dienstag, den 31. Dezember 1929

81. Jahrs

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stattliche Bekanntmachungen

bindratsamt.

|J.4lr. 11594. Auf Antrag der zuständigen Forstverwal- Wgrbehörde wird dem Forstgehilfen Bachus in Ulmbach lie aushilfsweise Mitwirkung bei der Ausübung der Iagd- Mzei in den Gemeindejagdbezirken Kressenbach, Marborn, karrod mit Rabenftein und Rebsdorf, Uerzell und Ulm- W übertragen.

i Schlüchtern, den 27. Dezember 1929.

Der Landrat. 3. D.: Schultheis.

Finanzamt.

[stuf Grund der Verfügung des Herrn Präsidenten des lstiidesfinanzamts vom 1. November 1929 33 S. 4231 1170 wird hiermit angeordnet, daß ab 1. 3anuar kW von allen Umsatzsteuerpflichtigen, auch von denen mit feinem Jahresumsatz unter 10 000 NM., wieder bis zum |0. jedes ersten Vierteljahres-Monats (10. Januar, 10. Mil, 10. Juli, 10. Oktober) eine Umsatzsteuervoranmel- lung über den Umsatz des abgelaufenen Vierteljahrs ohne pfonbere Aufforderung abzugeben ist. Befreit von der Abgabe der Voranmeldungen sind für die Zukunft also nur feie nichtbuchführenden Landwirte für die in der Landwirt- kaft erzielten Umsätze, nicht aber für etwa vorhandene Wwerbliche Nebenbetriebe.

[ S^lüdjtern, den 23. Dezember 1929.

Finanzamt.

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Mtadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

I Zur das Geschäftsjahr 1930 sind für das für den Bezirk

Der Stadt Schlüchtern gebildete Mieteinigungsamt 3 Bei= Wtzer und 3 Lrsatzbeisitzer zu wählen. Die örtlichen Haus- Wesitzer- und Mietvereine werden gemäß Ausführungsv^r- M-tmktz^zmn-Gefetze betr. KtkierfMy pp. vom 15. Aug-R WW § 3 aufgef,ordert, bis zum 8. Januar 1930 Vorschlags- Biften hierher einzureichen. (Es wird dabei gleichzeitig da- Mauf hingewiesen, daß

I 1. Personen, die nach § 32 des Gerichtsoerfassungsge- Mhes zum Schöffenamt unfähig sind, und p'ersonsn^ die krach den §§ 33, 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 33 preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfas- Mngsgesetze zum Schosfenamt nicht berufen werden sollen, Werner Personen, die nach § 7 Abf. 3 Satz 2 und 4 des Mieterschutzgesetzes zu Beisitzern nicht bestellt werden sollen Mder dürfen nicht vorzuschlagen sind, und daß auch die Be= pennung solcher Personen, die nach § 35 des Gerichtsoerfas- Mngsgesetzes in Verbindung mit § 4 Kusführungsverord- inung zum Mieterschutzgesetz vom 15. August 1923 (Pr. G.

$. 405) die Berufung ablehnen dürfen, sich nicht W^fiehlt;

I 2. wenn in die Listen auch Personen ausgenommen Werden, die als Mietschöffe beim Amtsgericht tätig. sind, bei den einzelnen Hamen zu vermerken und gleichzei- anzugeben ist, ob die Personen sich zur Uebernahme M ?mtes als Beisitzer beim Mieteinigungsamt neben ihrer Feigheit beim Amtsgericht bereit erklärt haben;

I Zugleich mit den Vorschlagslisten schriftliche Erklä­ngen der in die Liste eingetragenen Personen einzurei- W sind, in denen sich diese verpflichten, für den Fall W Wahl für Dritte keine berufliche oder ehrenamtliche Ewigkeit auszuüben, die sick auf Mietverhältnisse über Ge- Wdeteile bezieht, und daß im Falle einer Geschäftsver- Wngung der in die Liste eingetragenen Personen mit an* Ffen auch die Verpflichtungserklärung dieser Personen, solche Tätigkeit im Bezirke des Gerichts gegen Ver- Mümg auszuüben.

Personen, die schon für das gleiche Geschäftsjahr zu Schöst M ausgewählt oder zu Geschworenen vorgeschlagen sind, en wicht gewählt werden.

- Solls ausreichende Vorschlagslisten nicht eingehen, so ^rden die Beisitzer durch die Stadtverordnetenversamm- unmittelbar gewählt.

Schlüchtern, den 30. Dezember 1929.

Der Magistrat: Gaenßlen.

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t a d t Steinau.

Abschrift.

