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Amtsblatt * Mtzememev mnUicherKazeLgev für öar Kreis Schlkchtem

1.114

(1. Blatt)

Samstag, den 21. September 1929

81. Jahrs.

rntsamt.

Bekanntmachungen )

1-Nr, 8297. Diejenigen Herren Bürgermeister, die mit. Lrledigung meiner Verfügung vom 13. Bugust d. Is. ttr. 7018 Schlüchterner Zeitung Nr. 98 betr. Be- Mng blinder und taubstummer Kinder noch im Bück­te sind, werden hiermit daran erinnert. Zchlüchtern, den 18. September 1929.

Der Landrat. I. v.: Schultheis.

J.-Nr. 8305. Die Herren Bürgermeister werden an die ^baldige Einsendung der Kosten für die Be­ring von Fingerabdruckbestecken und Vordrucken für die ^tcfe der Landeskriminalpolizei erinnert s. besondere 93er# ^ung vom 20. August d. Js. J.-Nr. 7341 schlüchtern, den 17. September 1929.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

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1^.8103. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmach- ligfn in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 V 1903 die Wandergewerbescheine betreffend, ersuche ich » SrlSpolizeibehörden, die Anträge auf Erteilung von Wan- Mwerbescheinen für das Kalenderjahr 1930 baldigst hier« cinzureichen.

I Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65 Schlußsatz der lOhrungSanweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai

Sonderbeilage zum RegierungSamtSblatt Nr. 24 1904, daß sämtliche Anträge auf Erteilung von Waiidergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1930 aus Städten Schlüebtern, Steinau, Salmünster und M Soden nach Muster A und B des Antrags- »mulars zu behandeln sind. Im übrigen sind die Anträge der Mtthändler und Kesselflicker pp. stets nach Maßgabe «Muster A und B deS AntragformularS zu prüfen. Alle den Antragsformularen enthaltenen Fragen müssen be- p>ortct werden; ein Strich statt der Antwort genügt nicht, M ist es nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen.

die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9, refft des Unterhalts der Kinder, ist besonders zu achten. WinUnterhalt" ist nicht allein die Bestreitung der Be- MiMnaSkostcn, sondern die Wartung, Pflege und Erziehung M Kinder überhaupt zu verstehen.

Die Wandergewerbescheine müssen mit der Photographie F Inhabers, gemeinsame Wandergewerbescheine mit den- Wen des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor- Rh ist, mit der eines Mitgliedes versehen werden. Die Mographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopf- W von 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht R als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde bat Vor- F Zuname der betreffenden Person auf der Rückseite der Mozraphie zu vermerken. Nach den im Amtsblatt der Wmmg zu Cassel von 1912 Nr. 40 Ziffer 876, veröffent-

ministeriellen Bestimmungen muß jeder Wanderge- Metreibende vor Stellung deS Antrages auf Erteilung W Wandergewerbescheines die in seinem Wandergewerbe- Wbe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich will, ihrer Zahl nach bei der zuständigen Kranken- W zur Krankenversicherung anmelden. Die Kalsenbeiträge W bei der Anmeldung für die Zeit bis zum Abläufe der pqFcit deS Wandergewerbescheines oder mit Erlaubnis l^Kassenvorstandes auch für kürzere Zeit an die Kranken- M im voraus zu entrichten. Ueber die empfangenen oder mundeten Beiträge stellt die Krankenkasse eine Bescheini- p aus, welche der Gewerbetreibende bei Stellung deS «Maqs auf Erteilung des Wandergewerbescheines der Orts- mzeibehörde vorzulegen hat (§§ 459 Abs. 1, 460 Abs. 1 <r Reichsversicherungs-Ordnung).

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, diewniaen Personen, N^ir das Kalenderjahr 1930 Anträge auf Erteilung eines ^bergewerbescheineS zu stellen beabsichtigen, wiederholt auf ? botfiehenben Bestimmungen aufmerFfam zu machen und im eigenen Interesse zu empfehlen,, sieb alsbald die MiftSmäßige Photographie und die für die Arbeitgeber Aschriebene Bescheinigung über die Zablung der Kranken- Weifräae zu beschaffen, damit ihre Anträge keine Ver- Vung erleiden.

. Schließlich ersuche ich die Ortspolizeibehörden sich die pfiffigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu las- ? und in allen Fällen, in welchen eine Erhöhung des

gegen das Vorjahr angezeigt erscheint. dieS bei wuaze der Anträge zur Sprache zu bringen. Bei erstmali- ? Anträgen auf Erteilung von Wandergewerbeschemen ist nn angemessener Steuersatz vorzuschlagen.

L ^>n den Handel mit'edlen und unedlen Metallen ist noch besondere Handelserlaubnis erforderlich, die zunächst bier L "Anträgen ist. Die Nummer, daö Datum und der Gel- ^Mereich der Erlaubniskarte ist auf dein Wandergeiverbe- ^u-Antragsformular zu vermerken.

