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Keis-Kntsttatt * Myememee amLlicherKuzeLtzer für Herr Kreis Schlüchtern

ßr. 112 (1. Blatt) Dienstag, den 18. September 1928

80. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Hydrat s am t.

z.-Nr. 7754. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmach- WM in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 W 1903 die Wandergewerbescheine betreffend, ersuche ich Idie Ortspolizeibehörden, die Anträge auf Erteilung von Wan- Mrgewerbescheinen für das Kalenderjahr 1929 baldigst hier- hr einzureichen.

I Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65 Schlußsatz der Wsftihrungsanwer'sung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 Sonderbeilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 24 M 1904, daß sämtliche Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1929 aus Ortschaften Sannerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebs- Inf, Schwarzenfels, Seidenroth, Sterbfritz, Uerzell, Ulmbach, Mnchshausen, Vollmerz, Mahlert, Wallroth, Meichersbach, Mnperz und Züntersbach nach Muster A und B des Antrags- Mmulars zu behandeln sind. Im übrigen sind die Anträge der Mdchändler und Kesselflicker pp. stets nach Maßgabe M Muster A und B des Antragformulars zu prüfen. Alle h den Antragsformularen enthaltenen Fragen müssen be- Mwottet werden; ein Strich statt der Antwort genügt nicht, Ich ist es nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. IN die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9, rktreffs des Unterhalts der Kinder, ist besonders zu achten. WerUnterhalt" ist nicht allein die Bestreitung der Be- Migungskosten, sondern die Wartung, Pflege und Erziehung h Kinder überhaupt zu verstehen.

Die Wandergewerbescheine müssen mit der Photographie W Inhabers, gemeinsame Wandergewerbescheine mit den- migen des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor- Mdm ist, mit der eines Mitgliedes versehen werden. Die Motographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopf- W von 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht Wer als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde hat

N Zuname der betreffenden Person auf der Rückseite der Motographie zu vermerken. Nach den im Amtsblatt der Mgierung zu Cassel von 1912 Nr. 40 Ziffer 876, veröffent-

ministeriellen Bestimmungen muß jeder Wanderge- k^rbetreibende vor Stellung des Antrages auf Erteilung Ms Wandergewerbescheines die in seinem Wandergewerbe- Webe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich Wen will, ihrer Zahl nach bei der zuständigen Kranken- zur Krankenversicherung anmelden. Die Kassenbeiträge Wd bei der Anmeldung für die Zeit bis zum Abläufe der Witigkeit des Wandergewerbescheines oder mit Erlaubnis M Kassenvorstandes auch für kürzere Zeit an die Kranken- Mse im voraus zu entrichten. Ueber die empfangenen oder Mundeten Beiträge stellt die Krankenkasse eine Bescheini- aus, welche der Gewerbetreibende bei Stellung des Mtkags auf Erteilung des Wandergewerbescheines der Orts- Mznbehörde vorzulegen hat (§§ 459 Abs. 1, 460 Abs. 1 F Reichsversicherungs-Ordnung).

L Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, dieienigen Personen, lur das Kalenderjahr 1929 Anträge auf Erteilung eines Mndergewerbescheines zu stellen beabsichtigen, wiederholt auf ^vorstehenden Bestimmungen aufmerksam zu machen und

M eigenen Interesse zu empfehlen, sich alsbald die t^^istSmäßige Photographie und die für die Arbeitgeber I,^ichriebene Bescheinigung über die Zahlung der Kranken- l ümbeitrage zu beschaffen, damit ihre Anträge keine Ver- s gerung erleiden.

L schließlich ersuche ich die Ortspolizeibehörden sich die faltigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu las- L Unb in allen Fällen, in welchen eine Erhöhung des ^ersatzes gegen das Vorjahr angezeigt ersch!eint, dies bei M « ^ Anttäge zur Sprache zu bringen. Bei erstmali- L Anträgen auf Erteilung von Wandergewerbescheinen ist angemessener Steuersatz vorzuschlagen.

L vür den Handel mit edlen und unedlen Metallen ist noch L .vesondere Handelserlaubniö erforderlich, die zunächst hier Anträgen ist. Die Nummer, das Datum und der Grl- M^eich der Erlaubniskarte ist auf dem Wandergewerbe- o-Antragsformular zu vermerken.

L ^l der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung . Eandergewerbescheinen ersuche ich auch meine Verfüg- vom 28. August 1924 Nr. 8089 Kreisamtsblatt L J°7, vom I. April 1925 Nr. 2728 Kreis- k ^iott Nr. 42, vom 16. Mai 1928 Kreisblatt ~- und vom 5. Juli 1928 Kreisblatt Nr. 82 beachten.

