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M. 140 (1. Blatt) Mittwoch, den 21. November 1928 80. Jahrg.

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Amtliche Bekanntmachungen

Stadt Schlüchtern.

Polizeiverordnung

betr. die Abhaltung von Wochen- «. Jahrmärkten and den Stratzenhandel in der Stadt Schlächtern.

Auf Grund des § 69 der Reichsgewerbeordnung in der Zossung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. 7. 1900 (R. G. B. S. 871), der §§ 5 und 6 der Verordnung über die polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes­teilen vom 20. 9. 1867 (G. 5. S. 1529), des § 143 Rbf. 1 der Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. $. 195) und des Artikels III der verordn nung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R. G. Bl. S. 44) wird mit Zustimmung des Magi­strats für das Gebiet der Stobt Schlüchtern nachstehende Polizeiverordnung, betreffend die Abhaltung der Wochen- unb Jahrmärkte und den Straßenhandel in der Stobt Schlüchtern, erlassen.

1. Allgemeines.

§ 1.

Die Plätze sowohl für die einzelnen Verkaufsstellen als auch für die Buden, Stänbe, Bänke, Tische usw. werden durch die von der Polizeiverwaltung bestimmten Beamten ange­wiesen.

Den Weisungen und Anordnungen der den Marktverkehr beaufsichtigenden Polizeibeamten ist unweigerlich Folge zu leisten.

. 8 2.

Jeber Aussteller hat für Reinhaltung des Platzes vor, neben und hinter seiner Marktstätte zu sorgen und nach 5chlüß des Marktes Abfälle von Waren, Verpackungs­material usw. zu beseitigen.

. § 3.

Aebes laute marktschreiende Anpreisen sowie das ösfeni- W DerHeigcrn von Waren auf dem Marktplatze uno den übrigen Strafen und Plätzen der Stobt ist verboten.

11. Wochenmärkte.

§ 4.

Wochenmärkte werden am Dienstag und Freitag jeder Woche abgehalten. Die Marktplätze befinden sich in der Hanauerstraße auf dem Bürgersteig gegenüber dem Rat= Haus und in der Brückenauerstraße östlich der Weitzeldenk- mals auf der südlichen städtischen Fahrbahn.

Der Markt beginnt um 8 Uhr morgens und endigt um '4 Uhr (2 Uhr nachmittags).

n » 8 5.

^or Beginn und nach Schluß des Marktes ist die Be= Mung des Marktplatzes zum Feilhalten von Waren ver­boten.

Eine halbe Stunde nach Schluß des Marktes muß jeder Verkäufer seine Handelsgeräte und Handelsgegenstände ent= lernt haben.

§ 6.

Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind:

whe Naturerzeugnisse- jedoch darf lebendes Vieh mit Ausnahme von Geflügel nicht feilgehalten werden. Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forst- chirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei m unmittelbarer Verbindung steht, ober zu den Neben­beschäftigungen der Landleute der Gegend gehört, oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt wird, mit Aus- schluh der geistigen Getränke.

Frische Lebensmittel aller Art.

m auf dem Wochenmarkt zum Verkauf gelangenden .^Eurnnttel dürfen nicht unmittelbar auf dem Boden lie- der s s^^lben müssen vielmehr auf Tischen, Bänken oder ausgelegt werden, daß ein Beschmutzen der waren "^geschlossen ist.

§ 7.

q lcf 3utn heran- und Fortschaffen der Wochenmarkt- ui^e bestimmten Fuhrwerke dürfen während der hab ^ nicht länger auf der Straße vor dem Marktplatz ^>^' a^s zum Ab- und Aufladen notwendig ist. Anderen vcn ^E^on, von denen Waren feilgeboten werden, werden «uf h ""^lchtsführenden Polizeibeamten besondere Plätze ^Men Marktplatz oder der angrenzenden Straße ange=

III. Jahrmärkte.

3n, § 8.

linn. t ar^ findet bis auf Weiteres am 2. Montag im Ä "<<->>" OTarM) statt. ' bannt Marktplatz befindet sich auf dem Bürgersteig in der

^>e Buden, Stände usw. müssen so aufge- ber Herden, daß das kaufende Publikum die rechte Seite Qanauerftrahe in der Richtung Niederzell benutzen muß.

-r , § 9.

Um i^rmarkt beginnt vormittags 9 Uhr und endigt "hr (4 Uhr nachmittags).

Mit dem Aufbau der Buben pp. darf frühestens 2 Stun­den vor Beginn des Marktes begonnen werden. Abends um 18 Uhr muß der Platz geräumt sein.

§ w.

Auf Jahrmärkten dürfen außer den im § 6 benannten Gegenständen Verzehrungsgegenstände und Fabrikate aller Art feilgehalten werden.

