Nr. 97 Dienstag, den 14. August 1928 80. Fahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Kreisausschuß.
I.-Nr. 3368 K. ct.
Grundsätze über die Erhebung von Entgelt für die an Landwegen des Kreises Schlüchtern gestatteten fremden Anlagen.
I. Abgaben werden nicht erhoben:
1. für Anlagen im Interesse des Straßenverkehrs, 3. B. Warnungstafeln, Wegweiser, Schutzgeländer, Ruhebänke, öürgersteiganlagen, Straßenbeleuchtungen einschließlich der zu diesem Zweck ausgestellten Masten,'
2; für Abfahrten zu öffentlichen Wegen;
3. für erste Abfahrten und Zugänge zu Anlieger= Grundstücken, soweit dieselben insgesamt 6 Meter Breite nicht überschreiten und falls die Möglichkeit einer Abfahrt von Nebenwegen nicht vorhanden ist;
4. für Anlagen, die Abgabenfreist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen genießen, z. B. Telegraphen- und Fernsprechleitungen der Post.
II. Verwaltungs- und soweit gesetzlich zulässig, Aner= kennungs- und Lenutzungsabgaben werden erhoben für alle anderen Anlagen und zwar, wenn nichts anderes vereinbart, für das Jahr:
1. für die Anlage von ober- und unterirdischen Leitungen für elektrisches Licht und elektrische Kraft sowie von Antennen: •
a) längs des Weges für je 100 Meter oder Teile davon einschließlich der zugehörigen Masten 6 MC ,auch dann, wenn die Masten nicht auf Wegegelände stehen, die Leitungen aber über dieses geführt sind'
b) für Wegekreuzungen der unter a) genannten Leitungen 6 EK Zuschlag'
c) für selbständige Wegekreuzungen (ohne Wegelängs- leitung) 6 MC, hierzu für jeden nicht unter Ziffer la fallenden Mast auf Wegegelände 3
b) für wege-kreuzende Hausanschlüsse 1,50 MC', wird nur das Bankett gekreuzt, die halbe Abgabe;
e) vorstehende Sätze erhöhen sich bei Aufbruch einer Kleinschlagdecke auf das Doppelte, bei Aufbruch einer Pflasterbahn auf das Dreifache, und zwar ist maßgebend die Länge der aufgebrochenen Fahrbahn.
Bemerkung: Der Begriff Leitung umfaßt eine Truppe von höchstens 8 Leitungsdrähten.
2. Für die Anlage von ober- oder unterirdischen 5chwachstromleitungen und Antennen ermäßigen sich die Sätze um 50 0/0.
3. Für die Anlage von Rohrleitungen aller Art, mit Ausnahme der Gasfernleitungen
a) längs des Weges für je 100 Meter oder Teile!, davon 3 MC;
b) für Kreuzungen der unter a) genannten Anlagen
3 Zuschlag,'
c) für wege-kreuzende Hausanschlüsse 3 MC; wird unter das Bankett gekreuzt, die halbe Abgabe;
b) für selbständige Kreuzungen ohne Wegelängsleitung und ohne Fahrbahnaufbruch 6 MC;
e) vorstehende Sätze erhöhen sich bei Aufbruch einer Rleinschlagdecke auf das Doppelte, bei Aufbruch einer Pflasterbahn das Dreifache, und zwar ist maßgebend die Länge der aufgebrochenen Fahrbahn.
4. Für Gasfernleitungen werden besondere Sätze von dall zu Fall vereinbart.
5. Für die Anlage von Förderbahnen werden die Abgaben in jedem einzelnen Falle nach der wirtschaft- ächen Bebeutung des Unternehmens und nach dem öffent- "chen Interesse festgesetzt.
Folgende Sätze dienen als Anhalt:
a) längs des Landwegs für je 100 Meter bei dauernder Benutzung 15—90 MC;
b) desgleichen bei vorübergehender Benutzung monatlich 12 MC;
für jede Wegekreuzung als Zulage zu 5a) 45—90 MC;
0) für jede selbständige Kreuzung 60—150 MC; für vorübergehende Kreuzungen monatlich 15 MC;
6. Für Anlage von Tankstellen:
a) mit einem Tank und einer Zapfsäule auf Wege= eigentum 150,— MC,
b) mit zwei Tanks und einer Zapfsäule wie vor 225 MC, mit zwei Tanks Und zwei Zapssätllen wie vor 300 MC,
b) bei Benutzung von Anliegergelände und Ueberqueren des Wegeeigentums beim Tanken mit der Schlauchleitung 30— MC,
c) für Aufstellung von Gelkästen bei Tankanlagen 1 8 rCC / C.
