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»t. 55 (1. Blatt)

Dienstag, den 7. Mai 1929

81. Kahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

I.-Nr. 3598. Ich nehme Veranlassung, folgende Bestim­mungen des Notgesetzes vom 24. Februar 1923 (R. G. BL S. 147) erneut bekannt zu geben:

verboten ist

1. Das verabfolgen oder Ausschänken von Branntwein und das Verabfolgen branntweinhaltiger Genußmittel im Be­triebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel B Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2. Das Verabfolgen oder Ausschänken anderer geistiger Getränke und das verabfolgen nikotinhaltiger Tabak- waren im Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder seines Stellvertreters.

3. Das Verabfolgen oder Ausschänken geistiger Getränke im Betriebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Klein­handel an Betrunkene.

Wer einer Vorschrift des Kbs. 1 vorsätzlich zuwiderhan­delt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu einer Million Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Bei Fahrlässigkeit tritt Geldstrafe bis zu einhunderttau- send Mark ein.

Schlüchtern, den 29. Rpril 1929.

Der Landrat. I. v.: Schultheis.

Nr. 3855. Im Monat Rpril d. Is. sind folgenden Per­sonen Iagdscheine ausgestellt worden:

a. Iahresjagdscheine

1. Rollmann, Reinhold, Friseur, Schlüchtern,

2. Rosenberger, Iohs., Landwirt, Hohenzell, ^^.^onrad, ^$&, .Ä^ . iÄW-H

b. Unentgeltliche Iagdscheine.

1. Sartoris, Forstsekretär, Mottgers,

2. Schneider, Förster, Ritengronau,

3. Fischer, Förster, Schwarzenfels,

4. Rasch, Förster, Mottgers,

5. Bering, Hegemeister, Breunings,

6. Krady, Hilfsförster, Herolz,

7. Miete, Hilfsförster, Reuengronau,

8. Schmidt, Hilssförster, Züntersbach.

Schlächtern, den 1. Mai 1929.

Der Landrat. I. D.: Schultheis.

Kreisausschuß.

Rbschliehung der Rechnungsbücher für 1028.

^-Nr. 1431 K. R. Die Herren Bürgermeister und Ge­meinderechner der Landgemeinden des Kreises mache ick da­rauf aufmerksam, daß die Rechnungsbücher und die hebe- "ste für das Rechnungsjahr 1928/29

am 3 0. Juni 1929 abzuschließen und alle nach diesem Tage eingehenden Be­träge aus 1928 in die Rechnungsbücher und Hebeliste von 1929/30 einzutragen sind. Nachdem die Schlußverteilung an Einkommen-, Nörperschafts- und Umsatzsteuer für 1928 «folgt ist, kann der Bücherabschluß bis zu dem genannten Termin ohne Schwierigkeiten bewirkt werden.

Bis zum 10. Iuli d. Is. wollen mir die Herren Bürgermeister der Landgemeinden über folgende Punkte suchten:

1) Sind die Rechnungsbücher und das Rufsichtsbuch abge= Mosten und mit der Iahreszusammenstellung ver­sehen?

2) pft die Hebeliste sowohl bei Zoll wie bei Ist bei l^em Steuerpflichtigen ausgerechnet und ist eine Iah-

! reszusammenstellung am Schlüsse der L'ste gefertigt? I Stimmt die Schlußsumme des Rufsichtsbuches mit der- Migen der Rechnungsbücher und bei Einnahme auch . 'ßit der Hebeliste überein?

Elchen Bestand oder welche Ueberzahlung ergibt der Iahresabschluß?

; ^Muchtern, den 3. Mai 1929.

[ Der Vorsitzende des Ureisausschusses: Dr. Müller. ^-Nr. 3980. Der Landweg SteinauMarjoß wird von .oiiM, dem 6. bis einschließlich Freitag, dem 10. d. Mts.

des Staatsforstes für alle Fuhrwerke gesperrt. y Verkehr ist über ZalmünsterMernes zu leiten.

» "Vertretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung ^straft ^^6 (Beilage zum Reg. Rmtsblatt Nr. 40/1926)

bchlüchtern, den 4. Mai 1929.

Der Landrat. I. v.: Schultheis.

,1924 K. R. Die Herren Standesbeamten der Gemeinden des Kreises mache ich auf die am

Sonnabend, den 1 1. Maid. Is. nachmittags 2 Uhr im Vereinshaus zu Lorch am Rhein stattfindende Ver­sammlung der Standesbeamten der Provinz Hessen-Nassau aufmerksam und stelle anheim, an derselben teilzunehmen.

Die Gemeinden des Kreises ersuche ich, ihre Standes­beamten zu dieser fachwissenschaftlichen Zusammenkunft zu entsenden und die entstehenden Reiseauslagen als sächliche Kosten des Standesamtes auf die Gemeindekassen zu- über­nehmen.

