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Donnerstag, den 18. April 1929

(1. Blatt)

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81. Sahrg

Forderungen

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Der Landrat. J: V.: Schultheis.

J.-Nr. 3297. Durch amtstierärztliche Untersuchung ist sie Schweinepest im Anwesen des Gutsbesitzers Endres in Reußenbergerhof, Gemeinde Höllrich, Bezirksamt Gemünden festgestellt worden.

Schlüchtern, den 15. April 1929.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

In der Vollsitzung der Sachverständigen-Kommission in Paris am Dienstag vormittag beantworteten die alliierten Sachverständigen den Deutzchen die Frage, wie die in der Denkschrift der alliierten Sachverständigen genannten ein­zelnen Zahlen sich zusammensetzen. Daran knüpfte sich eine lebhafte Aussprache, ob diese Zahlen der deutschen Leistungs­fähigkeit entsprechen. Die Vertreter der vier Gläubiger­mächte suchten den Beweis zu erbringen, daß ihre Forderungen für Deutschland durchaus tragbar und die Zahlen so gestaffelt seien, daß es' durch anfängliche Erleichterungen der deutschen Wirtschaft ermög­licht würde, zu einem späteren Zeitpunkt höheren Anforde­rungen gerecht zu werden.

Die deutschen Sachverständigen widerlegten diese Auf­lassung in sachlicher und begründeter Form.

Krets-Amtsblatt * Allgemeiner mntlicherKnzeitzev für -en Kreis -chlüchtem ßnukun- VwUlH.tz.SteürtÄö 6&>n£* Geschäfts'^Lhrchofstv.6 * serntpvrttr.^ ^ postsche^^PmnLPretL^ ^SJt0gBSW1^Jww»wrtHÄumw<fW&WKv/»^ -^^^'^^tfMBaagK&asm^i^ wA^w*r>^^ MB» uimMiM|mwmjs<w^*BMM^^-- -" . a "T?

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

' I.-ssr. 3412. Der Landweg von Salmünster nach Bad- 5oden bis zur Bahnhofstraße wird bis auf weiteres wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten für den Durchgangs­verkehr mit Fahrzeugen gesperrt. Der Verkehr ist über die bahnhofstraße zu leiten.

Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsord­nung vom 24. September 1926 (Beilage zum Reg. Amtsbl. Hr. 40 von 1926) bestraft.

Schlüchtern, den 16. April 1929.

J.-Nr. 3186. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche c fOl mtt der Einsendung des Verzeichnisses der Drogen- pp Hand­lungen noch im Rückstände sind, werden hiermit daran er- lumt | innert. (S. Kreisblatt Nr. 7 für 1898 und 27 für 1910).

A täte,

Jm mache hierbei nochmals darauf aufmerksam, daß die Revision der Drogenhandlungen von dem Herrn Medi- jinalrat (Kreisarzt) ausgeführt wird und die Ortspolizeibe- hördrn bis zum 15. Mai jeden Jahres dieserhalb das Wei­tere mit dem Herrn Medizinalrat zu vereinbaren haben.

Schlächtern, den 12. April 1929.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2908. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, eintretendenfalls dafür zu sorgen, daß Löschmannschaften, die Dekämpfung von Wa^bzättden angefordM He»LM nltd) [ müssen, die notwendigen Werkzeuge mitbringen. Die Aus­sicht, einen Waldbrand schnell zu untertrücken, AI von vorn- ifzu- j herein günstiger, wenn die zur Hilfe eilenden Mannschaften geeignete Werkzeuge, vor allem Aexte, Spaten, Schaufeln, | eiserne Rechen und Hacken mit sich führen.

Schlächtern, den 15. April 1929.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

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Kreisausschuß.

Grsthelfe»AuSbllbungs-Kursus.

J.-Nr. 1714. K. A. Am Sonntag, den 21.

April d. I., vormittags 9T/2 U h r findet im Kreis­tagssaale der 3. (letzte) KursuS zur Ausbildung von Erst- hlfern im Unfall-, Hilfs- und Meldedienst statt. Die Kur- ststen lade ich hierzu nochmals freundlichst ein.

Schlächtern, den 16. April 1929. Der Landrat.

Katasteramt.

Derorbnuna, betreffend die Abänderung des Grund- i vennogenssteuergefetzes vom 14.2.1023 tGG. G. 20) und des Gesetzes vom 28. 0. 1028 (GG. G. 104), vom 27. 3. 1020 (GG. G. 27).