7. Für die Einmündung von Be- und Entwässerungsanlagen in Wegegräben bei Abführung:
a) von zusammengefaßtem Grundwasser ober geklärtem Abwasser 3 MC,
b) von zusammengefaßten ungeklärten Schmutzwässern
6 MC. ,
Bemerkung: Die Einleitung von zusammengefaßtem Regenwasser (Tageswasser) in den Wegegraben, soweit dem Kreis hierdurch kein Schaden erwächst, ist gebührenfrei (§ 330 Wassergesetz). Die Aufnahme von Schmutzwässern aller Art kann nur unter jederzeitigem Widerruf unter ausdrücklicher Betonung, daß für den Kreis Schlüchtern eine rechtliche Verpflichtung zu Aufnahme nicht besteht, geduldet werden und ist, wo anderweitige Abführung möglich ist, zu versagen. Bei Neuanlagen ist der Antragsteller zur Rei= nigung des Grabens mindestens 3 Meter ober- und unterhalb der Anlage und zur Anlage von Klärschächten auf eigenem Grundstück zu verpflichten. Die Ableitung fester ober flüssiger Abgänge der Abortanlagen oder Dungstätten nach offenen Gräben, Rinnsteinen ober dergleichen ist unzulässig.
8. Guerdurchlässe je nach Größe 4,50 bis 15 MC.
9. Kreuzung durch eine Drahtseilbahn 45—90 MC.
10. Für Abfahrten auf Anliegergrundstücke unter Berücksichtigung von Ziffer I, 3 für jeden Meter 0,50 MC, mindestens 1,— MC.
11. a) Für die Benutzung von Wegegelände — ausgenommen die Böschungen — zur Lagerung für den Guadratmeter —,60 MC,
b) bei vorübergehender Lagerung für den Guadratmeter und Monat —,15 MC gegen vorherige Zahlung.
12. Für die Benutzung von Wegegelände — ausgenommen die Böschungen — zu landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Zwecken für den Guadratmeter —,30 MC.
hierunter fallen auch die über Wegegelände vorspringenden Erker, Balkons, Galerien, Dächer, Treppen und dgl.
13. Für die Benutzung von Wegeböschungen werden die Abgaben von Fall zu Fall festgesetzt.
14. Für gewerbliche Zwecke, z. B. Fuhrwerkswagen, Verkaufsbuden, Veranden, Böden, ErfrischungshaUen und dergl. wird die Abgabe nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Anlage in jedem Falle festgesetzt, sie beträgt jedoch mindestens —,75 MC für den Guadratmeter.
15. Für die Aufstellung von Tafeln für Geschäfts- empfehlungen je nach Art und Größe 3—30 MC.
16. Die Mindestabgabe beträgt 1,— MC.
Die Abgaben werden für ein Jahr im voraus erhoben. Eine Rückzahlung der gezahlten Abgaben für Anlagen, die im Laufe des betreffenden Jahres beseitigt werden, findet nicht statt.
III. a) Befinden sich die Anlagen im Besitz von öffentlichen verbänden und dienen sie ohne die Absicht des Gewinnes lediglich dem allgemeinen Interesse, so soll Ermäßigung der Abgaben um 50 %" ftattfinben; eine Ermäßigung tritt nicht ein, wenn sich der betreffende öffentliche verband mit der Zahlung von Entgelt für seine Anlagen dem Kreis gegenüber im Rückstand befindet.
b ) Wird durch die Anlage die Unterhaltungspflicht des Kreises wesentlich vermindert, so können die Abgaben ermäßigt ober ganz erlassen werden.
IV Außer dem nach vorstehendem errechneten Abgaben kann ferner in besonderen Fällen Ersatz für Mehraufwendungen, die durch die Anlagen in der Wegeunterhaltung bedingt werden, oder für Mindererträge der Wegenutzungen beansprucht werden.
V . Eine einmalige Verwaltungsabgabe für alle Verträge und Anträge über vorgenannte Anlagen sowie deren Nachträge wird in folgender Höhe erhoben:
a) in einfachen Fällen 4,50 MC,
b) in schwierigen Fällen, z. B. wenn Pläne und Zeichnungen zu prüfen sind 7,50 MC,
c) bei umfangreichen örtlichen Aufnahmen und Verhandlungen, Anfertigung von Plänen ober Zeichnungen durch die Landwegebauverwaltung 15,—, 75.— MC, d) für Tankanlagen 30 «NA,
e) für Anlagen, die gleichzeitig dem Interesse des Kreises Schlüchtern dienen, gilt das in III b Gesagte.
VI. In besonderen Fällen, z. B. bei vorliegender Bedürftigkeit des Antragstellers ober wenn die Anlage nachweislich außer Benutzung ist, können die Abgaben auf Antrag für 1 Jahr ermäßigt oder ganz niedergeschlagen werden.
VII. vor Unterzeichnung der Genehmigung des Vertrages bezw. Antrages kann die Benutzung von Wegegelände erforderlichenfalls mit Gewalt verhindert, eine etwa trotz Widerspruch der Wegebauverwaltung hergestellte Anlage auf Kosten des Antragstellers beseitigt werden (§ 859 Bürgerl, Gesetzb.).
