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M. 155
(1. Blatt)
Samstag, den 29. Dezember 1928
80. Aahrg.
Amtliche Bekanntmachungen. «Landratsamk.
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Tiber Reinigung und Desinfektion von Kraftwagen zur Beförderung von lebenden Tieren.
Auf Grund der §§ 17 Rr. 11, 78 und 79 Abf. 2 des I Viehseuchengesetzes vom 26. Iuni 1909 (RGBl. S. 519) Lirb für den Umfang des preußischen Staatsgebiets hier- I mit folgendes angeordnet:
1. Viehhändler, Kommissionäre, Viehverwertungs-Genos- I [entasten, Großschlächter und Transportunternehmer, die lülauenvieh ober Geflügel gewerbsmäßig mit Kraftwagen I befördern wollen, haben dies der Ortspolizeibehörde anzu- I zeigen.
2. Die zum Viehtransport verwendeten Kraft- und An® I Hängewagen müssen möglichst undurchlässige Böden und IMnde haben, die jegliches herausfallen oder herausflie- on von Streu, Kot und Urin aus den Wagen während des »Transportes verhindern. Die Wagen sollen so eingerichtet »fein, daß die zu befördernden Tiere mit den Köpfen nicht »darüber hinwegkommen können. Die Verwendung von Wa= ■ gen mit Lattenaufsätzen ist zulässig, sofern der untere Teil »der Vagenwände wenigstens bis zu einer Höhe von 1 Meter »dichtgefugt ist. Die Innenwände sind mit einem haltbaren land leicht zu reinigenden Auf trief) zu versehen.
I 3. Kraftwagen nebst Rnhängewagen, die zur Beförderung »m Klauenvieh und Geflügel benutzt worden sind, sind nach »jedesmaligem Gebrauch zu reinigen und verschärft zu desin- I feieren (zu vergl. Ziff. 6).
I Der Regierungspräsident (Polizeipräsident) kann nach I Ünhörung des beamteten Tierarztes Ausnahmen zulassen. »Er kann auch bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Reinigung und Desinfektion nach jedesmaligem I Debrauch abgesehen werden kann.
I .4-'Der Vager,Halter >fM fü, die Ausführung b-" " i- ■ nigung und Desinfektion und trägt deren Kosten.
I 5. Die Reinigung und Desinfektion hat alsbald, spä- I feftens 24 Stunden nach der Entladung zu erfolgen.
» Vie für die Vornahme der Desinfektion bestimmten Dert- i Mkeiten müssen undurchlässige Fußböden unb gute' Ab® I Nmöglid)keiten besitzen, um das bei der Reinigung ab® Imefsenbe Schmutzwasser zur Unschädlichmachung in einer »Mube sammeln ober unschädlich ableiten zu können.
I 6. Die Reinigung und Desinfektion der Kraftwagen, »^ftwa benutzten Rnhängewagen und der dazu gehörigen »Mitte erfolgt nach den für die verschärfte Reinigung und I Desinfektion der Eisenbahnviehwagen geltenden Veltim-
I 7. Soweit die Desinfektion in Schlachthöfen vorgenom- wird, kann die Rufsicht einem Beamten des Schlacht- »Mes übertragen werden, erfolgt sie an anderer Stelle, »io smd im Benehmen mit dem zuständigen beamteten Tier- von der Ortspolizeibehörde besondere Beamte mit der l”"Nt 5« betrauen.
.^rtspolizeibehörde und der beamtete Tierarzt sind befugt, sich über die Desinfektionsarbeiten zu un®
8' Zuwiderhandlungen gegen diese Anorbnung unterlie® | oe,n °en Strafvorschriften in K 74 ff. des Viehseuchenge- vom 26. Iuni 1909 (RGBl. S. 519).
I in ^erorbnung tritt mit Rusnahme der Vorschrift 2 asm 1. Januar 1929 in Kraft. Ueber die In-
» fltsetzung der Ziff. 2 erfolgt besondere Unordnung.
