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«j. 51 (1. Blatt)
Samstag, den 27. April 1S2S
81. Kahrg.
!ann die
Amtliche Bekanntmachungen
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her Impftermine im Kreise Schlüchtern (Jmpfbezirke Schlächtern, Salmünfter, Sterbfritz 1 und 11) für das Jahr 1929.
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Jmpfarzt SanitätSrat Dr. Kraushaar, Salmünfter.
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Jmpfpflichtig sind alle Kinder, welche
-1. im vorigen Jahre geboren sind;
2 - im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen I und
31 in dem Vorjahre nicht oder ohne Erfolg geimpft worden I s'nd resp, wegen Krankheit von der Impfung ausgeschlossen werden mußten, sofern sie nicht bereits anderweit ge- I impft worden sind, oder die natürlichen Blattern über- ftanden haben, oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. In diesem Falle ist dem Jmpfarzte vor Schluß des Jmpfgeschäfts der betreffende Impfschein resp. I cm ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes, sofern der- : s^e nicht zugleich Jmpfarzt des Bezirks ist, als Nachweis | dorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz obiger Aufforderung der Impfung oder der Revision entzogen geblieben sind, werden nach den gesetzlichen Vorschriften bestraft.
, Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Krei- £ wen die Beschlüsse des Bundesrats zur Ausführung An ^^fgesetzeö vom 22. 3. 1917, sowie die nachstehenden : "Ordnungen genau zu beachten resp, dafür Sorge zu tra- °", daß dieselben unbedingt befolgt resp, beachtet werden: her 2 ^^ °^ Jmpflokal bestimmte Zimmer muß zu die- i m Zwecke besonders geeignet, d. h. hell, genügend groß, "^ gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen ^Megmheiten für den Arzt, die Mütter der Impflinge,
mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, sind sie zu beschaffen und rechtzeitig bereit zu stellen. Bei kühler Witterung muß das Jmpflokal geheizt sein. Die Ortspolizeibehörde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß im Jmpftermin ein Vertreter der Orts- polizeibehörde anwesend ist und daß eine Schreibhülfe zur Verfügung steht.
Der Wiederimpfung und der darauf folgenden Revision hat auch der Lehrer beizuwohnen.
2. Es ist darauf zu halten, daß die Impflinge mit reingewaschenem Körper und reinen Kleidern im Termine erscheinen.
3. Herrschen in einem Orte ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Diphtherie, Masern, Flecktyphus usw., in größerer Verbreitung, so hat der betreffende Bürgermeister dem Jmpfarzte sofort Mitteilung zu machen und ihm eine kurze Darlegung über die Verbreitung der Krankheit zu geben, damit er in der Lage ist, seine Maßnahmen zu treffen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden hiermit veranlaßt, die obigen Jmpftennine zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, für die Vorladung der Impflinge unter Hinweis auf die Strafbestimmungen zu sorgen und die Herren Lehrer zu verständigen.
Schlüchtern, den 25. April 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
in ^£ 3593. Am Sonntag, dem 12. Mai d. 3s. findet ^terbfritz ein
Feuerwehr-F ü h rerkursus
n/olgender Tagesordnung statt:
^uerwehta^b ^ Uhr: Schulübungen der Freiwilligen
Vormittags V2IO Uhr: Dorträge im Gasthaus Simon:
• Dipl.-Ing. Goldbach von der hessischen Brandversiche-
rungsanstalt, Kassel, über Vrandstellen-Taktik (mit Lichtbildern)
2. Kreisbrandmeister Schüßler, Hersfeld, über die Herstellung der Druckschläuche und deren Behandlung.
3. Branddirektor Bliesener, Kassel, über Mineralölbränden und Löschen derselben.
4. Waldbrände und deren Bekämpfung.
5. Dipl.-Ing. Goldbach, Kassel, über Fehler der elektrischen Anlagen (mit Lichtbildern).
’ 6. Allgemeine Aussprache.
Nachmittags 2 Uhr: Angriffsübung der Freiwilligen Feuerwehr in Sterbfritz.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister, die Bezirks- und Grtsbrandmeister zu dieser Veranstaltung einzuladen und nach Möglichkeit auch selbst an dem Kurse teilzunehmen. Die geringen Kosten, die den Teilnehmern entstehen werden, ersuche ich im Interesse der Hebung des Feuerlöschwesens aus den Gemeindekassen zu bestreiten.
