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Nr. 96 st. Blatt)Gamstag, den 10. August 192g 81. Iahrg.

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Amtliche Bekanntmachungen

Landratsawt.

er ji - Sprechstunden beim Landratsamt: Dienstags : wh - und Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr E inen ......>>>.............. ........................................:

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Während der Austragung der Sporthämpfe bei der dies­jährigen

Verfassungsfeier

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finden Kinderbelustigungen verschiedener Art (Klet- terbaum, Lacklaufen etc.) statt. Bei Eintritt der Dunkel­heit Verteilung von Lampions mit anschließender Kinder- polenaise.

Zchlüchtern, den 8. August 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

Racheichung der Mäste, Waagen und Gewichte.

f 3m Kreise Lchlüchtern wird die durch § 11 der Maß- und

Kewichtsordnunq vom 30. Mai 1908 vorgeschriebene Nach-

a<IM eichung aller Meß- und Wiegegeräte in diesem Jahre nach "^j lmtenstehendem Plan durchgeführt.

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Zämtliche Mahe, Waagen und Gewichte werden neben

dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nacheichung ver- bhen werden. Die genauen, unbedingt innezu- Jfal t enden Linli^ferungs

und Abholungs- Igeiten setzt der Eichmeister fest und teilt sie ien Bürgermeistern rechtzeitig mit.

Rite Landwirte, Gewer betreibe nden, Großhandlungen, Genossenschaften, Konsum- v°i vereine, Habrikbetriebe, sofern sie irgendwelche irzeugnisse und Waren nach Maß oder Gewicht ein- oder erkaufen oder den Umfang von Leistungen wie z. B. den irbeitslohn dadurch bestimmen, werden auf gefor = ert, ihre eichpflichtigen Meßgeräte in den Hcheichungsräumen zu der festgesetztenjb-^ ereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegen- ände werden zurück gewiesen. Leschlagnahmun- M durch die Eichbeamten erfolgen vorläufig bei der i lacheichung nicht. Werden jedoch bei später stattfindenden »olizeilichen Revisionen ungeeichte oder nicht rechtzeitig nach- eeichte Meß- und Wiegegeräte vorgefunden, so werden iese Gegenstände eingezogen und der Besitzer bestraft.

Kassierte, d. h. nicht eichfähig befundene Waagen kön­nen von einem Waagenbauer und nicht von dem Eichbe- mten oder dessen Eichgehilfen instandgesetzt werden. Diese Instandsetzungen erfolgen ganz unabhängig von der amt- nhen Tätigkeit des Eichbeamten und die dafür an den Wagenbauer zu zahlenden Kosten haben ebenfalls mit len Tichgebübren nichts zu tun. Es dürfte sich daher em- nehlen, die Instandsetzungskosten vor Erteilung des Auf- gs mit dem Waagenbauer zu vereinbaren. Had), der Instandsetzung der Waagen hat die amtliche Eichung nur ^is M den Eichbeamten zu erfolgen.

1 besonders mache ich auf die Eichpflicht der Landwirte Vs,^merksam.

üot ^se Einziehung der vor Rückgabe der Gegenstände zu ^V^chtenden Gebühren erfolgt während der Abhaltung Kacheichtage durch die Gemeinde der Racheichstelle für M gesamten Nacheichbezirk. Die Grtserheber haben daher Z ocn festgesetzten Abholungszeiten im Nacheichungslokal ^" Erhebung der Gebühren anwesend zu sein.

l Wer seine Meßgeräte an dem festgesetzten Tage nicht an r.r.JMci(bfteile vorletzt oder seine Viehwaage nicht recht- rlg anmeldet. kann später nicht mehr berücksichtigt wer* >iien' m und muß dann beim Eichamt Hulda nacheichen lassen.

Andernfalls erfolgt Bestrafung.

"uch können auf vorherigen rechtzeitigen mündlichen tgst5t ^r schriftlichen Antrag gegen Zahlung eines geringen lges Schlages zu den Eichgebühren schwer transportable Waa= Ruitb jen, wie z. B. Viehwaagen und Waagen in Marmor-s E ^rzellan- oder Majolika-Umschlußkasten sowie Neigungs- an Grt und Stelle nachgeeicht werden.