7806 Mf5.) ßerIm, am 15. 9. 1928.
I Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
: v . . Anleitung
' I ?etni9uung und Desinfektion von Kraftwagen zur i L eerung von lebenden Tieren (Ziffer 5 bis 6 der meh- I JcnPoIi3eilid)en Unordnung vom 15. September 1928. In.; ^ ^gentlichen Desinfektion der Wagen muß stets eine — Beseitigung der Streumaterialien, des Dun» Reste von Unbindesträngen usw., sowie ein grüm- ^'waschen mit heißem Wasser - vorangehen. Wo I5 Raffer nicht in genügenden Mengen zu beschafleu ist, unter Druck ausströmendes kaltes Wasser ver- Im.? werben; jedoch muß vorher zur Rufwerchuna des '"lerfni e1^ Schmutzes eine Ubspülung mit heißem Wasser MW.^v- Die Reinigung ist nur dann als ausreichend an- |tj[Ce5 wenn durch sie alle von dem Viehtransporte bu® Jltiei^v Derunreinigungen vollständig beseitigt sind: auch IfejL ,e Sugen der Wagenböden eingedrungenen Schmu 3= j»|un vollständig — erforderlichenfalls unter Anwen» iü°°rt eisernen Geräten mit abgestumpften Sprtzen und
T zu entfernen. , . Ovsinfektion selbst hat sich, und zwar auch in den lauf Wo der Wagen nur teilweise mit Vieh belad'n wm, I ' °He Teile des 'Wagens ober des benutzten Wagenab
teils zu erstrecken. Sie muß bewirkt werden:
a) durchs waschen der Fußböden, Decken und Wände mit einer auf mindestens 50 0 T erhitzten Sodalauge, zu deren Herstellung wenigstens 2 Klg. Soda auf 100 Liter Wasser verwendet sind, und außerdem
b) durch sorgfältiges Bepinseln der Fußböden, Decken und Wände mit einer der nachstehend genannten und nach den folgenden Vorschriften hergestellten und an® zuwendenden Lösungen:
1. einer dreiprozentigen Lösung einer Kresolschwefel- säuremischung, deren Herstellung und Anwendung jedoch nur unter tierärztlicher Anleitung erfolgen kann,
2. einer zweieinhalbprozentigen Lösung hochwertiger wasserlöslicher Thlorkalkpräparate mit einem ITfin® destgehalte von 70 Prozent an aktivem Thlor, z. B. Taporit der J. G. Farbwerke zu Leverkusen,
,3. einer siebenprozentigen Lösung von Rohchloramin (Paratoluolsulfochloramidnatrium) mit einem Mindestgehalt von 22 Prozent an aktivem Thlor, z. B. Rohchloramin der chemischen Fabrik von Heyden zu Radebeul bei Dresden.
Die Thlorkalkpräparate und das Rohchloramin dürfen zur Herstellung der in Ziffer 2 und 3 genannten Lösungen nur verwendet werden, wenn sie in luftdichten Packungen, die außer der Bezeichnung des Präparats und der Angabe des verbürgten Mindestgehalts an, aktivem Thlor auch den Namen der herstellenden Firma tragen müssen, in den Verkehr gelangen. Diese Packungen sind, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt, an einem Kühlen Grte aufzubewah- ren. Bei dem Gebrauche der hochwertigen Thlorkalkpräparate empfiehlt sich möglichst die Verwendung frisch bezogener Packungen. Die Chlorkalk- ober Rohchloraminlösun- gen werden bereitet, indem zu 25 Gramm des Hochwertigen wasierlöslichen Thlorkalkpräparates oder zu 70 Gramm
-ramin. 1 .fiter Wasser .Megebenmld der Aufo.uk 'gut dm baerührt oder durchgeh.rüttelt wird. Die so enr® siebende Lösung darf bei-dem hochwertigen wasserlöslichen Thlorkalkprävarat eine geringe Menge unlöslichen Rückstandes enthalten: bei Rohchloramin darf sie nur schwach (milchig getrübt fein. Die Lösungen beider Mittel sind immier vvr Gebrauch frisch zu bereiten; sie sind dann sofort gebrauchsfertig.
