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Krets-Kmwblatt * Myememer omUichwKazeigevM den Kreis -Echtem

M. 53

Donnerstag, den 3. Mai 1928

80. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

LandratsaWi«

Reichstags- and Landtagswahlen 1928.

I .-Nr. 3832. stuf Grund der §§ 34 und 41 der Neichs- stimmordnung Dom 14. März 1924 und der §§ 34 und 35 der Landeswahlordnung vom 29. Oktober 1924 wird nach- - stehend die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter in den Landgemeinden des Kreises Schlächtern bekannt gegeben.

Nach § 112 der Neichsstimmordnung und § 59 der Landeswahlordnung ist die Abstimmungszeit am Wahltage dem 20. Mai b. 3s. für die Landgemeinden Alten- gronau, Elm, Sterbfritz. und Ulmbach auf die Zeit von |8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags festgesetzt. Für alle übrigen Stimmbezirke (Landgemeinden) setze ich auf Grund der erwähnten Vorschriften die Stimmzeit auf 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags fest.

Der Gutsbezirk Hundsrück wird dem Stimmbezirk Steinau und der Forstgutsbezirk Salmünfter dem Stimmbe« zirk Salmünfter zugewiesen.

In den Stäbten hat die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter durch den Magistrat zu geschehen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben die in § 47 der Ueichsstimmordung und § 41 der Landeswahl­ordnung vorgeschriebene Bekanntmachung spätestens am 16.

Stimm« bezirke

Abstim- mungsraum

Adstim- mungs- vorsteher

Stell- Vertreter

Ahl

Schulsaal

Bürgermeister

Der gesetzl.

. ......

Hummel

Vertreter des.

Ahlersbach

Hach

BügermeisiT"

Altengronau

Unt. Schulsaal'

Schüßler

i. Hauptamt

Bellings

'Gastwirtschaft

Löffert

Kaspar Kreß

A

Breitenbach

Schulsaal der

VI»

Bensing

1. Klasse Dienstzimmer des

V

Richter

Breunings

Bürgermeisters

fEckardroth

»

Sckmitt

Elm

Unterer rechter

Möller

Schulsaal

Gundhelm

'Dienstzimmer desBürgermeist.i

^Blumj V

Herol;

Müller

Heubach

Schulsaal der

w

Ringler

1. Klasse

Hintersteinau

Neues Schul-

n

Fehl

Hohenzell mit

saalgebäude Dienstzimmer

Lamm

Butsbz. Lindenb.

des Bürgermeist.

Hütten

Schulsaal 1

v

Hagemann Zeller

Soffa

Unterer Schulsaal

w

Kerbersdorf

Dienstzimmer des Bürgermeist.

w

Lauer

Klosterhöfe

Schulsaal in

Gomfritz Dienstzimmer

»

Leipold

Kressenbach

Weitzel

Marborn

des Bürgermeist. Schulsaal

Ellenbrand

Marjoßm.Forst- Msbez Marjoß

Schulsaal der 1. Klasse

Richter

»

Alottgers mit

i südl. Schulsaal

Wiegand

Mrstgutsbezirk Mottgers Süd

Aeuengronau

Schulsaal

Ziegler

Neustall

Mederzell

Lberkalbach mit

Dienstzimmer des Bürgermeist.

»

Jobst

w x

» Schulsaal der

Lotz Ommert

Forstgutsbezirk

1 Klasse

Oberkaibad) vberz.mForstgbz

Schulsaal der

Behacker

Mottgers Nord

Mittelklasie

Bernhards

Dienstzimmer des Bürgermeist.

Berthold

Romsthal

Matheis

Eannerz varrod m.Raben-

Jobst Schöppner

Rm u. Rebsdorf «chwarzenfels

Maienschein

Eeidenroth

Weber

Eterbfritz

Schulsaal der

Löffert

Uerzell mit

1. Klasse großer Schulsaal

Schöppner

Schwesternhaus

Herber

mtrtchshausen

Dienstzimmer des

Pfaff

Aollinerz mit pÄS1 aas-**

Bürgermeisters Dienstzimmer

Bartholomä

des Bürgermeist.

