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M. 11 (1. Blatt) Donnerstag, den 24. Januar 1929

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81. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Provinzial-Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (GS. $. 1529) wird mit Zustimmung des Provinzialrats für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau folgendes verordnet:

Die Provinzial-Polizeiverordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen)Aufzugs- verordnung vom 25. Februar 1927 wird dahin er­gänzt bezw. abgeändert, daß in Anlage 2 Abf. 2Zusam­mensetzung des Deutschen Auszugsausschusses" gesetzt wird 1. unter: ,,b) die Landesregierungen nach Vereinbarung je 8",

2. unter: ,,d) die Studiengesellschaft für Aufzugstech- nik je 1",

3. statt der bisherigen Buchstabend" bisi" die Buch­stabene" bisk",

4. bei der Aufstellung unter dem Strichzusammen 18". (O. p. 11670.)

Kassel am 28. 12. 1928. Der ©berpr,äjibent

Nr. V 10671. In letzter Zeit ist mehrfach festgestellt wor­den, daß die Bakteriologischen und Seruminstitute, denen von den behandelnden Tierärzten Organe verendeter oder notgeschlachteter Tiere zur Untersuchung eingesandt werden, bei Feststellung einer der Anzeigepflicht unterliegenden Seu­che oder bei Feststellung des Verdachts einer solchen Seuche das Untersuchungsergebnis lediglich dem einsendenden Tier­arzt mitteilen, aber keine Anzeige gemäß § 9 D. ®. erstat­ten. Da durch dieses Vorgehen das Einschreiten der Veteri­närpolizei verzögert wurde, sind trotz der Seuchenseststel- lung in dem betreffenden Institute noch Tiere aus verseuch­ten Beständen in den freien Verkehr gelangt.

Ich ersuche ergebenst, die in Betracht kommenden vuk- teriologischen und Seruminstitute darauf hinzuweisen, daß ihre tierärztlichen Angestellten ebenso wie jeder andere Tierarzt nach § 9 des Viehseuchengesetzes verpflichtet sind, von der Feststellung oder dem verdacht einer anzeigepflich­tigen Seuche der Ortspolizeibehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. Ist der verseuchte Bestand aus der Einsendung nicht ersichtlich und die zuständige Polizeibehörde dem In­stitut nicht bekannt, so empfiehlt es sich, statt der Anzeige bei der Grtspolizeibehörde des einsendenden Tierarztes Ab­schrift des Untersuchungsbefunds unmittelbar dem zuständi­gen Veterinärrat zu übersenden, der dann das Weitere so­fort zu veranlassen hat.

Berlin, den 27. Dez. 1928.

Der preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

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I.-Nr. 521. vorstehender Erlaß wird den Grtspolizei- behörden des Kreises zur Kenntnis mitgeteilt.

Für Seuchenfeststellungen im Sinne des vorstehenden Erlasses kommt für den Kreis Schlüchtern der Städtische Lchlachthos in Frankfurt a. M. in Betracht.

Schlüchtern, den 18. Januar 1929.

Der Landrat. Dr. Müller.

I.-Nr. 288. Die Herren Bürgermeister werden auf den unter Ziffer 21 des Regierungsamtsblatts Nr. 2 vom 12. Januar d. Js. veröffentlichten II. Nachtrag zu der Ver­ordnung über die Aufbringung der Kosten der Handwerks­kammer zu Kassel aufmerksam gemacht.

Schlüchtern, den 18. Januar 1929.

Der Landrat. Dr. Müller.

I.-Nr. 569. Der Landesausschuß hat beschlossen, für das Iahr 1929 eine Viehseuchenabgabe für Pferde, Esel usw. in Höhe von 2 NM für gekörte Hengste in Höhe von 8 NM. und für Rindvieh in Höhe von 0,50 RM. für jedes Stück zu erheben. Für Ziegen werden auch im Iahre 1929 Beiträge nicht erhoben.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, denen ich die Hebelistenformulare zugehen lasse, werden ersucht, die Hebelisten unter Beachtung der Bestimmungen dervieh- 'seuchenentschädigungssatzung für den Bezirksverband des Regierungsbezirks Rassel (Reg. Amtsbl. 1912 S. 249, 1920 S. 356, 1923 S. 45 und st 925 S. 159) sofort auf- Mstellen und bis zum 1 5. Februar 1 929 vollständig ausgerechnet und abgeschlossen' hierher einzureichen. Vor diesem Termin muß die vorgeschriebene 14tägige Ofsen- legung der Listen stattgefunden haben.