^§ ^ur die Nacheichung haben die Gemeinden nach dem ruttti ,U5Wungsgefe^ zur Maß- und Gewichtsordnung vom 21.45 r ^uni 1912 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten

M öer Bevölkerung angemessen hergerichtete, ver- , ^eßbare, helle und, falls nötig, geheizte und be- a. L^h Räumlichkeiten bereitzustellen. $ür sichere tci«» ijj°ewahrung der Eichgeräte und der einge- nzes Leerten Meßgeräte haftet die Nachei- >ieii|l ^"gsgemeinde. Etwaige Kosten für die Nachei- v n^räume haben die beteiligten Gemeinden zu tragen. ?t wren Bürgermeister haben die Eichbeamten bei der a n® ^er ^acheichungstaqe zu unterstützen. Zum Ab= , chlfladen der Eichausrüstung hat die Gemeinde der ^ichungsstelle 3 Mann zur Verfügung zu stellen.

.Wrispolizeibehörden mache ich für eine wiederholte ^Witige ortsübliche Bekanntmachung der Nacheichungs- mne verantwortlich. Sie haben nach Eingang der Mit­

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teilung des Eichmeisters über den Tag der Racheichung die Beteiligten besonders durch Boten usw. davon in Kennt­nis zu setzen.

Lchlüchtern, den 5. August 1929.

> Der Landrat: Dr. Müller.

Runbreiseplan

für die periodische Racheichung im Kreise Lchlüchtern im Jahre 1929.

In l?i n t e r ft e i n a u, vom 2. 9. bis 5. 9-, Racheichungs- lokal Gasthaus A. Lang, für Hintersteinau, Klesberg, Reinhards, Gber-Ullrichsberg, Unter-Ullrichsberg,

in Mall roth, vom 6. 9. bis 7. 9-, Nacheichungslokal Gasthaus Hehl, für Wallroth,

in Breitenbach, vom 9. 9. bis 10. 9-, Nacheichungs- lokal Gasthaus Reinhard Möller, für Breitenbach,

in Kresse nbach am 11. 9., Racheichungslokal Gast­haus Lang, für Kressenbach, Uerzell,

in Ulm bad), vom 12. 9. bis 16. 9-, Nacheichungslokal Alte Ichule, für Ulmbach, Elisabetbenhof, Neustall, Raben­stein, Rebsdorf, Sarrob, Mannhöfe,

in Romsthal, vom 17. 9. bis 19. 9-, Nacheichungs­lokal Gasthaus Weber, für Romsthal, Eckardroth, Kerbers- borf, Wahlert,

in Soben, vom 20. 9. bis 21. 9-, Nacheichungslokal GasthausZur Hoffnung", für Soben,

in SalmÜnsier, vom 11. 10. bis 16. 10-, Nachei­chungslokal Rathaus, für Salmünfter, Ahl, Raufen Kreis Gelnhausen,

in Leiden roth, am 17. 10., Nacheichungslokal Gast­haus Lotz, für Leidenroth, Alsberg Kreis Gelnhausen,

in S t e i n a u, vom 18. 10. bis 24. 10-, Nacheichungs­lokal GasthausZum weißen Roß", für Steinau1, Marborn,

in B e 11 i n g s, vom 25. 10. bis 26. 10-, Nacheichungs­lokal Gasthaus Joh. Kreß für Bellings,

in Marjoß, oom 28. 10. bis 29. 10-, Racheichungs- lokal Gasthaus Heimbuch, für Marjoß,

in Altengronau, vom 30. 10. bis 1. 1L, Nach­eichungslokal Gasthaus Grösch, für Altengronau, Jossa,

in Neuengronau, vom 2. 11. bis 4. 11-, Nachei­chungslokal Gasthaus Sdjröber, für Neuengronau, Breu- nings,

in Lterbfritz, vom 5. 11. bis 7. 1L, Nacheichungs­lokal Gasthaus Blum für Lterbfritz, Weiperz,

in Mottgers, vom 8. 11. bis 11. 11-, Nacheichungs­lokal Gasthaus Günther, für Mottgers, Lchwarzenfels,