Schlüchtern, 23. April 1929. Der Landrat: Dr. Müller.
Betreff: Straßensperre.
Er. 2111. Das Bezirksamt Brückenau erläßt auf Grund des Art. 2 Ziff. 6 Pol. Str. G. B. in Verbindung mit § 7 der Min. Bek. v. 4. 1. 1872, die Sicherheit und Bequemlich- reit auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend, erner gemäß § 366 Ziff. 10 R. Str. G. B. und Art I der )G. v. 6. 2. 24 (RSBl. I S. 44) folgende
Bezirkspolizeiliche Vorschrift.
§ 1.
Die Bezirksstratze Brückenau-Kissingen wird von der Abzweigung hinter Uömershag bis zur Bezirksamtsgrenze hinter Platz wegen Umbauarbeiten auf dieser Strecke vom Montag, den 2 2. April 1 929 auf die Dauer von 6bis 8 Wochen für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt.
Die Umleitung hat über Oberleichtersbach—Hammelburg zu erfolgen.
§2.
Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 9MC oder mit Haft bestraft.
Die Grtspolizeibehörden haben vorstehendes ortsüblich bekanntzugeben und den Kraftfahrzeug- und Fuhrwerksbesitzern nachweislich zu eröffnen.
Brückenau, den 20. April 1929.
Bezirksamt. 3. V.: gez. Pelikan.
I.-Ur. 3703. Der Landweg von Lim nach Hütten wird in der Zeit vom 29. April bis 10. Mai 1929 wegen Neu- pflasterung der Straßenunterführung vor dem Zementwerk für den Kraftwagen- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Der Verkehr ist über die alte Huttener Straße (Branden« stein) zu leiten.
Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung vom 24. September 1926 (Beilage zum Reg. Amtsbl. Nr. 40 von 1926) bestraft.
Schlüchtern, den 25. April 1929.
Der Landrat. 3. V.: Schultheiß
I.-Ur. 3583. Auf Antrag der zuständigen Forstverwal- tungsbehörde habe ich die aushilfsweise Mitwirkung bei der Ausübung der Iagdpolizei übertragen:
1. dem Hilfsförster Krach in Herolz, Gberfärsterei Mott- gers-Süd in den Gemarkungen Weiperz, Breunings, Neu- engronau, Sannerz, vollmerz, herolz, Elm, Ahlersbach und Hütten, und
2. dem Hilfsförster Schmidt in Züntersbach, Gberfärsterei Mottgers-Uord in den Gemarkungen Züntersbach, Dber- zell, Weichersbach, Schwarzenfels und Heubach. Schlüchtern, 23. April 1929. Der Landrat: Dr. Müller.
Allg. Ortskrankenkasse Schlüchtern.
Die alsbaldige Einzahlung der noch rückständigen Beiträgen aus den Zahltagen für die Monate Januar, Fe- bruar und März 1929 wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Hebetermine finden statt:
1. In Steinau, am Donnerstag, den 2. Mai 1929, von vormittags 10 bis 4 Uhr nachmittags, in der Eckartschen Gastwirtschaft daselbst.
2. In Sterbfritz, am Freitag, den 10. Mai 1929, von nachmittags 3 bis 7 Uhr, in der Böhm'schen Gastwirtschaft daselbst,
3. In Salmünfter, am Mittwoch, den 15. Mai 1929, von vormittags 9 bis 12 Uhr, im Gasthause „Zum Engel" daselbst.
4. In Soden, ebenfalls am Mittwoch, den 15. Mai 1929, von nachmittags 178 bis 472 Uhr im Gasthause „Zur Hoffnung" Wirtschaft Wolf, daselbst
und zwar wie seither auch für alle den genannten Orten naheliegenden Gemeinden.
An den Hebeterminen am 2/5. und am 15/5. bleibt die Kaste in Schlüchtern für E i n- und A u s z a h l u n g e n geschlossen.
Rückstände, die nach diesen Tagen noch verbleiben, müßen alsdann unverzüglich zurzwangsweisen und kostenpflichtigen Einziehung gelangen.
Die Herrn Bürgermeister bitten wir, dieses im Interesse ihrer Gemeindeangehörigen, wie seither, auch ortsüblich bekanntmachen zu lassen.
Schlüchtern, den 26. April 1929.
Der Vorstand der Allg. Ortskrankenkaffe.