Die Zahl der gekörten Hengste, den für sie zu ent­richtenden Abgabenbetrag und die Lrhebungsgebühren er- suche ich in den Listen mit roter Tinte, unter die Linie ^inzutragen und für sich aufzurechnen.

Eine besondere Aufnahme des Viehbestandes findet nicht statt, den Hebelisten sind nach § 8 der Viehseuchen-

entschädigungssatzung die Ergebnisse der Viehzählung am 1. Dezember v. Js. zugrunde zu legen.

Die Verzeichnisse sind mit den vorgeschriebenen Be­scheinigungen zu versehen.

Schlüchtern, den 21. Januar 1929.

Der Landrat. Dr. Müller.

I.-Nr. 656. Zur Beschaffung guter, für die örtlichen Verhältnisse geeigneter Dbstbäum« für Volksschullehrer so­wie zur Anlegung von Obstgärten für die Schulen werden der Regierung in Rassel voraussichtlich wieder geringe Mit­tel zur Verfügung gestellt werden. Indem ich der Lehrer­schaft des Kreises hiervon Kenntnis gebe, ersuche ich mir etwaige Anträge auf Bewilligung einer Beihilfe alsbald einzureichen.

Schlüchtern, den 22. Januar 1929.

Der Landrat. Dr. Müller.

Vom Reichshaushaltsplan.

Die Beratungen des Reichsrats.

Der Reichshaushaltsplan für das Jahr 1929 steht zum ersten Male am Donnerstag, den 24. Januar, auf der Tagesordnung des Reichsrates. Der Haushaltsplan wird voraussichtlich an diesem Tage ohne jede weitere 2lus- sprache, wie üblich den Ausschüssen des Reichsrates zugeleitet werden, die in etwa zwei Wochen die Beratung des Haus­haltes abgeschlossen haben dürften. Hierauf wird der Haus­halt in einer öffentlichen Vollsitzung des Reichsrates be- handelr und'nach seiner Annahme veröffentlicht werden.

Das .Reichsfinanzmmisterium hofft, die Beratungen so beschleunigen zu können, daß diese Beratungen bis anfangs Februar abgeschlossen sind. Die in der Presse aufgetauchten Gerüchte über die Einbringung eines Nothaushaltes (Ein­bringung von zwei Haushaltszwölfteln) eilen den Tatsachen voraus. TWWM^ 'VW^WM|

Die Frage der Regierungsumbildung.

Ein Berliner Blatt wußte zu berichten, daß der Reichs­kanzler den Gedanken, eine Große Koalition zu bilden, auf­gegeben habe. In politischen Kreisen hält man es aber, wie aus Berlin gemeldet wird, für tm höchsten Grade unwahrscheinlich, daß der Kanzler sich in diesem Smne geäußert habe.

Im Gegenteil glaubt man mit ziemlicher Sicherheit, daß die Besprechungen oder, wenn man will, Verhandlungen über die Bildung einer Großen Koalition bereits in aller­nächster Zeit, vielleicht schon in dieser Woche -- anläßlich der Parteiführerkonferenz mit dem Reichskanzler ausge­nommen werden.

Ob diese Besprechungen den gewünschten Erfolg haben werden, ist freilich eine andere Frage. Jedenfalls tverden sich die Verhandlungen einige Zeit hinziehen, denn die Durch­führung etwaiger Beschlüsse bezüglich der Regierungsbildung ist wiederum nicht so einfach.

Die Kosten der deutschen Parlamente.

