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Sie Metrechisreform.

Rettung aus Lebensgefahr.

Aus dem Westlichen Leben.

Das Mieterschutzgesetz und das Reichsmietengesetz wür­den am 15. Februar 1928 ablaufen. Beide Gesetze sind ent­standen unter dem Druck der schweren Wohnungsnot der Nachkriegszeit. Sie waren wie sich aus ihrer befristeten Geltungsdauer ergibt von Anfang an nur als Maßnahmen für eine Uebergangszeit gedacht, eine Nebergangszeit, die allerdings länger dauerte als man ursprünglich annahm. Die Wohnungsnot ist auch heute noch nicht überwunden, und die Reichsregierung hat deshalb die Verlängerung der Geltungs­dauer der beiden erwähnten Gesetze bis 31. März 1930 vor­geschlagen. Gleichzeitig aber sollen" im Sinne der schon seit längerer Zeit geübten Praxis, die Zwangswirtschaft auf dem Wohnungsmarkt allmählich zu lockern"die beiden Gesetze in gewissen "Punkten abgeändert werden.

Beim Mieterschutzgesetz handelt es sich dabei um das Recht der Kündigung seitens des Hausbesitzers. Nach dem geltenden Recht kann der Mieter zum Verlassen der Woh­nung nur unter drei ganz bestimmten Voraussetzungen, unter denen der Verzug mit der Miete die Hauptrolle spielt, ge­zwungen werden. Es bedarf dazu in jedem Falle einer Auf­hebungsklage und eines richterlichen Spruches. An der Be­schränkung der Exmission auf die drei Äufhebungsgründe will d'e Vorlage nichts ändern. Wohl aber will sie neben das Prozeßverfahren ein anderes Verfahren, nämlich eine genau formalisierte Kündigung stellen. Auch diese Kündigung geht über das Amtsgericht. Aber nicht über den Richter, sondern üb-^r die Geschäftsstelle. Bei dieser hat der Vermieter sein Kündigungsschreiben auf einem vorgeschriebenen Formular einzureichen, indem er insbesondere den Grund anzugeben hat, auf den er seine Kündigung stützt. Es darf nur einer der d-ei im Mieterschutzgesetz aufgeführten Gründe sein. Dieses Scyreiben prüft die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes darauf, »b alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dann stellt sie es dem Mieter mit einer ebenfalls vorgeschriebenen Rechts­belehrung zu. In dieser steht, daß der Mieter mit einem Räu­mungsbefehl zu rechnen bat, wenn er nicht binnen zwei Wochen feit der Zustellung Widerspruch bei dem Amtsgericht erhebt. Erhebt der Mieter Widerspruch, so geht das Ver­fahren in das übliche Prozeßverfahren über. Der Mieter kann sich aber auch darauf beschränken, beim Gericht die Ge­währung einer Räumungsfrist zu beantragen. Erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, so wird der Räumungs­befehl mit der Räumungsfrist erlassen. Tut der Vermieter das nicht, so gilt der Antrag des Mieters als Widerspruch gegen die Kündigung. Schwierig wird die Sache nur, wenn der Mieter den Widerspruch unterläßt, obwohl er nicht ge­willt ist, auszuziehen. Dann findet nämlich in dem weiteren Verfahren in der Regel eine Nachprüfung der im Kündi­gungsschreiben geltend gemachten Aufhebungsgründe nicht statt. Eine Ausnahme zugunsten des Mieters gilt nur, ioenn Die Versäumung Des rechtzeitigen Widerspruches nicht aus einem Verschulden des Mieters beruht oder wenn der Mieter innerhalb der Widerspruchsfrist dem Vermieter erklärt hat, daß er die Herausgabe der Mieträume ablehne.