in W e i d) e r $ b a d), vom 12. 11. bis 13. 1L, Nach­eichungslokal Turnhalle, für Weichersbach,

in Gberzell, vom 14. 11. bis 15. 1L, Nacheichungs­lokal Gasthaus Konrad Kühltau, für Gberzell, Zünters- bach,

in Heubach, vom 16. 11. bis 18. 1b, Nacheichungs­lokal Gasthaus Jakob, für Heubach,

in Uttrichshausen, vom 19. 11. bis 21. 1b, Nach­eichungslokal Gasthaus Diegelmann, für Uttrichshausen,

in Gberkalbach, vom 22. 11. bis 23. 1b, Nachei­chungslokal Gasthaus 3. Lang, für Gberkalbach,

in Hütten, vom 25. 11. bis 26. 1b, Nacheichungs­lokal Gasthaus Wissenbach, für Hütten,

in Gundhelm, vom 27. 11. bis 28. 1b, Nacheichungs­lokal Gasthaus Löffert, für Gundhelm,

in Vollmerz, vom 29. 11. bis 3. 12-, Nacheichungs­lokal Gasthaus Hreund, für vollmerz, Lannerz,

in herolz, vom 4. 12. bis 5. 12-, Nacheichungslokal Gasthaus Nau, für herolz, Ahlersbach,

in Elm, vom 6 12. bis 7. 12-, Nacheichungslokal Gasthaus Stoppel, für Llm,

in Lchlüchtern, vom 9. 12. bis 21. 12-, Nachei­chungslokal Gasthaus Deutscher Kaiser, für Lchlüchtern, hohenzell, Niederzell, Klosterhöfe.

Stadt Schlüchtern.

Ausschreibung.

Die Sdjreinerarbeiten für den Neubau eines Lechsfamilienhauses für die Stabt Lchlüchtern sol­len vergeben werden.

Angebotsformulare, Bedingungen, Zeichnungen pp. lie­gen im Stabtbauamt, Lchloßgasse Nr. 15, während der Vienststunden zur Einsicht offen.

Die Angebotsformulare sind bis spätestens Montag, den 1 9. August 1 929, vormittags 10 Uhr dem Stabtbauamt verschlossen einzureichen.

Die Geffnung der Angebote geschieht daselbst zu der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.

Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.

Lchlüchtern, den 9. August 1929.

Der Magistrat: Gaentzlen.

Der neue Geist.

Von

Hermann Anders Krüger.

Ein neuer Geist soll uns durchwehen, Gerecht und frei vom alten Trug. Ein neues Deutschtum soll erstehen, Schlicht, innerlich, sich selbst genug. Wie Ärüder wolln wir all uns finden, Zur Arbeit reichen uns die Hand, Den Neid der Stände überwinden, Den Frieden baun für Stadt und Land Ein jeder soll zu Ehren kommen, Der redlich neue Werte schafft, Doch jeder muß dem Ganzen frommen Und opfern je nach seiner, Kraft.

Dann geht's empor aus Schmach und Wunden Zu neuen Glaubens Sternenzelt, Dann werden langsam wir gesunden Und unsere Kinder und die Welt.

M Jahre Weimarer Verssssmg.

Von Dr. Ludwig Haas, Mitglied des Reichstages.

Unter den ersten zehn Jahren republikaniMr Ver­fassung wurde in oft verzweifeltem Kampfe die Existenz des oeutschen Volkes gerettet. Die Geschichte wird diese Periode gerechter würdigen, als es den Zeitgenossen, zermürbt durch nationale und wirtschaftliche Not, möglich ist. Aber nur Unverstand oder wilder Haß können völlig verkennen, daß nach dem furchtbaren Zusammenbruch, dem Erbe des alten Systems, in zehn Jahren keine neue nationale Größe und keine neue wirtschaftliche Blüte geschaffen werden konnten. Wenn aber in diesen zehn Jahren die Grundlagen für eine neue Entwicklung gelegt wurden, dann haben die Männer, die in dieser Periode den deutschen Staat geführt haben, ihre nationale Mission erfüllt.