Zum verkaufe von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle bedarf es jedoch der Genehmigung der Grts- polizejibehörde.

IV. Stratzenhandel.

§ 11.

Bei der Ausübung des Straßenhandels ist die Benutzung von durch Tierkraft ober durch Maschinenkraft bewegten Fahr­zeugen auf allen Straßen und Plätzen der Stadt Schlüchtern verboten. Dieses verbot gilt nicht in den Fällen bes § 59 Ziffer 1 und 2 der Reichsgewerbeordnung.

V Strafbeftimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verord­nung werden, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe von 1 bis 150 bUl, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft, bestraft.

Schlüchtern, den 15. November 1928.

Die polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Wird veröffentlicht.

Schlüchtern, den 15. November 1928.

Die polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag, den 2 2. November 1928 vormittags 81/2 Uhr wird im Rathaus Kanzlei der Schafpferch öffentlich verpachtet.

Schlüchtern, den 20. November 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Deffenat$e Mv-ytE^ '

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre imMonat November 1928 bezw. für Vormonate fällig gewordenen Staatssteuern - Grundvermögens- und Hauszinssteuern an die mit dem Einzug derselben beauftragten Hebestelle in Schlüchtern Stadtkasse nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffent­liche Mahnung.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei nicht rechtzeitiger Zahlung der monatliche Einzug der Staats- steuern durch den Vollziehungsbeamten erfolgt, da die Ab­lieferung der Steuern an den Staat pünktlich erfolgen muß.

Anträge und Eingaben heben die Zahlungsverpflich­tung nicht auf, solange Stundungs- oder Fristbescheide nicht ergangen sind.

Schlüchtern, den 19. November 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Das deutsche Marinebauprogramm.

Und die voraussichtlichen Kosten.

Wie in Parlamentarischen Kreisen verlautet, ist damit zu rechnen, daß der von den Demokraten gestellte Antrag auf Vor­legung eines militärtechnisch begründeten Ersatzbanprogramms für die ausfallenden Schiffe der Reichsmarine im Haushalts­ausschuß angenommen wird. Die Marineleitung wird alsdann dem Reichstag ihre Pläne auf lange Sicht mitteilen müssen. Diese Pläne werden sich erstrecken auf den Weiter bau des PanzerkreuzersA", auf die Inangriffnahme des Baues von drei weiteren Panzerkreuzern und auf die Fortführung der begonnenen Bauten der kleinen KreuzerD" undE"'

Im laufenden Marine-Haushalt betrug die bewilligte Summe für Schiffsbauten und Armierunaen 57 592 000 Mark, während sie im Jahre 1927 sogar 66 195100 Mark betrug. Für die kleinen KreuzerD" undE" müssen noch 30 317 000 Mark bewilligt werden. Im einzelnen stellen sich die Bankosten für den KreuzerD" auf 36 442 000 Mark, während der kleine KreuzerE" mit 41 875 000 Mark in Ansatz gebracht worden ist.

Die Höhe der zweiten Rate für den PanzerkreuzerA" ist im Augenblick noch nicht endgültig festgesetzt, doch ist damit zu rechnen, daß sie etwas größer ist als die erste Rate, die 9,3 Millionen Mark betrug. Der Bau des PanzerkreuzersA" wird vier Jahre dauern.

In welchen Haushalt die erste Rate des Panzerkreuzers 6" eingesetzt wird, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Auch das wird bei der Vorlage des Ersatzbauprogramms entschieden werden müssen. Ursprünglich war beabsichtigt, die erste Rate für den zweiten Panzerkreuzer noch in diesem Jahre anzu- fordern. Davon hat man jedoch Abstand genommen. Es muß aber angenommen werden, daß die erste Rate für den Panzer­kreuzerB" im Etat für 1930 sich finden wird.

Einer Berliner ölüttermeldung ist zu entnehmen, daß die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Deutschland und Polen aufgrund persönlicher Fühlungnahme der beiden Dele- gationssührer in den nächsten Tagen wieder ausgenommen werden sollen.

Deutschlands Recht auf Räumung.

Eine beachtenswerte englische Stimme.Deutschland hat ein Recht auf Räumung". RäumungSfrage und Versailler Vertrag. Die Rechtslage für Deutschland günstig. Aber die englischen Politiker machen daS Gegenteil ...

Recht und Politik.

