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M. 115

(1. Blatt)

Dienstag, den 25. September 1928

80. Iahrg.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Land rat samt.

Verordnung

Über Zulassumg eines Volksbegehrens.

Ruf Grund der §§ 30 und 31 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. 3uni 1921 (Reichsgesetzblatt S. 790) wird hiermit verordnet:

§ 1.

Ruf den von mehr als 5000 Stimmberechtigten gestell­ten Antrag wird ein Volksbegehren mit dem Kenmvort Panzerkreuzerverbot" für folgenden Gesetzentwurf zuge- lassen:

Lntwurs eines Gesetzes über das Verbot des Baues von

Panzerschiffen und Kreuzern.

Der Reichstag hat auf Volksbegehren das folgende Lesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hier­mit verkündet wird:

Einziger Artikel.

Der Bau von Panzerschiffen und Kreuzern jeder Art ist verboten.

§2.

Die Eintragungsfrist cheginnt am 3. Oktober und endigt am 16. Oktober 1928.'

Berlin, den 17. September 1928.

Der Reichsminister des Innern. Zevering.

I.-Nr. 8223 I. vorstehende Verordnung wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71 fs. der Reichsstimmord- nung vom 14. März 1924 R. G. BL S. 173 mitge­teilt. Die im § 76 der Stimmorbnung vorgeschriebene Be­kanntmachung muß spätestens am 2. Oktober d. 3s. erfolgen.

Die den Gemeindebehörden von kommunistischen Or­ganisationen zugehenden Vordrucke zu Eintragungslisten dürfen keinesfalls zurückgemiesen werden.

Zchlüchtern, den 21. September 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

Zweite Verordnung zum Volksbegehren.

Ruf Grund des § 167 der Michsstimmordnung vom U. März 1924 (Reichsgesetzblatt I S. 173) wird für das Eintragungsverfahren vom 3. bis. 16. Oktober 1928 zum Volksbegehren mit dem KennwortPanzerkreuzerverbot" hiermit verordnet:

§ 1.

Elntragungsberechtigte, die in keiner Ztimmkartei oder Stimmliste eingetragen sind, weil sie aus einer Gemeinde mit fortlaufend geführter Ztimmkartei verzogen sind und in w Ztimmkartei dieser Gemeinde nicht mehr geführt werden, m di^ Ztimmkartei oder Stimmliste ihres neuen Wohnortes Mach noch nicht ausgenommen worden sind, erhalten auf nutrag einen Eintragungsschein von der Gemeindebehörde Ms neuen Wohnorts. § 80 Abs. 2 der Reichsstimmord- nun9 gilt auch hier.

Berlin, den 17. September 1928.

Der Reichsminister des Innern. Zevering.

d.-Nr. 8223 II. vorstehende Verordnung wird den ^rtsbehörden zur genauen Beachtung mitgeteilt.

Zchlüchtern, den 21. September 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

Bekanntmachung.

, Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. nkß-Zammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach 8 380 des Wassergefetzes mit Ablauf des 3 0. April , V wenn nicht vorher ihre'Eintragung in das Wasser- M beantragt worden ist.

1Q Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes ^frechterhalten geblieben sind:

das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, un­mittelbar oder mittelbar abzuleiten,'

2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar einzuleiten,' den Wasserspiegel zu senken oder zu heben, nament­lich durch Hemmung des Wasserablaufs eine dau­ernde Ansammlung von Wasser herbeizuführen'

4) Häfen und Ztichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden,'

Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö­ßerer Bedeutung herzustellen,'

Kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten an= Zulegen.

, Im Grundbu ch eingetragene Rechte erlö- nicht.

^och nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol­

len Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks­ausschuß in Kassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei- bchörde schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Nähere Auskunft erteilen die Kulturbauämter in Kassel und Fulda, sowie der Bezirksausschuß in Kassel.

Kassel, den 5. Februar 1928.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. v.: gez. Bickell. B.A.-Nr. 195/28.

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I .-Nr. 4410. vorstehende Bekanntmachung wird hier­mit nochmals veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma­chung alsbald nochmals in ortsüblicher Weise zu veröffentli­chen und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Was­serrechte besonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Personen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Zchlüchtern, den 22. September 1928.

Der Landrat. 3. V.: Zchultheis.

I.-Nr. 7927. Die Grtspolizeibehörden des Kreises mache ich auf den Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 1. d. Mts. I. M. 76 M. BL i. v. S. 927, betr. Führungszeugnisse zum Eintritt in die Reichswehr, aufmerksam.

