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Nr. 55

Dienstag, den 8. Mai 1928

80. Zahrg.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

3.=Hr. 3898. Den Herren Bürgermeistern und Guts­vorstehern wird in den nächsten Tagen die Hebeliste über die LandwirtschaftsKammerbeiträge mit einem

Begleitschreiben der Landwirtschaftskammer zu Bassel vom Z. Hpril d. 3s. Nr. 3456/28 zugehen.

is l Unter genauer Beachtung der Ziffer 19 dieses Lchrei-

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bens ist das Weitere sofort zu veranlassen,' insbesondere ist dafür zu sorgen, daß die Beitrags sowie die Hebelisten [. 3t. pünktlich an die Landwirtschaftskammer einge- sandt werden.

Lchlüchtern, den 3. Mai 1928.

Der Kom. Landrat. 3. V.: Zchultheis.

Kreisausschutz.

Verordnung Über Betriebskosten in der gesetzlichen Miete.

Bus Grund der §§ 21 und 22 des Beichsmietengesetzes -vom 24. März 1922 (Beichsgesetzblatt S. 273) sowie der i §§ 2 und 8 des Gesetzes über den Geldentwertungsausgleich ; bei bebauten Grundstücken vom 1. 3uni 1926 (Beichsgesetz- : blatt I S. 251) wird folgendes angeordnet:

i, Die Umlegung des Wassergeldes auf die Mieter ist nur » szulässig wenn der Vermieter vor dem Mietzahlungszeih-

punkt die gesetzliche Miete für den betreffenden Mietzah- lungsabschnitt entsprechend der Verordnung des Ministers üfiir Volkswohlfahrt vom 25. 3uni 1924 (Gesetzsamml. S. 570) gekürzt hat.

x § 2

1) wurden die im § 21 der Verordnung über die Nietzinsbildung in Preußen vom 17. Hpril 1924 (Gesetz-

/ sanzml. S. 474) in Verbindung mit Nummer X zu 2, 3 und 6 der Ausführungsbestimmungen zum Beichsmietenge- setz vom 4. August 1923 (Gesetzsamml. S. 328) bezeichneten Betriebskosten am 1. 3uli 1914 von der Gemeinde getragen find erhebt die Gemeinde nach diesen Zeitpunkt für die

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genannten Betriebskosten vom Vermieter Gebühren, so er­höht sich die gesetzliche Miete in der Gemeinde um einen der jeweiligen Höhe dieser Gebühren entsprechenden Hundert­satz der reinen Friedensmiete.

2) Den Hundertsatz hat die Gemeindebehörde allgemein ZU bestimmen.

Berlin,

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den 14. April 1928.

Das preußische Staatsminifterium. gez. Braun. gez. Hirtsiefer.

4391. II. 6. Nr. 283 WM.

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wird veröffentlicht.

Lchlüchtern, den 3. Mai 1928.

Der Vorsitzende des Breisausschusses: Dr. Müller.

199. vorläufige Steuer vom Grundvermögen. Bd. Erl. d-F.M. u. d. M. d. I. v. 14. 4. 1928 BV. 2 1745 u. IV. $t. 447.

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B Huf das in der preuß. Gesetzsammlung Nr. 13 $. 51 | veröffentlichte Gesetz vom 28. März 1928, wonach das Met$ über die Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen vom 14. Februar 1923 (G5. S. 29) nebst feinen Bbänderungen verlängert worden ist, weise ich hier­mit hin. Zugleich mache ich auf die unter Art. I Nr. 1 vor- gefet^ene Bbänderung bes § 18 Bbs. 3 des Grundvermögens­steuergesetzes aufmerksam, wonach die für die staatliche Grundvermögenssteuer bewilligten Erlasse für die auf Grund oes Beichssiedlungsgesetzes begründeten Sieblungen (§ 15.