1700 Abgeordnete. Gesamtaufwand 17 Millionen Mark jährlich.

Die Kosten der persönlichen und sachlichen Ausgaben für die deutschen Parlamente im Jahre 1927 zeigen nach der Deutschen Beamteubund-Korrespondenz" folgende Zu­sammenstellung:

Der Reichstag mit 493 Abgeordneten brauchte 6 700 000 Mark, der .Preußische Landtag mit 440 Abgeordneten 5 314 700 Mark, der Bayerische Landtag mit 109 Abgeord­neten 1 254 600 Mark, der Sächsische Landtag mit 96 Abge­ordneten 970 000 Mark, der Württembergische .Landtag mir 80 Abgeordneten 658 000 Mark, der Badische Landtag mit 72 Abgeordneten 557 000 Mark, der Heiln che Landtag mit 70 Abgeordneten 230 090 Mark, der Thüringische Landtag mit 56 Abgeordneten 488 500 Mark. Die acht kleineren Staaten ohne die drei Stadtparlamente der Hanfastädte haben zusammen 276 Abgeordnete; die Kosten betragen rund 1 Million Mark.

Reich und Länder haben also 1702 Abgeordnete. Auf die 15 Länderparlamente entfallen 1209 Abgeordnete. Die Länderparlamente erfordern einen Aufwand von 10,5 Mil­lionen Mark; rechnet man dazu den Reichstag mit 6,7 Mil­lionen Mark, so ergibt sich ein Gesamtaufwand von 17,2 Mil­lionen Mark jährlich. Nicht mitgerechnet sind die Senate und Bürgerschaften der drei Hanfastädte, weil diese Vertreter, zugleich Vertreter ihrer Kommunalverwaltung sind.

Großer Brand in Konstantinopel.

K o n st a n t i n o p e l, 23. Januar. Das Stambuler Griechenviertel Tatavla steht seit Montagabend in Flammen. Ein starker Nordwind begünstigt die Ausbreitung des Feuers. Eisige Kälte und Schriee behindern die Löscharbeiten und er­schweren das Elend der Abgebrannten. Der Umfang des Schadens ist noch nicht zu überschau.

preußischer Landtag.

Berlin, 22. Januar.

Der Preußische Landtag trat a-m Dienstag zu einer Voll­sitzung zusammen. Nach Erledigung kleiner Vorlagen beschäftigte sich das Haus mit einem Anträge des Hauptausschusses über die Abgeltung und mögliche Verhinderung von Unwetterschäden, hauptsächlich in den östlichen und westlichen Landesteilen. Außer zahlreichen Einzelmaßnahmen für die betreffende Gebiete wird das Staatsministerium ersucht, den in den letzten Jahren durch Unwetter und Ueberschwemmung geschädigten Landwirten, Pächtern und Gewerbetreibenden, denen zur Linderung-der größten Not und zur Erhaltung ihrer Existenz verzinsbare Darlehen ge­währt worden sind, die aus Staatsmitteln gewährten Darlehen im Bedürfnisfalle zu erlassen bezw. zu stunden, auf die Kreise . und Provinzen, die anteilig an diesem Darlehen beteiligt sind, einzuwirken, im gleichen Sinne zu verfahren und die Verzinsung sofort aufzuheben.

Es folgte die Beratung eines Antrages, der das Staats- ministerium ersucht, eine verschärfte Aufsicht über gewerbliche Betriebe durchzusühren. Die Berichterstatterin des Ausschusses, Abg. Frau Hanna (Soz.) erklärte, die Brandkatastrophe in Berlin- Neukölln habe gezeigt, daß eine Erhöhung der Zahl der Gewerbe­kontrollcure dringend notwendig sei. Ein Regierungsvertreter erklärte, besonders gefährliche Unternehmungen würden im Jahre bis zu viermal durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert, doch scheitere eine ausreichende Kontrolle an der zu geringen Zahl der Gewerbe- - aussichtsbeamten.

Abg. Sobottka (Komm.) verlangte stärkere Beteiligung der ! Arbeiter an der Gewerbeaufsicht.

An der weiteren Aussprache beteiligten sich die Abgg. i Perschke (Wirtschpt.), Kube (Nat.-Soz.) und Hartmann (DemJ Ein Antrag auf Vermehrung der Gewerbeaufsichtsbeamten wurde angenommen.

