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»t. 55 (1. Blatt)
Dienstag, den 7. Mai 1929
81. Kahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
I.-Nr. 3598. Ich nehme Veranlassung, folgende Bestimmungen des Notgesetzes vom 24. Februar 1923 (R. G. BL S. 147) erneut bekannt zu geben:
verboten ist
1. Das verabfolgen oder Ausschänken von Branntwein und das Verabfolgen branntweinhaltiger Genußmittel im Betriebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel B Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Das Verabfolgen oder Ausschänken anderer geistiger Getränke und das verabfolgen nikotinhaltiger Tabak- waren im Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder seines Stellvertreters.
3. Das Verabfolgen oder Ausschänken geistiger Getränke im Betriebe einer Gast- oder Schankwirtschaft oder im Kleinhandel an Betrunkene.
Wer einer Vorschrift des Kbs. 1 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu einer Million Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Bei Fahrlässigkeit tritt Geldstrafe bis zu einhunderttau- send Mark ein.
Schlüchtern, den 29. Rpril 1929.
Der Landrat. I. v.: Schultheis.
Nr. 3855. Im Monat Rpril d. Is. sind folgenden Personen Iagdscheine ausgestellt worden:
a. Iahresjagdscheine
1. Rollmann, Reinhold, Friseur, Schlüchtern,
2. Rosenberger, Iohs., Landwirt, Hohenzell, ^^.^onrad, ^$&, .Ä^ . iÄW-H
b. Unentgeltliche Iagdscheine.
1. Sartoris, Forstsekretär, Mottgers,
2. Schneider, Förster, Ritengronau,
3. Fischer, Förster, Schwarzenfels,
4. Rasch, Förster, Mottgers,
5. Bering, Hegemeister, Breunings,
6. Krady, Hilfsförster, Herolz,
7. Miete, Hilfsförster, Reuengronau,
8. Schmidt, Hilssförster, Züntersbach.
Schlächtern, den 1. Mai 1929.
Der Landrat. I. D.: Schultheis.
Kreisausschuß.
Rbschliehung der Rechnungsbücher für 1028.
^-Nr. 1431 K. R. Die Herren Bürgermeister und Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises mache ick darauf aufmerksam, daß die Rechnungsbücher und die hebe- "ste für das Rechnungsjahr 1928/29
am 3 0. Juni 1929 abzuschließen und alle nach diesem Tage eingehenden Beträge aus 1928 in die Rechnungsbücher und Hebeliste von 1929/30 einzutragen sind. Nachdem die Schlußverteilung an Einkommen-, Nörperschafts- und Umsatzsteuer für 1928 «folgt ist, kann der Bücherabschluß bis zu dem genannten Termin ohne Schwierigkeiten bewirkt werden.
Bis zum 10. Iuli d. Is. wollen mir die Herren Bürgermeister der Landgemeinden über folgende Punkte suchten:
1) Sind die Rechnungsbücher und das Rufsichtsbuch abge= Mosten und mit der Iahreszusammenstellung versehen?
2) pft die Hebeliste sowohl bei Zoll wie bei Ist bei l^em Steuerpflichtigen ausgerechnet und ist eine Iah-
! reszusammenstellung am Schlüsse der L'ste gefertigt? I Stimmt die Schlußsumme des Rufsichtsbuches mit der- Migen der Rechnungsbücher und bei Einnahme auch . 'ßit der Hebeliste überein?
■ Elchen Bestand oder welche Ueberzahlung ergibt der Iahresabschluß?
; ^Muchtern, den 3. Mai 1929.
[ Der Vorsitzende des Ureisausschusses: Dr. Müller. ^-Nr. 3980. Der Landweg Steinau—Marjoß wird von .oiiM, dem 6. bis einschließlich Freitag, dem 10. d. Mts.
des Staatsforstes für alle Fuhrwerke gesperrt. y Verkehr ist über Zalmünster—Mernes zu leiten.
» "Vertretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung ^straft ^^6 (Beilage zum Reg. Rmtsblatt Nr. 40/1926)
bchlüchtern, den 4. Mai 1929.
Der Landrat. I. v.: Schultheis.
,1924 K. R. Die Herren Standesbeamten der Gemeinden des Kreises mache ich auf die am
Sonnabend, den 1 1. Maid. Is. nachmittags 2 Uhr im Vereinshaus zu Lorch am Rhein stattfindende Versammlung der Standesbeamten der Provinz Hessen-Nassau aufmerksam und stelle anheim, an derselben teilzunehmen.
Die Gemeinden des Kreises ersuche ich, ihre Standesbeamten zu dieser fachwissenschaftlichen Zusammenkunft zu entsenden und die entstehenden Reiseauslagen als sächliche Kosten des Standesamtes auf die Gemeindekassen zu- übernehmen.