Zchlüchtern, den 20. September 1928.

Der Landrat. 3. V.: Zchultheis.

I.-Nr. 8090. Wie mir der Herr Veterinärrat Dr. Reich, hier mitteilt, kommt es bei der Revision der Schafherden häufig vor, daß die Zchäser mit den Herden zu dem ange­setzten Termin nicht an Grt und Stelle sind und es erst wie­der Nachfragen bedarf, um die Herde aufzufinden.

Ich ersuche deshalb die Herren Bürgermeister dafür zu sorgen, daß, die Zchäser mit iFren Herden zu der von

Herrn Veterinärrat beihmiu^u Zelt pünktlich send sind. Bei vergeblichen Reisen des Veterinärrats ha­ben die Gemeinden bezw. Zchäfer die Kosten zu tragen.

Zchlüchtern, den 20. September 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

I.-Nr. 8105. Es wird darauf hingewiesen, daß Zchlachttiere abgesehen von Notschlachtung infolge Krankheit oder Unglücksfall nicht getötet werden dürfen, bevor eine Untersuchung des lebenden Tieres durch den zuständigen Tierarzt oder Fleischbeschauer stattgefunden hat, und daß Teile eines geschlachteten Tieres nicht beseitigt werden dürfen, bevor die Fleischbeschau und bei Zchweinen die Trichinenschau beendet und das Fleisch mit dem vorge­schriebenen Ztempelzeichen versehen worden ist. Zuwider­handlungen werden nach §§ 1, 8 Abs. 2 und 27 Ziffer 2 und 4 des Fleischbeschaugesetzes vom 3. Iuni 1900 (M G. BL S. 547) unnachsichtlich bestraft werden. Nicht als ^Tier­arzt approbierte Fleischbeschauer, die in solchen Fällen die Zuziehung des Tierarztes unterlassen, und Tierärzte, die bei diesen Uebertretungen die Erstattung einer Straf= anzeige unterlassen, haben Entziehung der Fleischbeschau zu gewärtigen.

Zchlüchtern, den 20. September 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

I.-Nr. 8221. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dafür zu sorgen, daß etwa rückständige Wasserbauarbeiten (Userschäden pp) bei dem derzeitigen niedrigen Wasserstande möglichst bald ausgeführt werden.

Zchlüchtern, den 20. September 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

Kreisausschutz.

Betr. hindenburgwohlfahrtsbriesmarken.

I.-Nr. 10, 104 F. Der auf den Kreis entfallende an­teilmäßige Betrag aus dem Mehrerlös des Verkaufs von Hindenburgwohlfahrtsbriefmarken ist so gering, daß nur einzelnen sehr dringenden Unterstützungsanträgen entspro­chen werden kann.

Sämtliche hier noch vorliegenden Beihilsenanträge, auf welche die Antragsteller nicht unmittelbar Bescheid erhalten haben, müssen als erledigt angesehen werden.

Ich ersuche daher die Herren Bürgermeister, die betr. Gesuchsteller ablehnend zu bescheiden.

Zchlüchtern, den 17. September 1928.

Kreiswohlfahrtsamt: Dr. Müller.

Bei der Zeitungsbestellung

muß der Zeitungsleser daraus achten, daß er nicht durch dicke rote Ztriche einer sich als heimisches Lokalblatt gebärdenden auswärtigen Zeitung irre geführt wird, und seine Bestellung nur auf die Zchlüchterner Zeitung, das amtlche Kreisblatt macht!

Sie Verschleppung der Abrüstung.

Der deutsche -----^pwnft zum Fiasko in Genf.

Der Würfel über das Schicksal der AbrüstungS- arbeiten des Völkerbundes ist durch die Annahme der Entschließung gegen die Stimmen des deutschen und ungarischen Vertreters gefallen. Das Ergebnis der Verhandlungen ist keineswegs befriedigend, um so mehr, da sich die Kommission auch nicht darüber ausgesprochen hat, wie die Abrüstungsarbeiten weitergeführt werden sollen, wenn es zu keiner Einigung zwischen den großen Seemächten kommt. Ebenso sind alle anderen großen Fragen offen geblieben.

Die Völkerbundsversammlung wird sich nunmehr wie alljährlich mit dem üblichen an die Mitgliedsstaaten gerichteten Wunsche begnügen, die Abrüstungsarbeiten zu fördern, ohne daß hierbei Praktisch auch nur die geringsten Fortschritte erzielt worden sind. Der all­gemeine Eindruck ist der, daß die Abrüstungsfrage heute verfahrener und hoffnungsloser denn je ist. Ob und wann die Vorbereitende Abrüstungskommission Zu­sammentritt, ist auch noch völlig unentschieden.