Zöckel

Wallroth

Schulsaal der

Rüffer

Meichersbach

neuen Schule Turnhalle

Müller

Meiperz

Dienstzimmer

Müller

^tintersbach

des Bürgermeist.

Zirkel

d. Mts. zu veröffentlichen und einen Abdruck (Abschrift) dieser Bekanntmachung vor Beginn der Abstimmung am Eingang des Abstimmungshauses anzubringen. Ich werde diese Bekanntmachung in Druckform ^erstellen und den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern rechtzeitig zn- gehen lassen.

Die Mitglieder der in den Ätimmbezirken zu bildenden Abstimmungsvorstände (Wahlvorstände) sind nach § 35 der Neichsstimmordnung und § 29 der Landeswahlordnung aus den verschiedenen Parteien des betreffenden Stimmbezirks zu berufen.

Schlüchtern, den 1. Mai 1928.

Der Kom. Landrat: Dr. Müller.

Bekannt m a ch u n g.

Betrifft: Beichstags- und Landtagsavahl am 20. Mai 1928.

Auf Grund des § 15 des Reichswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1924 (R®BL I S. 159) und des § 24 der Verordnung über Neichswahlen und Abstimmungen (Neichsstimmordnung) vom 14. März 1924 (ROBL I S. 173) habe ich den Gberregierungsrat Freiherrn v. Müffling, hier, Regierung, zum Kreis« wahlleiter der Beichstagswahl für den die Vrovinz Hessen- Nassau (ohne die Kreise Grafschaft Schaumburg und Herr­schaft Schmalkalden), den Kreis Wetzlar und den Freistaat Waldeck umfassenden 19. Wahlkreis und zu seinem Stell­vertreter den Regierungsrat Wegeler, hier, Regierung ernannt.

Gleichzeitig habe ich den Gberregierungsrat Freiherrn v. Müffling, hier, Regierung, auf Grund des § 15 des Landeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1924 (®S. $- 671) und des § 19 der Wahlordnung für den Preuß. Landtag vom 29. Oktober 1924 (®S. S. 684) und der Nummer IV, 2 Absatz 3 Latz 2 des Nunderlasses des Herrn Ministers des Innern vom 13. April 1928 I. c. 247, betr. Vorbereitung der Neichstags- urb Landtagswahlen am 20; Mai 1028 (Min. Bl. f. d. i. verw. für 1928 S. 390) zum Kreiswahlleiter der Landtags- wähl für den Wahlkreis 19, umfassend die Provinz Hessen- Nassau (ohne die Kreise Grafschaft Schaumburg und Herr­schaft Schmalkalden) und Iben Kreis Wetzlar und den Regie« ^ungsrat Wegeler, hier, Regierung, zum Stellvertreter des Kreiswahlleiters ernannt.

Zum Verbandswahlleiter der Neichstaqswahl für den die Wahlkreise 19 (Hessen-Nassau ohne die Kreise Grafschaft Schaumburg und Herrschaft Schmalkalden, den Kreis Wetz- lar und den Freistaat Waldeck) und 33 (Hessen-Darmstadt) umfassenden X. WahlkreisverbandHessen" ist der Mini- sterialrat Bornemann in Darmstadt, Staatsminifterium, Neckarstr. 7, zu seinem Vertreter der Legationsrat Dr. Heinemann daselbst ernannt worden.

, Der Name des Verbandswahlleiters der Landtagswahl für den Wahlkreisverband VIII (Hessen-Nassau, Nheinland- Süb) wird noch bekannt gegeben werden.

Ich weise darauf hin, dass bie, Kreiswahlvorschläge für beide Wahlen spätestens am 3. Mai 1928, die Anschluker- Klärungen spätestens am 12. Mai 1928 beim Kreismabllei« ter und die DerbinbungserMärungen spätestens am 8. Mai 1928 beim Verbandswahlleiter einzureichen sind. (Nr. 4118.)

Kassel, am 21.4.1928. Der Gberpräsident.

Krei 'saus s ch u tz.

I.-Nr. 4931 F.