Schlüchtern, den 2. Mai 1929.
Der Vorsitzende des Ureisausschusses: Dr. Müller.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
Dienstag, den 28. Mai d. Is., von vormittags 10 Uhr findet im Erdgeschoß der Renterei die diesjährige Impfung statt.
Die Nachschau erfolgt Dienstag, den 4. Iuni d. Is. vormittags 10 Uhr daselbst.
Näheres hierüber siehe an den Rnschlagsbrettern.
Steinau, den 2. Mai 1929.
Die Polizeiverwaltung: gez. Dr. Kraft.
Bekanntmachung.
Die Heberolle über die landwirtschaftlichen Unfallbeit^äge Restbeiträge 1928 liegt vom Montaa. den 6. Mai 1929 ab während 2 Wocken im Zimmer der Stadtkasse zur Einsicht der Beteiligten offen.
Steinau, den 4. Mai 1929.
Der Magistrat, gez. Dr. Kraft.
Stadt Schlächter n.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 6. bis einschl. 8. Mai 1929 findet die Reinigung der Schornsteine in folgenden Straßen der Stadt SÄ^S»
Schlüchtern, den 3. Mai 1929.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Wieder ein grauenhaftes Unglück an einem ungesicherten Bahnübergang.
Ein Auto von der Lokomotive gefaßt. — Drei Tote.
Frankfurt a. M. Samstag abend 22,35 Uhr erfaßte eine leer von Gberroden nach Frankfurt a. M. fahrende Lokomotive auf der Bahnstrecke Buchschlag-Dberroden an dem schrankenlosen und ungesicherten Bahnübergang der Ureisstraße Dreieichenhain-Philivvseich ein von acht jungen Leuten besetztes Personenauto. Die Lokomotive, die angeblich nur eine Geschwindigkeit von 37 Stundenkilometern hatte, schleifte das Fahrzeug noch 137 Meter auf dem Bahnkörper mit. Nach der Wucht des Zusammenstoßes zu urteilen, muß das Rutomobil mit großer Geschwindigkeit gefahren sein. Die Opfer des Unfalles sind: der Wagenführer Wilhelm Kfemm aus Heusenstamm, Elise Rotb aus Dietzenbach: auf dem Transport nach dem Langener Kreis= Krankenhaus starb ferner Käthe Müller, ebenfalls aus Dietzenbach. Schwer verletzt wurden im Langener Kreis= Krankenhaus ein geliefert Lisbeth Lebr aus Dietzenbach und Hans Schroth aus Heusenstamm. Mit leichteren Verletzungen Kamen Fritz Sperl, Kühner und Liesel Kolb davon. Das Fahrzeug wurde vollständig zertrümmert.
Schweres Motorradunglück. 2 Tote.
Rn der Ecke Domstraße und Braubachstraße in Frankfurt versuchte Sonntag mittag kurz vor 12 Uhr ein Motorradfahrer mit seinem Begleiter in schnellster Fahrt auf den Domplatz einzubiegen. Das Rad rannte dabei gegen ein Privatauto und wurde etwa 15 Meter weit geschleudert. Die beiden Motorradfahrer wurden in weitem Bogen auf das Pflaster geworfen und erlitten dabei derart schwere Schädelbrücke und sonstige Verletzungen, daß sie kurz nach der Einlieferung in das heiliggeisthosvital verstärken. Es handelt sich um den 25 jährigen Mechaniker Kurt Wettemann aus der Gutleutstraße 13 und den gleichaltrigen Kaufmann Wilhelm Spmanskp aus der Großen Seestraße. Der in dem Kraftwagen sitzende Kaufmann Hermann Ring erlitt ebenfalls sehr schwere Verletzungen bei dem furchtbaren Zusammenstoß. Der Wagenführer würbe von der Polizei zunächst in Schußhast genommen. Die Schuldstage ist noch nicht ganz gelöst.
— Nach Mitteilung der Polizeipräsidenten ist der Sonntag in den Berliner Sperrgebieten ruhig verlaufen, so daß weitere Milderungen der polizeilichen Maßnahmen eingetreten sind.
— Ruf den früheren Präsidenten von Meriko, Talles, ist ein Rnschlag verübt worden, der jedoch fehlging.
Das Reich braucht Geld.
Eine 500 Milliorren-Anleihe und Verkauf der Reichsbahnvorzugsaktien geplant.
