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-k. 23 (1. Blatt) Donnerstag, den 21. Februar 1S2S 81. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

j-oudratsamt.

PolizeiorrordnAng.

II. Nachtrag

ur Polizeiverordnung über den allgemeinen Verkehr auf Deutlichen Wegen (Straßenverkehrsordnung) vom 24. Sep- mber 1926 (Beilage zum Amtsblatt der Regierung Kassel g]r, 40 vom 2. Oktober 1926 Amtsblatt der Regierung Mesbaden Nr. 41 vom 9. Oktober 1926 Sonderausgabe W Amtsblatts für den Stadtkreis Frankfurt a. M. Nr. 39 vom 2. Oktober 1926).

Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über He Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen M 20. September 1867 (GS. S. 1529) und der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung M 30. Juli 1883 (GS. S. 195) verordne ich für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau vorbehaltlich der Zustim- nung des Provinzialrats, was folgt:

Artikel I.

Der UnterabschnittRadfahrverkehr" der Straßenverkehrs­ordnung wird durch die nachstehenden Bestimmungen über die Einführung von Rückstrahlern an Fahrrädern ergänzt iezw. abgeändert:

1. Absatz 1 Ziffer 3 des § 20 erhält folgenden Zusatz: .... und mit einem Rückstrahler, der cinfallende Lichtstrahlen in gelbroten Farben deutlich zurückwirft.

2. Anstelle des Absatzes 2 des § 20 tritt folgende Vor­schrift:

(2) Der Rückstrahler ist höchstens 60 Cmtr. über dem Erdboden am Hinteren Teil des Fahrrades, soweit ein Schutzblech vorhanden ist, an diesem derart anzu- bringen, daß seine Wirkung weder durch Kleidungs­stücke noch Teile des Rades oder in sonstiger Weise be- einträchngt werden kann.

3. Absatz 3 des § 20 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:

(3) Der Rückstrahler muß so beschaffen sein, daß er im Lichtkegel solcher Kraftfahrzeugscheinwerfer, deren Wirkung in der Anlage 4 zur Bekanntmachung über Kraftfahrzeugverkehr vom 16. März 1928 (RMBl. S. 121) als Höchstzulässig zu betrachten ist, auf eine Entfernung von mindestens 150 Mtr. bis zu einem Winkel von 300 nach beiden Seiten bei Dunkelheit mit normalst tätigem Auge deutlich zu erkennen ist.

4. Als Absatz 4 wird der bisherige Absatz 2 des § 20 diesem § eingefügt:

(4) Fahrräder der Polizei- und Zollbeamten sind bei dienstlicher Benutzung von der Bestimmung des Absatzes i Nr. 3 insoweit befreit, als die Befolgung dieser Bestimmung die Durchführung besonderer Auf­gaben des Dienstes in Frage stellen würde.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. April 1929 in Kraft.

Kassel, den 26. Januar 1929.

Der Oberpräsident.

J.-Nr. 1257. Das Auftreten des Kartoffelkrebses hat in erheblichem Umfange zugenommen. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, daß dieser gefährlichen, immer weiter um sich greifenden Krankheit wirksam entgegengetreten wird. Als be­sonders geeignetes Mittel wird die Beschaffung von krebs- fefiem Saatgut empfohlen.

Ich ersuche deshalb die Herren Bürgermeister, auf die Landwirte nachdrücklichst einzuwirken, daß sie zu ihrem tige­rn Schutz und im Interesse der Allgemeinheit ihren Saat- Mbcdarf durch Vermittlung der landwirtschaftlichen Vereine "ndecken, die für Beschaffung krebsfesten Saatgutes Sorge

Schlüchtern, den 13. Februar 1929.

Der Sanbrat: Dr. Müller.

adt Schlüchtern»

Oeffentliche Mahnung.