Anstatt des Bevinselns kann bei den unter Ziffer 1 bis 3 genannten Lösungen auch eine Bespritzung mit einem geeigneten Desinfektionsapparat erfolgen. Bei Herstellung und Rnwendung dieser Lösungen ist hinsichtlich des Schutzes der Rügen Vorsicht geboten.
Kassel am 8. 12. 1928. Der Reg.-Präsident.
I.-Nr. 11146. Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer werden an die pünktliche Einsendung der Nachweisungen (Postkarte, Zusammenstellung B und Beiheft B) an den Herrn Veterinärrat erinnert.
Schlüchtern, den 27. Dezember 1928.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschu fc
V-tvlfft: Umpf^opfarbeiten 1928/29.
I.-Nr. 5717 K. A. Wie im letzten Iahre sink» auch für das Kommende Frühjahr Staatsbeihilfen für Umpffovfar- beiten zur Verfügung gestellt. (Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer vom 6. Januar 1928).
Die Arbeiten wurden im Frühjahr 1928 von einer besonders hierfür zusammengestellten Pfrovfkolonne mit bestem (Erfolg ausgeführt, so daß es angebracht erscheint, auch in diesem Jahre die Arbeiten dieser Kolonne zu übertragen.1
(Es muß darauf hingewiesen werden, daß eine Beihilfe nur dort gewährt wird, wo das Obst ausschließlich zum Verkauf gezüchtet wird: auch sind nur die im Kreissortiment vorgesehenen Sorten zum Aufnfropfen zugelassen. Alte, abständige und kranke Bäume sind von der Beihilfe ausgeschlossen.
Wer den Reichskredit zum Umpfropfen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, die umgepfropften Bäume ordnungsgemäß zu pflegen, da die Bäume mindestens 3 Iahre unter Kontrolle der Landwirtschaftskammer bleiben.
, Zweck der Arbeit soll sein, minderwertige, für hiesige Verhältnisse ungeeignete Sorten, faule Träger usw. mit erprobten Sorten zu veredeln.
^ür jede Veredelungsstelle ist der Betrag von 10 Rpfg. zu entrichten, alle weiteren Unkosten werden aus der Staatsbeihilfe gedeckt. Bei größeren Wegstrecken und Bahnfahrt von Schlücktern zur Arbeitsstelle wird eine besondere Vergütung vereinbart.
AnmeTbungen sind bis einschließlich 31. Dezember d. 3$. schriftlich an Rerrn Kreisobergärtner Holstein in Schlüch- ^rn. Dreibrüderstraße 16, zu richten, der evtl. weitere Auskunft erteilt.
Schlücktern, den 20. Dezember 1928.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Sozialdemokratisches Wehrprogramm.
Die sozialdemokratische Kommission zur Prüfung des Wehrproblems, die der Parteivorstand eingesetzt hat, veröffentlicht das Ergebnis ihrer Arbeit. Es heißt in dem Wehrprogramm: Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands verwirft den Krieg als Mittel der Politik.
AIs Mitglied der sozialistischen Arbeiterinternationale kämpft die Sozialdemokratische Partei Deutschlands für vollständige Abrüstung durch internationale Abkommen. Die Abrüstung wird nur d ann dem Frieden dienen, wenn sie nicht eine einseitige Verpflichtung ist, wie sie den Besiegten des Weltkrieges durch die Sieger auferlegt wurde. Der deutschen Republik ist die historische Mission zugefallen, vorkämpferin der internationalen Abrüstung zu sein. Diese Mission kann sie nur dann erfüllen, wenn sie die ihr aufgezwungenen einseitigen Rüstungsbeschränkungen nicht überschreitet. Eine Verpflichtung der deutschen Republik, die ihr auf erlegten Rüstungsbestimmungen ohne Rücksicht auf ihre politische und militärische Zweckmäßigkeit auszuschäp- fen, erkennt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands nicht an.
