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M. 71 (1. Blatt)

Donnerstag, den 14. Juni 1928

80. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Polizeiverorduung.

Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 (G.S. S. 83), der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und des Artikels 3 der Verordnung über Vermögensftrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R.G. Bl. S. 44) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1. Im Bereiche des Regierungsbezirks muß mit dem Entrinden des in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Mai anfallenden Nadelderbholzes (ausschließlich Brennknüppelholz) so rechtzeitig begonnen werden, daß es spätestens am 17. Mai beendet ist, während die in der Zeit vom 16. Mai bis 30. September anfallenden vorbezeichueten Holzsorten nicht länger als 2 Tage nach dem Fällen unentrindet belassen werden dürfen, ohne Unterschied, ob das betreffende Holz im Walde oder außerhalb desselben lagert.

Gefälltes Nadelholz, das zum Käferfang dienen soll, darf mit zuvoriger schriftlicher Genehmigung des Landrats vorübergehend unentrindet liegen bleiben. Die spätere Ent­rindung und das Verbrennen der Rinde hat auf Anordnung des Landrats binnen 2 Tagen zu erfolgen.

Der im Abs. 2 vorgeschriebenen Genehmigung bezw. Anordnung des Landrats bedarf es nicht, sofern es sich um Staatswaldungen und der Staatsaufsicht unterstellte Ge­meinde- bezw. Privatwaldungen handelt.

§ 2. Wird durch sachverständiges Gutachten das Auf­treten von Borkenkäfern (Bosirichus typographus und verwandte Arten) oder von Kiefernbasikäfern Wz^ripW piniperda) an stehenden Stämmen festgestellt, so sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten verpflichtet, auf Er­fordern des Regierungspräsidenten binnen der von diesem gestellten Frist die befallenen Stämme schlagen und entrinden zu lassen. ,

§ 3. Zuwiderhandlungen werden an dem Besitzer des Holzes, falls nicht andere gesetzliche Bestimmungen eine höhere Strafe vorsehen, mit 1 bis 150 R.-M. bezw. ent­sprechender Haft bestraft.

§ 4. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die Polizeiver­ordnungen vom 22. April 1924 (Amtsbl. S. 102) und 18. Juli 1925 (Amtsbl. S. 171) außer Kraft gesetzt. (All 2722/27.)

Kassel am 23. 6. 1926. Der Reg.-Präsident.

J.-Nr. 5045. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit der Einsendung des Verzeich- nisses über die von privathengsten abstammenden Fohlen noch im Rückstände sind, werden hiermit daran erinnert.

Lchlüchtern, den 11. Juni 1928.

Der Kom. Landrat. 3. D.: Zchultheis.______

Kreisausschuß.

Runderlaß des Ministers für Volkswohlfahrt vom 23. April 1928, betv. Richtlinien für die Gewährung von Darlehen an über 40 Jahre alte arbeitslose Angestellte.

Der Reichsarbeitsminister hat der Ureditgemeinschaft gemeinnütziger Lelbsthilfeorgamsationen Deutschlands m. b. h. in Berlin N 24, Monbijouplatz 3, Mittel zur Verfügung gestellt, aus denen arbeitslosen, über 40 Jahre alten An= gestellten Darlehen gegeben werden können, die es ihnen erleichtern sollen, sich wirtschaftlich selbständig zu machen.

Tür die Begebung der Darlehen sind folgende Richt- ^nien aufgestellt worden:

Richtlinien für die Gewährung von Darlehen an über 40 Jahire alte Angestellte, die ohne Erwerb sind, durch die Rreditgemeinschaft gemeinnütziger Jelbsthilseorganisationen Deutschlands m. b. h.

1. Die Ureditgemeinschaft kann über 40 Jahre alten Angestellten, die ohne ausreichenden Erwerb sind, Darlehen gewähren, die die wirtschaftliche Selbständigkeit des ein= leinen zu fördern geeignet sind.