3 des Grundvermögenssteuergesetzes) vom 1. Bpril 1928 ab für die Gemeindezuschläge keine Geltung haben. die auf Grund des § 14 Bbs. 1 und § 15 Bbs. 2 be- ®uhgten Erlasse der staatlichen Grundvermögenssteuer bleibt Ge Bückwirkung auf die Gemeindezuschläge bestehen.

^-Nr. 2021 K. A. Wird veröffentlicht.

Lchlüchtern, den 3. Mai 1928.

Der Vorsitzende des Breisausschusses.

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Stadt Schlüchtern.

betrifft: FeuerzSuden u«d Rauchen im Wald.

3n letzter Zeit kommen wieder Nachrichten über Wald- drände, die in den meisten Fällen durch das Anzünden von offenen Feuern, Bauchen und unachtsames Fortwerfen von 9limmenben Zigarren, Zigaretten und Ltreichhölzern, Beste ous der Tabakspfeife usw. entstehen.

Wir nehmen daher Veranlassung auf nachstehende Be= iummungen ausdrücklichst hinzuweisen.

ss rxr^a^ § ?O des Feld- und Forstpolizeigesetzes wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Beichsmark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, wer

1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald ober Moor- oder Heideflächen betritt oder sich denselben in gefahrbringender Weise nähert,

2. in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Walde ober auf Moor- ober Heideflächen ohne Erlaubnis des Grundeigentümers ober seines Vertreters raucht,

3. im Walde ober auf Moor- ober Heideflächen bren­nende ober glimmende Gegenstände fallen läßt, fort- wirft ober unvorsichtig handhabt,

4. abgesehen von den Fällen des § 368 Nr. 6 des Straf­gesetzbuches, im Walde ober auf Moor- ober Heide- flächen ober in gefährlicher Nähe derselben im Freien ohne Erlaubnis des Grundeigentümers ober seines Ver­treters Feuer anzündet ober das gestattetermaßen ange- zündete Feuer gehörig zu beaufsichtigen ober auszu- löschen unterläßt.

Nach § 368 Ziffer 6 des Beichsstrafgesetzbuches wird mit Geldstrafe bis zu 150 K^ {ober mit haft bis zu 14 Ta­gen bestraft, wer an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Heiden, oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden ober feuer- fangenben Lachen Feuer anzündet.

Außerdem ist der Täter ober seine Angehörigen für allen Schaben haftbar, der durch einen Waldbrand ent­steht.

Auf den in der Lchlüchterner Zeitung wiederholt ver­öffentlichten Ministerialerlaß vom 25. 3uli 1924 betr. Be­lehrung über Feueranlagen beim Abkochen durch Wander­gruppen wird noch besonders hingewiesen.

Lchlüchtern, den 7. Mai 1928.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Ausschreibung.

Die Weißbinder- und Anstreicherarbeiten in den städti­schen Neubauten (Drei- und Vierfamilienhaus) sollen ver­geben werden.

Schriftliche Ämjebuk sind in verschlossenen Briefum­schlägen mit der AufschriftSubmission" bis spätestens Sonnabenb, den 12. Mai 1 928, vormittags 1 0 Uhr dem Stabtbauamt einzureichen.

Die Geffnung der Angebote geschieht daselbst in Ge­genwart etwa erschienener Bewerber.

Angebotsformulare können vorher während der Vor­mittagsdienststunden auf der Banzlei im Bathaus in Em­pfang genommen werden.

Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.

Zchlüchtern, den 5. Mai 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Ein Appell des Westausschusses.

Die Parteien sollen die Befreiung des Rheinlandes und die Wiedervereinigung des Saargebiets und Eupen-Malmedys mit dem Reiche in den Vordergrund rücken.