^et der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung

von Wandergewerbescheinen ersuche ich auch meine Verfüg­ungen vom 28. August 1924 Nr. 8089 Kreisamtsblatt Nr. 107, vom 1. April 1925 Nr. 2728 .Kreis- amtsblatt Nr. 42, vom i64 Mai 1928 Kreiöblatt Nr. 6i und vom 5. Juli 1928 Kreiöblatt Nr. 82 genau zu beachten.

Schlüchtern, den 13. September 1929.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausfchuß.

I.-Nr. 4188 K. R. Der Gebührentarif der Rbbe&erei Wächtersbach für gefallenes Vieh vom 16. März 1926 (abgedruckt im Kreisblatt Nr. 61 vom 21. Mai 1929) ist wie folgt geändert worden. Der erste Bbsatz im Bb­schnitt B des Tarifs erhält nachstehenden Zusatz :

In den Fällen, in denen bei Brandschäden oder sonstigen Unglücksfällen mehrere Tiere gleichzeitig oder nur Teile eines Tieres oder mehrere Tiere unschädlich zu beseitigen sind, hat der Bbdeckereiunternehmer nicht die vollen Ge­bührensätze für jedes Tier zu beanspruchen, die Bemessung der Vergütung in solchen Fällen bleibt vielmehr der Ver­einbarung zwischen dem Tierbesitzer und dem Bbdeckerei­unternehmer überlassen. In Ermangelung gütlicher Eini­gung ist die Vergütung von der Kreispolizeibehörde (Land- rat) nötigenfalls nach Bnhörung des Kreistierarztes fest­zusetzen.

Lchlüchtern, den 17. September 1929.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. v.: preiß.

Die Seeabrüstungskonferenz.

Nach einer Londoner Meldung hat Ministerpräsident Macdonald die Regierungen Frankreichs, Italiens und Japans davon unterrichtet, daß an die englischen Botschafter in Paris, Rom und Tokio Anweisungen ergangen sind, die drei Regierungen zur Teilnahme an einer Fünf-Rlächte-Kon ferenz zur Seeabrüstung einzuladen, die in der dritten Januarwoche 1930 in London stattfinden soll. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird ihren Botschaftern in den be­treffenden Ländern die gleichen Anweisungen erteilen.

Die Regierungen Amerikas und Englands werden der Konferenz alle Einzelheiten ihrer Vorverhandlungen unter­breiten und dabei darauf Hinweisen, daß ein günstiges Ergeb- nis nur durch die wohlwollende Mitarbeit der drei andere« Länder, besonders in der Frage einer Begrenzung der Zer­störer und v-Boote erzielt teerten könne.

Dr. Cckener ist Donnerstag nachmittag wieder in Friedrichshafen eingetroffen. Ruf Wunsch Dr. Lckensrs war von ömem besonderen Empfang Bbstand genommen worden.

Donnerstag vormittag fand in Bnwesenheit von über 20 OOO Personen die Beisetzung der 18 Opfer des Explosionsunglücks auf der St. Tharlesgrube bei Klein» rasseln statt.

Donnerstag nachmittag stürzte in Schneidemühl ein Messerschmidt-Leichtflugzeug der Bayerischen Flugzeugwerke R. G. bei einem Landungsversuch auf dem Gelände des früheren Blbatros-Flugzeugplatzes aus geringer Höhe ab. von den beiden Insassen war Hauptmann a. D. Hermann auf der Stelle tot. Der Pilot Dr. Liebig ist seinen schweren Verletzungen kurze Seit später im Krankenhaus erlegen.

Die Verwaltung der chinesischen Gstbahn hat die Mitteilung erhalten, daß die Sowjettruppen im mandschu­rischen Bbschnitt der Bahn die Räumung dieses Teils der Linie jetzt sogut wie beendet haben. Man glaubt^ daß sie Befehl aus Moskau erhalten haben und daß der Zweck der Bewegung ist, Zusammenstöße mit den Chinesen zu vermeiden.

Nach einer Mitteilung der Voss. Ztg. hat der ver­haftete Landbundführer Hamkens zugegeben, daß er von den beabsichtigten Bombenattentaten Kenntnis hatte. Er hat ferner erklärt, daß die Polizei, wenn sie den Kreis sämtlicher Mitwisser erfassen wolle, ganz Dittmarschen ver­haften müsse.

Nach einer Blättermeldung ist die Neichsregierung damit beschäftigt, einen neuen Gesetzentwurf über die IDar» testandsbeamten auszuarbeiten.

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Reichstagsbeginn am 30. September Beschluß des Neichskabinetts. Um die Reform der Arbeits­losenversicherung. Die Bombenattentate.

Die Parlamentarische Winterarbeit beginnt.

Aus Berlin wird gemeldet:

In der Kabinettssitzung, die am Donnerstag im Reichs­tag stattfand und an der mit Ausu.ähme des Reichskanzlers Müller, des Reichsaußenministers Dr. Stresemann und des Reichswirtschaftsministers Dr. Curtius sämtliche Reichs­minister teilnahmen, wurde beschlossen, den Aeltestenrat des Reichstages in seiner Freitrgsitzung zu ersuchen, die Ein­berufung des Reichstags zum 30. September, zur Erledigung des Gesetzes über die Reform der Arbeitslosenversicherung, zu veranlassen.

