Um die Reform der Realsteuern
Aus parlamentarischen Kreisen wird uns geschrieben:
Im Zusammenhang mit der von der Deutschen Volkspartei im Reichstag dringlichst geforderten Sparaktion hat jetzt auch die Preußenfraktion der Deutschen Volkspartei einen Antrag eingebracht, der Maßnahmen der Staatsregierung gegen die übermäßige Höhe und ungleichen Zuschlagssätze bei den Realsteuern fordert. Das gesamte Steuersystem im Reiche brächte es mit sich, daß dre Gemeinden die Realsteuern im Laufe der Zert immer mehr zu einer zusätzlichen Cinkommenbesteuerung der Realsteuer- Pflichtigen gestalteten, was nicht nur eine einseitige Steuerpolitik allgemein zur Folge hatte, sondern auch außerordentlich starke Unterschiede in den Zuschlagssätzen der verschiedenen Gemeinden brächte. Der Antrag der Deutschen Volkspartei verlangt daher von der Staatsregierung, rechtzeitig auf die Reichsregierung einzuwirken, daß die evtl. zu erreichende Senkung der Reparationslasten in erster Linie zu einer Senkung der Realsteuer- H ö h e benutzt wird, um damit auch eine Senkung der Produktionskosten sowohl in der Landwirtschaft wie in allen gewerblichen Berufen zu ermöglichen.
Ferner soll ein allgemeiner stärkerer Finanz- und La- stenausgleich dazu führen, die Gemeinden in die Lage zu setzen, mit annähernd gleichen Realsteuerzuschlägen auszu- kommen. Im Steuervereinheitlichungsgesetz sollen Handhaben festgelegt werden, die eine Überspannung der Reac- steuerzuschläge verhinderten.
Weiter wird in dem Antrag eine Einwirkung auf die Reichsregierung gefordert, die in dem Reichsfinanzaus- gleichsgesetz hinsichtlich der Erhebung und Verteilung der Einkommensteuer Aenderungen verlangt. Der Antrag geht dabei auf die in dem zweiten Entwurf eines Landessteuergesetzes vom Jahre 1920 enthaltenen Vorschläge einer sogenannten horizontal gestaffelten Beteiligung von Reich, Ländern und Gemeinden zurück. Danach sollen Reich und Länder die Besteuerung der kleinen Einkommen in ber Hauptsache den Gemeinden überlasten und dafür durch erhöhte prozentuale Anteile an der Besteuerung der übrigen Einkommen entschädigt werden. Beispielsweise würden die Gemeinden, denen jetzt durchschnittlich etwa 35 v. H. der Gesamtsteuersätze zufließen, nach den genannten Vorschlägen von den Sätzen der geringeren Steuerstufen 80% erhalten, während Reich und Länder sich hier mit je 10% begnügen müßten. Auf diesem Wege würde gerade für die ärmeren Gemeinden eine breitere Basis der Steuer- kraft geschaffen werden, während die Gemeinden, die eine besonders große Zahl hoch und höchst besteuerter Bürger in ihren Mauern beherbergen, von ihren hohen Steuerbeträgen einen geringeren Prozentsatz als jetzt für sich verwenden könnten. Eine solche Maßnahme würde als solche schon im Sinne eines Lastenausgleichs wirken. Von besonderer Bedeutung wäre dabei, daß die so gestaffelten Steuersätze als rechnungsmäßiger Betrag einem einheitlichen Zuschlagsrecht der Gemeinden unterliegen würden, so daß ähnlich wie bei den neuen Kirchensteuergrsetzen eine starke Abmilderung der Progrestion für die höheren Steuersätze eintreten würde.
Mik'Msen vorgefchlagenen Maßnahmen soll verhindE werden, daß, ähnlich wie in der Vorkriegszeit, die hohen Steuerzahler sich an einigen steuerlich bevorzugten Plätzen mastieren, während das Gros der Gemeinden auf die kleinen Steuerzahler angewiesen bleiben. Diese Ungleichheit hat schon vor dem Kriege die Bildung reicher Gemeinden mit geringen sozialen Ausgaben gebracht. Im Intereste der Allgemeinheit der Steuerträger liegt es aber, daß sich die Steuerzahler möglichst gleichmäßig über das ganze Land verteilen. Die vorgeschlagenen Aenderungen wären auch zweifellos in der Lage, das Veranwortungs- gefühl der aus dem allgemeinen gleichen Wahlrecht hervorgegangenen Gemeindevertretungen zu stärken.