Unentaeltliche Sprechtage fSr Sprachgestörte in der Landestaubttummenanstatt in Homberg durch den Facharzt für Sprachstörungen. Herrn Dr. meb. Hoepfner in Kassel, finden in nächster Zeit wie folgt statt:

Sonnabend, den 5. Mai 1928,

Sonnabend, den 16. 3uni 1928.

Sprachgestörte, die die Beratung des Facharztes in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, dieses spätestens 3 Wochen vor dem Svrechtag dem Kreiswohlfahrtsamt mitzuteilen unter Angabe von Namen, Wohnort und Ge­burtstag, ferner zu welchem Sprechtag sie sich in homberg einfinden werden.

Schlächtern, den 24. April 1928.

Kreiswohlfahrtsamt. I. v.: Preist.

Stadt Schluchzern.

In der Zeit Dom 4. Mai bis einschl. 18. Mai b. 3s. fin­det die Reinigung der Schornsteine in folgenden Straften der Stadt Schlächtern statt: Elmer- und Ahlersbacherland- straste, hospitalltrast". Elmweg, Grabenstraste, Kaiferstraste, Kronprinzenstraste, Gartenstraste, Dreibrüderstraste, Kurfür- stenstraste, Schmiedsgasse, Neugasse, Linsengasse, Breiten- bacherstraste, Lotichiusstraste, Babnhofstraste, Klosterstraste, Dreispitzenhohle, Helsendorfweg, Brückenauerstraße, Brau- gasse, Fuldaerstraste, Amtsberg, Weinbergstraße und Alte­straße.

Schlächtern, den 30. April 1928.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Deutschlands Antwort an Kellogg.

In Berlin und Washington wird nunmehr der Wortlaut der von Dr. Stresemann unterzeichneten deutschen Antwort­note auf den Kriegsächtungsvorschlag des amerikanischen Staatssekretärs Kellogg veröffentlicht. Die Reichsregierung begrüßt darin die Verhandlungen über den Abschluß eines internationalen Kriegsächtungspaktes aufs wärmste und fährt fort:

Die beiden großen Gedanken, die der Initiative des fran­zösischen Außenministers und dem aus ihr hervorgegangenen Vor­schläge der Regierung der Vereinigten Staaten zugrunde liegen, entf^red^en vollkommen den Grundsätzen der deutschen Politik. Deutschland hat kein höheres Interesse, <tl§ die Mög­lichkeit kriegerischer Konflikte ausgeschaltet und im Leben der Völker eine Entwicklung gesichert zu sehen, die den friedlichen Ausgleich aller Gegensätze zwischen den Staaten gewährleistet. Der Abschluß eines Patres, wie ihn die Regierung der Vereinigten Staaten jetzt im Auge hat, würde die Völker der Erreichung dieses Zieles sicherlich um ein weites Stück näherbringen.

Da das Bedürfnis der Völker nach Sicherung des Friedens seit Beendigung des Weltkrieges bereits zu anderen internatio­nalen Abmachungen geführt hat, ergibt sich für die daran be­teiligten Staaten die Notwendigkeit, sich klar darüber zu werden, in welchem Verhältnis der jetzt geplante Pakt zu diesen schon in Kraft befindlichen internationalen Abmachungen stehen würde. Was - Deutschland anlangt, so kommen als internationale Ab­machungen, die sich mit dem Inhalte des neuen Paktes berühren könnten, die Völkerbunds satzung und der Rheinpakt von Locarno in Betracht; sonstige internationale Verpflichtungen dieser Art ist Deutschland nicht eingegangen. Die Achtung der Verpflichtungen aus der Völkerbundssatzung und dem Rheinpakt muß nach Ansicht der deutschen Regierung unverrückbar feststehen. Die deutsche Regierung ist aber der Ueberzeugung, daß diese Ver­pflichtungen nichts enthalten, was mit den Verpflichtungen, die der Paktentwurf der Vereinigten Staaten vorsieht, irgendwie in Widerstreit geraten könnte. Im Gegenteil glaubt sie, daß die bindende Verpflichtung, den Krieg nicht als ein Werkzeug natio­naler Politik zu benutzen, gut geeignet sein würde, den Grund- jq*?t$tei der VWerbuirdssatzung und des Rheb Paktes zu 0 er­st ä r k e n.