Schlüchtern, den 2. Mai 1929.

Der Vorsitzende des Ureisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 28. Mai d. Is., von vormittags 10 Uhr findet im Erdgeschoß der Renterei die diesjährige Impfung statt.

Die Nachschau erfolgt Dienstag, den 4. Iuni d. Is. vor­mittags 10 Uhr daselbst.

Näheres hierüber siehe an den Rnschlagsbrettern.

Steinau, den 2. Mai 1929.

Die Polizeiverwaltung: gez. Dr. Kraft.

Bekanntmachung.

Die Heberolle über die landwirtschaftlichen Unfallbeit^äge Restbeiträge 1928 liegt vom Montaa. den 6. Mai 1929 ab während 2 Wocken im Zimmer der Stadtkasse zur Einsicht der Beteiligten offen.

Steinau, den 4. Mai 1929.

Der Magistrat, gez. Dr. Kraft.

Stadt Schlächter n.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 6. bis einschl. 8. Mai 1929 findet die Reinigung der Schornsteine in folgenden Straßen der Stadt ^S»

Schlüchtern, den 3. Mai 1929.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Wieder ein grauenhaftes Unglück an einem ungesicherten Bahnübergang.

Ein Auto von der Lokomotive gefaßt. Drei Tote.

Frankfurt a. M. Samstag abend 22,35 Uhr er­faßte eine leer von Gberroden nach Frankfurt a. M. fah­rende Lokomotive auf der Bahnstrecke Buchschlag-Dberroden an dem schrankenlosen und ungesicherten Bahnübergang der Ureisstraße Dreieichenhain-Philivvseich ein von acht jungen Leuten besetztes Personenauto. Die Lokomotive, die angeb­lich nur eine Geschwindigkeit von 37 Stundenkilometern hatte, schleifte das Fahrzeug noch 137 Meter auf dem Bahnkörper mit. Nach der Wucht des Zusammenstoßes zu urteilen, muß das Rutomobil mit großer Geschwindigkeit gefahren sein. Die Opfer des Unfalles sind: der Wagen­führer Wilhelm Kfemm aus Heusenstamm, Elise Rotb aus Dietzenbach: auf dem Transport nach dem Langener Kreis= Krankenhaus starb ferner Käthe Müller, ebenfalls aus Dietzenbach. Schwer verletzt wurden im Langener Kreis= Krankenhaus ein geliefert Lisbeth Lebr aus Dietzenbach und Hans Schroth aus Heusenstamm. Mit leichteren Verletzun­gen Kamen Fritz Sperl, Kühner und Liesel Kolb davon. Das Fahrzeug wurde vollständig zertrümmert.

Schweres Motorradunglück. 2 Tote.

Rn der Ecke Domstraße und Braubachstraße in Frank­furt versuchte Sonntag mittag kurz vor 12 Uhr ein Motor­radfahrer mit seinem Begleiter in schnellster Fahrt auf den Domplatz einzubiegen. Das Rad rannte dabei gegen ein Privatauto und wurde etwa 15 Meter weit geschleudert. Die beiden Motorradfahrer wurden in weitem Bogen auf das Pflaster geworfen und erlitten dabei derart schwere Schädel­brücke und sonstige Verletzungen, daß sie kurz nach der Einlieferung in das heiliggeisthosvital verstärken. Es han­delt sich um den 25 jährigen Mechaniker Kurt Wettemann aus der Gutleutstraße 13 und den gleichaltrigen Kaufmann Wilhelm Spmanskp aus der Großen Seestraße. Der in dem Kraftwagen sitzende Kaufmann Hermann Ring erlitt eben­falls sehr schwere Verletzungen bei dem furchtbaren Zu­sammenstoß. Der Wagenführer würbe von der Polizei zu­nächst in Schußhast genommen. Die Schuldstage ist noch nicht ganz gelöst.

Nach Mitteilung der Polizeipräsidenten ist der Sonn­tag in den Berliner Sperrgebieten ruhig verlaufen, so daß weitere Milderungen der polizeilichen Maßnahmen einge­treten sind.

Ruf den früheren Präsidenten von Meriko, Talles, ist ein Rnschlag verübt worden, der jedoch fehlging.

Das Reich braucht Geld.

Eine 500 Milliorren-Anleihe und Verkauf der Reichs­bahnvorzugsaktien geplant.