Bezüglich des Reichsmietengesetzes tritt eine Lerrderuns im wesentlichen nur bei den großen Wohnungen ein. Unter großen Wohnungen sind solche zu verstehen, Die, «gesehen von Küche, Nebengelaß und Mädchenkammer, min­destens sechs Wohnräume mit mindestens 100 Quadratmeter Wallache haben. Mietverträge, die hierüber nach dem 31. März 1928 auf mehr als zwei Jahre neu abgeschlossen werden, unterliegen nicht mehr der gesetzlichen Miete. Dres gilt aber nicht im Falle des Tausches, wenn die Mieter in M. beiderseitigen Mietverträge eintreten. Für diesegroßen Wohnungen" soll also unter den genannten Voraussetzungen die Zwangswirtschaft aufgehoben werden.

Die Vorlage war und ist sehr umstritten. Sie wurde vom Reichstag im Ausschuß sehr sorgfältig durchberaten und beschäftigt nun das Plenum. Sie stellt natürlich auch wieder nur eine Zwischenlösung dar, denn an eine endgültige Neu­fassung des Mietrechtes kann und soll erst herangegangen werden, wenn der Wohnungsmarkt wieder in normaler Ver­fassung ist.

Sein wahrer Name

Roman öon Erich Ebenstem

Topyright by ©reiner & Tomp., Berlin W 30.

6) (Nachdruck verboten)

Ich glaube nicht! Ich achtete auch nicht viel daraup denn ich hatte immer noch ein dumpfes Gefühl im Kopf von dem Weingcnuß . . . aber halt jetzt fällt mir ein sie sagte doch noch etwas! Von einer Ueberraschung, die sie mir bereiten wolle von Mitteilungen, die mich in Erstaunen versetzen würden. Dann brach sie plötzlich ab, schüttelte mir noch einmal die Hand und sagte: ,Na, geh' jetzt nur es ist schon spät! Auf Wiedersehen Sonntag!"'

Die Haustür blieb offen stehen, während Sie im Garten waren?"

Ja: Es konnte doch niemand hinein, da es keinen andern Zug .ig gibt als den, aus dem wir standen."

Und nachher?"

Da ging ich fort. Ich hörte m der Stille der Nacht noch deutlich, wie Mutter Rabl ins Haus zurückging, das Tor schloß und es von innen versperrte."

Sie sind ganz sicher, daß niemand, während Sie draußen standen, ins Haus eindrang?"

Vollkommen sicher! Nach meiner Ansicht wäre dies ganz unmöglich gewesen. Der Mond schien, und ich hatte das Tor fortwährend vor Augen."

Dann erklären Sie mir, wer den Mord begangen haben kann! In Mutter Rabls Wohnung waren Sie selbst und die alte Frau. Die Fenster des Erdgeschosses sind vergittert, jene des ersten Stockwerkes waren, da die Familie Brantow verreist ist, durch Rolläden geschlossen, und die Mansarde ist zu hoch, um ohne Leiter eindringen zu können!"

Eisler zuckte müde die Achseln.

Ich weiß es nicht!"

Gibt es irgendeine Person, aus die Sie Verdacht haben könnten?"

Nein!"

'^Hatte Frau Rabl vielleicht Feinde? Sie verlieh Geld aus Pfänder da pflegt mancherlei vorzukommen!"

Mutter Rabl hat nie einem Menschen Uebles getan. Sie war weder hartherzig, noch nahm sie Wucherzinsen. Das ganze Viertel weiß das und nennt sie nurdie gute Mutter Rabl" ich würde einen Eid darauf ablegen, daß sie keinen einzigen Feind auf Erden besaß!"

Und doch liegt sie ermordet in der Totenkammer!"

Was der Laie don der Blinddarmentzün­dung wissen muß.

Eine der heimtückischsten Krankheiten, von denen der Mensch befallen werden kann, ist zweifellos die Blinddarmentzündung. Mitten aus vollster Gesundheit erkranken plötzlich zumeist junge Menschen, und sind, wenn nicht rechtzeitig sachgemäße Hilfe kommt, dem sicheren Tode verfallen. Daß aber der Arzt, und vor allem der Chirurg, wenn er schon bei den ersten Anzeichen gerufen wird, fast stets den Kranken zu retten vermag, ist eine unbestreitbare Tatsache. Daher ist es von größter Wichttgkeit, diese ersten Anzei­chen der Krankheit zu kennen und zu wissen, wie man sich im Krankheitsfälle zu verhalten hat.