2. Die einzelnen Darlehen sollen in der Regel 1000 nicht übersteigen. Sie sind «nach den gleichen Grundsätzen 3U gewähren, nach denen die Nreditgemeinschaft bisher Darlehen gegeben hat. Dajbei ist besonders darauf bedacht M nehmen, 'daß die Antragsteller nur solchen Tätigkeiten angeführt werden, für die auch volkswirtschaftlich ein Be- dürfnis besteht. Vor der Gewährung von Darlehen sind die örtlich zuständigen Arbeitsämter zu hören.

3. Die Darlehen sind von den Antragstellern nicht über Reichsbankdiskont vierteljährlich nachträglich zahl- bar( zu verzinsen und in der Regel binnen zwei Jahren

zurückzuzahlen.

4. Die Kosten der Verstempelung der einzelnen Dar­lehensverträge trägt die Ureditgemeinschaft.

Anträge sind bei den Wohlfahrtsämtern nach anlie­gendem Vordruck einzureichen, die sie nach Prüfung mit einer Ae^erung der Ureditgemeinschaft vorlegen.

Gez. J. v. Lcheidt.

*

vorstehender Ministerialerlaß wird hiermit veröffent­licht.

Lchlüchtern, den 6. Juni 1928.

Kreiswohlfahrtsamt.

Stadt SchlüMcrn.

Gewerbliche Berufsschule.

Das neue Zchuljahr beginnt am Montag, den 1 8. Juni 1928, nachmittags 1 Uhr.

Es haben zu erscheinen:

1. diejenigen Lehrlinge, welche den Zeichenunterricht am Montag besuchen,

2. alle Lehrlinge, welche Ostern 1928 aus der Volks­schule oder einer höheren Schule entlassen worden sind.

Sd)Iüd)tern, den 13. Juni 1928.

Der Vorstand der gewerblichen Berufsschule: Gaenßlen.

RegikMOMM. -

Reichstagsbeginn.

Rücktritt des Kabinetts Marx. Abg. Müller-Franken mit der Regierungsbildung beauftragt. Die Aussichten. Zu­sammentritt des Reichstages. Die ersten Fraktionssitzungen.

Der Rücktritt des Kabinetts angenommen.

Wie aus Berlin amtlich gemeldet wird, begab sich Reichs­kanzler Dr. Marx zu dem Zerrst Reichspräsidenten "Md'LZSr-' brächte ihm die Demission des Gesamtkabinetts. Der Herr Reichspräsident nahm die Demission entgegen, ersuchte aber das Kabinett, bis zum Zusammentritt der neuen Reichs- rcgierung die Geschäfte weiterzuführen. Im Anschluß hieran empfing der Herr Reichspräsident den Abgeordneten Hermann Müller-Franken und erteilte ihm den Auftrag zur Bildung der Regierung. Abgeordneter Müller-Franken hat diesen Auf­trag angenommen. Er wird nunmehr die offiziellen Verhand­lungen mit den Führern der für die Koalition in Frage kommenden Parteien aufnehmen.

Das jetzt zurückgetretene Reichskabittett war seit Fe­bruar 1927 im Amt. Es war eine Koalitionsregierung, ge­bildet aus Vertretern der Deutschnationalen, des Zentrums, der Deutschen Volkspartei und der Bayerischen Volkspartei, Schon aus Anlaß des Scheiterns der Verhandlungen über das Reichsschulgesetz war die Koalition als aufgelöst erklärt wor­den, die Reichsminister wollten »aber ihre Geschäfte weiter- führen bis nach den Reichstagswahlen. Dieser Zeitpunkt war nunmehr gekommen. Der mit der Bildung einer neuen Re­gierung Beauftragte ist der Führer der stärksten Reichstags- fraltton, der Sozia ldemokrat Hermann M ü ller.

Hermann Müllers Verhandlungen.