Schlüchtern, den 12. September 1928.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

L .^Br. 7931. Infolge Gleisumbauarbeilen (Erneuerung z^hrgleises BebraFrankfurt a. ITT. wird der Ueber-

Leipziger Strafte bei dem Stellwerk Ss auf dem balmünster-Vad Soden in Kim. 61,0 der Strecke n«FUrt Bebra für den Zuhrwerksverkehr am Diens­

tag, dem 18. d. Bits, von 8 bis 141/2 Uhr gesperrt. Der Verkehr ist über Bad SodenRomsthalMarborn zu lei­ten.

Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsord­nung vom 24. 9. 1926 (Beilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 40 von 1926) bestraft.

Schlüchtern, den 14. September 1928.

Der Landrat. 3. D. Schultheis.

J.-Nr. 7922. Anfang Oktober d. 3s. findet die Gesel­lenprüfung für die Schlosser und Schmiede statt.

Lehrlinge, welche bis zum 1. Dezember d. 3s. ihre Lehrzeit beendet haben, müssen sich alsbald bei dem Obermeister Johannes Slang in Sterbfritz oder bei dem Schlossermeister Johann Nmend in Steinau anmelden.

Schlüchtern, den 13. September 1928.

Der Landrat. 3. v. Schultheis.

J.-Nr. 7932. Infolge Straftenbauarbeiten wird die Schlüchtern-Brückenauerlandftraße zwischen, herolz und Voll­merz für die Zeit vom 17. bis einschließlich 26. d. Mts. für sämtlichen Verkehr gesperrt. Der Verkehr ist über den Landweg HerolzSannerz zu leiten.

Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsord­nung vom 24. September 1926 (Beilage zum Regierungs- amtsblatt Nr. 40 von 1926) bestraft.

Schlüchtern, den 14. September 1928.

Der Landrat. 3. v. Schultheis.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung

Die städtische Badeanstalt wird von Mittwoch, den 19. September d. 3s. ab geschlossen.

Schlüchtern, den 17. September 1928.

Der Magistrat.

Die Konferenz der sechs Möchte.

$5 Genf, den 16. September.

Die Konferenz der sechs Mächte, an der Lord Cu- shendun, Briand, Scialoja, Adatschi, Hymans, Reichs­kanzler Müller und Staatssekretär v. Schubert teil- nahmen, begann heute vormittag um 10 Uhr 30 Minu­ten im Hotel Beau rivage. Die Verhandlungen dau­erten bis 1,45 Uhr. Im Anschluß daran hatte Lord Cushendun die Teilnehmer der Konferenz zu einem Frühstück geladen.

Nach Schluß der Sitzung wurde den in großer Zahl versammelten Journalisten mitgeteilt, daß die Verhandlungen für heute beendet seien. Von deutscher Seite wurde bis zum Erschei­nen des offiziellen Kommuniques zunächst Zurückhal­tung gewahrt. Immerhin scheint man an maßgeben­der Stelle das Ergebnis als günstig anzusehen. Das offizielle Kommunique über die Sonntagskonferenz wurde erst am Spätnachmittag ausgegeben.

*

Das Ergebnis der Räumungsaussprache.

Die amtliche Verlautbarung.

Die deutsche, die englische und die französische Delegation haben Sonntag nachmittag über das Er­gebnis der heutigen letzten Konferenz der sechs Mächtt folgende übereinstimmende Verlautbarung ausgegeben-

Am Schluß der dritten Besprechung, die die Ver­treter Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Ita­liens, Belgiens und Japans abhielten, haben sie mit Befriedigung die freundschaftlichen Bedingungen festgestellt, unter denen die wichtigen Fragen erörtert werden sollen, welche Gegenstand ihres Meinungsaus­tausches waren.

Eine Einigung ist in folgenden drei Punkten zlvischen ihnen zu­stande gekommen:

1. über die Eröffnung einer offiziellen Verhand­lung über die vom deutschen Reichskanzler Müller vorgebrachte Forderung nach vorzeitiger Rheinland- Räumung,

2. über die Notwendigkeit, die Reparationsfrage vollständig und endgültig zu regeln und zu diesem Zwecke eine Kommission von Finanzsachverständigen der sechs Mächte einzusetzen,

3. über den Grundsatz der Einsetzung einer Fest- stellungs- und Bcrglcichskommission. Die Zusammcn- setzuug, die Funktionen, das Arbeitsgebiet und die Dauer dieser Kommission sollen Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen den Regierungen bilden.

Zwischen dem Reichsminister des Innern Seuering und den Beamtenspitzenverbänden wird in der zweiten Hälfte des Oktober eine Besprechung über die Aenderungen in den Richtlinien für die Regelung der Laufbahnen der Reichsbeamten stattfinden.

Die titta di Milans hat am Samstag Kingsbai) in der Richtung Norwegen verlassen.

Sie SrrhandlMgsgrundlage»

Der deutsche Standpunkt in Genf.

