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Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner amtlicherAnzeLger für -en Kreis Schlüchtem »rmkw»» Verlag: Y.Strtofelö SSHue* <8escbäft^',4ibnbofjte^ * fernspr.ftr.W * pvststheckk: fegntforta.SX.M29o Nr. 12 (L Blatt) Samstag, den 28. Januar 1S28 80. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Polizeiverordnung betreffend den Schutz der Verkehrszeichen.

stuf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 3uli 1883 (®S. S. 195), der §§ 6 12 und 13 der Verordnung über dfe Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (®S. S. 1529), der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R®BL S. 44) sowie des § 366 des Reichsstrafgesetzbuches wird mit Zustimmung des Provinzialrats für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau folgendes verordnet:

8 1.

Ruf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen, sowie auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken dürfen keine Schilder, Tafeln oder Rufs fristen jeder Rrt, die den im Interesse des Kraftfahrzeugverkehrs vorgeschriebenen Verkehrszeichen (Warnungstafeln, Verbots- und Verkehrs- beschränkungsschilder, Wegweiser und Grtstafeln) in Größe und Farbe ähnlich sind und daher zu Verwechselungen An- laß geben können, angebracht werden.

8 2.

Andere Schilder jeder Rrt, Beschriftung oder Malerei sind in einer Entfernung von 15 Metern von diesen Ver­kehrszeichen verboten. Dies gilt nicht für Straßennamen­schilder und nicht für Firmenschilder an den Häusern, in denen die Firma ihren Geschäftsbetrieb hat.

§ 3.

Geschäftliche Anpreisungen dürfen mit den Verkehrs­zeichen nicht verbunden werden.

§4.

Bereits aufgestellte Warnungstafeln mit Geschäftsan­preisungen bleiben nach der Verordnung des Ueichsverkehrs- minifters vom 8. Iuli 1927 (R®BL I S. 177) bis zum 31. Dezember 1930 zulässig.

Soweit Vereinbarungen der Wegeunterhaltungspflich- tigen mit Kraftfahrverbänden über Aufstellung von Weg­weisern und Ortstafeln mit Geschäftsanpreisungen bestehen, und die Aufstellung schon erfolgt ist, können diese Verkehrs­zeichen mit Genehmigung des Regierungspräsidenten bis auf weiteres belassen werden.

§ 5.

Schilder, Tafeln und Aufschriften, die dieser Verord­nung widersprechen, sind zu entfernen.

§ 6.

Es ist verboten, Verkehrszeichen unbefugt zu entfer­nen oder sonstwie ihren Zweck beeinträchtigen.

§ 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Rmb., im Unvermögens­falle mit entsprechender Haft, bestraft.

8 8.

Die Polizeiverordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. (Nr. 15590.)

Kassel, am 2.1. 1928. Der Dberpräsident. >

I.-Nr. 314. vorstehende Polizeiverordnung wird hier­mit veröffentlicht.

Die Grtspolizeibehörden und die Herren Landjägereibe­amten ersuche ich, aus die genaue Beachtung der Polizeiver- ordnung hinzuwirken.

Schlüchtern, den 20. Ianuar 1928.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

I.-Nr. 1811 v. Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versicherungsamts Schlüchtern findet am 25. April 1928, 15 Uhr (3 Uhr nachmittags) in Schlüch­tern, im Kreistagsfaal, statt. Mach § 3 der Wahlordnung werden die Versicherungsvertreter von den Ausschußmit­gliedern der Krankenkassen gewählt, die im Bezirk des Derfid^erungsamts mindestens 50 Mitglieder haben. Alle beteiligten Kassen werden hiermit aufgefordert, dem unter­zeichneten Wahlleiter alsbald ein Verzeichnis zu über­senden, aus dem der Familien- und der vor- (Ruf=) Name, der Beruf, der Wohnort und die Wohnung der nach § 3 Wahlberechtigten ersichtlich find. In dem Verzeichnis sind die Angaben nach den beiden Gruppen der nach § 3 Wahl­berechtigten (Arbeitgebermitglieder, Versichertenmitglieder) Zu trennen. Treten vor dem Wahltage Veränderungen ge- , genüber dem Verzeichnis ein, so ist der Wahlleiter unver­züglich zu benachrichtigen.