Wie im Reichstag verlautet, haben sich die bisherigen Besprechungen, die Hermann Müller-Franken mit den Partei- führen hatte, um die sachlichen Unterlagen der kommenden Koalition gedreht. In Kreisen der Deutschen Vottsparlei wird darauf hingewiesen, daß diese Partei vor allem auf drei Punkte Wert legt, nämlich die Unterstützung der Landwirtschaft, die Berücksichtigung der Mittelstandsinterefsen und die Aufrecht­erhaltung des gegenwärtigen Systems der Reichswehr. Es ist anzunehmen, daß der Vorsitzende der volksparteilichen Frak-' tian, Dr. Scholz, Herrn Müller-Franken entsprechend infor- mRu Hai.

Im allgemeinen ist die Auffassung im Reichstag ziemlich optimistisch in der Richtung, daß die Regierungsbildung im Vergleich zu früheren Krisen verhältnismäßig schnell gehen Wirt. Hermann Müller-Franken begab sich nach dem Euip- fang beim Reichspräsidenten in den Reichstag und nahm dort sofort die offiziellen Verhandlungen mit den Parteiführern über die Bildung der neuen Regierung auf. Er besprach sich zunächst «ü dem Abgeordneten v. Guorard vom Zentrum. Er hatte sodann Besprechungen mit dem Abgeordneten Leicht von der Bayerischen Volkspartei und dem Abgeordneten Koch- Weser von der Demokratischen Partei. Es handelte sich in die­sen Besprechungen erst um die Fühlungnahme zur Feststellung der Bereitwilligkeit der Parteien, sich an der Koalitionsbildung zu beteiligen, aber noch nicht um Personenfragen.

Die Lage noch nicht geklärt.

lieber die Gesamtlage und die Ausfichten der Regierungs­bildung läßt sich ein sicheres Bild noch nicht gewinnen, doch dürfte, wie ein Berliner Nachrichtenbüro aus parlamentari­schen Kreisen, insbesondere aus Zentrumskreifen, hört, die Kabinettsbildung nicht so schnell vor sich gehen, wie in einem Teil der Presse bisher angenommen wird. Dagegen meint die Tägliche Rundschau":

Man kann annehmen, daß die Besprechungen rasch in Gang kommen, da die Fraktionen, an die sich der Beauftragte des Reichspräsidenten wenden wird, voraussichtlich alle bereit

sein werden, in die Verhandlungen einzutreten. Das Blatt be­zeichnet es als dringend wünschenswert, daß auch die Wirt­schaftspartei zur Beteiligung an der Regierungsbildung auf­gefordert wird, damit sie Gelegenheit erhält, ihren Zuwachs an Mandaten in praktischer und positiver Regierungsarbeit zu verwerten.

DieVoss. Ztg." teilt mit, daß sich die Wirtschaftspartei durch den Abgeordneten Drewitz als Teilhaber in der kommen­den Koalition bereits habe anmelden lassen. Der Sozialdemo- kratische Pressedienst betont, daß sich die sozialdemokratifche Reichstagssraktion bisher mit der Benennung von Minister­kandidaten nicht einen Augenblick befaßt habe. Sie werde dazu erst Gelegenheit nehmen, wenn über das sachliche Programm eine Verständigung erzielt sei. Ebenso wie dieGermania" erklärt derVorwärts", daß alle Veröffentlichungen über die persönliche Zusammensetzung des neuen Reichskabinetts den Tatsachen weit vorauseilen.

Wie aus Zentrumskreifen verlautet, hat der Fraktions­vorsitzende v. Guörard dem Reichspräsidenten die Bereitwillig­keit des Zentrums, mit einem sozialdemokratischen Kanzler in Verhandlungen über die Regierungsbildung einzutteten, aus­gesprochen, ohne sich dabei auf eine bestimmte Form der neuen Regierung festzulegen.

Zusammentritt des neuen Reichstages.

Der am 20. Mai neu gewählte Reichstag ist am Mittwoch 'zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Der Eröffnungs­sitzung gingen Gottesdienste für die evangelischen Abgeord­neten im Dom und für die katholischen Abgeordneten in der Hedwigskirche voraus.