Die deutsche Regierung geht davon aus, daß ein Pakt nach dem Muster der Regierung der Vereinigten Staaten das souve­räne Recht eines jeden Staates zur Selbstverteidigung nicht in Zweifel stellen würde. Es versteht sich von selbst" daß, wenn ein Staat den Pakt b r i ch t, die anderen Kontrahenten diesem Staate gegenüber ihre Handlungsfreiheit wieder gewinnen. Der von der Verletzung des Paktes betroffene Staat ist deshalb nicht gehindert, sich seinerseits gegen den Friedensbrecher zur Wehr zu setzen. In einem Pakte dieser Art den Fall seiner Ver­letzung ausdrücklich vorzusehen, erscheint der deutschen Regierung nicht notwendig.

In Uebereinstimmung mit der Regierung der Vereinigten Staaten und mit der französischen Regierung ist auch die deutsche Regierung der Auffassung, daß das letzte Ziel die U n i v e r s a l i - t ä t des neuen Paktes sein muß. Diese Universalität herbeizu- führen, dürfte der Entwurf der Vereinigten Staaten einen prak­tischen Weg eröffnen.

Die deutsche Regierung kann demnach die Erklärung abgeben, daß sie bereit ist, einen Pakt nach dem Vorschläge der Regierung der Vereinigten Staaten abzuschließen und zu diesem Zwecke in die erforderlichen Verhandlungen mit den beteiligten Regierungen einzutreten. Mit dieser Erklärung verbindet jedoch die deutsche Regierung die bestiimnte Erwartung, daß das Zustandekommen Bines Paktes von solcher Tragweite nicht verfehlen wird, alsbald seinen Einfluß auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen geltend zu machen. So müßte diese neue Garantie für die Er­haltung des Friedens den Bemühungen um die Durchführung der allgemeinen A b r ü st u n g einen wirksamen Impuls geben. Außerdem aber müßte der Verzicht auf den Krieg als notwendiges Gegenstück den Ausbau der Möglichkeiten fördern, vorhandene und entstehende Gegensätze der Völkerinteressen auf friedliche Weise zum Austrag zu bringen.

Die deutsche Note gipfelt somit in der Zustimmung der Reichsregierung zum Abschluß eines internationalen Kriegs­ächtungspaktes. Damit hat Deutschland sich als erste Macht mit dem amerikanischen Entwurf grundsätzlich einverstanden erklärt, während Frankreich eine Reihe von Vorbehalten an- gemeldet hat. In W a s h i u g t o n ist man über die deutsche Note sehr erfreut und wertet sie als eine erschöpfende und glück­lich formulierte Antwort. Im übrigen steht das Schicksal des Kriegsächtungspaktes nach wie vor dahin. Eine Annäherung der französischen Auffassung an die amerikanische ist nicht zu erwarten, und ein Eingehen der Mächte auf die französischen Bedenken würde dem Kriegsächtungspakl jeden praktischen Wert nehmen. Frankreich fürchtet, durch dieAnnahme des ameri­kanischen Entwurfs mit seinen Bündnisverträgen in Konflikt zu kommen, Übersicht jedoch, daß diese Bündnisse sämtlich auf Kosten des europäischen Friedens abgeschlosien sind! Es zeigt sich somit wieder einmal, daß die Friedens­politik sich nicht in der Aufrechterhaltung des Status quo er» schöpfen kann, für den in Frankreich Greis und Kind zu haben find, sondern daß die Friedenspolitik die Ursachen der vorhan-- dcneii Spannung beseitigen unb den die Völker beherrschenden Kräften eine friedliche Auswirkung garantieren muß. Zm übrigen muß die Schaffung einer neuen Friedensgarantie auch allqemciupolitische Rückwirkungen haben und insbesondere auch die Durchführung der allgemeinen Abrüstung erleichtern, die gariz^gewitz bereits überfällig ist.