Rn der Wahl nehmen ferner teil die Vorstandsmitglie­der der

1. Ersatzkassen,

2. Seemannskassen und anderen obrigkeitlich geneh­migten Vereinigungen von Seeleuten zur Wah­rung ihrer Rechte, soweit sie im Bezirk des Versicherungsamts Schlüchtern min-

dMens 50 Mitglieder haben' die Ersatzkassen und die außer­halb des Bezirks des Versicherungsamts seßhaften Kassen außerdem nur, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl dem Wahlleiter rechtzeitig anmelden und die Zahl ihrer Mitglie­der in diesem Bezirke nachweisen.

Rn Stelle der Vertreter der versicherten im Vorstände wählen bei den Ersatzkassen, die örtliche Verwaltungs­stellen haben, die Geschäftsleiter der für den Bezirk des Versicherungsamts zuständigen örtlichen Verwaltungs­stellen.

Gemäß § 6 Rbf. 2 der Wahlordnung werden die Ersatzkassen und die außerhalb des Bezirks des Versiche­rungsamts Schlüchtern seßhaften Kassen hierdurch aufge­fordert, ihre Beteiligung an der Wahl dem unterzeichneten Wahlleiter bis zum 10. Februar 1928 anzumelden und die Zahl ihrer anrechnungsfähigen Mitglieder nachzu- weisen.

Schlüchtern, den 25. Ianuar 1928.

Der Vorsitzende des Vers.-Amts als Wahlleiter: Dr. Müller.

Hilfe für die

Interfraktioneller Ausschuß. Unterausschuß. Reichs­kabinett. Der Haushaltsausschuß des Reichstages.

Wenn schon, wie aus der Ueberschrift hervorgeht, so viele Instanzen sich mit den Hilfsmaßnahmen für die Land­wirtschaft besassen und in diesem Eiltempo, dann muß man tatsächlich annehmen, daß Gefahr im Verzüge ist. Am Mitt­woch hat das Reichstabinett sich mit den Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft beschäftigt. Zu abschließenden Ergeb- nissen hatten bekanntlich die Verhandlungen über diese Pro­bleme im Interfraktionellen Ausschuß noch nicht geführt, vielmehr hatte der Ausschuß einen Unterausschuß eingesetzt, der aus je einem Vertrete! ''-A. Rcaiermmsparte.iett besteht und den Auftrag hat, bis zur nächsten Sitzung des J'mcr- fraktionellen Ausschusses genauere Vorschläge auszuarbeiten, nach denen die Hilfe für die Landwirtschaft gestaltet werden kann. Der Unterausschuß hat dabei das bei den bisherigen Verhandlungen herausgearbeitete Material als Grundlage zu benutzen. Er hat seine Arbeiten bereits ausgenommen. Diese Arbeiten werden aber für streng vertraulich erklärt. Im Reichstage verlautet, daß ein Erlaß der Zinsen für die Rentenbankkredite für die Reichsregierung nicht tragbar er­scheint, weil gewichtige reparationspölitische Gründe dagegen sprechen.

Der positive Inhalt der Vorschläge dürfte sich auf Einzelheiten der bereits in großen Zügen bekanntgegebenen Richtlinien erstrecken. Die Mitteilung einer anderen Seite, daß der Reichsfinanzminister sich dem Standpunkt des Reichs- ernährungsministers vollkommen angeschlosse» habe, wird von unterrichteter Zentrumsseite dementiert, ebenso die Schlußfolgerungen eines Berliner Blattes, wonach der Reichs- finanzminister seinen bisherigen Standpunkt in den Fragen der Zollpolitik aufgegeben habe.

Die Stellungnahme des Haushaltsausschusses.