Schließlich sieht der Antrag auch noch eine besondere Steuererhebung von den besonders leistungsfähigen Ein- kommensträgean vor, wenn ein erhebliches Einkommen wirtschaftlich nur für eine Person oder eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Personen zur Verfügung steht. Es wird also mit dieser Anregung gewisirrnaßen der Gedanke der Junggesellen st euer n die Praris umge- setzt, soweit es sich bei den zu Bestenrnden um besonders leistungsfähige Einzelpersonen handelt.
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Die neue Regierungsvorlage zur Gewerbesteuer. > Erleichterung für die kleinen Steuerzahler.
Der interfraktionelle Ausschuß des preußischen Landtages trat am Montag Abend zusammen, um einen Antrag der Regierungsparteien zu der Gewerbesteuer zu formulieren. Nach diesem Antrag, der dem Hauptausschuß zur Entscheidung vorgelegt werden soll, werden zunächst für Gehälter, Tantiemen und sonstige Vergütungen bei einer Reihe von Gesellschaften nähere Bestimmungen getroffen. Der Steuersatz nach dem Gewerbeertrage soll betragen für die ersten angefangenen oder vollen 1500 Mark des abgabepflichtigen Ertrages 7g v. H., für die weiteren angefangenen oder vollen 1200 Mark 1 v. H., für die weiteren angefangenen oder vollen 1200 Mark i7g v. H., für die weiteren Beträge 2 v. H. Die Steuersätze für die ersten 3900 Mark sollen sich ermäßigen bei Lohngewerbetreibenden, insbesondere bei selbständigen Jwischenmeistern und Hausgewerbetreibenden auf die Hälfte dieser Sätze, bei Betrieben, deren Lohnsumme den Betrag von 18 000 Mark nicht übersteigt, soll ein Betrag von 6000 Mark abgezogen werden. Die Veranlagung des Steuergrundbetrages nach der Lohnsumme soll die Lohnsumme zugrunde gelegt werden, die von dem Unternehmen in dem Rechnungsjahre, für das die Veranlagung erfolgt, entrichtet worden ist. Ferner enthält der Antrag noch eine Reihe näherer Bestimmungen über die Art der Steuerentrichtung und über Vorauszahlungen bis zum Empfange des Veranlagungsentfcheides. .
Im Anschluß an die Sitzung des interfraktionellen Ausschusses beriet der Hauptausschuß die Regierungsvorlage über die Gewerbesteuer. In der Aussprache machte Finanz- minister Dr. Hopker-Aschoff juristische Ausführungen, um der Auffassung entgegenzutreten, die Vorlage widerspreche der Verfassung. Da der abgelehyte Gesetzentwurf die Be
steuerung der freieri Berufe enthalten habe, die neue Vorlage sie nicht enthalte, so könne keine Rede davon sein, daß die Einbringung des Entwurfes eine Verletzung der Ver- fassungsbeftcmmung bedeutet, wonach ein abgelehnter Gesetzentwurf nicht zum zweiten Male in einem Sitzungs- abschnitt vorgebracht werden könne. Zu dem Gegenstand lagen 18 neue Adänderungsanträge vor. Annahme fand der Vorschlag des interfraktionellen Ausschusses, der eine Erleichterung für die unteren Steuer- stufen bringt. Angenommen wurde auch der Zentrumsantrag Kölges, der das Staatsministerium ersucht, auf die Regierung dahin einzuwirken, daß der Beschluß des Landtages auf Ausdehnung der Steuer auf freie Berufe als Mehrheitswille des Landtages bei der Verabschiedung des Steuervereinheitlichungsgesetzes Berücksichtigung finde, und daß der Landtag in dieser Richtung rechtzeitig eine Gesetzeö- vorlage vorlege, wenn über den 31. März 1930 hinaus noch eine weitere Verlängerung des bestehenden Gewerbesteuergesetzes für Preußen notwendig werden sollte.