Staatsministerium erläßt gemäß Art. 55 der ver- Mung in Uebereinstimmung mit dem Ständigen Ausschuß Landtags die folgende Verordnung mit Gesetzeskraft:

Artikel I

1- Das Gesetz über die Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen vom 14. 2. 1923 (G5. S. 29) in der ^hung der VO. vom 28. 9. 1928 (®S. S. 194) wird folgt geändert:

a) im § 1 Abs. 2 sind einzuschieben:

1- nach den Worteneinschließlich aller Bestand- teile" die Worteinsbesondere Gebäude"'

2. nach den Wortenandere Einrichtungen" in Klammern die Worte(nicht Gebäude)",'

b) im § 23 treten an die Stelle der Wortemit dem 21- März 1929" die Wortemit dem 31. März 1930". ^us Gesetz zur Aenderung des Gesetzes vom 14. 2. usw. vom 28. 2. 1924 (G5. S. 119) in der Fassung

Hubert ü°m 28 9' 1928 <®$' S- 194) wird wie folgt »Sn Artikel II treten an die Stelle der Wortemit 3K März 1929" die Wortemit dem 31. März

Artikel II

be überschreitet für die Gesamtheit der im § 2 Abf. 1 b bie ^rundvermögenssteuergesetzer genannten Grundstücke J5 Zum Schlüsse des Rechnungsjahres 1929 eingegange- ber':eu q ^*e Summe von 70 Millionen ^M, so ist für jedes qQn m 1 b genannten Grundstücke ein dem Mehrein- fcue ^sprechender Vomhundertsatz der veranlagten Iahres- r ourch Anrechnung auf die im kommenden Rechnungs-

jähre fällige Steuer zu erstatten. Der vomhundertsatz wird in einer vollen Zahl vom Finamminister festgesetzt.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1929 in Kraft.

*

Die vorstehend abgedruckte Verordnung wird hiermit bekannt gemacht.

Zusatz für die Gemeindekassen:

Den Gemeinden gehen in den ersten Tagen die Staats- steuerrollen zu. Unter Bezugnahme auf den ab gedruckten Runderlaß sind ab 1. 4. 1929 für die beiden Abschnitte der Staatssteuerrolle getrennte Hebessst-n aufzustellen und zu führen. Die Hebeliste I enthält mithin die Grund­stücke, für die die Steuer monatlich, die Htkbeliste II die Grundstücke, für die die Steuer vierteljährlich zu zahlen ist. Ueber das Ablieferungsverfahren bleibt weitere Ver­fügung vorbehalten.

Schlüchtern, den 15. April 1929.

Der Vorsitzende des Grundsteuerausschusses: gez. Momsen.

Stadt Steinau.

BekanntmaÄsnna.

Die Leseholzberechtiqung der Steinauer Ortsbürger in Teilen des Staatswaldes und im Stadtwalde wird sehr häufig in der Weise rechtswidrig ausgenutzt, daß

1. noch stehendes Holz ab- oder ausgebrochen wird,

2. das Sammeln des Höftes bereits am Tage vor dem erlaubten Tage ausgeführt wird (um es am nächsten Tage zu holen),

Z u 1:) Das Ausbrechen ist F 0 r st d i e bst a h l, da die Leseholzberechtigung nur das am Bodenliegen d e" Holz einschließt. Schaden für den Wald ist erheblich.

Zu 2:) Stellt sich als Uebertretung nach § 40, 1 Feld- und Forst-Polizeigesetzes dar und erschwert sehr den Forst- sckutz.

SterMM^den 15. April 1929.

Die Polizeiverwaltung, gez. Dr. Kraft.

Stadt Schlächtern.

B e k a n n t m a ch u n ft.

Auf unsere Kreisblattbekanntmachung vom 5. April 1929 Schlüchterner Zeitung Nr. 43, wonach die Bienen­züchter zur Anmeldung der in ihrem Besitz befind­lichen Bienen stöcke und Bienenvölker aufgeior- dert worden sind, wird hierdurch nochmals besonders hin­gewiesen. Diejenigen Besitzer, welche mit der Anmeldung noch im Rückstände sind, werden nochmals aufgefordert, dieselbe alsbald, spätestens aber bis zum 20. d. Mts., bei der Polizeiverwaltung zu bewirken.

Unterlassung der Anmeldung wird mit Geld­strafe bis zu 1 50 3Ut bestraft, an deren Stelle im $alle der Nichtbeitreibbarkeit entsprechende Haft tritt.

Schlüchtern, ^en 16. April 1929.

Die Polizeiverwaltung: Gaentzlen.

Restverzeichniffe

sind wieder vorrätig Buchdruckerei

H. Gtelnfelb Söhne.

Die Gewerbesteuer für die freien Berufe abaelehnt.

Der gewerbliche Mittelstand bleibt weiter am stärksten mit Steuern belastet.