Die im Westausschuß ftir Rhein, Saar und Pfalz ver­einigten landsmannschaftlichen Verbände (Reichsverband der Rheinländer, Bund der Saarvereine, Verein der Pfälzer, Ver­ein der Hessen, Rheinische Frauenliga und Deutscher Rhein) richten an alle Parteivorstände die eindringliche Bitte, in allen Wahlkundgebungen und Wahlreden die sofortige Be­freiung des noch besetzten Rheinlandes, sowie die alsbaldige Rückkehr des Saargebietes und Eupen- Malmedys ins Deutsche Reich als eine von unserem ge­samten Volk erhobene und darum über jedem innerpolitischen Parteistreit stehende programmatische Forderung in den Vor­dergrund zu rücken.

Die Kandidaten der Sozialdemokraten.

Berlin, 7. Mai. Von der sozialdemokratischen Partei sind u. a. folgende Wahlvorschläge ausgestellt worden. Für den Reichstag: Hermann Müller- Franken, Otto Wels, Arthur Cruspien, Rudolf Hilfer- ding, Marie Juchacz, Dr. Paul Hertz, Otto Landsberg, Wilhelm Dittmaun. Für den Landtag: Otto Braun, Carl Severing, Albert Grzesinski, Friedrich Bartels, Otto Hörsing, Gertrud Hanna, Dr. Siegfried Rosen- fcld, Dr. Benno Chajes.

Wahlvorschläge der Deutschen Demokrati­schen Partei. Die Deutsche Demokratische Partei hat für den Wahlkreis 19 (Hessen-Nassau) die Listen aufgestellt, an deren ersten Stellen stehen: Für den Reichstag: Beichs- finanzminister a. D. Dr. Beinhold, Dresden, Stabtrat Lchanz, Frankfurt a. M., Johanna Vogt, Bassel, Landrat Dr. Lchu- ster, Messungen. Für den Landtag: Emil Goll, Frankfurt, Rektor Wickel, Nassau, Geschäftsführer Zimmermann, Wies­baden, Frau Dora Rabe, Marburg, an elfter Stelle S e m i= naroberlehrer i. R. Walther, 5 chlü chtern.

Beichsaußenminister Dr. Strefemann wird am Mon­tag in Mainz auf einer Parteiversammlung sprechen und dann die Rückreise nach Berlin antreten.

Ehrenpromotionen in Heidelberg.

Festsitzung in der Universität. Ueberreichung der Ehren­doktordiplome an Reichsminister Stresemann und Botschafter Schurmann.

Der Verlauf der Feier.

In feierlicher Sitzung überreichte die Heidelberger Uni­versität am Samstag dem Reichsaußenminister Dr. Strese­mann und dem amerifanifdjen Botschafter Schurmann die Diplome der Ernennung zum Ehrendoktor. Die Stadt hatte Flaggenschmuck angelegt, ©eraume Zeit vor der Eröff­nung der Feier war der große Festsaal der Universität bis auf den letzten Platz gefüllt; auch die Presse war zahlreich ver­treten.

In seiner Begrüßungsansprache betonte der Rektor der Universität

Professor Dr. Dibelius, daß die heutige Feier heraustrete aus dem üblichen Rahmen der Promotionsehrungen, denn sie empfange ihren besonderen Charakter durch zwei Männer des Staatslebens, den Leiter der auswärtigen Politik unseres Vaterlandes und den Bot­schafter der großen Nation jenseits des Ozeans. Dr. Dibelius fuhr fort:

Herr Reichsministerl Dieser Tag bekundet ein Vertrauen zu Deutschlands Zukunft und bekundet darum über politische Meinungsverschiedenheiten hinweg eine Dankbarkeit für die Entwicklung, die unser Vaterland aus der schweren Krise von 1923 wieder zu einem zwar nicht sorgenfreien, aber beruhigten Dasein geführt hat, in jenen fünf Jahren, in denen Sie die aus­wärtige Politik bisher geleitet haben. Es ist das Resultat jener fünfjährigen Entwicklung, dah wir hier mit beruhigtem Gewissen zu festlicher Tagung und zu dieser Doppelehrung zusammeutreten.