Hn alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Februar ^29 bezw. für Vormonate fällig gewordenen Ztaatssteuern, Grundvermögens- und Hauszinssteuern an die mit dem Einzug derselben beauftragten Hebestelle in Schlüchtern ^adlkasse nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öfsent- Mahnung.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei nicht ^zeitiger Zahlung der monatliche Einzug der Staats= Wrn durch den Vollziehungsbeamten erfolgt, da die 6b- ^Mung der Steuern an den Staat pünktlich erfolgen muß.

Anträge und Eingaben heben die Zahlungsverpflich- Un9 nicht auf, solange Stundungs- oder Fristbescheide nicht fangen sind.

Schlüchtern, den 18. Februar 1929.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Staatliche Aufbauklassen zu Schlüchtern.

Der vorige Ostern eröffneten ersten Aufbauklaffe (Unter­tertia) wird Ostern 1929 die Obertertia angegliedert.

Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern zu Ostern dieses Jahres werden bis zum 15. März von dem Unterzeichneten mündlich oder schriftlich entgegenge­nommen. Dabei sind einzureichen: ein selbstgefertigter Lebenö­lauf, Geburtsschein, Impf- bezw. Wiederimpfschein sowie das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule. Wenn dieses noch nicht vorliegt, kann das letzte Schulzeugnis bei­gefügt und das Abgangszeugnis nachgeliefert werden. Durch den Klassenlehrer ist unmittelbar an die Schulleitung ein Gutachten über Begabung und Leistungsfähigkeit der Schülerin (des Schülers) vorzulegen.

Die Aufnahmeprüfung für Untertertia findet Dienstag, den 19. und Mittwoch, den 20. März 1929, von 9 Uhr vormittags ab statt. Es sind mitzubringen Schreib­unterlage, Federhalter mit Feder und Bleistift.

Ausführliche Prospekte über die Schule und das Schülerinnenheim werden auf Wunsch zugesandt.

Schlüchtern, den 18. Februar 1929.

Der Leiter der Staatlichen Aufbauklassen: Dr. Fenner, Studienrat.

Städtische Lateinschule Schlüchtern.

(Sexta bis Obertertia einschließlich, Lehrplan deö Reformrealgymnasiums bezw. der Oberrealschule).

Die Anmeldungen von Schülern und Schülerinnen für sämtliche Klassen zu Ostern d.. werden bis zum 15. März von dem Unterzeichneten mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Dabei sind Geburtsschein und Impf­schein bezw. Wiederimpfschein sowie das Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule einzureichen. Wenn dieses noch nicht vorliegt, ist das letzte Schulzeugnis beizufügen. Das Abgangszeugnis muß dorrn ua^gee;efcrt werden. Die Au f- nahmeprüfung für Sexta findet Dienstag, den 26. März d. Js., nachmittags 2 Uhr statt, die Aufnahmeprüfung für die übrigen Klassen Mittwoch, den 10. April, vormittags 9 Uhr. Es sind mitzubringen: Schreibunterlage, Feder­halter mit Feder und Bleistift.

Schlüchtern, den 18. Februar 1929.

Der Leiter der Städtischen Lateinschule: Dr. Fenner, Studienrat.

Bekanntmachung

Die Einwohnerschaft wird ersucht, bei Ausleerung von Aschenbehältern, Auftauen von Wasserleitungen usw. die größte Vorsicht walten zu lassen, damit Brände ver­mieden werden, die bei der jetzigen Witterung die schlimm­sten Folgen haben können.

Schlüchtern, den 20. Februar 1929.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Bekanntmachung

In der Zeit vom 22. Februar bis einschl. 12. März 1929 findet die Reinigung der Schornsteine in der AhlerSbacher-, Elmerlandstraße, Elmweg, Hospital-, Graben-, Kaiser-, Kron­prinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Breitenbacher-, Bahnhof-, Lotichius- und Klosterstraße und das Ausbrennen der Schornsteine in der Brückenauerstraße, Braugaffe, Ful- daerstraße, Amtsberg, Weinberg- und Ludov. v. Stummstraße statt.

Schlüchtern, den 19. Februar 1929.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Schwere Gasexplosion. Gasvergiftnngs«.