Fer Landrat. Schlüchtern, den 17. Dezember 1929. ^'Nr. 11237. Da unter der Jugend die Trinksitte noch weitverbreitet ist, sehe ich mich veranlaßt, die Ortspokzei- und die Herren Landjägereibeamten des Kreises G m auf § 5 des Notgesetzes vom 24. Februar (R- L 1 S. 147), der nachstehend ab gedruckt ist, aufmcrk- 2 3 m?chen. Ich ersuche mit aller Strenge vorzugehen W brin^^ Üebertretungen unnachsichtlich zur Anzeige

§6.

verboten ist

1. das verabfolgen ober Auskünften von Branntwein und das verabfolgen branntweinhaltiger Genußmit- tel im Betriebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Personen, die das 18. Lebensjahr noch, nicht vollendet haben;

2. das verabfolgen oder Auskünften anderer geistiger Getränke und das verabfolgen nikotinhaltiger Tabak­waren im Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Personen, die das 16. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, zu eignem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder seines Vertreters;

3. das verabfolgen oder Auskünften geistiger Getränke im Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Betrunkene.

Wer einer Vorschrift des Abf. 1 vorsätzlich zuwiderhan­delt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

gez. Dr. Müller.

*

Wird hiermit veröffentlicht.

Steinau, den 28. Dezember 1929.

Die Polizeiverwaltung: Weitzel.

Bekanntmachung.

Der Landesausschuß hat beschlossen für das Jahr 1930 .eine Viehseuchenabgabe für Pferde, Esel usw. in hohe von 2. BM. und für Kindvieh in Höhe von 0,50 EHR. für jedes Stück zu erheben.

Die Hebeliste (Bestands-Verzeichnis) liegt in der Seit vom 31. ds. Mts. bis einschließlich 13- Januar 1930 im Zimmer Hr. 3 des Rathauses zur Einsicht aus.

Steinau, den 28. Dezember 1929.

Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß für die städ­tische Leseholzberechtigung dieselben Bestimmungen gelten, wie im Staatswald, insofern, als dürres, am Boden liegen­des Holz über 7 Ttm. Durchmesser nicht unter das Leseholz fällt und nicht abgefahren werden darf.

Das Ab- und Ausbrechen von stehendem, dürren Holz ist ebenfalls untersagt.

Zuwiderhandlungen müssen unnachsichtlich zur Anzeige gebracht werden.

Steinau, den 24. Dezember 1929.

Der Magistrat: Dr. Kraft

Ein Steiger durch herabfallende Gesteinsmassen auf Ver Heinitzgrube getötet.

Beuthen, 30. Dezember. Auf der Heinitzgrube in Beuthen ereignete sich durch Zubruchgehen eines Tei­les einer Strecke ein schweres Unglück. Bon den herab­fallenden Gesteinsmassen wurde ein Steiger und ein Lehrhauer verschüttet. Der Steiger konnte nur noch als . Leiche geborgen herben; er ist Vater von drei Kindern.

Der Deutsche ist uuv bleibt der Feinv."

Posen, 30. Dezember. Der 11. Jahrestag des Posener Aufstandes wurde durch einen Zapfenstreich der Verbände der Aufständischen unter Beteiligung von Mi- I litärkapellen begangen. Der Festredner, Kanonikus , Prondzynski, erklärte, der Deutsche sei und bleibe der Feind.

In Berlin kam es am Sonntag zu verschiedenen erbitterten Schlägereien zwischen Nationalsozialisten und

Kommunisten. Ein Nationalsozialist wurde durch Uiesser- stiche lebensgefährlich, ein anderer schwer verletzt. Mehrere andere Personen trugen leichtere Verletzungen davon. (Ein fokal würbe vollkommen demoliert. Im ganzen wurden ca. 25 Personen festgenommen. ' . . ,,

Rn der französischen Küste herrscht wieder schwerer Sturm. Jn Havre wurde durch den Sturm ein Kran umge- rissen und auf einen Schlepper geworfen, der sofort sank. Drei Mann der Besatzung sind dabei ertrunken.

- In der Nacht zum Sonntag ist bei Emmerich ein mit 5 Personen besetztes Auto in voller Fahrt in den Rhein ^stürzt Zwei Personen konnten nur als Leichen geborgen werden zwei Insassen sind lebensgefährlich verletzt worden, und nur der Chauffeur kam mit geringeren Verletzungen davon. ~ t.

In Düsseldorf hat am Sonntag nachmittag ein schwe- rer Sturm erheblichen Schaden angerichtet. Die Feuerwehr mußte in zwei Fällen abgedeckte Häuser mit einem Notdach oeijehinunter ^ verdacht, seine seit dem 13. Dezember vermißte Gattin ermordet zu haben, wurde der Landwirt BreterNitz aus Bitterdorf (Thüringen) verhaftet. Gleich bei : feiner ersten Vernehmung hat er eingestanden, daß er feine | ^rau erschlagen und auf dem Felde verscharrt hat. !

Die Delegation für den Haag. Deutschland entsendet vier Minister. Reichsbank­präsident Schacht bleibt zunächst in Berlin. Melchior Führer der Sachverständigen.

Berlin, 30. Dezember.