Noch droht die Machtpolitik imperialistischer und faschistischer Staaten mit konterrevolutionären Interventionen und neuen Kriegen. So lange diese Gefahren bestehen, ist die deutsche Republik genötigt, zum Schutze der Weltbestimmung ihres Volkes eine Wehrmacht aufrechtzuerhalten.
Die Wehrmacht kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn fle in ihrem Denken und Fühlen mit dem Volke verbunden ist und sich als dienendes Glied in die demokratische Republik einordnet.
Um die Reichswehr in diesem Sinne umzugestalten, stellt die Sozialdemokratische Partei insbesondere folgende Forderungen:
Kontrolle des Reichstages über alle Verträge der Heeresverwaltung.
K-'— S:
in an Kar illegalen Rüstungen biem.
Verbot der Bestrafung von Veröffentlichungen gegenüber illegalen Rüstungen.
Gesetzliche Bestimmungen zur Sicherung einer unparteiischen Rekrutierung.
Beseitigung des Bildungsprivilegs für das Gffizierkorps. Sicherung der staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten.
Schutz der Rechte der Soldaten durch eine von ihnen gewählte Personalvertretung.
Demokratisierung des Disziplinarrechts und des Militär- strafrechts.
Republikanische Lehrkräfte und Lehrbücher beim Unterricht.
verbot der Verwendung militärischer Kräfte bei Konflikten zwischen Kapital und Arbeit.
In dem Programm heißt es dann noch:
Die Sozialdemokratische Partei fordert die Neufestigung des Völkerrechts im Sinne der Humanität. Insbesondere fordert sie verbot der Gaskrieges und der Verwendung von Bakterien zur Kriegführung.
Aeberschwemmungskatastrophe in einem Bergwerk in SLdrhodesia.
Bulawapo (Südrhodesia) 27. 12. (WB) Durch ein Unwetter wurde die Birthday-Grube bei Shabany überflutet. von den im Bergwerk Beschäftigten wurden ein Europäer und 14 Eingeborene durch eine Hilfskolonne gerettet. 20 Eingeborene werden noch vermißt.
FSrderunglürk in einem amerikanischen Bergwerk.
, Rialeigb (Nordkarolina), 27. 12. (WB) Im Karolina Kohlenbergwerk bei Sanforb, in dem Sträflinge beschäftigt werden, riß das Seil des Förderkorbs. vier Neger, die mit dem Korb abstürzten, wurden getötet, sieben verletzt.
Feuer am Berliner Zoo.
In bent- grossen Neubau für das geplante Hallenschwimmbad am Zoo brach Donnerstag Abenb gegen 11 Uhr aus noch unbekannter Ursache ein großer Brand aus. Die Feuerwehr erschien mit zahlreichen Zügen vor dem brennenden Gebäude. Die Löscharbeiten gestalteten sich infolge großer Oualm- und Hitzeentwicklung äußerst schwierig.
Erfolge der afghanischen Regierungstruppen.
Moskau, 27. 12. (WB) Aus Kabul wird gemeldet: Die Regierungstruppen besetzten Pagman und drängten die Rufständischen 30 Kilometer von Kabul auf der Straße nach Tscharikar zurück. Das Militärhospital auf der An® Höhe von Bahibala unb eine Rnzahl Dörfer bei Kabul sind von den Rufständischen zerstört worden.
— In Gröv an der Mosel brannten am zweiten Weihnachtsfeiertag drei Wohnhäuser, zwei Scheunen und verschiedene Ställe nieder. Der Schaden ist groß und nur zu geringen Teilen durch Versicherungen gedeckt. Das Vieh konnte gerettet werden.