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Nr. 40

(1. Blatt)

Dienstag, den 3. April 1928

80. AM^LH

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Polizsi-VörsNduurrg

betr. das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken.

Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz­sammlung S. 195) wird in Ausführung des § 46 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom i. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirkes Cassel nachstehende Polizei­verordnung erlassen.

§ 1. Das Abbrennen von Grasflächen und Rainen ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.

§ 2. Das Abbrennen von Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli jeden Jahres verboten und in der übrigen Zeit nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.

§ 3. Das Abbrennen darf in allen -Fällen nur durch Personen im Alter von über 14 Jahren vorgenommen werden. Während des AbbrennenS müssen stets mindestens zwei Per­sonen im Alter von über 14 Jahren anwesend sein und eS sind die erforderlichen Schutzmaßregeln zu treffen, um ein Uebergreifen des Feuers auf benachbarte Grundstücke, insbe­sondere auf Wälder, zu verhüten.

§ 4- Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden nach § 46 des Feld- und Forst- ; polizeigesetzeö vom 1. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) s mit Geldstrafe von zehn bis einhundertundfünfzig Mark j oder Haft bestraft.

§ 5. Die Polizeiverordnung tritt mit dein Tage ihrer Verkündigung in Kraft; gleichzeitig treten sämtliche das Ab­brennen von Grasflächen, Rainen und Hecken regelnden lOnfti^en Polizeiverordnungen außer Kraft.

Die Vorschriften der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtsbl. S. 104) bleiben unberührt. (A. 11 1367.) Kassel, den 25. Februar 1908.

Der Regierungspräsident.

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J.-Nr. 2676. Vorstehende Polizeiverordnung wird er­neut veröffentlicht.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die nach den §§ 1 und 2 erforderliche Genehmigung nur ausnahmsweise zu erteilen.

Schlächtern, den 28. März 1928.

Der Kom. Landrat. 3. D.: Schultheis.

3=Rr. 2341. Ich habe Veranlassung, den Grtspolizei- behörden und Landjägereibeamten die Vorschriften des Ar­tikels 1 der Verordnung über Sonntagsruhe im Handels- ^werbe und in Apotheken vom 5. Februar 1919 R. ®. ob $. 17b und des § 9 der Verordnung über die Rege­lung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919 R. G. BI. S. '315 in Erinnerung zu bringen. Hier- | uach dürfen über etwa besonders bewilligte Ausnahmen Maus im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an $onn= und Festtagen nicht beschäftigt werden. Offene Verkaufsstellen mit Ausnahme der Apotheken müssen von b Uhr abends bis 7 Uhr mvrgens für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein.

Lchlüchtern, den 30. März 1928.

_ Der Kom. Landrat: Dr. Müller.

Kreisausschuß.

I .-Nr. 5220. Für die Mahl der Versicherungs­vertreter als Beisitzer des Versicherungs- Mts für den Kreis Schlächtern sind folgende Vorschlagslisten zugelassen worden.

1. Vorschlagsliste des Landwirtschaftlichen Kreisvereins Schlächtern und des Arbeitgeberverbandes für Fulda und Umgegend E. v. (©rönungsnummer 1). '2. Vorschlagsliste des Gewerkschaftskartells Schlüch- tern. (Grdnungsnummer 2).

3. Vorschlagsliste des Kartells der christl.-nationalen Gewerkschaften für Fulda und Umgegend. (Grd­nungsnummer 3).

. Die Vorschlagslisten liegen bis zum 7. April d. Is. 3 Geschäftszimmer des Versicherungsanits (Landratsamt), ^anmer Nr. 4 während der Dienststunden offen. §chlüchtern, den 2. April 1928.

Der Vorsitzende des Versicherungsamts Schüchtern (Mahlleiter) Dr. Müller.

Der Italiener Mario Bosisio gewann bei einem Mampf gegen den französischen Mittelgewichtsmeister Glina in Mailand die Europameisterschaft im lllittelge=

Neuwahl zum Reichstag am 20. Mai.

Berlin, 1. April. Der Herr Reichspräsident hat verordnet: Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 20. Mai 1928 statt.