Die Blinddarmentzündung äußert sich zunächst mit Leibschmerzen, meist in der rechten Unterbauchseite. Fast immer ist gleichzeitig die Körpertemperatur erhöht und der Stuhlgang angehalten. Oft bestehen auch Uebelkei- ten und Erbrechen. Diese Beschwerden rühren von einer Entzündung her, die sich im Wurmfortsatz, dem ! Anhang des eigentlichen Blinddarms, abspielt, und die i häufig in wenigen Stunden zur Eiterbildung, zum Bersten des Wurmfortsatzes und schließlich zu der fast stets tödlich endenden Bauchfellentzündung führt. Wenn auch in seltenen Fällen die Blinddarm­entzündung ofne operativen Eingriff zurückgehen kann, ! so ist doch die Operation, die die Entfernung des erkrankten Wurmfortsatzes zum Ziel har, und heut­zutage einen nahezu völlig gefahrlosen Eingriff dar- stellt, in der großen Mehrzahl der Fälle erforderlich und von lebensrettender Wirkung. Leider wird im Gegensatz zu früher diese, tausendfältig er­wiesene Tatsache in neuerer Zeit nicht mehr genügend gewürdigt, und nur zu oft verfallen Kranke dem siche­ren Tode, weil sie den Versuch gemacht haben, sich selbst durch Hausmittel aller Art zu behandeln oder gar dem unverantwortlichen Rate von Kurpfuschern zu folgen. Statistische Ermittelungen aus den letzten Jahren lassen deutlich erkennen, daß gerade aus diesem Grunde die Sterblichkeit an Blinddarmentzündung in Deutschland erheblich zugenommen hat.

Man kann deshalb jedem Einzelnen nur den drin­genden Rat geben, auch bei dem geringsten Verdacht einer Blinddarmentzündung umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Von Der Hundeausstellung in Berlin.

i Im Rahmen derGrünen Woche" in Berlin fand auch eine Hundeausstellung statt, aus der mehrere i hundert wertvolle Tiere ausgestellt waren. Unser Bild zeigt zwei preisgekrönte ^englische Bulldoggen.

Lm Augenblick des Schweigens trat ein.

Tann sagte der Untersuchungsrichter in verändere: Ton:Eisler besinnen Sie sich wollen Sie wirklnö dabei bleiben, Nasenbluten gehabt zu haben? Es ist lies ein so alter, abgebrauchter Kniff"

Es ist die Wahrheit, Herr Untersuchungsrichter!"

Sie werden sich vielleicht doch eines Besseret! be­sinnen, wenn ich Ihnen sage, daß unter Frau Rabls Sachen zwei Verzeichnisse gefunden wurden, die genaue Angaben einerseits über ihr Barvermögen, anderseits über die vorhandenen Wertgegenstände enthalten. Nach jenen Ver­zeichnissen fehlt von der ganzen Habe der alten Frau nichts als jene fünfhundert Kronen, die man bei Ihnen fand!" Eisler schwieg.

Haben Sie verstanden?" fuhr der Untersuchunasricktei mit schwerer Betonung fort.Es fehlt sonst nichts! Es war also kein Raubmord. Und Feinde hat Frau Rabl nach Ihrer eigenen Aussage nicht besessen! Es war auch wie­der nach Ihrer eigenen Aussage keinem Fremden mög­lich, in das Haus zu bringen. Dagegen hatten Sie als künftiger Erbe wohl ein starkes Interesse, die Erblasserin gewaltsam aus dem Wege zu schaffen, um zu Ihrem Erbe zu gelangen!