Der Haushaltsausschuß des Reichstages lehnte in der Einzelberatung des Landwirtschaftsetats eine Reihe von An­trägen der Oppositionsparteien ab. Angenommen wurden dagegen die von den Regierungsparteien in den interfraktio­nellen Besprechungen formulierten Entschließungen. iDie Ausschüsse haben demnach recht schnelle Arbeit geleistet. Die Red.)

Der erste fordert die Gewährung von zweiten Hypotheken zur Umschuldung schwebender Schulden an Landwirte, die in der rationellen Fortführung der Betriebe bedroht sind. Zu diesem Zweck sollen territoriale Kreditinstitute alsbald

Borschüsse von zusammen 100 Millionen Reichsmark erhalten. Nach Bedarf sollen weitere Vorschüsse durch Be­gebung von Schatzwechseln beschafft werden. Durch Verhand­lungen mit den territorialen Kreditiustituten sollen diese zur Aufnahme von Anleihen veranlaßt werden, die ihnen die Ge­währung weiterer zweiter Hypotheken "rmöglichen.

Auch die Kreditlage der Roggen, chuldner soll durch diese Kredite erleichtert werden. Für den kleineren Besitz solle« nicht zweite Hypotheken, sondern andere landesrichtige Kredit­formen gewählt werden. Bei der Vergebung der Kredite sollen Gutachter der landwirtschaftlichen Selbftverwaltnngs- körper und der Kreditinstitute mitwirken.

Die zweite Entschließung fordert, daß die durch die Preußenkasse gegebenen Reichskredite erst nach der kommen­den Ernte und in Raten bis März 1929 zurückverlangt wer- den. Die dritte verlangt, daß den Landwirten die Abwick- lungskredite der Preußenkasse unter Entlastung der Preußen- kassr durch das Reich so lange belassen werden, daß sie aus den Ernteerträgen zurückgezahlt werden können.

Die nichtbuchführenden Landwirte.

s)tad) der vierten Entschließung sind die Landesfluanz amter anzuweisen, daß die durch Anordnung boxn 1. August 1927 vorgenommene Erhöhung der Rahmensätze zur Ein-

Von Woche zu Woche.

Von Argus.

Reichstagsarbeit unter Hochdruck: Plenum, Ausschüsse, Fraktionen allessitzt". Dazu die interfraktionellen Be­sprechungen der Regierungskoalition wegen des Schulgesetzes und anderer Dinge. Eigenartig war der Verlauf der Etats- debatte im Plenum. Anfangs gedämpfter Trommelklang, zu dem sich aber im weiteren Verlauf Fanfarenklänge gesellten als Ankündigung der Wahlschlacht. In der Presse taucht im Anschluß daran wieder die große Preisfrage auf: Wann wird zum Reichstag gewählt? Reichswirtschafts- minister Dr. Curtius nannte in einer Versammlung zu Mann- . heim den Mai als voraussichtlichen Wahlmonat. Dann wür­den die deutschen Reichstagswahlen unmittelbar auf die Wahlen zum franzöpschen Parlament folgen. (Diese sind am 22. April.) Man weiß, daß der Reichsaußenminister das gerne so hätte. Deshalb bat es auch sein politischer und persönlicher Freund Curtius in Aussicht gestellt. Herr Dr. Stresemann argumen­tiert so: Wenn Frankreich und Deutschland kurz hintereinander Neuwahlen haben, dann können die außenpolitischen Verein­barungen und Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Staaten von Regierungen getroffen werden, die gerade erst neu gebildet worden sind und daher voraussichtlich auf eine längere Zeitspanne im Amte bleiben werden. Wenn aber Deutschland seine Wahlen noch hinausschieben würde, hätte nur Frankreich eine Regierung von voraussichtlich längerem Bestand, nicht aber Deutschland, besten Kabinett unter bent Gefühl der bald bevorstehenden Neuwahlen nicht mehr so rech! arbeitsfähig wäre. Man kann demgegenüber sagen, daß unser Reichstag auf vier Jahre gewählt ist und daß wir keinen Grund haben, ihn früher "heimzuschicken. Vor allem nicht durch etwaige Rücksichten auf das Ausland. Diese Austastung wird bekanntlich auch von einem Teil der Regierungsparteien vertreten. Wer schließlich recht behält, läßt sich heute noch nicht sagen. Jedenfalls hat aber die Etatsdebatte gezeigt, daß weite Kreise des Reichstags mit einem verhältnismäßig nahen Wahltermin rechnen.