Der Reichstagsausschutz zur Kontrolle über die Durchführung des Notprogramms.

Berlin, 1. April. Zur Kontrolle bei Durchführung des landwirtschaftlichen Natpr 0 gr amms eingesetzte 33. Ausschutz des Reichstags hielt nach Schluß der Plenarsitzung noch eine kurze Beratung ab. Er beschloß infolge Rücksprache mit dem Reichsrat und im Einvernehmen mit dem Reichs- ernährungsminister Schiele, die nächste Sitzung am Mittwoch, IS. April, nachmittags 17% Uhr, abMhalten und von diesem Tage ab parallel mit dem Reichrat zu tagen. Der Ausschuß erwartet, daß seinen Mitgliedern das Material des Ministe­riums bis zum 12. April zugestellt wird.

Empfang beim Reichspräsidenten.

Berlin, 1. April. Der Reichspräsident empfing im Laufe des gestrigen Vormittags den Reichsminister des Innern, Dr. v. Keudell, sowie später den Reichskanzler, Dr. Marx.

Schiedsspruch im Bankgewerbe.

Berlin, 1. April. Wie uns der Deussche Bankbeamten- verein mitteilt, ist gestern am zweiten Verhandlungstage vom Schlichter, Regierungsrat Dr. Brahn, ein Schiedsspruch gefällt worden, welcher den Reichstarifvertrag bis zum 31. März 1930 verlängert. Die Gehaltsregelung, die eine Erhöhung von

8 Prozent Vorsicht, soll bis zum 31. März 1929 dauern.

Einmalige Reichsbeihilfe für Kleinrentner.

Berlin, 1. April. Im Haushalt des Reichsarbeitsministe­riums für 1928 ist wiederum ein Betrag von 25 Millionen Reichsmark eingesetzt, der zur unmittelbaren Beihilfe an die Kleinrentner verwendet werden soll.

Aus diesen Mitteln erhalten die Kleinrentner, die sich zur Zeit der Auszahlung der Beihilfe in Kleinrentnerfürsorge befinden und bereits am 1. März 1928 in dieser Fürsorge stan­den, eine einmalige Beihilfe in Höhe des doppelten Betrages des ihnen für den Monat März 1928 tatsächlich gewährten fortlaufenden Unterftützungsbetraaes.

Der nassauische Provinziallandtag und die Rheinuferstraße.

Wiesbaden, 1. April. Der Provinziallandtag behandelte die Frage des Baues der Rheinuferstraße. Er schloß sich nach längerer Besprechung einem Antrag des Bauausschusses an, den Landesausschuß zu ermächtigen, die im Haushaltplan vor­gesehenen Arbeiten zur Durchführung zu bringen, sofern die Finanzierungsfrage vorher dahin geklärt ist, daß für den ge­samten Ausbau oder wenigstens für die Teilarbeiten im Jahre 1928 von Reich unb Staat mindestens 50 Prozent Zuschuß gewährt wird. Das Haus vertagte sich schließlich auf den 2. April.

Kredite für die kurhessische Landwirtschaft.

Kassel, 1. April. Der Kommunallandtag des Regierungs­bezirks Kassel hat in seiner Sitzung am Freitag die Bürgschaft von 11,5 Millionen Mark für Saatgutkredite übernommen. Der kurhessischen Landwirtschaft soll außerdem ein Darlehen in Höhe von 5 Millionen Goldmark gewährt werden.

Beförderungen in den Ministerien.

Berlin, 2. April. Das preußische Staatsmini- fienum hat eine Reihe von Ernennungen vollzogen, die sich auf das Innenministerium, das Wohlfahrts- ministerium, die Justiz, das Unterrichtsministerium, die Ministerien für Finanzen und Handel, sowie auf das Landwirtschaftsministerium erstrecken. Die Beförderun­gen betreffen sämtlich höhere Beamte.

Der Reichspräsident empfing den deutschen Delegierten in der Vorbereitenden Abrüstungskommissio», Reichstagsabgeord­neten Graf b. Bernstorff, zum Bericht über die letzte Tagung der genannten Kommission in Genf.