Das wichtigste Ereignis in der Dienstagsitzung des preu­ßischen Landtags war die Wiederholung der Abstimmung über die Gewerbesteuervorlage für 1929. Bekanntlich hatte der Staatsrat Einspruch gegen die Einbeziehung der freien Berufe erhoben. Der Landtag hätte seinen ursprüng­lichen Beschluß nur durch eine Zweidrittelmehrheit bestäti­gen lassen können. Bei der Abstimmung wurden 400 Karten abgegeben, so daß die Zweidrittelmehrheit 266 betrug. Mit 3a stimmten indessen nur 232, mit Nein 167 Abgeordnete. Außerdem wurde eine Stimmenthaltung fest­gestellt. Damit war das Gewerbesteuergesetz gefallen. Die freien Berufe sind also vor der Gewerbesteuer bewahrt ge­blieben. Soweit bisher bekannt ist, haben die Sozialdemo- kraten geschlossen für das Gesetz gestimmt, abgesehen von einigen freien Beruflern, die ihre Interessen gewahrt ha­ben. Bei den übrigen Fraktionen wurde großenteils ge­trennt gestimmt.

weiter erledigte der Landtag durch die Vornahme von Abstimmungen die zweite Lesung des Bergetats. Im übrigen setzte das Haus die Aussvrache zum ersten Ab­schnitt des Kultusetats fort. Mittwoch soll der zweite AbschnittHöhere Lehranstalten" erörtert werden.

Dienstagssitzung der Sachverständigen.

Die Lage immer noch sehr kritisch.

Deutschland soll in einem Memorandum seine Wirtschaftslage barlegen.

Die deutschen Delegierten wurden gebeten, für die Mitt­wochsitzung ein Memorandum einzureichen, das sich mit der gesamten Wirtschaftslage Deutschlands und den damit verbundenen Voraussetzungen befassen wird.

Ablehnung des Etats des Derirtsverbanbes Kassel.

Der Oberpräsident nimmt die Zwangs- etatlsierung vor.

Kassel, 16. 4. Der 58. Kommunallandtag für den Regierungsbezirk Kassel nahm heute abend 20,20 Uhr ein überraschendes Ende. Nachdem alle Fraktionsvertreter zu Wort gekommen waren, ergab die Abstimmung, daß der Voranschlag der Landstraßen- und Landwegebauverwaltung

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: Kassel abgelehnt worden ist. Hun=

mehr wurde ein Antrag von Dr. Vecker-Kassel (Hessen-Nass. Arbeitsgemeinschaft) und von Landrat Dr. wiechens-Gers- feld (Zentrum) angenommen, der vorschlägt, während der Uebergangszeit einen Notetat einzuführen und für diesen den Etat des Iahres 1928 in Gültigkeit zu setzen, sodaß die Landesverwaltung notfalls nach diesem Etat die Be- zirkssteuern in Höhe des Vorjahres einziehen darf. Der Oberpräsident Dr. Schwander bedauerte es lebhaft, daß trotz vieler Arbeit und großer Mühe dieses Ergebnis nach langen Beratungen im Plenum des Kommunallandtags herausgekommen sei und der Kommunallandtag sich außer­halb der Grundlagen des Selbstverwaltungsrechts begeben habe, was ihn, den Oberpräsidenten, zur Zwangsetatisie- rung des Etats der Bezirksverwaltung zwinge. Er werde sich unverzüglich mit dem preußischen Minister des Innern darüber verständigen, in welcher Weise diese Zwangsetatisie- runq durchgeführt werden soll. Er gab der Hoffnung Aus­druck, daß dies nur ein vorübergehender Zustand sein würde, und daß der 59. Kommunallandtag in nicht allzu langer Zeit einberufen werde und daß man dann zu einer Verständi­gung über den Etat von 1929 kommen werde. Dann wurde der 58. Kommunallandtag geschlossen.

Das Gängerbunbesfest gefährdet?

Der Großbund der Frankfurter Sängervereinigung, unter dessen Regie bekanntlich das Sängerbundesfest im Goethe­jahr 1932 in Frankfurt a. M. abgehalten werden soll, ist an die Stadt Frankfurt herangetreten und bittet, seine Schuldenlast in Höhe von 8 000 Mark unter vorschüssiger Verrechnung auf den später zu erwartenden Zuschuß der Stadt zu dem Deutschen Sängerfest zu übernehmen. Dieser Antrag kam in der Sitzung am Dienstag des Frankfurter Stadtparlaments zur Beratung, und es machte sich dabei von den verschiedensten Parteien ein starker Widerspruch gegen die Uebernahme dieser Last geltend. Von Magistrats­seite wurde darauf hingewiesen, daß. wenn diese Schuld nicht übernommen würde, es fraglich erscheine, ob das Fest überhaupt in Frankfurt ftattfinden werde, zumal an­dere Städte, 3. B. Leipzig, ebenfalls großes Interesse daran hätten. Eine endgültige Entscheidung des Abhaltungsortes des Sängerfestes wird erst in einer demnächst in Heidelberg zusammentretenden Tagung des Ausschusses des Deutschen Sängertages getroffen werden. Nach längerem Hin und Her einigte man sich schließlich darauf, die Sache im Haupt- ausschuß einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Die Inhaber der Raab-Katzenstein'schen Flugzeug­werke haben in den letzten Wochen versuche mit einem Raketenflugzeug gemacht, die mit Erfolg durchgeführt wer­den konnten.

Der in Süd-Georgien (Antarktis) stationierte eng­lische WalfischdampferSouthern Sky" ist verschollen. Man befürchtet, daß das Schiff mit seiner 13 Mann starken Besatzung in dem letzten Sturm untergegangen ist