Wir wissen in dieser Stunde nicht, ob der Poungplan Gesetz u^r-d Er. kann neu uns nur angenommen wrrd:n, wenn sie politische Konferenz unsere politischen Ansprüche befriedigt, wenn sie die endgültige Liquidierung des Krieges sichert, wenn sie vor allem die sofortige Räumung des Rheinlandes, der Pfalz und des Kehler Brückenkopfes bringt. Wenn aber deutscher Boden von fremder Besatzung frei ist, dann muß man die deutsche Rechte fragen: Ver­danken wir das Rathenau, Wirth und Stresemann aber Hugenberg, Hitler und Westarp? Seien wir gerecht! Ein klein wenig verdanken wir es auch Westarp. Er selbst schämt sich, es einzugestehen. Wir aber wollen ihm sagen: Du warst nicht so leichtfertig, um in der Regierungsver- antwortung die Linie Rathenau-Wirth-Stresemann zu ver­lassen.

Aer es bleibt, auch wenn durch die Befreiung deutschen Bodens ein wertvolles Stück deutscher Freiheit zurück­gewonnen ist, den Gegnern der Republik das billige Schlag­wort, daß wir 59 Jahre lang als Sklaven Tribute zu zahlen haben. Nach dem Mellon-Börenger Abkommen muß Frank­reich 62 Jahre an die Vereinigten Staaten von Nord­amerika Zahlungen leisten. Auch die französische Oppo- isition spricht von einer ewigen Sklaverei. ^Bas der Be­richterstatter im französischen Senat am 24. Juli zu diesem Einwand gesagt hat, gilt auch für Deutschland:Es ist unser Jnteresie, die Zahlung auf eine möglichst lange Zeit zu verteilen. Denn wer weiß, was in 62 Jahren sich er­eignet?" Lebhafter Beifall war im Senat bei den Worten: Car en 62 ans, qui sait ce qui se passera? Wir wollen uns diese Worte merken. Wenn es für Frankreich keine Sünde ist, mit einer Aenderung des Zahlungsplanes zu rechnen, dann ist es auch für Deutschland kein Verbrechen, wenn es nicht an die Ewigkeit des Boungplan glaubt.

Wir stehen heute noch dem Weltkrieg als einer völlig sinnlosen Katastrophe gegenüber. Sinnvoll waren die Handlungen der europäischen Staatsmänner im Jahre 1914 sicher nicht. Vielleicht wird aber die weitere euro­päische Entwicklung als tiefsten Sinn dieses Krieges den Zwang zur europäischen Einigung deutlich zeigen. Dcan soll deshalb den Voungplan nicht nur mit klaren deutschen Augen und mit klaren französchen Augen, sondern auch mit europäischen Augen prüfen. Vor dem Kriege war Nord­amerika an Europa fünf Milliarden Dollar schuldig. Es ist durch den Krieg Gläubiger Europas mit 15 Milliarden Dollars geworden. Nach dem Youngplan sollen wir in 59 Jahren 115 Milliarden Mark, oder auf den^ heutigen Barwert gerechnet, 35% Milliarden bezahlen. Von diesen Zahlungen erhält Amerika, das seinen Verbündeten in» zwischen Nachlässe gewährt hat, indirekt wieder 85 Mil­liarden Mark mit einem Barwert von 25% Milliarden. Unseren früheren europäischen Feinden verbleiben also nach dem Barwert 10 Milliarden. Davon soll Frankreich 5% Milliarden erhalten. Es ist das gemeinsame euro­päische Jnteresie, daß Amerika weitere Nachlässe bewilligt. Es gibt gegenüber der riesigen amerikanischen Wirtschafts­kraft nur einen Weg zur europäischen Rettung: die wirt­schaftliche und ihr folgend die politische Einigung Europas. Aber von Weltpolitik sprechen die am lautesten, die noch nicht wisien, daß weder Deutschland noch Frankreich für sich allein Weltpolitik machen können. Entweder Europäische -Verständigung und Weltpolitik oder Europäische Klein­staaterei! Wenn ein 70jähriger die Welt mit den Augen won 1900 sieht, mag das begreiflich sein. Wenn aber Mar- burLer Studenten Huaeubera ruiubelten und mit anderen