Zur Behebung der dauernden Kassennot des Reiches,, die schon mehrfach zur Aufnahme kurzfristiger Kredite genötigt hat, hat jetzt das Reichskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der bereits dem Reichsrat zugegangen ist. Am Dienstag wird im Reichsfinanz- ministerlum eine Vorbesprechung der Finanz- und Innenminister der Länder über diesen Gesetzentwurf stattfinden. Wie der Reichsfinanzminister mitteilt, sieht er folgende zwei Maßnahmen vor:
1. Es soll eine Inlandsanleihe von mehrjähriger Laufzeit in Höhe von 500 Millionen Reichsmark aufgelegt werden, deren Stücke von der Vermögenssteuer, der Erbschaftssteuer und der Einkommensteuer befreit sind; auch ein Steuerabzug vom Kapitalertrag findet danach nicht statt. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer wird auf die vom Erblasser selbst gezeichneten Ruleihestücke beschränkt sei».
Es unterliegt keinem Zweifel, das eine so ausgestattete Anleihe nicht ohne Bedenken vom Standpunkt der steuerlichen Gerechtigkeit ist. Aus der anderen Seite aber bietet sie einen solchen Anreiz, daß auf diesem Wege Beträge schnell und in der erforderlichen Höhe hereingeholt werden können. Es wird dabei auch erwartet, daß die Möglichkeit steuerfreier Anlage ein wirksames Gegenmittel gegen die bedauerlicherweise in letzter Zeit immer mehr zunehmende Kapitalflucht bilden kann.
2. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, die im Reichsbesitz befindlichen 7proentigen Reichsbahnvorzugsaktie» an öffentliche Sparkassen, Girozentralen, Landes- und Kommunalbanken und an Träger der Sozialversicherung zu verkaufen.
Das Stimmrecht des Reiches wird dadurch sichergestellt, daß nur Zertifikate an Stelle der Vorzugsaktien gegeben werden. Mit dem Erwerb solcher Vor- MgssftiW sollen LEen^ibrer Ver- PUiNtung zur Anlage eines ^e-'-.- ihres Vermögens in Reichsanleihen genügen können. Da diese Stellen die Vorzugsaktien nur nach Maßnahme ihres Vermögenszuwachses aufnehmen können, wird diese zweite Maßnahme zwar nur einen allmählichen aber dafür ständigen Zufluß an Mitteln für die Reichskasse zur Folge haben.
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Normale Erledigung der Steuerbescheide.
Das Reichsfinanzministerium wendet sich gegen eine Berliner Meldung der „Kölnischen Zeitung" in der u. a. gesagt ist, daß die Finanzämter es in der Hand hätten, durch beschleunigte Ausfertigung der Einkommensteuerbescheide in den Fällen, in denen Nachzahlungen zu leisten wären, und durch hinausgezögerte Absendung der Steuerbescheide in den Fällen, in denen Erstattungen vorzunehmen wären, eine Besserung der Kassenlage während der nächsten Wochen zu erzielen. Augenscheinlich seien die Finanzämter angewiesen worden, die Abschlußzahlungen beschleunigt zu erheben.
Demgegenüber läßt das Reichsfinanzministerium mitteilen, daß diese Annahme nicht zutrifft. Eine Anweisung an die Finanzämter in dem genannten Sinne ist weder ergangen, noch beabsichtigt. Die Einkommensteuerbescheide werden wie immer im normalen Gang hinausgesandt.
Auflösung des roten Frontkämpferbundes in Breusten. In Frankfurt bereits durchgeführt.
Der preußische Minister des Innern hat den roten Frontkämpferbund wie auch den roten Iugendbund und die rote Marine für den Bereich des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten. Das vermögen der genannten Organisationen wird zu Gunsten des Reiches beschlagnahmt und eingezogen. Den erwähnten Organisationen in Frankfurt a. M. ist heute morgen die Auflösung durch ein Schreiben des Polizeipräsidenten bekanntgegeben worden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Rnorbnung des Ministers sind im Gange.
Landung eines führerlosen Freiballons.
Binom (Kreis Greifenhagen), 5. 5. (WB) In den Rbenbftunben landeten hier bei Narolinenhorst zwei heute morgen in Bitter selb zu einer Wettfahrt auf gestiegene Freiballons. In dem ersten Ballon befanden sich vier Insassen. Die Landung verlief glatt. Der bei Rarolinenhorst niedergegangene Ballon war führerlos. In der Gondel befanden sich noch die Rusrüftungsgegenftänbe der Besatzung, über deren verbleib zur Zeit noch nichts bekannt ist. Der führerlose Ballon stieß beim Niedergehen gegen eine Starkstromleitung und wurde dabei beschädigt.
— In Gelsenkirchen wurde eine ganze Familie, bestehend aus Vater, Mutter und zwei Rindern, mit Gas vergiftet tot ausgesunden. Es scheint sich um einen Verzweiflungsakt zu handeln.