Sie allein hatten auch Interesse, alles andere unan­getastet liegenzulassen, bis auf einen kleinen Betrag für die nächste Zeit. Sie waren in der Nacht der Tat tm Hanse. Ihre blutigen Fingerabdrücke fanden sich wie die daktylosko- pische Untersuchung feststellt, nicht bloß am Rande der Waschschüssel, sondern auch am linken Arm der Toten. Niemand sah Sie das Haus verlassen. Der Anblick der Leiche rief ein Entsetzen in Ihnen hervor, wie es nur Mörder an der Bahre ihrer Opfer empfinden. Unter diesen Umständen zu leugnen, ist fast naiv!"

Felix Eisler blickte verstört auf. Dann fuhr er sich mit der Hand über die Stirn.

Erbe?" murmelte er.Was sagten Sie da von Erbe?" Stellen Sie sich nur nicht so unwissend!" rief Dr. Wasmut ärgerlich.Sie haben ja doch nach Erbrechung des Kafsenschrankes das Testament der Ermordeten gelcien und daraufhin erst den Raub aufgegeben. Sie wissen so gut wie ich, daß Frau Rabl Sie zu Ihrem Erben ge- I macht hat!"

Leichenblässe deckte Eislers Gesicht. Einen Augenblick lang starrte er den Richter wie entgeistert an. Dann I schlug er aufstöhnend beide Hände vor das Gesicht.

Ich! Ich! Jch!A' stammelte er erschüttert und brach i in konvulsivisches Schluchzen aus.

Kamrncrgcrichtse»tschcive in Mieterschutzsachen.

Der Amtliche Preußische Pressedienst gibt soll gende Rechtsentscheide des Kammergerichts in Mieter- schutzsachen bekannt:

Die Erlaubnis des Vermieters zur Unterver­mietung kann nach § 29 des Mieterschutzgesetzes auch dann ersetzt werden, wenn der Raum für besondere Zwecke zu vorübergehendem Gebrauche, z. B. an Sommergäste, überlassen werden soll.

Ist die Höhe der gesetzlichen Miete für die Hauptwohnung zwischen den Beteiligten unstreitig, so genügt es bei der Entscheidung über die Höhe der ge­setzlichen Untermiete, wenn das Mieteinigungsamt i den auf die Untermieträume entfallenden Bruchteil der gesetzlichen Miete für die Hauptwohnung bestimmt. Andernfalls hat das Mieteinigungsamt die Höhe der gesetzlichen Untermiete ziffernmäßig anzugeben oder doch die Höhe der gesetzlichen Miete für die Hauptwohnung in die Entscheidung auszunehmen.

Zur Notlage der Provisionsvertreter.

Der Antrag des Abgeordneten Schneider und Ge­nossen zu Paragraph 59 des Handelsgesetzbuches, der eine Beseitigung der Notlage der Provisionsreisenden und Vertreter dadurch erstrebt, daß er diese Kreise kraft Gesetzes als Angestellte (Handlungsgehilfen) angesehen ; wissen will, ist gelegentlich der Verabschiedung des Etats des Reichsjustizministeriums vom Reichstag dem Rechtsausschuß zur weiteren Beratung überwiesen wor­den. Die bisher üblichen Vereinbarungen, die die Pro­visionsreisenden und Vertreter in den meisten Fällen als selbständige Handelsvertretungen ansahen, obwohl sie es nach ihren Anstellungsbedingungen tatsächlich nicht waren, brachten diese Kreise nicht nur um die Vorteile der Lohnsteuerpflicht, sondern auch um den sozialen und Versicherungsschutz. Der Antrag Schnei­der und Genossen will diesen Uebelstand beseitigen.

Die Ausbildung und Prüfung der Kraftfahrzeug- schüler.