Schon am Vortage herrschte im Reichstage reges Leben. Zahlreiche Abgeordete, namentlich die bekannten Führer der Parteien, sind an der Stätte ihrer parlamentarischen Wirksam­keit erschienen. Der Tag diente auch schon praktischer Arbeit.

Damit trat zuerst die Zentrumsfraktion auf den Plan. Von den von dieser Fraktion eingesetzten Sonderausschüssen traten am Vormittag der Wirtschaftliche und am Nachmittag der Kulturpolitische Ausschuß zu Sitzungen zusawmen, die die in ihr Bereich fallenden Spezialfälle für die Sitzung der ge­samten Zentrumsfraktion vorbereiteten. Am späten Nachmittag liriLt der Vorstand der Zentrumsfraktion. Als erste der Fraktionen selbst versammelte sich die sozialdemokratische Fraktion zu eingehender Aussprache über die Politische Lage. Am Dienstag tagten noch Fraktionssitzungen der Teutschnatio­nalen, des Zentrums, der Demokraten und der Bayerischen Volkspartei, am Mittwoch die Sitzungen der Deutschen Volks- Partei und der WirtschaftsPartei. ,

Deutsche Volkspartei und Regierungsbildung.

Die Reichstags- und Landtagsfraktion der Deutschen Volkspartei werden heute vormittag in gemeinschaftlicher Zitzung tagen und bei dieser Gelegenheit wohl auch die sachliches Voraussetzungen der künftigen Regierungsbildung in den Kreis ihrer Besprechung ziehen;. Wenn die beiden Traktionen zusammen tagen, so beweist das, wie es in der Tägl. Rundschau heißt, allein schon, daß die Deutsche Volks- partei aus die Gleichartigkeit der Entwickelung im Reich und in Preußen entscheidenden Wert legt. Räch ihrer An= ficht muß die große Koalition auch in Preußen durch ge­führt werden, wenn sie imi Reiche zipr Eat werden soll, und zwar unmittelbar im Rnschluß an die Regierungsneubil- dung im Reich.

Keine Beteiligung der Wirtschaftspartei an der Regierung.

Die voss. Ztg. meldet: Die Unterhaltung zwischen Müller- Franken und dem Traktionsführer der Wirtschaftspartei, Abg. Drewitz, war nach wenigen Minuten in negativem Sinne abgeschlossen.

Preußische Gemeindewahlen voraussichtlich am 28. Oktober.

Der Preußische Landtag haue . uD. März d. J. einen Urantrag der Regierungsparteien angenommen, wonach die Gemeindevertretungen der Städte und Landge ueinden jotoie die Amtsvertretmrgeu in der Rheinprovinz und in der Pro­vinz Westfalen bis jum 31. Dezember 1928 neu zu wählen sind. Auf Städte und Landgemeinden, deren Gemeindever­tretungen nach dem 1. $vli 1927 neugewählt sind, findet die Bestimmung keine Anwendung. Es handelt &6 hierbei um diejenigen neuen Gemeinden, die durch Ein- um Umgemei»- dunge« entstauben sind, insbesondere um Frankfurt a. M., Dortmund und Wi^baden. Berlin ist evSgenommen. Als voraussichtlicher Wahltermm ist nunmehr bev 2 3 D Hoher 1 9 2 8 in Aussicht genommen.

Die Nanking-Regierung fordert in einem Manifest die sofortige Zurückziehung aller ausländischen Truppen aus Ehina. Die Zeit sei gekommen, über neue auf Gleich­heit und gegenseitige Achtung gegründete Verträge zu ver­handeln.

Der Einzug des Führers der Zchasitruppen in Pe­king hat nicht zu dem gefürchteten Konflikt mit General Fengyühsiang geführt. Die Lage in Peking ist ruhig.

Das FlugzeugColumbia" ist Dienstag von Tur- tisfield 3ür Vorbereitung des neuen Gzeanfluges nach ssar- bour-Grace (Neufundland) gestartet und 6,30 Uhr nach­mittags Neuyorker Zeit gelandet.