Wie gemeldet wird, beabsichtigen die Angeklagten Julius und Henry Barmat gegen das Urteil im Barmatprozetz Berufung einzulegen.

In Genf ist Bundesrat Gustav Ador, ehemaliger Bundes­präsident und Präsident des Internationalen Roten Kreuzes. 8.3 Jahre alt, gestorben.

Am Schlüsse der Freitag-Sitzung des preußischen Landtages wurde der Urantrag der Parteien auf Auflösung des Landtags am 19. Mai einstimmig angenommen.

Im Barmatprozetz wurde am Freitag das Urteil gefällt. Iulius Barmat wurde wegen aktiver Bestechung in 2 Fällen zu einer Gesamtstrafe von 11 Monaten Ge­fängnis verurteilt, wovon 155 Tage durch die Untersu­chungshaft verbüßt sind. Im übrigen wird er freigesprochen.

Bach vorläufigen Schätzungen wird die Zahl der wahlberechtigten für die jetzige Neichstagswahl auf gründ der letzten Volkszählung mit 40 700 000 angegeben.

In Wilhelmshaven erfolgte am Samstag in einer Nanalisationsanlage infolge eingedrungenen Benzols oder Benzins eine starke Explosion. Die anliegenden Häuser gerieten in die größte Gefahr, da alle Augenblicke weitere Explosionen stattfanden. Nur mit grötzter Mühe gelang es, des infolge der Explosion ausgetretenen Brandes Herr zu werden. Zwei Arbeiter, die gerade mit Ausbesserungsar- beiten beschäftigt waren, fanden den Tod.

1924 -1928.

Am Sonntag, 4. Dezember 1924 war dieser Reichstag gewählt worden. Es war wenn man die im Januar 1919 gewählte Weimarer Nationalversammlung nicht mitrechnet der dritte Reichstag seit der Staatsumwälzung. Am Samstag, 31. März 1928 wurde er aufgelöst. 3% Jahre hat er gedauert, vier Jahre beträgt die in der Reichsverfassung festgelegte Lebenszeit des deutschen Reichsparlaments.

Man kann nicht sagen, daß der Reichstag in Schönheit ge­storben wäre. Es gab in den Schlußsitzungen abstoßende Szenen, die man lieber vermißt hätte. Was soll man dazu sagen, wenn Parlamentarier, also erwählte Vertreter des Volkes, sich in öffentlicher Sitzung verprügeln, oder wenn sie wie das bei der Beratung des Amnestieantrages wieder einmal der Fall Mar Radauszenen aufführen, die eines Parlamentes unwürdig sind? Die Kommunisten, die den Prügelkomment wohl auf Befehl ihrer moskowitischen Par- teizentrale bei uns einzuführen bestrebt sind, wissen natürlich sehr wohl, was sie damit bezwecken: sie wollen den Parlamen­tarismus überhaupt diskreditieren. Im Interesse des Ansehens der deutschen Volksvertretung muß man bedauern, daß es keine geschäftsordnungsmäßigen Mittel gibt, um derlei widerliche Schauspiele zu verhindern.