*

Auch aus Gründen der inneren Politik muß man gratis gefaßt sein, daß wir von dem Wahltermin nicht mehr allzuweit entfernt sind. Natürlich ist das Schulgesetz der Stein des Anstoßes. Immer noch ist der Simultanschulparagrapt scharf umstritten. Einstweilen will man sich damit helfen, das man die Entscheidung vertagt. Damit bleibt natürlich das Gefahrenmoment für die politische Lage bestehen. Aber bic zur endgültigen Verabschiedung des Etats ist wohl nicht zu befürchten, daß diese latente Gefahr zu einer akuten Krift führen wird.

*

Auch in Frankreich Herrscht Wahlstimmung. Herr Poincaro hat seine Wahlparole bereits gefunden: Kampf geger die Kommunisten und die schreckliche Gefahr, die dem sran rösischeu Staat durch die elsässischen Autonomisten droht Wobei er diese letztgenannte Gefahr wohl ein wenig vergröbert wird, insbesoirdere nach seinem für Februar angekündigtet Besuch der Stadt Straßburg. Selbstverständlich wird bis zi den französischen Wahlen irgend eine wichtige Entscheidum in der Außenpolitik nicht mehr gefällt werden. Der allgemeine Antikriegspakt ist erledigt, die' Besatzungsverminderung am deutschen Rhein istkeine aktuelle Frage" sagt Herr Briand. DerGeist von Locarno" müßte sein Haupt verhüllen, wenn er ein solches besäße'

Aus A m erika ist erwähnenswert der Fortgang der Panamerikanischen Konferenz, auf der Mexiko einen scharfen Vorstoß gegen die Vormachtstellung der Vereinigten Staaten unternahm. Ein eigenartiges Zusammentreffen ist es, daß, während die Vereinigten Staaten auf der Panamerikanischen Konferenz versichern, es würde ihnen fernliegen, sich in die Angelegenheiten anderer amerikanischer Staaten einzumischen tausend amerikanische Marinesoldateu in das Innere von Nicaragua marschieren, um dort mit schweren Geschützen, Tanks, Maschinengewehren und allen anderen modernen Kampfmitteln, dieRuhe des Landes" wieder herzustellen. Man denkt in diesem Zusammenhang daran, daß Nicaragua am Panamakanal liegt, der mit amerikanischem Gelde gebaut und für die Bereinigten Staaten natürlich eine außerork^ntlich wichtige strategische Position bedeutet. Sollten sie deshalb in Nicaraguadie Ruhe des Landes" wieder herstellen wollen?

kommen- und Umsatzsteuer für nichtbuchführettSe Landwirte ohne besonderen Antrag der Steuerpflichtigen durch em- sprechenden Nachlaß bei den Abschluß- und Vorauszahlungen in allen denjenigen Gegenden rückgängig zu machen ist, wo eine Erhöhung der Einnahmen aus dem Verkauf landwirt­schaftlicher Erzeugnisse gegenüber dem vorhergegangenen Steuerjahr nicht eingetreten ist.

Dabei soll insbesondere bei bäuerlichen Betrieben eine etwaige Entlassung von Lohnarbeitern und deren Ersetzung durch Familienangehörige berücksichtigt werden.

Der Leiter der Deutschen und preußischen Land­kreistages, Landrat a. D. Dr. Otto Lonstantin ist am Mittwoch in potzdam gestorben.

Der Direktor des Illinois Athletic Tlubs teilt mit, daß ein Zusammentreffen zwischen Dr. Peltzer und Lloyd Hahn für den 10. Februar gesichert ist. Ein Unternehmer hat Dr. peltzer 50 000 Dollar für einen Start angeboten, die Dr. peltzer aber abgelehnt hat.