Abg. Bäcker (Dnatl.) ersuchte, dem Antrag, daß der Landtag in Fällen, in denen ein Abgeordneter mit der Stellung des ver­antwortlichen Redakteurs Mißbrauch treibt, der strafgerichtlichen Verfolgung zustimmen wird, trotz der Ablehnung im Ausschuß ; stattzugeben.

yrrnÄö®»*.-WatD^Mai.»Lvz.- bttwnyk Rückdreweisung des An­trags an die Kommission.

Nach Ausführungen der Abg. Grzemek (Dem.) und Dr. Heimaun (Soz.) wurde der deutschnationale Antrag über die Auf­hebung der Jmunität der Landtagsabgeordneten, die die Abge­ordnetenrechte als verantwortliche Redakteure mißbrauchen, gegen die Stimmen der Nationalsozialisten, Kommunisten und Sozial- demokraten angenommen. Dann nahm der Landtag einen Antrag an, nach dem die Immunität des Abg. Dr. Ley (Nat.-SiH.) wegen Beleidigung durch die Presse aufgehoben und die Einstellung eines schwebenden Verfahrens gegen den Abg. Kanfmann-Elberfeld (Rat.-Soz.) abgelehnt wird. Das Abftimwrmgsergebnis wurde mit lebhaften Pfuirufen von den Nationalsozialisten ausgenommen.

Hierauf vertagte sich das Haus auf Mittwoch. TagesordurmU: Landwirkschaftsetat (2. Beratung).

Die Leffing-Feier in Berlin.

Berlin, 23. Januar. Am Dienstag hielt die Berliner Stadtverwaltung vor dem Lessing-Denkmal eine Leffing-Feier ab. Die Festrede hielt Ludwig Fulda. An dem Denkmal wurden viele Kränze niedergelegt. Von Chorgesana umrahmt wurde danach im Lessing-Museum ein besonderer Festakt ab- gehalten, bei dem Dr. Henning die Festrede hielt und über Lessings Beziehungen zu Berlin sprach. Vier bronzene Gedenk­tafeln tverden künftighin an dem historischen Lessing-Hause die Vorübergehenden an Lefsing und feinen Freundeskreis erinnern.

Die Strafanträge im Kölling-Hofftnann -Prozeß.

Berlin» 23. Januar. Im Disziplinarverfahren gegen die Magdeburger Richter Kölling und Hoffmann beantragte Generalstaatsanwalt Rhode gegen den Angeschuldigten Hofs- mann Dienstentlassung und Gewährung der halben Pension für Lebenszeit als Unterstützung, gegen den Angeschuldigten Kölling Strafversetzung und 50 Mark Geldbuße.

Festnahme eines Schwerverbrechers.

Detmold, 23. Januar. Die Kriminalpolizei verhaftete in einem industriellen Unternehmen in Renninghausen den von sieben Staatsanwaltschaften gesuchten Schwerverbrecher Wilhelm Schwarz aus Bremen, der unter dem Verdacht fest» genommen wurde, im Dezember bei einem Einbruch in einem landwirtschaftlichen Anwesen in Oberbeck bei Herford den Landwirtsfohn Nagel erschaffen zu haben. Schwarz ist Mitglied einer Einbrechergesellschost.

Opfer der Lawinen.

München, 23. Januar. Der an der hohen Salve bei Hopfgarten von einer Lawine verschüttete Münchener Ski­läufer Slack wurde gestern nachmittag von einer Expedition der Rettungsstelle Hopfgarten des Deutsch-Oesterreichischen Alpenvereins noch lebend aufgefunden. Infolge der erlit­tenen schtveren Verletzungen und Erfrierungen ist er jedoch während des Transportes zu Tal verschieden. Ein tveiteres Lawinenunglück wird von Kitzbühel berichtet, das sich am Schwarzen Kogel ereignete und von dem zwei Skiläufer be­troffen wurden. Eine aus 30 Mann bestehende Rettungs- expedition aus Kitzbühel konnte nur einen Rucksack finden. Am Grüneck bei Kreuth wurden vier Holzknechte in ihrem Schlitten von einer Staublawine verschüttet. Hinzukommcn- den Kameraden gelang es, die Verschütteten unter größten Anstrengungen zu retten.