Das Reichskabinett führte in einer neuen Be- sprechnng unter dem Vorsitz des Reichskanzlers die Be­ratungen über die Haager Konferenz zum Abschluß und faßte Beschluß über die Zusammensetzung der deut­schen Delegation.

Zn Hauptdelegierten wurden ernannt: Reichs­außenminister Dr. Eurtius, der Reichsminister für die besetzten Gebiete Dr. Wirth, Reichsfinanzminister Tr. Moldenhaner und Reichswirtschaftsminister Rabrt Schmidt. Zum Führer der die Delegation begleiteten Sachverständigen wurde Bankier Melchior, einer der deutschen Vertreter auf der Pariser Sackiverständigen- konferenz, bestellt. Erforverlichensalls wird auch Reichs- bankpräsident Dr. Schacht während der Beratungen nach dem Haag reisen.

Des weiteren gehören der Abordnung an: vom Auswärtigen Amt Staatssekretär von Schubert und die Ministerialdirektoren Gaus und Ritter; vom Reichs- finanzministerium der neuernannte Staatssekretär Schäffer und Ministerialdirektor Dorn, vom Ministe­rium für die besetzten Gebiete Ministerialdirektor Mil­ler, von der Reichskanzlei Staatssekretär Pünder und schließlich Ministerialdirektor Zechlin von der Presse­abteilung. Auß Anregung des Reichsbankpräsidenten wird auch das Mitglied des Vorstandes der Reichs­bank, Geheimer Finanzrat Dr. Docke, die deutsche Abordnung begleiten.

Staatssekretär Schäffer.

Der vom Reichspräsidenten als Nachfolger des ausgeschiedenen Staatssekretärs Popitz zum Staatsfe.re- tär im Reichsfinanzministerium ernannte bisherige Mi­nisterialdirektor im Wirtschaftsministerium' Schäffer steht im 44. Lebensjahr und entstammt einer alten

Erste weitere ' Personalveränderung erfolgte im Auswärtigen Amt, wo der Vortragende Legations­rat Reinebeck als Nachfolger des Vertrauensmannes Dr. Stresemanns, Bernhard, zum Leiter des Ministerbüros ernannt wurde. Konsul Bernhard wird eine ander­weitige Verwendung im Dienste des Auswärtigen Am­tes finden.

Sonderabkommen mit Amerika. Ausscheiden Amerikas aus der Einheitsfront der Gläu­biger. Berlin zahlt direkt an Washington.

Berlin, 30. Dezember.

Die deutsch-amerikanischen Verhandlungen über den Modus der von Deutschland an Amerika zu zahlen­den Tribute bei denen es sich übrigens um verhält­nismäßig geringfügige Beträge handelt sind in Berlin mit der Unterzeichnung eines Abkommens durch Ministerialdirektor Ritter und den amerikanischen Ver­treter Wilson abgeschlossen worden. Der Vertrag wird nunmehr den Parlamenten zur Bestätigung vorgelegt werden und soll alsdann gleichzeitig mit den Haager Abmachungen in Kraft gesetzt werden.

Mit der Durchführung des deutsch-amerikanischen Sonderabkommens scheiden die Vereinigten Staaten aus der Einheitsfront der Gläubigermächte aus. Deutsch­land wird den amerikanischen Anteil au den Tributen nicht an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich überweisen, sondern Zahlung direkt an Washington leisten. In materieller Hinsicht gewährt Deutschland den Amerikanern genau die Summen, auf die die Ver­einigten Staaten nach dem Uoungplan Anspruch haben.

Senator Mosleh Sackett Schurmans Nachfolger?

Washington, 30. Dezember. Die Entscheidung über die Neubesetzung der amerikanischen Botschaft in Berlin ist bereits gefallen. Der Reichsregierung wurde der Name des neuen Botschafters gleichzeitig mit dem Ersuchen um das Agröment bekanntgegeben. Staats­sekretär Stimson widmete dem scheidenden Botschafter Schurman in einer offiziellen Erklärung herzliche Worte der Anerkennung.

Wie verlautet, ist als Nachfolger Schurmans der Senator Mosleh Sackett ausersehen. Senator Mosleh Sackett steht im 62. Lebensjahr, war früher Rechts­anwalt und gehört seit 1925 dem Senat an, wo er im Finanzausschuß eine bedeutsame Rolle spielt. Er gilt als intimer Freund des Präsidenten Hoover.

Aufhebung der Finanzkontrolle i« Berlin zum 1. Januar.

Berlin, 30. Dezember. Der Magistrat der Reichs­hauptstadt erörterte in Anwesenheit des Oberpräsiden­ten die Finanzlage der Stadt, wobei der Oberpräsident seinen Erlaß vom 20. Dezember erläuterte. Die Ueber- Wachung der Finanzgebarung der Stadt Berlin findet danach mit dem 31. Dezember 1929 ihr Ende; Spar­maßnahmen werden jedoch auch über den 1. Januar hinaus erforderlich sein.