Am den österreichischen Bundeskanzler.
Nachdem Landeshauptmann Lnder endgültig erklärt hat, den Posten des österreichischen Bundeskanzlers nicht annehmen zu können, ist von den Lhristlich-Zozialen der Voral- berger Abgeordnete Dr. Mittelberger den Noalitionspar- teien für diesen Posten vorgeschlagen worden.
Beim Dergaferbranb nmgetommen.
Ein Monteur aus Döbritchen in Baden fuhr auf dem Motorrad zu einem Krzt, um eine Wunde an der Hand verbinden zu lassen. Plötzlich entstand an seinem Nad ein Vergaserbrand. (Er sprang ab und bemerkte, daß sein Nock Feuer gefangen hatte. Die Insassen eines vorüberfahrenden Kraftwagens versuchten die Flammen durch Ueberwerfen von Wolldecken zu ersticken. Der Unglückliche hatte jedoch so schwere Verletzungen erlitten, daß er nach kurzer Zeit starb.
Eine ernste Gefahr.
Das Problem der Bevölkerungsentwicklung ist infolge des erheblichen Geburtenrückgangs der letzten Jahre in besonderem Maße zum Gegenstand des öffentlichen Interesses geworden. Das deutsche Volk hat ausgehört, wie vor dem Kriege, ein wachsendes Volk zu sein. Zwar begann der Geburtenrückgang bereits um die Jahrhundertwende, indem die auf 1000 Einwohner berechnete Geburtenziffer bis zum Jahre 1913 von 39,2 in dem Jahrfünft 1876=80 auf 27,5 herabsank. Der Geburtenüberschuß war jedoch infolge der ständigen Besserung der Sterblichkeitsverhältnisse mit 12,4 auf 1000 Einwohner noch nicht viel geringer als in den Jahren höchster Geburtenhäufigkeit. Diese Verhältnisse haben sich in der Nachkriegszeit außerordentlich verschlechtert, so daß im Jahre 1927 die Geburtenziffer bereits auf 18,4, der jährliche Bevölkerungszuwachs auf nur noch 6,4 auf 1000 Einwohner zurückgegnnaen war!
Unser Schaubild zeigt nun die eheliche Fruchtbarkeit in den einzelnen Gebietsteilen des Deutschen Reiches und gewährt gleichzeitig einen interessanten Einblick in die Beziehungen zwischen Fruchtbar k e i t, R a s s e und Religion. Die höchsten ehelichen Fruchtbarkeitsziffern weisen die östlichen Grenzbezirke Al- lenstein und Oppeln, die nordwestlichen und westlichen Bezirke Münster, Osnabrück, Aurich, Aachen und Trier sowie die an der bayrisch-böhmischen Grenze gelegenen Bezirke Oberpfalz und Niederbayern auf, deren eheliche Fruchtbar» keitsziffer im Jahresdurchschnitt über 210 auf 1000 ver- heiratete Frauen im gebärfähigen Alter beträgt. Die genannten Bezirke sind Ländern benachbart, deren eheliche Fruchtbarkeit weit höher ist als unser Reichsdurchschnitt 143,5 auf 1000 in den Jahren 1924=26, nämlich Polen, Holland (1924: 239 auf 1000) sowie der Tschechoslowakei (1923: 211 auf 1000). Die hohe Geburtenhäufigkeit in diesen deutschen Gebieten erklärt sich also wohl daraus, daß ihre Bevölkerung sich entweder mit der fremdnachbarlichen, fruchtbareren Bevölkerung mehr oder minder stark vermischt hat, wie im Osten, oder aber, wie in den an Holland angrenzenden nordwestlichen Landesbezirken, dem geburtenreicheren Nachbarvolk rassisch außerordentlich nahe st eht.