Hiernach überreichte Dr. Dibelius die Ehrendoktordiplome. Der Dekan der philosophischen Fakultät, Dr. Andreas, zollte dem amerikanischen Botschafter Schurmann anerkennende Worte und behandelte Schurmanns Beziehungen zu Heidelberg und Deutschland.

Botschafter Dr. Schurmann

erwiderte in einer Rede, in der er seiner Studentenzeit in Heidelberg, Berlin und Göttingen gedachte und mit großer Dankbarkeit von seinen Lehrern und dem Einfluß der Führer des deutschen Geistesleben sprach. Mit begeisterten Worten rühmte der Botschafter die Schönheit Heidelbergs, das seine erste deutsche Universität und auch seine erste Liebe gewesen sei, und verlas eine eigene englische Uebersetzung des Scheffelschen LiedesAlt-Heidelberg". Darauf gab Dr. Schurmann seiner Freude Ausdruck, zugleich mit dem deutschen Außenminister Stresemann, seinem guten Freunde und einem der allerersten aufbauenden Staatsmänner der Welt, das Di­plom in Empfang nehmen zu können, und kam dann auf den von Staatssekretär Kollogg überreichten Entwurf eines viel­seitigen Vertrages zur

Aechtung des Krieges zu sprechen.

Der Fortschritt der Wissenschaft ist so weit gediehen, sagte der Botschaft«, daß es in Zukunft keiner Nation erlaubt sein darf, im Krieg« die Kräfte der Nation zu verwenden, die die Menschheit durch die Wissenschaft gelerÄ hat zu beherrschen und für ihre Zwecke auszunutzen. Wenn die menschliche Zivilisation und Kultur fortbestehen solle«, muß der Krieg geächtet werden.

Während der drei Jahre, die ich als Botschafter der Vereinig- ten Staaten in Deutschland bin, bin ich in imer steigendem Maße von der Aehnlichkeit der grundlegenden internationalen Ideale der Regierungen und der Völker unserer beiden Länder durch­drungen worden. Und jetzt ist die Identität ihrer Stellungnahme zu der großen Frage der Aechtung des Krieges ein weiteres Bei­spiel und eine weitere Bestätigung dieser Kameradschaft. Deutsch­land und die Vereinigten Staaten marschieren vorwärts in einem großen und edlen Abenteuer für die Sache der menschlichen Kultur. Ich hoffe ernstlich und erwarte auch zuversichtlich, daß alle Nationen der Welt sich bald diesem glorreichen Zuge anschlietzen werden. Universelle Zusammenarbeit in der Sache des Friedens wird sich an und für sich schon als schöpferisch und fördernd für die inter­nationalen Freundschaften erweisen.

Zum Schluß nahm Reichsaußenminister Dr. S t r e s e -- Mann das Wort, um in längerer Rede der Universität feinen Dank für die Ehrung auszusprechen. Im weiteren Verlaufe seiner Ansprache kam Dr. Stresemann noch auf die politischen Probleme der Gegenwart zu sprechen.

In der der Aushändigung des Ehrendoktordiploms an Dr. Stresemann und Botschafter Schurmann gewidmeten Fest- itzung der Heidelberger Universität, machte Reichsaußenmini- ter Dr. Stresemann in seiner Ansprache noch folgende Aus- ührunaen:

Ich erblicke in dem Beschluß der staatswissenschaftlichen Kommission der philosophischen und juristischen Fakultät nicht nur eine von mir mit besonderer Dankbarkeit empfundene An­erkennung außenpolitischen Wirkens, sondern darüber hinaus

ein Bekenntnis der Wissenschaft z« dem Glauben an die Idee als entscheidenden Faktor im geschichtlichen Leben

der Völker.

Auf zwei große Ideen weist die Urkunde hin, mit der die Kom­mission ihren Beschluß begründet hat:Das Recht der Na-