Der Preußische Handelsminister hat in einem ; Runderlab darauf hingewiesen, daß es bei der Aus- bildung und Prüfung der Kraftfahrzeugschüler nicht zweckdienlich sein kann, die technisch-theoretischen An­forderungen auf Kosten der auf die praktische Ausbildung zu verwendenden Zeit in übertriebener Weise zu überspannen. Eine Aenderung der bestehen­den Ausbildungs- und Prüfungsvorschr ten kommt nicht in Frage, weil sich diese auch bezüg! h der tech­nischen Anforderungen in angemessenen G mzen hal­ten und vom Fahrschüler auch unbedingt bL Fähigkeit verlangt werden muß, vor Antritt der »vahrt die Ver­kehrssicherheit seines Fahrzeuges einwandfrei nachzu- prüfen. Die Beherrschung eines gewissen Maßes an technischen Kenntnissen ist daher nicht zu entbehren, doch muß das Eingehen aus gewisse technische Einzel­heiten und Feinheiten, die für die Beurteilung der Verkehrs sicherheit des Fahrzeuges keine Bedeu­tung haben, sondern allenfalls nur für seine Betriebs­sicherheit von Interesse sind, als zu weitgehend ange­sehen werden. Diese Auffassung befindet sich in Ueber­einstimmung mit derjenigen des Reichsverkehrsmini- sters und derjenigen der am Kraftfahrwesen beteiligten Verbände.

Die für den Monatsdurchschnitt Januar 1928 berechnete Vroßhandelsindexzisser des Statistische« Reichsamtes ist gegenüber dem Vormonat um 0,6 v. H. von 139,6 auf 138,7 zurückgegangen. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die saisonmützig herabgesetzt«« Preise für Vieh und Vieherzeugnisse zurückzuführen.

Eine große Bauernkundgebung zur Not der Landwirtschaft fand auch in Rudolstadt (Thüringen) statt; sie war bon 20 000 Landwirten besucht.

Er schien ganz gebrochen. >Lälas Hempel rückte un­ruhig auf seinem Stuhl herum. Wasmut aber suchte die weiche Stimmung zu benutzen.

Na also," sagte er in beinahe väterlichem Ton,ganz verhärtet sind Sie ja doch nicht. Nun nehmen Sie Ver­nunft an legen Sie ein offenes Geständnis ab, das kann vieles mildern. Vielleicht waren Sie^von dem ungewohn­ten Weingenuß betrunken und fingen Streit an mit Mutter Rabl? Im Affekt kann es wohl passieren, daß man dann"

Ich habe nichts zu gestehen", unterbrach ihn bet Gefangene, wild auffahrend.Es ist schmählich, daß Sie Ihre Macht dazu benutzen, mir ein Geständnis abzupresfen, das ich nie machen werde! Nie! nie! Denn ich bin un­schuldig ob Sie es nun glauben oder nicht es ist doch so! Niemand soll wagen"

Er starrte drohend um sich. Und dann besann er sich plötzlich. Die jäh aufflackernde Glut erlosch und machte wieder tiefster Niedergeschlagenheit Platz.

Machen Sie mit mir, was Sie wollen," sagte er matt, mein Leben ist ja doch verschandelt und alles zu Ende. Alles zu Ende."

Wasmut ließ ihn in die Zelle zurückführen.

Dann sah er sich nach Hempel um.

Was sagst du jetzt? So sanft, wie er sich anfangs gab, ist er wohl nicht! Donnerwetter wenn der jetzt ein Messer zur Hand gehabt hätte, ich glaube, er würde es mir in die Brust gestoßen haben!"

Silas Hempel sagte nichts. In tiefe Gedanken ver­sunken, starrte er vor sich hin. Dann zog er selbstvergessen eine kleine Schnupftabakdose heraus und nahm eine Prise.

Wasmut lächelte. Er kannte diese Gewohnheit des Freundes, die dieserGedankenklären "nannte.

,^ch glaube gar, Silas, du zweifelst noch immer an seiner Schuld!" sagte er endlich.

Mindestens bin ich noch nicht so felsenfest überzeugt wie du!" knurrte der berühmte Detektiv mürrisch.Es spricht ja allerdings manches in seinem Benehmen gegen ihn aber"

Es ist einfach ein lückenloser Indizienbeweis! Und dein heiß gesuchtesMotiv" hast du nun ja auch!"

Wieso?"

(Fortsetzung folgt.)