. Während Deutschland auf dem Standpunkt steht, daß es auf Grund des Versailler Vertrags daS Recht hat, jM eine Räumung des besetzten Gebiets zu verlange«, hat die Geaen- seite, ein solches Recht bisher nicht anerkannt. ES ist beSgafb bemerkenswert, daß in London nunmehr vou beachtlicher Seite der deutsche Standpunkt anerkannt wird. Man meldet darüber:

Der diplomatische Korrespondent desDaily Telegraph" weist im Zusammenhang mit den Erklärungen der Schatz­kanzlers Churchill und anderer Minister über die Auffassung der englischen Regierung zur Frage der Rheiirlandräumung auf die durch den

Versailler Vertrag geschaffene rechtliche Lage

hin. Der Korrespondent setzt im einzelnen den Sinn der Artikel 428431 des Versailler Vertrages auseinander, wobei er die Ansicht vertritt, daß der Sinn deS Artikels 481 darin liege, daß von Deutschland nur Beweise seines guten Willens ver­langt würden. Die Zahlung der Reparationen bis zur letzten Mark könnten von den Alliierten also nicht als Voraussetzung für die Räumung herangezogen werden. Deutschland habe auf Grund der Reparationszahlungen während einer angemessenes Reihe von Jahren ein

Recht auf Räumung.

Der Versailler Vertrag biete keine besondere Handhabe, um Garantien gegen einen unprovozierten Angriff durch Deutsch­land zu Verlangen. Artikel 3 des zwischen Frankreich und Großbritannien und Frankreich und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Vertrages zur Garantie der Sicherheit der alliierten Länder sehe vor, daß die Notwendigkeit für die Auf- bleiet seViu^*3S-wnrde, sobald Lx-lkMano Mitglied des Völkerbundes geLor^im-fel. Demsch- . land habe nunmehr diese Bedingung durch den

Abschluß der Loearnovertröge

und seinen Eintritt in den Völkerbund erfüllt.

Durch die Zulassung Deutschlands zum Völkerbund auf der einen und seine pünktlichen Reparationszahlungen auf der anderen Seite habe sich Deuffchland nach Auffassung einiger der führenden Juristen Großbritanniens das Recht geschaffen, die Räumung des Rheinlandes zu verlangen. Im ganzen kommt der Korrespondent zu dem Schluß, daß die rechtliche Lage für die Rheinlandräumung für Deutschland günstig sei, daß Großbritannien im wesentlichen die deutschen Argumente für die Räumung anerkenne. Auffällig sei hierbei, daß füh­rende britische Juristen, die der Korrespondent zitiert, offen­bar diese Auffassung seit langem vertreten, die britische Regie­rung aber bisher eine durchaus gegenteilige Politik verfolgt habe.

Um die Sachverstäudigerrkonfererrz.

Nach einer Havasmellmng aus Londou teerten die Alli­ierten der deutschen Regierung zuerst getrennte Memovanden überreichen, die die Absichten der Legierungen darle^en und dann ein gemeinsames Schreiben, das außer der Zustimmung mr Sachverständigenkonferenz über die LebarationSfrage die Namen der Sachverständigen enthalten und den der Konftrenz festsetzen wird.

Man nimmt an, daß die Konferenz weder in Paris, noch London, sondern in Berlin stattfinden wird.

Wie verlautet, wird aller WahrscheinRchkeit nach der nächste Ministerrat die französischen Delegierten für den Sach- Verständigenausschuß zur Revision bei DaweS-PlaneS er­nennen. In diesem Zusammenhang dementiert derExcelsior" halbamtlich alle Informationen über einen angeblichen Wider­stand der amerikanischen Regierung gegen eine Teilnahme an dem Sachverständibenausschuß unter dem Vorwand, dieser Würde die Reparations- und Schuldenfrage verquicken.

Die Haltung Belgiens.

Der Brüsseler Korrespondent beiTemPS" berichtet über die .Haltung Belgiens zu den bevorstehenden ReparationSver- handlungen^ daß zwischen den interessierten Regierungen eine Einigung über die Ernennung von unabhängigen Sachver­ständigen erzielt sei und nur noch daS Arbeitsprogramm des Sachverständigenkomitees festgesetzt werden müsse. Hinsichtlich des Programms vertrete man in Berüssel die Auffassung, die Beratungen müßten sich im Rahmen der bestehenden Verträge und Abkommen und besonders innerhalb der Grenzen des Dawes-PläneS halten.

Die Zahlungsfähigkeit des Reiches sei bei der AuSarbei- lung des Dawes-Plans mit Mäßigung (??) festgesetzt worden und die Erfahrung der letzten Jahre beweise zur Genüge, daß die Zahlungsfähigkeit nicht überschätzt worden sei (I).

In Oberg bei Peine in Hannover ist man bei Der- rohrungsarbeiten auf ziemliche Oelvorkommen gestoßen. Die Bohrungen werden weiter fortgesetzt.

hoover ist am Montag vormittag nach Südamerika abgereist.