Die interfraktionellen Beratungen.

Ueber die interfraktionellen Beratungen der Regierungs­parteien Sozialdemokraten, Zentrum, Deutsche Bdlkspartei, Demokraten, Bayerische Volkspartei zur Reform der Ar­beitslosenversicherung wird gemeldet: In der Sitzung der Re­gierungsfraktionen, die unter der Führung des Reichsministers Dr. Wirth stattfand, wurden zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, von denen der erste die grundsätzliche Beseitigung der Miß­stände in der Arbeitslosenversicherung enthält, über die im Sozialpolitischen Ausschuß schon jetzt' zu einem wesentlichen Teil eine Einigung erzielt worden ist. Für weitergehende Er- sparnismöglichkeiten, so u. a. über die Verlängerung der Wartezeiten, ist unter den Regierungsparteien bisher noch keine einheitli^e Lösung gefunden worden. Es wird angenom« men, daß über diese Frage sich eine Einigung noch erzielen lassen wird.

Die zweite, bis zum 31. März 1931 befristete Vorlage enthält die Bestimmungen über die allgemeine Beitrags­erhöhung und über die Sonderregelung für Saisonarbeiter, wie sie insbesondere durch die Vorschläge der Reichsregierung und der preußischen Regierung formuliert worden sind. Diese Vorschläge fanden in der Sitzung nur in äußerst geringem Umfange Zustimmung. Auch die Vertreter der demokratischen Fluttion lehnten die weitere Beitragserhöhung für die Saison­arbeiter in der vorliegenden unorganischen Form ab.

Aus dieser Meldung ergibt sich, daß eine materielle Eint- »über die Reform noch nicht erzielt worden ist. Die Hungen, eine solche zustande zu bringen, werden fort­gesetzt.

Die Bombenanschläge.

Wie aus Altona gemeldet wird, ist der am vergange­nen Sonntag in Verbindung mit der Bombenangelegeuberr verhaftete Landwirt Luhmann aus Clues bei Winfen aus Haft entlassen worden, da er durch sein Alibi nachweisen konnte, an den Anschlägen nicht beteiligt gewesen zu sein. ?luS Berlin sind in Altona wiederum einige Kriminalbeamte ein« getroffen. Anscheinend stehen noch weitere Verhaftungen bevor.

Die in Mülheim (Ruhr) im Zusammenhang mit der Bombenangelegenheit verhafteten drei Personen sind nach Berlin geschafft worden. Ueber die Gründe ihrer Verhaftung ist Neues bisher noch nicht bekannt. Es wird vernrutet, daß sie in Zusammenhang mit dem in der Nacht zum 27. Januar ds. Js. verübten Sprengstoffdiebstahl bei der Firma Wevaud in Mülheim-Broich steht.

Sechs Haftentlassungen.

Der Berliner Untersuchungsrichter in der Bombcu- anschlagsaffäre, Landgerichtsdirektor Masur, hat die sämtlichen 21 aus Altona nach Berlin gebrachten der Bombenanschläge Verdächtigen Vernonunen. Aus der Haft entlassen sind: Kraft- fahrzeugführer Markus Lorenz, Redakteur Johann Kühl, Hof­besitzer Amandus Vick, Hofbesitzer Amandus Vick jun., Kauf­mann Gustav Kurze und Hofbesitzer Johann Schade. 6kgest die übrigen 15 ist der Haftbefehl erlassen worden.

Die entlassenen sechs Personen sind auf freien Fuß gesetzt worden, weil bei ihnen kein dringender Fluchtverdacht vorliegt. Es handelt sich bei ihnen größtenteils um Familienväter. Der gegen sie bestehende Tatverdacht ist keinestvegs entkräftet. Er-- mrttlungen gegen sie werden fortgesetzt.

Ein Berliner kommunistisches Blatt hat einen komproniil- tierenden Brief veröffentlicht, den ein Reichswehrangehöriger an einen der verhafteten Bouibenleger gerichtet haben soll. Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, handelt es sich um einen Mann namens Jeschke. Jeschke ist Zivilangestellter bei der Reichswehr und ehemaliger Offizier. Er hat, wie weiter mitgeteilt wird, den Brief tatsächlich geschrieben. Die Unter­suchung über die Angelegenheit ist noch im Gange.

Im Dind-Gebiet in Indien, das erst vor kurzem durch die Ueberschwemmungen des Indus sehr zu leiden hatte, hat sich eine nach Millionen zählende Heuschreckenschar niedergelassen und bedroht die gesamte Ernte.

In einer Sitzung der Corporation der Londoner City wurde einstimmig beschlossen, dem Premierminister MacOonald und dem Schatzkanzler Snowden das Lhren- bürgerrecht der City zu verleihen, für MacOonald wegen seiner (Energie und Befähigung, mit der er sich zu seinem hohen Bmte emporgerungen habe und für Snowden wegen seines festen und erfolgreichen Vorgehens zum Schutze der britischen Interessen.