Zur Behebung der dauernden Kassennot des Rei­ches,, die schon mehrfach zur Aufnahme kurzfristiger Kredite genötigt hat, hat jetzt das Reichskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der bereits dem Reichsrat zugegangen ist. Am Dienstag wird im Reichsfinanz- ministerlum eine Vorbesprechung der Finanz- und In­nenminister der Länder über diesen Gesetzentwurf stattfinden. Wie der Reichsfinanzminister mitteilt, sieht er folgende zwei Maßnahmen vor:

1. Es soll eine Inlandsanleihe von mehrjähriger Laufzeit in Höhe von 500 Millionen Reichsmark auf­gelegt werden, deren Stücke von der Vermögenssteuer, der Erbschaftssteuer und der Einkommensteuer befreit sind; auch ein Steuerabzug vom Kapitalertrag findet danach nicht statt. Die Befreiung von der Erbschafts­steuer wird auf die vom Erblasser selbst gezeichneten Ruleihestücke beschränkt sei».

Es unterliegt keinem Zweifel, das eine so ausge­stattete Anleihe nicht ohne Bedenken vom Standpunkt der steuerlichen Gerechtigkeit ist. Aus der anderen Seite aber bietet sie einen solchen Anreiz, daß auf diesem Wege Beträge schnell und in der erforderlichen Höhe hereingeholt werden können. Es wird dabei auch er­wartet, daß die Möglichkeit steuerfreier Anlage ein wirksames Gegenmittel gegen die bedauerlicherweise in letzter Zeit immer mehr zunehmende Kapitalflucht bil­den kann.

2. Der Reichsminister der Finanzen wird ermäch­tigt, die im Reichsbesitz befindlichen 7proentigen Reichsbahnvorzugsaktie» an öffentliche Sparkassen, Gi­rozentralen, Landes- und Kommunalbanken und an Träger der Sozialversicherung zu verkaufen.

Das Stimmrecht des Reiches wird dadurch sicher­gestellt, daß nur Zertifikate an Stelle der Vorzugs­aktien gegeben werden. Mit dem Erwerb solcher Vor- MgssftiW sollen LEen^ibrer Ver- PUiNtung zur Anlage eines ^e-'-.- ihres Vermögens in Reichsanleihen genügen können. Da diese Stellen die Vorzugsaktien nur nach Maßnahme ihres Ver­mögenszuwachses aufnehmen können, wird diese zweite Maßnahme zwar nur einen allmählichen aber dafür ständigen Zufluß an Mitteln für die Reichskasse zur Folge haben.

Normale Erledigung der Steuerbescheide.

Das Reichsfinanzministerium wendet sich gegen eine Berliner Meldung derKölnischen Zeitung" in der u. a. gesagt ist, daß die Finanzämter es in der Hand hätten, durch beschleunigte Ausfertigung der Einkommensteuerbescheide in den Fällen, in denen Nach­zahlungen zu leisten wären, und durch hinausgezögerte Absendung der Steuerbescheide in den Fällen, in denen Erstattungen vorzunehmen wären, eine Besserung der Kassenlage während der nächsten Wochen zu erzielen. Augenscheinlich seien die Finanzämter angewiesen wor­den, die Abschlußzahlungen beschleunigt zu erheben.

Demgegenüber läßt das Reichsfinanzministerium mitteilen, daß diese Annahme nicht zutrifft. Eine An­weisung an die Finanzämter in dem genannten Sinne ist weder ergangen, noch beabsichtigt. Die Einkommen­steuerbescheide werden wie immer im normalen Gang hinausgesandt.

Auflösung des roten Frontkämpferbundes in Breusten. In Frankfurt bereits durchgeführt.

Der preußische Minister des Innern hat den roten Front­kämpferbund wie auch den roten Iugendbund und die rote Marine für den Bereich des Freistaates Preußen aufge­löst und verboten. Das vermögen der genannten Organisa­tionen wird zu Gunsten des Reiches beschlagnahmt und ein­gezogen. Den erwähnten Organisationen in Frankfurt a. M. ist heute morgen die Auflösung durch ein Schreiben des Polizeipräsidenten bekanntgegeben worden. Die erforderli­chen Maßnahmen zur Durchführung der Rnorbnung des Ministers sind im Gange.

Landung eines führerlosen Freiballons.

Binom (Kreis Greifenhagen), 5. 5. (WB) In den Rbenbftunben landeten hier bei Narolinenhorst zwei heute morgen in Bitter selb zu einer Wettfahrt auf gestiegene Frei­ballons. In dem ersten Ballon befanden sich vier In­sassen. Die Landung verlief glatt. Der bei Rarolinenhorst niedergegangene Ballon war führerlos. In der Gondel be­fanden sich noch die Rusrüftungsgegenftänbe der Besatzung, über deren verbleib zur Zeit noch nichts bekannt ist. Der führerlose Ballon stieß beim Niedergehen gegen eine Stark­stromleitung und wurde dabei beschädigt.

In Gelsenkirchen wurde eine ganze Familie, be­stehend aus Vater, Mutter und zwei Rindern, mit Gas ver­giftet tot ausgesunden. Es scheint sich um einen Verzweif­lungsakt zu handeln.