Aber auch zwischen der Religionsgliederung der Bevölkerung und deren Kinderzahl lassen sich bestimmte Beziehungen feststellen. Diejenigen Gebietsteile, deren eheliche Fruchtbarkeitszisfer unter dem Reichsdurchschnitt liegt, weisen fast ausnahmslos eine rein evangelische Bevölkerung auf, während andererseits die Gebiete mit überwiegend katholischer Bevölkerung eine über dem Reichsdurchschnitt liegende Fruchtbarkeit zeigen. Eine Ausnahme bilden hier nur die Bezirke Oberbayern, Köln und Düsseldorf, was wohl dadurch begründet ist, daß in ihnen der Anteil der großstädtischen Bevölkerung auf 50 Prozent und mehr angewachsen ist. Der Geburtenrückgang ist ja aber bekanntlich gerade in den Großstädten ganz besonders stark.
Die ausschlaggebende Ursache des' Rückgangs der ehelichen Fruchtbarkeit ist jedoch die leider immer weiter um sich greifende bewußte Lähmung des Fortpflanzung s w i l l e n s, die bereits heute zu einer ernsten Gefahr für den Bestand und die Geltung des deutschen Volkes geworden ist.
Geistige Ausbildung der Reichswehr.
Von
Wilhelm Eroener.
Aus dem von Dr. Külz herausgeqeb»,. Jahrbuch für das deutsche Volk, „Deutsch!^ Helingsche Verlagsanstalt, Leipzig.
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Der Vertrag von Versailles hat in seinen Militärs Klauseln der deutschen Wehrmacht enge Fesseln ang* und zwar nicht nur die Zahl der Offiziere und schaften, die Menge und Art des Materials, der schiffe, Waffen und sonstigen Ausstattung eingesM sondern auch die geistige Ausbildung geknebelt; wenige soweit man dies durch ein Verbot von allen Schulen « Akademien tun kann Nur für die Heranbildung der (7 ziere bestehen Waffenschulen; die weitere Verufsauch dung muß den Offizieren selbst überlassen bleiben. Kri» äkademie, militärisch-technische Akademie und was es $ an militärischen Bildungsstätten im alten deutschen gab und in allen modernen Armeen gibt, sind uerbotü Daher hat man die Lehrgänge auf der Waffenschule die Zeit vor dem Kriege verdoppelt, die Lehrpläne erv tert und ergänzt. Der junge Mann, der heute vier Ich nicht wie früher eineinhalb Jahre braucht, um OM zu werden, ist mit einem weit größeren Wissen ausgestch als seine Vorgänger vor dem Kriege. Die auf den WG schulen erworbenen Kenntnisse setzen ihn instand, fi^ Autodidakt in den Militärwissenschaften zu vervollkM neu. Dazu wird ihm bei der Truppe, bei den Stäbenm in der militärischen Zentrale Zeit und Gelegenheit gegch soweit es die geringe Zahl an Offizieren zuläßt.
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Die zwölfjährige Dienstzeit gestattet es, unsere Unte offiziere und Mannschaften gründlich auszubilden. DieTr dienung der neuzeitlichen Waffen läßt sich nicht so eich erlernen wie früher die Behandlung des Gewehres und
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SSietzen. Auch diese Ausbildung kann nur bei der TH erfolgen: Schießschulen usw. sind nicht gestattet. Aber« haben die Aufnahmefähigkeit und Lernfähigkeit besefeg, fl seinen Mannes dadurch gesteigert, daß wir das geishM Niveau unseres Ersatzes hoben. Dies geschieht auf 7 Wehrmacht-Fachschulen, die gleichzeitig die FreiwilligenK fähigen sollen, nach ihrem Ausscheiden erfolgreich mit Altersgenossen, die sich von Anfang an einem bllrgerlichW- Beruf zuwandten, in Wettbewerb zu treten. Dieser bürge: ■ y
liche Unterricht ist mit dem Bestand der Wehrmacht unz« leih trennlich verbunden; denn er gewährleistet eine ausui er z chende Versorgung nach Beendigung der Dienstzeit. „611 »bie Versorgung" und „hochwertiger Ersatz" sind WechselbegH p der eine ist ohne den anderen nicht denkbar.