VIII. Die baupolizeilichen Bestimmungen werden durch diese Grundsätze nicht berührt.
IX. In jedem neuen Vertrag oder Antrag ist folgender Vorbehalt aufzunehmen:
„wird vom Kreisausschuß eine Erhöhung der Abga= bensätze für Anlagen an Landwegen beschlossen, so erhöht sich die Abgabe für obige Anlage von selbst auf den entsprechenden neuen Satz. Antragsteller erklärt sich hiermit vorbehaltlos einverstanden. Jedoch steht es ihm frei, in diesem Falle die Anlage zu entfernen."
X. Gbige Grundsätze erstrecken sich nur auf neue Anlagen. Die bereits geschlossenen Reverse und Verträge bleiben bestehen. Wünscht ein Anlagebesitzer die Umstellung seines alten Vertrages auf die neuen Abgabensätze, so kann dem nur nach Aufnahme und Anerkennung des Vorbehalts unter IX stattgegeben werden.
XL Etwaige Beschwerden der Antragsteller über die Höhe der Abgaben oder die gestellten Bedingungen werden in der Regel von dem Landesbauamt erledigt. Erst wenn eingehende Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben entscheidet der Kreisausschuß.
Die Grundsätze vom 1. November 1921 — I.-Nr. 4807 K. A. — (veröffentlicht in der Schlüchterner 'Zeitung Nr. 245 vom 5. November 1921) treten hiermit außer Kraft.
Schlüchtern, den 8. August 1928.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
I.-Nr. 2922 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister der Landgemeinden, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 11. Juli d. 3s. — I.-Nr. 2922 K. A. — betr. Erlaß eines Nachtrags zum Statut über die Reinigung öffentlicher Wege noch im Rückstände find, werden hieran mit 14 tägiger Frist erinnert.
Schlüchtern, den 10. August 1928.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Stadt Schlüchtern.
BeksuLtWachuNg.
Die Bibliothek der I. I. Wcitzel'schen Stiftung befindet sich jetzt in dem ehemaligen Speisesaal des Klostergebäudes. Schlüchtern, den 13. August 1928.
Der Vorstand: Gaenßlen.
Drei Personen durch Flugzeugabsturz getötet, mehrere schwer verletzt.
In Aachen stürzte bei einer Flugveranstaltung eine Klemm- Daimler-Maschine ab und fiel in die Zuschauermenge. Hierbei wurden drei Zuschauer getötet und mehrere schwer verletzt. Der Pilot wurde bis zur Klärung der Angelegenheit festgenommen.
Die Engländer nehmen an derr französischen Besatzungsmanövern teil.
London, 12. August. Hier wird amtlich mitgeteilt, daß die britischen Bcsafuugsbehörden die französische Einladung, das 8. Husarcn-Mgimcnt an den Manövern der Lesatzungsarmee teilnehmen zu lassen, angenommen hat.
Dr. Stresemann in Oberhof eingetroffen.
Oberhof, 13. August. Reichsaußenminister Dr. Strese-« Mann und Frau Stresemann sind am Samstag von Karlsbad kommend zur Nachkur in Oberhof eingetroffen.
Die „Leipziger Bolkszeitung" fordert den Austritt der Sozialdemokratie aus der Negiernngs- gcmeinschaft.
Leipzig, 13. August. Die sozialdemokratische „Leipziger Volkszeitung" fordert in einem zum Berfassungstage geschriebenen Artikel kategorisch den iofor= tagen Austritt der Sozialdemokratie aus der Ncgie- rungsgemeinschast. Nach dem einstimmig gefaßten Kabinettsbeschluß, „den Panzerkreuzer A zu bauen" sei auch hier bewiesen, daß in dieser Koalitionsregierung nicht die grundsätzliche Einstellung der Sozialdemora- tie, sondern die der anderen Parteien die Oberhand habe. In einer so schwerwiegenden und die Geschicke der deutschen Arbeiterklasse so ernsthaft bestimmenden Frage wie der der imperialistischen Betätigung der deutschen Bürgerschaft müsse die Entscheidung klar sein: „Heraus aus der Koalition!".
— Bei den Olympischen Spielen in Amsterdam errang Deutschland durch einen Sieg über England im Zweier ohne Steuermann seine neunte goldene Medaille.
— Der zurzeit in Amerika tätige bekannte Segelflieger Hesselbach stürzte in Provencetown (Massachusetts) mit seinem Segelflugzeug „Darmstadt" ab, blieb jedoch unverletzt. Die Maschine dagegen wurde stark beschädigt.
— In Neu-Braunschweig (New Jersey) stürzte ein mit drei Personen besetztes Flugzeug in einen Sumpf. Sämtliche Insassen kamen ums Leben.
— In Rooseveltfield (Long Island) verunglückte bei einem Schaufliegen ein Sportflugzeug. Beide Piloten wurden getötet.
— Unter außerordentlich großer Beteiligung wurden am Sonntag in Agram die sterblichen Ueberreste Stephan Ra- ditschs beigesetzt.