Es wird jede h in D e l e g i e r t e n k r e i s e n be­reits vielfach mit der Möglichkeit gerechnet, daß der Völkerbund sich in absehbarer Zeit vor eine neue Lage gestellt sehen wird, sobald die endgültige Stellungnahme aus Washington zu dem englisch-sranzö- lischen Flottenabkommen vorliegt. Es dürfte sich dann zeigen, ob überhaupt noch bei den alliierten Großmäch­ten der Wunsch und der Wille besteht, die Abrüstungs­arbeiten des Völkerbundes weiterzuführen.

Ein französisches Geheimdokument j veröffentlicht.

Ein interessantes Dokument.

Eine amerlkanische Nachrichtenagentur veröffentlicht den TeA esnes Nuudcrlgsfes des frauzMM^u Außcuministeriums

. u 'Iol)ch§sL«c. ^iY . tsH«# werden ot« bisher streng geheimgehalteken Einzelheiten über das englisch-französische Flottenabkommen mitgctcilt. Es heißt darin, daß Frankreich auf die Festsetzung einer Gesamttonnage verzichte, dafür aber die Berechtigung erhalten habe, eine un­beschränkte Anzahl kleiner Tauchboote zu bauen. Dieser Modus entspreche auch den Wünschen der japanischen Marine. Auf Englands Wunsch hin sei ferner die Beschränkung des Baues kleiner Kreuzer und der Verwendung sechszölliger Geschütze aufgehoben worden.

Dadurch werde Englands Stärke in dieser Waffe erheblich vermehrt, da es viel mehr in Hilfskreuzer umwandelbare und für die Bestückung mit sechszölligen Geschützen geeignete schnelle Handelsdampfer besitze als die Bereinigten Staaten. In Zu­kunft soll nur der Bau der großen KrSuzer und der großen Tauchboote beschränkt sein, und man hoffe, daß auch Italien die Vorteile dieser Regelung einsehen werde.

Eine Note Coolidges.

Wie aus Washington gemeldet wird, ist eine Sitzung des amerikanischen Kabinetts abgesagt tckorden, in der zum fran- zösisch-englischeu Flottenabkommen und der Haltung Amer-.kas bezüglich der Reparationsfrage Srellung genommen werden svÜte, da Coolidge nicht in Washington weilt und die Anwesen­heit Coolidges für unumgänglich notwendig gehalten wird. Es wird bestätigt, daß Amerika die Einladung der europäischen Staaten zur Erörterung der Reparationsfragen abwarten, dennoch aber scharf zürn Ausdruck bringen werde, daß es nicht gewillt ist, die Kriegsschuldenfrage zn berühren.

In unterrichteten Kreisen wird angenommen, daß in der Kabinettssitzung eine Note formuliert werden soll, worin das englisch-französische Flottenabkommen abgelehnt wird. In dieser an England und Frankreich gerichteten Note wird Ame­rika int einzelnen darlcgen, warum es zu diesem Standpunkt kommen mußte.

Amerikanische Blätter veröffentlichen bereits den Ent­wurf dieser Note, der erkennen läßt, daß Amerika über das Flottenabkommen sehr verstimmt ist.

Bestürzung in Paris.

Die Beröffentlichuna des Schreibens des französischen Außenministeriums an die diplomatischen Vertretungen in Washington, Tokio und Rom zur Erläuterung des französisch- englischen Flottenkompromiffes hat in Pariser zuständigen Kreisen starkes Mißfallen und Bestürzung hervorgerufen. Man fragt sich besonders, wie es möglich war, daß die amerikanische Presse in den Besitz des vertraulichen Schreibens gelangte. In den dem Quai d'Orsay nahestehenden Kreisen gibt man zu, daß der Text, wie er in einem Londoner Blatt erschien, die gemeinsam von der französischen und englischen Regierung gemachten Vorschläge für eine Flottenabrustung nicht falsch darstellt. DerMatin" erklärt, der in Frage stehende Brief sei tatsächlich am 3. August an die französischen Agenten ge­schickt worden.

Er enthalte etwa zehn Maschinenfetten und habe tot Zweck gehabt, das französisch-englische Kompromiß tot Ber­einigten Staaten, Japan und Italien zu erläutern. Die Sorge der französischen Sicgicrung sei gewesen, zur Beseitigung von Mißverständnissen die anderen Regierungen und besonders Washington über die kleinsten Einzelheiten und den Geist de»