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Die Wehrmacht-Fachschule ist nur in ihren äußeren M bn teriellen Absichten eine Fürsorgemaßnahme. „Ich kömt es nicht gutheißen, daß der Unterricht lediglich auf ein Lw gute Versorgung hinausliefe", habe ich im vorigen IaM^ im Haushaltungsausschuß gesagt. Die Wehrmacht-FciM^^ schule soll und muß mehr sein. Sie ist durch den WillrWE aller verantwortlichen Stellen ihrem inneren Wesen mMg eine Vildungsanstalt. senge
In den Zeiten der Not nimmt man sich in erhöhiM ^ Maße der Erziehung an. Nach jedem unglücklichen KrieMmr wird das Unterrichtswesen überprüft. Auch für die ReiWetz« wehr gilt das. Wir suchten und fanden einen Weg, «bo Nachteile der materiellen Unterlegenheit durch gesteigechebe: geistige Ausbildung, durch Bildung schlechthin zu oeniifc^ gern. Mrd
In der ersten Zeit des bürgerlichen Unterrichts konniM^j wohl allerhand verstiegene Zielsetzungen eine Weile lM^ Blick und den Willen verwirren Aber an den unverr« baren militärischen Gegebenheiten fanden Heeres- und M riNefachschulen bald einen festen und sicheren Halt. Dw darüber konnte von vornherein kein Zweifel entstehen: ,I Erziehung muß die sittlichen und geistigen Kräfte des S j baten entwickeln und stählen Sie sind die (5runW:hibt militärischen Wesens." Oder mit anderen Worten: ,ZM 1 Vertiefung der Gesamtbildung entspricht auch die Erhöhmi k der beruflichen Leistung." L <
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Damit war auch der Auftrag für die Wehrmachtsch schulen klar und eindeutig Umrissen Diese selbstverstänM k . militärische Forderung deckt sich vollkommen mit dem gogischen Grundsatz, die Schule vom Boden des SchMWf aus zu gestalten Die Bildung des Erwachsenen, die gerung seines Persönlichkeitswertes, kann nur auf läge eines Berufes gelingen Der bürgerliche Unterm in der Wehrmacht konnte sich mithin nicht außerhalb len, konnte kein entmilitarisierter Dienst werden — M aus innerpädagogischen Gründen. Er mußte Hilfsnnw der militärischen Erziehung werden wenn er überhaupt stehen und für die Truppe tragbar bleiben sollte. Um M Lehrer instandzusetzen, diese beiden Aufgaben zu erst- len, wird der Unterricht in enger Fühlung mit dem miM rischen Wesen und militärischen Dienst betrieben.
Der oberste Leitsatz der soldatischen Ausbildung W wendigerweise auch der erste Richtgedanke der WehrmB schule: „Jeder Soldat muß tief durchdrungen sein von Bedeutung seines verantwortungsvollen Berufs, die V Mrns! sten Güter des deutschen Volkes zu schützen." So wird ° 11J Mann über die Enge seines Tuns hinausgehoben. „ Beruf erhält Sinn und Bedeutung im Leben des ®ÖÄ Damit ist aber auch gesagt, daß der einzelne nur treue Berufserfüllung Wert gewinnt in der nationm Gemeinschaft. Dieses Wertbewußtsein im Menschen i wecken und zu erhalten, ist die Grundlage jeder ErziehM
Religionsunterricht der Lehrer.
Bei der Beratung des Etats des Kultusministerium hat die demokratische preußische Landtagsfraktion W stehenden Entschließungsantrag eingebracht:
„Das Staatsministerium wird ersucht, auf die R«M regierung dahin einzuwirken, daß dem Artikel 174 * Reichsverfassung folgender Absatz 2 angefügt wird: Länder sind indes berechtigt, diejenigen organisatorM Schulmaßnahmen zu treffen, die sich als Auswirkung " Artikel 149 Absatz 2 der Reichsverfassung (Niederleg"» des Religionsunterrichts seitens der Lehrer. nähme der Schüler am Religionsunterricht) als notwen erweisen."
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Die kleinste Schule in Deutschland. .
Die Schule in dem Dorf Brösa bei Bitterfeld N ® Ostern ab nur fünf Schulkinder zu verzeichnen. Sie 8 ■ »6 mit dieser kleinen Schülerzahl wohl den Anspruch B154 erheben, die kleinste Schule Deutschlands zu sein.
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