Die deutsche Delegation in Genf, die vom Rerchskanzler am Sonnabend ursprünglich zu einer Sitzung um 7 Uhr einberufen war, trat erst gegen 11 Uhr abends zusammen, um auf Grund der im Laufe des Abends eingetroffenen Stellungnahme des Reichs- kabrnetts den deutschen Standpunkt für die weiterer Verhandlungen mit den in der Botschasterkonferenz vertretenen fünf Mächten festzulegen. Diese Verhand­lungen können, soweit sie die von französischer Seite vorgeschlagene

Feststellungs- und Ausgleichskommission" betreffen, nach deutscher Ansicht höchstens auf der Grundlage geführt werden, die Reichsaußenminister Dr. Stresemann in seiner großen außenpolitischen Rede am 31. Januar d. I. gekennzeichnet hatte. In dieser Rede hieß es «. a.:

Wir werden eine Diskussion über Fragen, die eine Beobachtung der Verhältnisse im Grenzgebiet bis zur Beendigung der für die Besetzung des Rhein- landes in Aussicht genommenen Zeit vorsehen, nicht grundsätzlich ablehnen, aber wir können nicht ver Auffassung Raum lassen, als wenn Deutschland be­reit wäre, die Verkürzung der Rheinlandbesetzung mit dauernden Maßnahmen zu erkaufen, die über den Vertrag von Versailles hinausgehen."

Hieraus ist zu entnehmen, daß das Reichskabinett als äußerstes Zugeständnis sich höchstens mit Ab­machungen einverstanden erklären kann, die im Jahre 1935, dem Endpunkt der Besetzungsfristen, aufhören. Aber auch dies hängt wesentlich von der Form ab, in der diese unsichtbareBeobachtung im Grenz­gebiet^ realisiert werden soll. Was die Aufrollung der Reparationsfrage betrifft, so hat auch die Reichsregierung ein lebhaftes Interesse, die Diskussion hierüber fortzusetzen

Zusammentritt des Auswärtiaen Auslckukses Ende der Woryc?

* Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags wird voraussichtlich für Ende der Woche einberufen werden. Sein Vorsitzender, der sozialdemokratische Abgeordnete Scheidemann, ist erst Sonnabend nach Berlin zurück­gekehrt und konnte deshalb noch keine Entscheiduna über einen bestimmten Termin treffen.

Vrlaudsverschärfte- Richtlinien.

Beiderseitige Kontrolle für Frankreich nicht tragbar".

ES verlautet, daß die französische Delegatton auf Grund der Richtlinien des Pariser Kabinetts den bis­herigen Standpunkt mit einigen Verschärfungen auf­recht erhalten wird. Im wesentlichen will man schein­bar auf französischer Seite den Standpunkt vertreten, daß die Räumungs- und Reparationsfrage nur ge­meinsam zu verhandeln sind. Was den französi­schen Vorschlag der Schaffung einer sogenannten »^Kontrollkommission" betrifft, erklärte Paul Boncour neuerdings, daß die französische Regierung die An- «ahme einer beiderseitigen Kontrolle der Rheinland­zone nicht als tragbar angesehen werden könne, da Frankreich keine entmilitarisierte Zone besitze und für die französische Regierung auch keinerlei Veranlassung dorliege, sich einer Kontrolle der französischen Grenz­zone zu unterwerfen.

Im übrigen scheint die Forderung auf unbe­grenzte Dauer der Wirksamkeit der sogenannten Bergleichskommission eine Grundbedingung auf fran­zösischer Seite zu sein. Auch bestehe auf französi­scher Seite keinesivegs die Absicht, jetzt bereits in ir­gend einer Form die Festsetzung des Zeitpunktes für die Räumung des Rheinlandes im Rahmen der Ge- samtverhandlungen vorzunehmen.

Amerika und Genf.

Keine offizielle Beteiligung.

Gewisse französische Blätter versuchen den Ein­druck zu erwecken, als ob die amerikanische Regierung den Verlauf der Genfer Besprechungen über die Rhein­land- und Reparationsfrage mit großem Interesse ver­folge und zu gegebener Zeit selbst in die Debatte ein- zugreifen wünsche. Diese Annahme ist jedoch grund­falsch. Nach den letzten Meldungen aus New Aork hat der Sprecher des Weißen Hauses auf eine dies­bezügliche Frage nur mit folgendem Satz geantwortet:

.^»räsivent Coolidge hörte von keiner Einladung an die Bereinigten Staaten, an Kommissions- beratungen teilznnehmen."

Ferner sagte er, daß Amerika keinesfalls offiziell an den eben erwähnten Kommissionsbera­tungen teilnehmen werde. Das schließe aber doch nicht ganz die Entsendung eines Beobachters aus, wie das bereits früher verschiedentlich geschehen sei, denn Amerika müsse ja befürchten, daß die Schulden» frage wieder in die Erörterung einbezogen werde. Amerika hätte in diesem FaN natürlich das größte Interesse an genauester Unterrichtung. Die Rhettt» landfrage sei für Amerika ausschließlich eine eure« päische Angelegenheit, obwohl Amerika im Interesse des WeltfriedxnS zweifellos eine Lösung der ganzen Frage begrüßen würde.