Dienstag nachmittag erfolgte in der unteren Hauptstraße in Solingen eine schwere Gasexplosion. In einem Kanal hatten sich wahrscheinlich infolge Rohrbruches Gase ange­sammelt, die schließlich mit großer Gewalt explodierten. Vier Passanten wurden verletzt, einer davon schwer. In einer Straßenfront von etwa 120 Meter find sämtliche Spiegel­scheiben und Fensterscheiben der anliegenden Häuser zerstört. Im Umkreis des Schachts hat sich die Straße um etwa einen halben Meter gehoben und bietet ein Bild großer Ver­wüstung.

In einem Hause der Nikolausstraße in Trier wurde Diens­tag abend eine aus Vater, Mutter und einem 25jährigen Sohn bestehende Familie tot in ihren Betten aufgefunden. Es liegt Gasvergiftung vor. Das Gas war infolge eines RohrbrucheS von der Straße in das Haus eingedrungen.

In einem Pariser Nachtasyl wurden Dienstag Nacht elf Personen durch Ausströmen von Gas, das auf einen Rohr­bruch zurückzuführen war, getötet. Es handelt sich zum größten Teil um Personen von über 50 und 60 Jahren.

In dem Dorfe Vallberge (Bernburg) sind eine Landwirts­frau und ihre Tochter durch Kohlenoxydgase erstickt, die einem feit langer Zeit zum ersten Male wieder geheizten Ofen ent­strömten, dessen Rohr mit einem Lappen verstopft war.

Was will das Arbeilsschutzgesetz?

Das jetzt vom Reichstag in Beratung genommene Avbeits- schutzgesetz gehört ohne Zweifel zu den schwierigsten sozial­politischen Gesetzen, die im Reichstag überhaupt zur Beratung gestanden haben. Wahrscheinlich ist es sogar leichter gewesen, das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche­rung zu verabschieden, obgleich auch bei diesem Gesetz lange Arbeit erforderlich war. Endgültige Regelung der Arbeits­zeit, der Sonntagsruhe, des Ladenschlusses, Arbeitaussicht, er­höhter Schutz für jugendliche und iveibliche Arbeitnehmer kennzeichnen schlagwortartig einige der Probleme, die bei der Gesetzesgestaltung nicht leicht zu lösen sind. Natürlich hängt mit den Kernproblemen des Arbeitsschutzgesetzes und der end­gültigen Regelung der Arbeitszeit auch sehr eng die Frage des Washingtoner Abkommens zusammen. All das zeigt, 'daß es langer und eingehender Arbeit bedarf, um das Gesetz so zu gestalten, daß es den wirklichen Bedürfnissen des praktischen Lebens angepaßt wird.

Ein Blick in die Reichstagsdrucksache selbst zeigt, wieviel Schwierigkeiten schon überwunden werden mußten, um den Entwurf zur Verabschiedung zu bringen. Auf 295 Druckseiten ist das Gesetz mit 73 Paragraphen mit Begründung und zahl­reichen Anlagen erläutert. Insgesamt gliedert es sich in sieben Abschnitte. Der erste Abschnitt bringt allgemeine Vorschriften über den Geltungsbereich und den Begriff des Arbeitnehmers, der zweite beschäftigt sich mit Betriebsgefahren, der dritte und zweifellos wichtigste bringt die neuen Vorschriften über die Arbeitszeit. Er ist wieder in vier Unterabschnitte geteilt, von denen l^r erste die allgemeinen Vorschriften über Arbeitszeit bringt, regelmäßige Arbeitszeit, Arbeitsbereitschast, Mehrarbeit, außergewöhnliche Fälle, während der zweite sich mit dem erhöhten Schutz für jugendliche und weibliche Arbeitnehmer beschäftigt, die Nachtarbeit, Arbeitsfreizeiten, Ruhepausen, Mutterschutz und Kinderschutz regelt, schließlich ein Unter­abschnitt die Vorschriften über die Durchführung der Arbeits­zeit. Das Gesetz selbst behandelt dann in weiteren Abschnitten die Sonntagsruhe, den Ladenschluß, die Frage der Arbeits­schutzbehörden und schließlich die Ausführungs- und Ueber- lieseMngsvvrschriften. Nicht geregelt ist in dem Gesetz der Heimarbeiterschutz, die Urtaubssrage der Jugendlichen. Wohl sieht der Entwurf Beschränkungen des Geltungsbereichs des Gesetzes vor, so z. B. für Land- und Forstwirtschaft, Seeschiff­fahrt, Luftfahrt, Hauswirtschaft, für das Personal in Heimen, Kranken- und Pftegeanstalten, für die Angehörigen der Be­rufsfeuerwehren und für den Bergbau unter Tage. Zu letz­terem bemerkt die Begründung, daß ein besonderes Berg­arbeitsgesetz vorgelegt werden soll. Die Vorlage soll in aller­nächster Zeit erfolgen und das Gesetz soll gleichzeitig mit dem Arbeitsschutzgesetz in Kraft treten.