Der Reichstag 1924/28 hat eine wechselvolle Geschichte. Daß er große und schwierige Aufgaben zu meistern hatte und trotz vieler Hemmungen und Schwierigkeiten schließlich doch den größten Teil auch tatsächlich zu lösen vermochte, muß anerkannt werden. Als er zu Ende des Jahres 1924 sich an die Arbeit machte, war das Dawes-Abkonimen das endlich eine gewisse Stetigkeit in die Reparationspolitik brächte, gerade abgeschlossen. Seine Wirkung konnte noch nicht übersetzen werden, insbesondere auch deshalb nicht, weil die sogenannten Ruhejahre für die deutschen Reparationszahlungen einsetzten. (Daß sie keine wirklichen Ruhejahre waren, unsere Repara­tionszahlungen also nicht vollkommen aufhörten, ist bekannt.) In der Außenpolitik war bedeutungsvoll Deutschlands Eintritt in den Völkerbund und der Abschluß des Paktes von Locarno, durch den Deutschland seine heutige Westgrenze an­erkannte. Leider sind nicht alle Blütenträume, die an den be­rühmtenGeist von Locarno" an Kisten, in Erfüllung ge- 1921/28 die Reichsregierungl Zuletzt bte heutige Koalition, gebildet aus Deutschnationalen, Zentrum, Bayerischer Volks- partei und Deutscher Volkspartei. Während anfänglich die Zu- samerrarbeit dieser Regierungskoalition nichts zu wünschen übrig ließ, gab es gegen Schluß' des Vorjahres die bekannten Schwierigkeiten auf kulturpolitischem Gebiet: die Auffassungen über den von dem Reichsinnenminister von Keudell vorge­legten Entwurf eines R e i ch s s ch u l'g es e tz e s gingen inner­halb der Regierungsparteien so weit auseinander, daß es zu einer offiziellen Kündigung des Koalitionsverhältnisses kam. Allerdings einigte man sich dann, den Reichstag nicht sofort aufzulösen, sondern die seitherige Regierungskoalition noch so lange bestehen zu lassen, bis der Reichstag das sogenannte Notprogramm", das ihm die Regierung vorlegte, verab­schiedet hatte. Das ist jetzt der Fall. Die vorzeitige Reichstags- auflösung ersogte somit, weil die seitherige Regierungskoali­tion auseinander gefallen war.

Der Reichstag 1924/28 zählte 493 Abgeordnete. (Die Zahl der Reichstagsabgeordneten ist bekanntlich nicht festge­legt, sondern richtet sich nach der Wahlbeteiligung, da auf je 60 000 Stimmen ein Abgeordneter gewählt ist.) Fünf ver­schiedene Reichsregierungen kamen und gingen während der Tagungsdauer dieses Reichstags: kurz vor Weihnachten 1924 wurde das erste Kabinett Marx gestürzt, Weihnachten 1925 das erste Kabinett Luther,, ant 18. Mai 1926 das zweite Ka­binett Luther. Das dann folgende zweite Kabinett Marx unter­lag an Weihnachten 1926, und am 1. Februar 1927 stellte sich Dr. Marx als Reichskanzler und Chef der jetzigen Reichsregie­rung vor, die am Schulgesetz gescheitert ist.

Die Zahl der gesetzgeberischen Arbeiten, die in der abge­laufenen Session erledigt wurde, ist sehr groß, rund 400 Ge­setzesvorlagen sind erledigt worden, darunter Gesetze, wie bei­spielsweise die Steuer- und Aufwertungsgesetze, von erheblicher Bedeutung. Rechnet man die Boranschlagsberatungen, die Interpellationen, die Petitionen und Anträge u. a. m. dazu, so kommt man auf eine sehr umfangreiche Arbeitsleistung des Reichsparlaments. Unerledigt geblieben ist die Strafrechks- besserung, das Reichsschnigesetz" und das Schankstättengesetz. Das Plenum hielt insgesamt 414 Sitzungen ab. .

Alles in Allem kann gesagt werden, daß auch dieser Reichstag an der inneren Festigung unseres Staatswesens ge­arbeitet hat. Bleibt nur zu wünschen, daß der Gedanke an diese Notwendigkeit auch in dem nun einsetzenden Wahl empf für die Reichstagswahl am 20. Mai die gebührende Rolle spielt!

Deutsches Beileid zum Tode Adors.

Berlin, 2. April. Der Präsident des deutschen Roten Kreuzes, v. Winterfeld-Menrin, hat aus Anlaß des Todes des Präsidenten Ador an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ein Beileidstelegramm ge­richtet.

Niederlage Breitenstraters in Frankfurt.

Frankfurt a. M., 2. April. Bei den hier ausge- tragenen Berufsboxkümpfen in der Festhalle wurde im Hauptkampf der frühere deutsche Schwergewichtsmeister Hans Breitensträter von dem Engländer Gipsy Daniels in der zweiten Runde durch k.o. besiegt.