Es würde zu weit führen, wollten wir im jetzigen Sta­dium schon zu den Einzelheiten des Gesetzes kritisch Stellung nehmen. Unmöglich wäre es aber, angesichts der schweren wirtschaftlichen Lage, in der sich Deutschland befindet, ein Gesetz zu schaffen, dessen Bestimmungen die erforderliche wirt­schaftliche Beivegungsfreiheit so beschränkt, daß letzten Endes dadurch auch Nachteile für die Arbeitnehmerschaft selbst ent­stehen müssen. Wir halten es auch nicht für wünschenswert, daß alle Groß- und Kleinbetriebe schematisch gleichmäßig be­handelt werden. Hier bestehen natürlich Unterschiede, die bet der Gesetzesgestaltung selbst ernsthaft berücksichtigt werden müssen. Insbesondere halten wir die vom Reichsrat einge- führte Aenderung, wonach bei kleinen Betrieben (Betrieben unter fünf Arbeitnehmern) eine Ueberschreitung der sonst ge­setzlich gültigen Arbeitszeit zuzulassen ist, für sehr wichtig und möchten wünschen, daß sie zum Ausgangspunkt einer wirklich vernünftigen Fassung gemacht werden.

Angesichts all der Schwierigkeiten, die bei der Beratung dieses Gesetzes zu erwarten sind, wäre es falsch, die Beratung etwa zu überstürzen. Insbesondere halten wir es nicht für wünschenswert, diese Beratung zu einem Zeitpunkt durchzu- führen, in dem nicht völlig geklärte Regierungsverhältnisse im Reichstag vorhanden sind. Sonst entsteht sofort die Gefahr, daß sie einzelnen Parteien mit populären Anträgen Agitation treiben statt sachliche Arbeit zu leisten.

Noch keine Klärung.

Am gestrigen Dienstag hat laut ,B. T." die Landtags­fraktion der Volkspartei sich mit der Frage der Besetzung der Ministerposten beschäftigt und mit allen gegen zwei Stimmen beschlossen, die Ueberlassung zweier Ministersitze zu verlangen. Wie das Blatt weiter erfährt, sind die Koaliti- onsbesprechungen im Laufe des gestrigen Abends fortgesetzt worden und haben insofern zu einem Ergebnis geführt, als man sich mit Einschluß des Zentrums dahin verständigt hat, der Deutschen Volkspartei einen neuen Vorschlag zu machen, der eine weitere Konzession in Preußen bedeutet. Man glaubt, daß dieser neue Vorschlag die Aussicht auf eine baldige Verständigung mit der Volkspartei eröffnet.

Ein schreckliches Ende fanden in Walschleben bei Erfurt zwei 18 jährige Burschen. Sie hatten sich in der Frühstücks­pause in der' dortigen Zuckerfabrik in eine zum Zuckertrocknen aufgestellte Trommel gesetzt und die Trommel angestellt. Da die Trommel mit großer Geschwindigkeit rotierte, gelang es ihnen nicht mehr den Abstellhebel zu ergreifen. Nach der Frühstückspause fand man die beiden furchtbar verstümmelt in der Trommel auf.